{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093817,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093817,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093817,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093817,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093817,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093817,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093817,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093817,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093817,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093817,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093817,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093817,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093817,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093817,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093817,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093817,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093817,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093817,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3817","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Schengen. Wohin?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der \"Schengen-Besitzstand\" wird laufend \"weiterentwickelt\". Zahlreiche \u00c4nderungen sind bereits erfolgt, viele sind in Vorbereitung. Der ganze Schengen-Komplex hat sich in wesentlichen Bereichen ver\u00e4ndert und geht mittlerweile viel weiter als die urspr\u00fcngliche Vorlage, die 2005 vom Volk angenommen wurde. Die schweizerische Souver\u00e4nit\u00e4t wird dadurch mehr und mehr infrage gestellt. </p><p>Wir bitten deshalb den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: </p><p>1. Wie viele Entwicklungsschritte sind bis zur Beantwortung dieser Interpellation erfolgt, und wie viele sind in Vorbereitung? </p><p>2. Wie viele und welche Anpassungen von Gesetzen und Verordnungen mussten seit dem Schengen-Beitritt vorgenommen werden? </p><p>3. Wie viele und welche Anpassungen von Gesetzen und Verordnungen, von denen bei der Volksabstimmung noch nichts bekannt war, mussten seit dem Volksentscheid vorgenommen werden? </p><p>4. Welche Anpassungen von Gesetzen und Verordnungen erwartet der Bundesrat f\u00fcr die n\u00e4chsten Jahre? </p><p>5. Wie viel kostet die Schengen-Mitgliedschaft unser Land pro Jahr? Wie werden sich die Kosten voraussichtlich weiter entwickeln? </p><p>6. Wie hat sich das \"Dublin-Abkommen\" bis heute auf die Zusammenarbeit im Asylbereich ausgewirkt? Wie hat sich die Zahl der neuen Asylgesuche zur Zahl jener Asylanten entwickelt, die an Erstasyll\u00e4nder \u00fcberstellt werden konnten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Seit der Unterzeichnung des Schengen-Assoziierungsabkommens (26. Oktober 2004) bis Ende Oktober 2009 sind insgesamt 93 Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands zu verzeichnen. Von diesen entf\u00e4llt knapp ein Drittel (29 Rechtsakte bzw. 31,2 Prozent) auf rechtlich unverbindliche Massnahmen, sodass die Schweiz diese lediglich zur Kenntnis nehmen konnte. 43 Weiterentwicklungen (46,2 Prozent) waren von ausgepr\u00e4gt technischem Charakter. Die entsprechenden Notenaustausche wurden vom Bundesrat selbstst\u00e4ndig abgeschlossen, wobei sie regelm\u00e4ssig als \"Vertr\u00e4ge von beschr\u00e4nkter Tragweite\" im Sinne von Artikel\u00a07a Absatz\u00a02 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) eingestuft werden konnten. F\u00fcr die \u00dcbernahme von etwas mehr als einem F\u00fcnftel der notifizierten Weiterentwicklungen (22,6 Prozent bzw. 21 Rechtsakte) schliesslich war aufgrund der inhaltlichen Tragweite die Bundesversammlung zust\u00e4ndig. </p><p>Neben einigen technischen Rechtsakten rund um die Migration vom bestehenden Schengener Informationssystem auf jenes der zweiten Generation (SIS II) und die Inbetriebnahme des Visa-Informationssystems (VIS) werden in den als Gemischte Aussch\u00fcsse tagenden Arbeitsgruppen der EU (Comix) derzeit namentlich zwei Weiterentwicklungen diskutiert: ein Vorschlag zur Errichtung einer Agentur f\u00fcr das langfristige Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen wie das SIS, das VIS oder Eurodac sowie ein Vorschlag zur Neugestaltung des bestehenden Evaluationsmechanismus im Bereich der sogenannten Anwendungsevaluationen. </p><p>Im \u00dcbrigen sind auch im Dublin-Bereich auf EU-Ebene Diskussionen \u00fcber neue Rechtsakte im Gange: Zum einen befinden sich die Dublin- und die Eurodac-Verordnung in \u00dcberarbeitung, zum