{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093838,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093838,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093838,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093838,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093838,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093838,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093838,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093838,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093838,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093838,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093838,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093838,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093838,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093838,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093838,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093838,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093838,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093838,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3838","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Umsetzung des Willens des Gesetzgebers bei der Totalrevision der Mehrwertsteuer","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Gesetzgeberwillen bei der Umsetzung des am 12. Juni 2008 beschlossenen neuen Mehrwertsteuergesetzes auf allen Stufen durchzusetzen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Festlegung der Praxisdirektiven in folgenden Bereichen:</p><p>- Neuregelung der Steuerpflicht;</p><p>- Ausrichtung des Vorsteuerabzugs auf das Besteuerungsziel;</p><p>- Ausweitung des Optionsrechts;</p><p>- Beseitigung des Formalismus;</p><p>- Liberalisierung des Beweisrechts;</p><p>- Verbesserung der Verfahrensstellung der Steuerpflichtigen.</p><p>Die entsprechende Schulung der betroffenen Verwaltungsstellen ist vor dem Inkrafttreten des Gesetzes sicherzustellen.</p>","ReasonText":"<p>Mit dem neuen Mehrwertsteuergesetz bezweckt das Parlament die Entlastung der Unternehmen. Konkrete Ziele sind der Abbau des Formalismus, die Hebung der Rechtssicherheit, die Herstellung einer neuen Steuerkultur und die konsequentere Umsetzung des Besteuerungsziels der Mehrwertsteuer. Auf Stufe der Unternehmen soll, wo das Gesetz dies nicht anders vorsieht, grunds\u00e4tzlich jede Steuerbelastung vermieden werden. </p><p>Die Neugestaltung des Vorsteuerabzugs, die Liberalisierung des Options- und Beweisrechts sowie die Verbesserung der Verfahrensstellung der Steuerpflichtigen geh\u00f6ren zu den zentralen Elementen des neuen Gesetzes. Hier ist sicherzustellen, dass die Beschl\u00fcsse und Ausf\u00fchrungen des Parlamentes in die Praxisdirektiven der Verwaltung \u00fcbertragen werden und die entsprechende Schulung der Mitarbeitenden der betroffenen Verwaltungsstellen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen ist, damit die neuen Bestimmungen in der t\u00e4glichen Steuerpraxis im Sinne der Reform angewendet und umgesetzt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist gem\u00e4ss Artikel\u00a0182 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung verpflichtet, den Willen des Gesetzgebers zu beachten und umzusetzen. Hierf\u00fcr stehen ihm namentlich die folgenden Mittel zur Verf\u00fcgung: Einerseits kann er rechtsetzende Bestimmungen in Form der Verordnung erlassen, soweit er durch das Gesetz dazu erm\u00e4chtigt ist, und damit den Willen des Gesetzgebers weiter konkretisieren. Andererseits auferlegt Artikel\u00a0178 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung dem Bundesrat die Leitung der Bundesverwaltung und verpflichtet ihn, f\u00fcr deren zweckm\u00e4ssige Organisation und eine zielgerichtete Erf\u00fcllung der Aufgaben zu sorgen. Der Bundesrat ist gewillt, diese Verpflichtungen wahrzunehmen.</p><p>Was der Motion\u00e4r verlangt, ist eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit, an der die Annahme des Vorstosses nichts \u00e4ndert. Der Bundesrat verwehrt sich aber gegen die in der Motion mitschwingende Unterstellung, er verletze \u00fcbergeordnetes Recht.</p><p>Das am 12. Juni 2009 vom Parlament beschlossene neue Mehrwertsteuergesetz tritt bereits am 1. Januar 2010 in Kraft. Damit ist die Frist zur Umsetzung und Einf\u00fchrung des Gesetzes ausserordentlich kurz. Nichtsdestotrotz ist der Bundesrat bem\u00fcht, das neue Gesetz nach bestem Wissen und Gewissen umzusetzen:</p><p>- Der Entwurf der ausf\u00fchrlichen bundesr\u00e4tlichen Verordnung zum neuen Gesetz ist Ende September 2009 in die Anh\u00f6rung gegeben worden. Damit will der Bundesrat sicherstellen, dass die interessierten Kreise auch auf Verordnungsstufe mitwirken und ihre Anliegen einbringen k\u00f6nnen.</p><p>- In Bezug auf die Praxisgestaltung durch die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) hat der Gesetzgeber wiederholt betont, dass dieser Praxis keine f\u00fcr die steuerpflichtigen Personen verbindliche Wirkung zukommen soll, und hat bei der Beratung des Gesetzes bewusst Bestimmungen, die der Verwaltung Regelungskompetenzen einr\u00e4umen k\u00f6nnten, gestrichen. Dennoch wird die ESTV ihre s\u00e4mtlichen Publikationen \u00fcberarbeiten und an das neue Gesetz anpassen, da dies einem expliziten und vielfach ge\u00e4usserten Wunsch der steuerpflichtigen Personen entspricht. Dabei hat die Verwaltung darauf zu achten, dass sie den \"Geist\" des neuen Gesetzes auch in ihre Praxis einfliessen l\u00e4sst.</p><p>- Der angemessenen Schulung der Mitarbeitenden der ESTV als der f\u00fcr die Anwendung des neuen Gesetzes zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde misst der Bundesrat ebenfalls grosses Gewicht bei. Das von der ESTV erarbeitete Schulungskonzept sieht eine dreistufige Ausbildung vor, wobei in der gegenw\u00e4rtig laufenden Hauptphase alle Mitarbeitenden der Hauptabteilung Mehrwertsteuer der ESTV mit den \u00c4nderungen und Neuerungen des neuen Gesetzes vertraut gemacht werden. Die Schulung wird zudem laufend erg\u00e4nzt und vertieft.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1257897600000)\/","SubmittedBy":"Wandfluh Hansruedi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1260540209883)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690532243977)\/","SubmissionDate":"\/Date(1253664000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4811,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}