{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093855,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093855,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093855,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093855,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093855,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093855,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093855,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093855,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093855,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093855,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093855,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093855,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093855,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093855,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093855,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093855,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093855,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093855,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3855","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Keine Fristen f\u00fcr Referendums-\r\nund Vernehmlassungsvorlagen w\u00e4hrend der Sommerpause","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<text><p>Der Bundesrat wird beauftragt, zuhanden des Parlamentes eine Gesetzesrevision vorzuschlagen, welche gew\u00e4hrleistet, dass Fristen von Referendums- und Vernehmlassungsvorlagen, die w\u00e4hrend der Sommerpause zwischen dem 1. Juli und Mitte August publiziert werden, erst nach dieser Zeit zu laufen beginnen.</p></text>","ReasonText":"<text><p>In den letzten Jahren ist es leider immer \u00f6fters Usus geworden, w\u00e4hrend der eigentlichen Sommerpause kurze Vernehmlassungen durchzuf\u00fchren, obwohl gem\u00e4ss Vernehmlassungsgesetz auf die Ferienzeit R\u00fccksicht zu nehmen w\u00e4re. Dabei ist es in dieser Zeit \u00fcberaus schwierig, die organisationsinternen Vernehmlassungsverfahren ordnungsgem\u00e4ss durchzuf\u00fchren, was leider immer wieder zu unabgest\u00fctzten und \u00fcbereilten Positionsbez\u00fcgen gef\u00fchrt hat. Dies ist weder im Sinne der Vernehmlassungsteilnehmer, noch sollte es in jenem der entsprechenden Bundesinstanzen sein. Aus diesem Grund muss das Vernehmlassungsgesetz so angepasst werden, dass Vernehmlassungen w\u00e4hrend der Sommerpause ohne entsprechende Verl\u00e4ngerung nicht mehr m\u00f6glich sind. Die heutige Gesetzgebung ist anscheinend in diesem Punkt zu wenig klar. </p><p>Dieselbe Problematik stellt sich auch bei Referendumsfristen f\u00fcr in der Sommersession verabschiedete Vorlagen. Es kann nicht sein, dass Referendumssammlungen, die zuf\u00e4lligerweise auf die Sommerpause fallen, gegen\u00fcber anderen benachteiligt werden. Denn bekanntermassen ist eine Unterschriftensammlung w\u00e4hrend den Ferienmonaten nur mit \u00fcberaus grossem Einsatz durchf\u00fchrbar und kommt meist erst gegen Ende August etwas ins Rollen. Diese Tatsache hat in der Vergangenheit sogar dazu gef\u00fchrt, dass Vorlagen mit Absicht in der Sommersession verabschiedet wurden, um ein Referendum nach M\u00f6glichkeit zu verhindern. Diesen undemokratischen taktischen Spielchen muss endlich mit einer Gesetzesrevision ein Ende gesetzt werden. </p><p>Diese \u00c4nderungen k\u00f6nnen entweder durch Fristverl\u00e4ngerungen oder durch Verschiebung der Frist erreicht werden. Der Bundesrat soll nun m\u00f6glichst bald die in seinen Augen sinnvollste Gesetzes\u00e4nderung zur L\u00f6sung dieses Problemes in die Wege leiten.