anderen wird \u00fcber einen Vorschlag f\u00fcr den Zugriff der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden auf Eurodac diskutiert. </p><p>2. Auf Stufe Bund wurden 11 Gesetze (von insgesamt rund 320) und 13 Verordnungen (von insgesamt rund 850) angepasst, um den mit dem Schengen-Assoziierungsabkommen vom 26. Oktober 2004 (SAA; SR 0.362.31) \u00fcbernommenen Schengen-Besitzstand umzusetzen. Dabei waren die Anpassungen oft nur sehr punktueller Natur oder erfolgten aus rein formalen Gr\u00fcnden (Koh\u00e4renz). Im Einzelnen geht es um die folgenden Erlasse: </p><p>- im Asyl- und Ausl\u00e4nderbereich: das Asylgesetz (SR 142.31), das Bundesgesetz \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder (SR 142.20), das Bundesgesetz \u00fcber das Informationssystem f\u00fcr den Ausl\u00e4nder- und Asylbereich (SR 142.51), die Asylverordnung 1 (SR 142.311), die Asylverordnung 3 (SR 142.314), die Verordnung \u00fcber Zulassung, Aufenthalt und Erwerbst\u00e4tigkeit (SR 142.201), die Verordnung \u00fcber die Einreise und die Visumerteilung (SR 142.204), die Verordnung \u00fcber das zentrale Migrationsinformationssystem (SR 142.513), die Geb\u00fchrenverordnung zum Bundesgesetz \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder (SR 142.209); </p><p>- im Staatshaftungsrecht: das Verantwortlichkeitsgesetz (SR 170.32);</p><p>- im Polizeibereich: das Strafgesetzbuch (SR 311.0), das Bundesgesetz \u00fcber die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (SR 361), die Verordnung \u00fcber das automatisierte Polizeifahndungssystem (SR 361.0), die Verordnung \u00fcber den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und das Sirene-B\u00fcro (SR 362.0), die Verordnung \u00fcber Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (SR 120.2);</p><p>- im Fiskalbereich: das Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer (SR 642.11) und das Steuerharmonisierungsgesetz (SR 642.14);</p><p>- im Waffenrecht: das Kriegsmaterialgesetz (SR 514.51), das Waffengesetz (SR 514.54), die Waffenverordnung (SR 514.541), die Kriegsmaterialverordnung (SR 514.511), die G\u00fcterkontrollverordnung (SR 946.202.1); </p><p>- im Bet\u00e4ubungsmittelrecht: das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz (SR 812.121) und die Bet\u00e4ubungsmittelverordnung (SR 812.121.1).</p><p>Was die Umsetzung der der Schweiz seit der Unterzeichnung des SAA bisher notifizierten Schengener Weiterentwicklungen betrifft, so k\u00f6nnen die betroffenen Erlasse aufgrund der teilweise noch laufenden Verfahren nicht abschliessend angegeben werden. Aus heutiger Sicht sind dies die folgenden: </p><p>- das Ausweisgesetz (SR 143.1), das Bundesgesetz \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder (SR 142.20), das Bundesgesetz \u00fcber das Informationssystem f\u00fcr den Ausl\u00e4nder- und Asylbereich (SR 142.51), das Asylgesetz (SR 142.31), das Datenschutzgesetz (SR 235.1), das Strafgesetzbuch (SR 311.0), das Schengen-Informationsaustauschgesetz (BBl 2009 4493), das Waffengesetz (SR 514.54), das Zollgesetz (SR 631.0);</p><p>- die Ausweisverordnung (SR 134.11), die Asylverordnung 2 (SR 142.312), die Verordnung \u00fcber die Einreise und die Visumerteilung (SR 142.204), die Geb\u00fchrenverordnung zum Bundesgesetz \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder (SR 142.209), die Verordnung \u00fcber den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausl\u00e4ndischen Personen (SR 142.281), die Verordnung \u00fcber die Ausstellung von Reisedokumenten f\u00fcr ausl\u00e4ndische Personen (SR 143.5), die Schaffung einer neuen VIS-Verordnung, die Verordnung \u00fcber die operative Zusammenarbeit mit den anderen Schengen-Staaten zum Schutz der Aussengrenzen des Schengen-Raums (SR 631.062). </p><p>3. Der Schengen-Besitzstand wird laufend weiterentwickelt. Aus diesem Grund waren bei der Genehmigung des SAA im Juni 2005 naturgem\u00e4ss nicht alle k\u00fcnftigen Entwicklungen bereits absehbar. Dass die Schweiz allf\u00e4llige Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands grunds\u00e4tzlich \u00fcbernehmen muss und in welchem Verfahren dies geschehen soll, war indessen hinl\u00e4nglich bekannt. Der Bundesrat war, soweit ihm dies m\u00f6glich war, um weitestgehende Transparenz bem\u00fcht, indem er bereits in der Botschaft zu den Bilateralen II (BBl 2004 5965) auf sich abzeichnende wichtige Entwicklungen in diesem Bereich - wie etwa auf die Europ\u00e4ische Grenzschutzagentur (Frontex), das Schengener Informationssystem zweiter Generation (SIS II) oder das Visa-Informationssystem (VIS) - aufmerksam machte.