{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093854,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093854,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093854,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093854,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093854,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093854,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093854,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093854,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093854,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093854,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093854,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093854,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093854,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093854,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093854,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093854,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093854,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093854,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3854","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ist die Steuerbefreiung von Kantonalbanken rechtlich haltbar?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nach der heute geltenden Rechtslage sind 19 von 24 Kantonalbanken ganz oder teilweise von der Gewinn- und Kapitalsteuer befreit. Ich bitte den Bundesrat, dazu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie ist die Steuerbefreiung (direkte Steuern) einzelner Kantonalbanken auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene rechtlich haltbar, insbesondere unter der Pr\u00e4misse der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsf\u00e4higkeit und unter dem Aspekt der \"gleich langen Spiesse\" des Kartellgesetzes?</p><p>2. W\u00e4re es nicht an der Zeit, f\u00fcr die rechtliche Besteuerung der kommerziell t\u00e4tigen Banken im Sinne der Gleichbehandlung zu sorgen?</p><p>3. Sch\u00e4tzungen in Bezug auf die Steuerausf\u00e4lle gehen davon aus, dass Bund und Kantonen im Jahr 2006 gegen 550 Millionen Franken entgangen sind. Wie hoch sind die Ausf\u00e4lle f\u00fcr den Bund in den Jahren 2007 und 2008?</p><p>4. Gibt es andere relevante Unternehmungen mit \u00f6ffentlich-rechtlichem Status, die nicht dem DBG unterliegen?</p>","ReasonText":"<p>F\u00fcr die direkte Bundessteuer basiert die Steuerbefreiung auf Artikel\u00a056 Buchstabe\u00a0b des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG). Dieser Artikel wurde 1995 von einer aus dem Jahr 1940 stammenden Bestimmung des Wehrsteuergesetzes ohne eigentliche Diskussion unver\u00e4ndert in das geltende DBG \u00fcbernommen. Ob und in welchem Ausmass eine Kantonalbank steuerbefreit ist, h\u00e4ngt von der Rechtsform ab. \u00d6ffentlich-rechtliche Anstalten des kantonalen Rechts geniessen die meisten steuerlichen Privilegien, weil sie auf Bundesebene und typischerweise auch auf Gemeindeebene von der Gewinnsteuer vollst\u00e4ndig befreit sind. Im Gegensatz dazu sind die als Aktiengesellschaft ausgestalteten Kantonalbanken auf Bundesebene steuerpflichtig. Das ausschlaggebende Unterscheidungsmerkmal zwischen den steuerbefreiten und nichtsteuerbefreiten Kantonalbanken bildet damit f\u00fcr die direkte Bundessteuer einzig und allein die Rechtsform sowie f\u00fcr die Kantons- und Gemeindesteuern die Rechtsform und das von politischen Einfl\u00fcssen gepr\u00e4gte kantonale Recht. Diese unterschiedliche steuerliche Behandlung, welche sogar auf Bundesebene Platz greift, ist erstaunlich, angesichts der Tatsache, dass doch heute die steuerliche Gleichbehandlung oder Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit in aller Munde ist. (Quelle: KPMG-Studie: Wenn alle Kantonalbanken Steuern bezahlen w\u00fcrden)</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Befreiung der Kantonalbanken von den direkten Steuern beruht beim Bund auf Artikel\u00a056 Buchstabe\u00a0b DBG, wonach die Kantone und ihre Anstalten von der Steuerpflicht befreit sind, und bei den Kantonen und Gemeinden auf Artikel\u00a023 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a02 StHG, wonach der Kanton und seine Anstalten nach Massgabe des kantonalen Rechts von der Steuer befreit sind. Diese beiden Gesetze wurden am 14. Dezember 1990 von den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten angenommen. Eine Kantonalbank kann allerdings nur dann aufgrund der erw\u00e4hnten Vorschriften von der Steuerpflicht befreit sein, wenn sie als verselbstst\u00e4ndigte oder nichtverselbstst\u00e4ndigte Anstalt konstituiert ist. Ist sie als privatrechtliche AG konstituiert, erfolgt keine Steuerbefreiung.