{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093814,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093814,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093814,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093814,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093814,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093814,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093814,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093814,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093814,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093814,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093814,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093814,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093814,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093814,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093814,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093814,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093814,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093814,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3814","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Planung der Alpbewirtschaftung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung im Bereich der Landwirtschaft so zu \u00e4ndern, dass der Bund innert n\u00fctzlicher Frist in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Planung der Alpbewirtschaftung erstellen muss, welche eine Beurteilung des m\u00f6glichen Herdenschutzes vor Raubtieren und dessen Finanzierung f\u00fcr die gesamte Schweiz einheitlich aufzeigt. Diese Alpbewirtschaftungsplanung soll Grundlage sein f\u00fcr eine erleichterte Regulierung der Raubtierbest\u00e4nde in nichtsch\u00fctzbaren Alpen.</p>","ReasonText":"<p>In der Schweiz gibt es heute rund 450 000 Schafe, von denen rund 250 000 auf unseren Alpen ges\u00f6mmert werden. Die zunehmende Pr\u00e4senz von Raubtieren, insbesondere des Wolfes, stellt die Berglandwirtschaft und Kleintierhaltung vor immense Probleme. Regelm\u00e4ssig verursacht der Wolf erhebliche Sch\u00e4den. </p><p>Die im Konzept Wolf Schweiz vorgesehenen Herdenschutzmassnahmen sind nicht in allen Alpen umsetzbar. Gewisse Alpen sind nicht ohne unzumutbaren Aufwand sch\u00fctzbar, weil die Tierbest\u00e4nde zu klein sind oder ein Herdenschutz aufgrund der topografischen Verh\u00e4ltnisse technisch nicht umsetzbar ist bzw. unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig teuer zu stehen k\u00e4me. </p><p>Eine Planung der Alpbewirtschaftung soll aufzeigen, auf welchen S\u00f6mmerungsalpen keine zumutbaren Herdenschutzmassnahmen m\u00f6glich sind. F\u00fcr diese Alpen soll eine erleichterte Regulierung der Raubtierbest\u00e4nde erm\u00f6glicht werden.</p><p>Die Planung hat ebenfalls aufzuzeigen, welche Mittel von Bund und Kantonen bereitgestellt werden m\u00fcssen, um m\u00f6gliche und verh\u00e4ltnism\u00e4ssige Herdenschutzmassnahmen in den sch\u00fctzbaren Alpen zu realisieren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Durch die Wiederansiedlung und Ausbreitung des Wolfes im Alpenraum ergeben sich gezwungenermassen Konflikte im Zusammenhang mit der Haltung von Nutztieren, insbesondere mit der Schafhaltung auf S\u00f6mmerungsbetrieben. Die nachhaltige Schafs\u00f6mmerung wird seit 2002 gezielt gef\u00f6rdert, indem f\u00fcr Schafe, die behirtet oder in Umtriebsweiden gehalten werden, h\u00f6here S\u00f6mmerungsbeitr\u00e4ge ausgerichtet werden. Nach der S\u00f6mmerungsbeitragsverordnung (S\u00f6BV; SR 910.133) werden f\u00fcr behirtete Schafe 320 Franken, f\u00fcr Schafe in Umtriebsweiden 240 Franken und f\u00fcr Schafhaltung in \u00fcbrigen Weiden 120 Franken pro Normalstoss ausbezahlt. Ein Normalstoss entspricht einer Grossvieheinheit (etwa 11 Schafe) mit einer S\u00f6mmerungsdauer von 100 Tagen. Mit den h\u00f6heren Beitr\u00e4gen sollen die Personal- und Materialkosten, die durch Behirtung und Einz\u00e4unung anfallen, abgegolten werden. Heute werden rund 60 Prozent der ges\u00f6mmerten Schafe behirtet oder in Umtriebsweiden gehalten. Mehr als 75 Prozent der S\u00f6mmerungsbeitr\u00e4ge f\u00fcr Schafe werden f\u00fcr diese nachhaltigen Weidesysteme ausgerichtet. Diese bieten auch einen gewissen Schutz gegen\u00fcber Grossraubtieren. Mit diesem Anreizsystem auf Basis des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) wird dem Grundanliegen des Motion\u00e4rs grunds\u00e4tzlich entsprochen. Allerdings wird es aufgrund der heutigen Herdenstrukturen mit relativ vielen kleinen Herden in zum Teil entlegenen Gebieten sowie der Topografie im S\u00f6mmerungsgebiet nicht m\u00f6glich sein, alle Schafe zu behirten oder in Umtriebsweiden zu halten.</p><p>Mit dem Konzept Wolf Schweiz vom 10. M\u00e4rz 2008 wurden die Rahmenbedingungen geschaffen, um die Probleme zu minimieren, die zwischen Menschen und ihren Aktivit\u00e4ten sowie der Anwesenheit von W\u00f6lfen entstehen k\u00f6nnen. Die diesbez\u00fcgliche Rechtsgrundlage ist im Jagdgesetz (JSG; 922.0) und in der Jagdverordnung (JSV; SR 922.01) enthalten. In derselben Gesetzgebung sind auch die entsprechenden Pr\u00e4ventionsmassnahmen vorgesehen und ist die Entsch\u00e4digung von Grossraubtiersch\u00e4den geregelt. Diese Gesetzesgrundlage und das darauf abgest\u00fctzte Wolfkonzept erlauben, die vom Motion\u00e4r verlangten planerischen und konzeptionellen Aufgaben anzugehen. Dazu ist keine neue Gesetzesgrundlage notwendig. F\u00fcr permanente, \u00fcber eine Pilotphase hinausgehende pr\u00e4ventive Herdenschutzmassnahmen wird die bestehende Gesetzgebung von der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle allerdings als unzureichend erachtet. Der Bundesrat wird deshalb das Bundesamt f\u00fcr Umwelt beauftragen, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft L\u00f6sungswege zur l\u00e4ngerfristigen Finanzierung der Herdenschutzmassnahmen und deren rechtlicher Absicherung zu erarbeiten.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1259280000000)\/","SubmittedBy":"Schmidt Roberto","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1285843344760)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779231602833)\/","SubmissionDate":"\/Date(1253664000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4811,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}