{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093796,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093796,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093796,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093796,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093796,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093796,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093796,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093796,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093796,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093796,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093796,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093796,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093796,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093796,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093796,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093796,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093796,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093796,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3796","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gerechtigkeit f\u00fcr Asbestopfer","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der erste Strafprozess im Zusammenhang mit Asbest findet in Italien statt.</p><p>Diesen Sommer wurde entschieden, dass sich zwei ehemalige Verantwortliche des Unternehmens Eternit, darunter auch der Schweizer Milliard\u00e4r Stephan Schmidheiny, ab dem 10. Dezember 2009 vor Gericht verantworten m\u00fcssen. Der Sitz dieses Unternehmens ist in der Schweiz, wo sich auch zwei Fabriken befinden, in Niederurnen (GL) und in Payerne (VD). An beiden Orten hat Asbest zahlreiche Opfer gefordert. Nun hat das Bundesgericht jedoch im August 2008 ein Glarner Urteil best\u00e4tigt, das einen Strich unter einen Strafprozess machte, namentlich, weil die eventuell strafbaren Handlungen verj\u00e4hrt seien.</p><p>Ich stelle deshalb dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Warum ist dieser Prozess in Italien m\u00f6glich, nicht aber in der Schweiz, obwohl Asbest hier dieselben Trag\u00f6dien verursacht hat?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, eine Anpassung des Strafgesetzbuches zu pr\u00fcfen, mit der die Verj\u00e4hrungsfrist im Fall von schweren Erkrankungen mit einer langen Latenzzeit verl\u00e4ngert wird?</p>","ReasonText":"<p>Wenn man sich auf die von der Suva anerkannten F\u00e4lle beschr\u00e4nkt, werden in der Schweiz j\u00e4hrlich ungef\u00e4hr 70 Todesf\u00e4lle und ebenso viele Neuerkrankungen im Zusammenhang mit Asbest gez\u00e4hlt. Diese Situation d\u00fcrfte aufgrund der langen Latenzzeit dieser Krankheiten noch 15 bis 20 Jahre andauern. Sie verlaufen oft schwer oder enden sogar t\u00f6dlich und k\u00f6nnen in der Tat bis zu 40 Jahre nach dem Kontakt mit den giftigen Fasern ausbrechen. Dies ist in der Schweiz viel zu sp\u00e4t, um die Verantwortlichen strafgerichtlich verfolgen zu k\u00f6nnen, wie das Bundesgericht im August 2008 best\u00e4tigt hat. Ein Entwurf des Bundesrats sieht die Verl\u00e4ngerung der Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr die zivilrechtliche Haftung vor, wie dies vom Parlament verlangt wurde. In \u00e4hnlicher Weise m\u00f6chten wir erreichen, dass das Strafgesetz angepasst wird, um den medizinischen Erkenntnissen \u00fcber die Latenzzeit bestimmter Krankheiten gerecht zu werden und um zu verhindern, dass sich bei den Opfern zu den k\u00f6rperlichen und seelischen Schmerzen noch das Gef\u00fchl gesellt, \u00e4usserst ungerecht behandelt worden zu sein.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat negiert die Problematik der sch\u00e4dlichen Wirkung von Asbest nicht, und er nimmt die Leiden der Opfer sehr ernst. Er erachtet allerdings das Strafrecht resp. die Verl\u00e4ngerung der strafrechtlichen Verj\u00e4hrung kaum als Ansatz zu einer befriedigenden L\u00f6sung.