</p><p>2. In der Steuerbefreiung der betreffenden Kantonalbanken kann in der Tat ein gewisser Wettbewerbsvorteil gegen\u00fcber den anderen Banken erblickt werden. Begr\u00fcndet wird dies zuweilen mit dem Hinweis, dass im Gegenzug die Kantone den Kantonalbanken Restriktionen hinsichtlich des sachlichen und/oder geografischen Gesch\u00e4ftskreises auferlegen k\u00f6nnen, sodass der steuerliche Wettbewerbsvorteil wiederum relativiert wird. Vor allem aber sind die Kantonalbanken zu einer Gewinnablieferung verpflichtet. Diese ist je nach der Rechtsform der Kantonalbank und dem Vorhandensein einer Staatsgarantie sehr unterschiedlich ausgestaltet. Die Gewinnablieferungspflicht kann als Korrelat der Staatsgarantie bezeichnet werden, wie sie z. B. in den Kantonen Z\u00fcrich und Bern (bis Ende 2012) den Kantonalbanken gew\u00e4hrt wird. </p><p>Ob heute die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te bez\u00fcglich der Steuerbefreiung der Kantonalbanken anders entscheiden w\u00fcrden, ist ungewiss.</p><p>3. Die in der Interpellation genannten Steuerausf\u00e4lle von rund 550 Millionen Franken verteilen sich gem\u00e4ss den Autoren der vom Interpellanten genannten Studie aus dem Jahr 2007 auf rund 150 Millionen Franken an direkter Bundessteuer und auf rund 400 Millionen Franken an Ertrags- und Kapitalsteuern von Kantonen und Gemeinden. Der Bundesrat verf\u00fcgt nicht \u00fcber neuere Daten, geht aber davon aus, dass - abgesehen von konjunkturellen Schwankungen - die Steuerausf\u00e4lle auch in der j\u00fcngsten Vergangenheit noch in dieser Gr\u00f6ssenordnung gelegen haben d\u00fcrften.</p><p>4. Alle Unternehmen, die die Voraussetzungen gem\u00e4ss einer der Bestimmungen in Artikel\u00a056 DBG erf\u00fcllen, sind von der direkten Bundessteuer befreit. Ob die Voraussetzungen f\u00fcr eine Steuerbefreiung vorliegen, kann in jedem Steuerjahr neu \u00fcberpr\u00fcft werden. Unternehmen mit \u00f6ffentlich-rechtlichem Status d\u00fcrften in aller Regel als Anstalten konstituiert sein. Es gibt Anstalten des Bundes, der Kantone und der Gemeinden.</p><p>Ein Beispiel f\u00fcr eine solche Anstalt des Bundes ist die Eidgen\u00f6ssische Alkoholverwaltung (EAV). Diese ist nach Artikel\u00a071 AlkG eine Anstalt mit eigener Rechtspers\u00f6nlichkeit und von jeder Besteuerung durch Bund, Kantone und Gemeinden befreit, mit Ausnahme der Besteuerung der Grundst\u00fccke, die mit dem Gesch\u00e4ftsbetrieb der EAV nicht im Zusammenhang stehen.</p><p>Als relevante Unternehmung im Sinne der Interpellation d\u00fcrfte die Schweizerische Post zu bezeichnen sein. Sie ist eine selbstst\u00e4ndige Anstalt des \u00f6ffentlichen Rechtes mit Rechtspers\u00f6nlichkeit (Art. 2 Abs. 1 POG) und demzufolge grunds\u00e4tzlich von der direkten Bundessteuer nach Artikel\u00a056 Buchstabe\u00a0a DBG befreit. Die Gewinne aus den Wettbewerbsdiensten nach Artikel\u00a09 PG unterliegen jedoch der Besteuerung (Art. 13 POG), also auch der direkten Bundessteuer. Im \u00dcbrigen ist die Post nach Artikel\u00a062d RVOG von jeglicher Besteuerung durch die Kantone und Gemeinden befreit; ausgenommen davon sind Liegenschaften, die nicht unmittelbar \u00f6ffentlichen Zwecken dienen. In seinen Botschaften vom 20. Mai 2009 zum Postgesetz und zum Postorganisationsgesetz schl\u00e4gt der Bundesrat jedoch vor, dass die Post k\u00fcnftig bei den Steuern privaten Kapitalgesellschaften gleichgestellt und somit steuerpflichtig ist.</p><p>Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) sind nach Artikel\u00a02 Absatz\u00a01 SBBG in die Rechtsform einer spezialgesetzlichen Aktiengesellschaft gekleidet. Nach Artikel\u00a021 Absatz\u00a01 SBBG sind sie unter Einschluss der Hilfs- und Nebenbetriebe von jeder Besteuerung durch Kantone und Gemeinden befreit; ausgenommen davon sind die Liegenschaften, die in keinem notwendigen Zusammenhang zum Betrieb des Unternehmens stehen. Die Befreiung von der direkten Bundessteuer ist aufgrund von Artikel\u00a056 Buchstabe\u00a0d DBG m\u00f6glich, sofern die SBB im Steuerjahr keinen Reingewinn erzielt haben oder im Steuerjahr und in den zwei vorangehenden Jahren keine Dividenden oder \u00e4hnliche Gewinnanteile ausgerichtet haben.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1257897600000)\/","SubmittedBy":"Tsch\u00fcmperlin Andy","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317340800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690543993007)\/","SubmissionDate":"\/Date(1253750400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4811,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}