</p><p>4. In Ziffer 1 wurden die mittelfristig zu erwartenden Schengen-Weiterentwicklungen erw\u00e4hnt. Inwieweit diese einen rechtlichen Umsetzungsbedarf in der Schweiz ausl\u00f6sen, l\u00e4sst sich zum heutigen Zeitpunkt nicht mit gen\u00fcgender Sicherheit absch\u00e4tzen. Der konkrete Umsetzungsbedarf h\u00e4ngt n\u00e4mlich vom Inhalt der jeweiligen Weiterentwicklung ab. Letzterer l\u00e4sst sich jedoch so lange nicht bestimmen, als die Beratungen in den EU-Arbeitsgruppen nicht entsprechend weit gediehen sind. Die Aussenpolitischen Kommissionen (APK) des Parlamentes werden jedoch regelm\u00e4ssig \u00fcber aktuelle und anstehende Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands auf dem Laufenden gehalten.</p><p>5. Auf die Frage, wie viel die Teilnahme der Schweiz an der Schengener Zusammenarbeit koste, hat der Bundesrat mehrfach geantwortet, zuletzt und sehr detailliert im Rahmen der Anfrage Baumann J. Alexander vom 3. Oktober 2008 (Anfrage 08.1112, Kosten der Schengen-Mitgliedschaft?). Die Zahlen der Initialausgaben haben sich seither nicht stark ver\u00e4ndert. Die wesentlichste Ver\u00e4nderung bei den j\u00e4hrlichen Betriebsausgaben im EJPD ergibt sich durch die Teilnahme der Schweiz am Aussengrenzenfonds der EU. Der Bundesrat hat am 11. September 2009 dazu das Vernehmlassungsverfahren er\u00f6ffnet. Der Fonds soll unter anderem die Effizienz der Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen verbessern. Es liegt im Interesse der Schweiz, dass die Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen systematisch und effizient durchgef\u00fchrt werden. Auf Stufe Bund werden durch diese neue finanzielle Verpflichtung ab 2010 Mehrausgaben von durchschnittlich 15 Millionen Franken j\u00e4hrlich anfallen. Gleichzeitig erh\u00e4lt die Schweiz aber auch Mittel aus diesem Fonds in der Gr\u00f6ssenordnung von j\u00e4hrlich 3 bis 5 Millionen Franken. Bei den Kantonen wird die Umsetzung der Teilnahme am Aussengrenzenfonds zu keinem Mehraufwand f\u00fchren. Selbstverst\u00e4ndlich k\u00f6nnen auch k\u00fcnftige Weiterentwicklungen von Schengen wieder neue Kosten nach sich ziehen, so z. B. die Errichtung der geplanten Agentur f\u00fcr das Management der IT-Grosssysteme im Bereich Schengen/Dublin. M\u00f6glich ist auch, dass in Zukunft neue Informatiksysteme/Agenturen oder weitere Fonds wie der Aussengrenzenfonds geschaffen oder die bestehenden ausgebaut werden. In aller Regel m\u00fcssen Weiterentwicklungen, welche gr\u00f6ssere Kosten nach sich ziehen, in der Schweiz jedoch jeweils vom Parlament genehmigt werden und unterstehen somit auch dem fakultativen Referendum.</p><p>6. Die Zusammenarbeit im Bereich Dublin wurde erst am 12. Dezember 2008 auf operationeller Ebene aufgenommen. F\u00fcr verl\u00e4ssliche Aussagen \u00fcber die Auswirkungen des Dublin-Assoziierungsabkommens (SR 0.142.392.68) ist es daher zum jetzigen Zeitpunkt noch zu fr\u00fch. Generell ist im Asylbereich zurzeit ein R\u00fcckgang der Gesuchszahlen festzustellen: So ist die Anzahl Asylgesuche in den letzten Monaten mit 1233 (August 2009) bzw. 1228 Gesuchen (September 2009) wesentlich tiefer als in den Vergleichsmonaten des Vorjahres (1607 Gesuche im August und 1703 Gesuche im September 2008). Ob dieser R\u00fcckgang teilweise auch darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, dass die Schweiz seit Mitte Dezember 2008 an der Dubliner Zusammenarbeit teilnimmt, l\u00e4sst sich nicht mit gen\u00fcgender Sicherheit sagen. In der Zeitspanne von Januar bis Ende September 2009 wurden in der Schweiz 12 136 neue Asylgesuche eingereicht. In 3045 F\u00e4llen stimmte der zust\u00e4ndige Dublin-Staat dem Gesuch der Schweiz um Aufnahme oder Wiederaufnahme zu, wobei im genannten Zeitraum insgesamt 1161 Asylsuchende bereits an die zust\u00e4ndigen Dublin-Staaten \u00fcberstellt werden konnten. Umgekehrt stimmte die Schweiz im selben Zeitraum 262 \u00dcbernahmebegehren anderer Dublin-Staaten zu. 105 Personen wurden bereits von der Schweiz \u00fcbernommen. Nach den bisherigen Erfahrungen kann daher die Schweiz bis dato rund zehnmal mehr Personen in andere Dublin-Staaten \u00fcberstellen, als sie von diesen \u00fcbernehmen muss.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1258502400000)\/","SubmittedBy":"Fehr Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1307577600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1763105000070)\/","SubmissionDate":"\/Date(1253664000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4811,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Migration"}}