</p><p>1. Es liegt in der Kompetenz der einzelnen Staaten, im Rahmen ihrer Souver\u00e4nit\u00e4t Vorschriften zu erlassen. Das kann dazu f\u00fchren, dass identische oder \u00e4hnliche Sachverhalte in verschiedenen Staaten unterschiedlichen Regelungen unterliegen, auch im Strafrecht. Das von den italienischen Beh\u00f6rden er\u00f6ffnete Strafverfahren gegen die beiden ehemaligen F\u00fchrungskr\u00e4fte der Eternit AG ist nach wie vor h\u00e4ngig. Es ist demnach noch offen, ob die italienischen Beh\u00f6rden jemanden - und gegebenenfalls wen - strafrechtlich verurteilen werden. Dies gilt umso mehr, als sich auch in Italien die Frage der Verj\u00e4hrung der zur Last gelegten Straftaten stellt.</p><p>2. Eine Verl\u00e4ngerung der strafrechtlichen Verj\u00e4hrung, wie sie der Interpellant fordert, wurde im Bund bereits mehrfach thematisiert. </p><p>Mit dem Erlass des neuen Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches im Jahr 2002 hat der Gesetzgeber darauf verzichtet, die Verj\u00e4hrungsmodalit\u00e4ten f\u00fcr den Verj\u00e4hrungsbeginn zu \u00e4ndern, auch nicht f\u00fcr F\u00e4lle, wo der Erfolg der Tathandlung erst viel sp\u00e4ter eintritt (BGE 134 IV 303).</p><p>Die Verj\u00e4hrung wurde im Rahmen der parlamentarischen Initiative Heim 06.402, \"Revision des Verj\u00e4hrungsrechtes im Strafgesetzbuch\", erst vor Kurzem ausf\u00fchrlich diskutiert. Die Initiative forderte eine Revision des Strafgesetzbuches, um insbesondere die Verj\u00e4hrung von Straftaten zu verl\u00e4ngern, deren Erfolg erst viele Jahre nach der Tat eintritt. Die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates beantragte, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Der Nationalrat folgte der Kommission am 3. M\u00e4rz 2009 mit sehr grosser Mehrheit (159 zu 30 Stimmen). </p><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Nationalrates, dass eine Verl\u00e4ngerung der Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Straftaten, deren Erfolg erst viele Jahre nach der Tat eintritt, letztlich nicht sinnvoll ist. Solche Taten betreffen haupts\u00e4chlich Verst\u00f6sse gegen die Regeln der Baukunde oder gegen Vorschriften \u00fcber Verwendung oder Nutzung gesundheitssch\u00e4digender Substanzen und werden vielfach aus Fahrl\u00e4ssigkeit begangen. Die betreffenden Straftaten (meist eines der folgenden Delikte: fahrl\u00e4ssige T\u00f6tung, fahrl\u00e4ssige K\u00f6rperverletzung, fahrl\u00e4ssige Herbeif\u00fchrung eines Einsturzes, Gef\u00e4hrdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde) werden mit Freiheitsentzug von h\u00f6chstens drei Jahren geahndet und verj\u00e4hren entsprechend nach sieben Jahren. Eine l\u00e4ngere Verj\u00e4hrungsfrist k\u00e4me haupts\u00e4chlich dem Wunsch entgegen, einen Verantwortlichen zu finden und Vergeltungsbed\u00fcrfnisse zu stillen. Aus strafpolitischer Sicht erscheint eine Strafe indessen kaum notwendig. Hat der T\u00e4ter in der Zwischenzeit keine weiteren Straftaten begangen, so macht die Strafe wenig Sinn, besteht deren Hauptziel doch in der Resozialisierung des T\u00e4ters zur Verhinderung seiner R\u00fcckf\u00e4lligkeit. Dar\u00fcber hinaus wird es mit der Zeit immer schwieriger, den Sachverhalt festzustellen; dies behindert sowohl die Anklage, die den Schuldbeweis zu erbringen hat, als auch die Verteidigung, die entlastendes Material beibringen m\u00f6chte. Verj\u00e4hrungsfristen sind nicht zuletzt ein konkreter Ausdruck des Grundsatzes der Verfahrens\u00f6konomie, der es den Strafbeh\u00f6rden mit ihren begrenzten Ressourcen erm\u00f6glicht, sich tendenziell auf die F\u00e4lle mit der h\u00f6chsten Aufkl\u00e4rungswahrscheinlichkeit zu konzentrieren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1258502400000)\/","SubmittedBy":"Rennwald Jean-Claude","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317340800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690549223567)\/","SubmissionDate":"\/Date(1253577600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4811,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Gesundheit"}}