</p></text>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<text><p>Der Motion\u00e4r begr\u00fcndet seinen Vorstoss damit, die Vernehmlassungsfristen w\u00fcrden w\u00e4hrend der Sommermonate vom 1. Juli bis 15. August zunehmend verk\u00fcrzt, obwohl nach dem Vernehmlassungsgesetz auf die Ferienzeit R\u00fccksicht zu nehmen w\u00e4re. Der Bundesrat kann dieser Argumentation nicht folgen. In aller Regel wird eine angemessene Vernehmlassungsfrist einger\u00e4umt. Der Bundesrat setzt alles daran, die Vernehmlassungsfrist von drei Monaten zuz\u00fcglich einer angemessenen Verl\u00e4ngerung unter Ber\u00fccksichtigung von Ferien- und Feiertagen sowie Inhalt und Umfang der Vorlage einzuhalten (VlG, SR 172.061; Art. 7 Abs. 2 VlG). Bei der Festlegung der Frist ber\u00fccksichtigt der Bundesrat nicht nur die Ferienzeit, sondern auch den Inhalt und Umfang der konkreten Vorlage. Nur ausnahmsweise - wenn ein Gesch\u00e4ft dringlich behandelt werden muss - kann es zu einer verk\u00fcrzten Vernehmlassungsfrist kommen (Art. 7 Abs. 3 VlG). Der Bundesrat bem\u00fcht sich aber, selbst in diesen F\u00e4llen die Mindestdauer von drei Monaten einzuhalten. Gemessen an der gesetzlichen Dreimonatsfrist (100 Prozent) hat sich von den in den Jahren 2006 bis 2009 w\u00e4hrend der Sommermonate laufenden Vernehmlassungen die Vernehmlassungsdauer trotz dieser Verk\u00fcrzung durchschnittlich von 112,6 Prozent auf 124,3 Prozent erh\u00f6ht, und lediglich in zwei F\u00e4llen (je einer in den Jahren 2006 und 2007) wurde die Dreimonatsfrist um insgesamt 4 Tage unterschritten. Der Bundesrat hat die Situation mit pragmatischem Vorgehen verbessert. Er wird sich auch in Zukunft darum bem\u00fchen, f\u00fcr echte Probleme pragmatische L\u00f6sungen zu suchen. Keinen Einfluss hat der Bundesrat demgegen\u00fcber auf die Durchf\u00fchrung von Vernehmlassungen, welche beispielsweise von einer parlamentarischen Kommission in eigener Kompetenz durchgef\u00fchrt werden (Art. 5 Abs. 2 VlG).</p><p>Hinsichtlich der Referendumsfristen ist der Motion\u00e4r der Ansicht, dass Vorlagen, die in Sommersessionen verabschiedet werden, benachteiligt w\u00fcrden. Seit das Bundesgesetz \u00fcber die politischen Rechte in Kraft steht (1. Juli 1978), verabschiedeten die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te bis Ende Juni 2009 total 1296 Vorlagen des fakultativen Referendums. In 89 F\u00e4llen wurde das Referendum ergriffen, in 78 F\u00e4llen kam es zustande. F\u00fcr die verbleibenden elf nicht zustande gekommenen Referenden in diesen 30 Jahren lief die Referendumsfrist in vier F\u00e4llen im Winter, in einem Fall im Fr\u00fchling, in vier F\u00e4llen im Sommer und in zwei F\u00e4llen im Herbst. Ein Notstand besteht demnach nicht; die Anzahl gescheiterter Referenden ist gegen\u00fcber den vorangegangenen Jahrzehnten leicht zur\u00fcckgegangen. Auch von einer Benachteiligung der \"Sommerreferenden\" l\u00e4sst sich nicht sprechen. Daf\u00fcr gibt es auch Erkl\u00e4rungen. Die Sommerpause l\u00e4uft in der deutschsprachigen Schweiz und in der Westschweiz bzw. im Tessin zeitverschoben ab. Dies zeigt zugleich, dass Karenzzeiten im Gegenteil einzelne Landesgegenden benachteiligen w\u00fcrden und daher abzulehnen sind. F\u00fcr dringliche Bundesgesetze w\u00fcrden solche Karenzfristen sogar den verfassungskonformen Vollzug (Volksabstimmung innert Jahresfrist seit der Verabschiedung) verunm\u00f6glichen. Hinzu kommt, dass der Bundesgesetzgeber 1996 die Referendumsfrist von 90 auf 100 Tage erstreckt und diese neue Frist 2003 in der Bundesverfassung verankert hat. Erleichterungen sind also bereits umgesetzt worden.</p></text>","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1257897600000)\/","SubmittedBy":"Kunz Josef","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317340800000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1688206412070)\/","SubmissionDate":"\/Date(1253750400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4811,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}