{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093865,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093865,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093865,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093865,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093865,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093865,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093865,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093865,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093865,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093865,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093865,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093865,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093865,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093865,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093865,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093865,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093865,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093865,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3865","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Auskunftspflicht bei Befragungen des Bundesamtes f\u00fcr Statistik","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Medienberichten zufolge will der Bund auf dem Verordnungsweg eine Auskunftspflicht bei Befragungen des Bundesamts f\u00fcr Statistik (BFS) einf\u00fchren. Bei Zuwiderhandlung (Verweigerung der Auskunft) sollen die betreffenden Personen geb\u00fcsst werden. </p><p>Laut Angaben des BFS gilt diese Auskunftspflicht unter anderem f\u00fcr die Schweizerische Arbeitskr\u00e4fteerhebung. Diese Erhebung sei nur dann verl\u00e4sslich, wenn eine \"hohe Antwortquote\" erreicht werde. Um eine viertelj\u00e4hrliche Publikation und statistische Auswertung der Indikatoren sicherzustellen, m\u00fcssen die befragten Personen innerhalb von 15 Monaten an insgesamt vier Umfragen teilnehmen. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Die Schweizerische Bundesverfassung garantiert die pers\u00f6nliche Freiheit und sch\u00fctzt die Privatsph\u00e4re (Art. 10 bzw. 13 BV). Findet es der Bundesrat vor diesem Hintergrund nicht bedenklich, dass Personen gezwungen werden sollen, privaten Erhebungsinstituten Auskunft zu geben \u00fcber ihr Haushalteinkommen, ihre Arbeitsbedingungen, ihren Gesundheitszustand und andere sehr private Dinge? </p><p>2. Beurteilt er die gesetzliche Grundlage f\u00fcr diesen substanziellen staatlichen Eingriff in die Privatsph\u00e4re nicht als sehr d\u00fcrftig? </p><p>3. Viele private Umfrageinstitute besch\u00e4ftigen zur Durchf\u00fchrung der Erhebungen Teilzeitkr\u00e4fte (z. B. Studenten). Wie stellt sich der Bundesrat zur Tatsache, dass viele B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger es als ausserordentlich unangenehm empfinden, solchen Teilzeitmitarbeitern \u00fcber intime Details ihres Privatlebens Auskunft zu geben? </p><p>4. Laut BFS soll die H\u00f6he der Busse \"in etwa den Kosten entsprechen, die durch eine Antwortverweigerung verursacht werden\". Wie werden diese Kosten berechnet? Kommt eine solche Zahlung, dem Charakter nach, nicht eher einer Schadenersatzleistung als einer Busse gleich? </p><p>5. Ist er bereit, die unz\u00e4hligen in der Statistikerhebung genannten Aufgabengebiete zu \u00fcberpr\u00fcfen und die T\u00e4tigkeit des BFS auf die wesentlichen und f\u00fcr die schweizerische Volkswirtschaft erheblichen Punkte zu reduzieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gem\u00e4ss Artikel\u00a065 der Bundesverfassung erhebt der Bund die notwendigen statistischen Daten \u00fcber den Zustand und die Entwicklung von Bev\u00f6lkerung, Wirtschaft, Gesellschaft, Bildung, Forschung, Raum und Umwelt in der Schweiz. Artikel\u00a05 der Statistikerhebungsverordnung (SR 431.012.1) berechtigt die Erhebungsorgane, private Befragungsinstitute und Organisationen beizuziehen. Im Rahmen der Schweizerischen Arbeitskr\u00e4fteerhebung (Sake) ist die Zusammenarbeit zwischen dem Institut und dem Bundesamt f\u00fcr Statistik (BFS), das f\u00fcr die Durchf\u00fchrung dieser Erhebung zust\u00e4ndig ist, in einem detaillierten Vertrag definiert. Das BFS begleitet und kontrolliert den Ablauf des Erhebungsmandats aufmerksam. In \u00dcbereinstimmung mit der Bestimmung in Artikel\u00a05 der Statistikerhebungsverordnung liefert das Erhebungsinstitut dem BFS die Daten nach Beendigung des Auftrags und l\u00f6scht diese anschliessend. </p><p>2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Artikel\u00a06 des Bundesstatistikgesetzes (BstatG; SR 431.01) diesbez\u00fcglich eine ausreichende gesetzliche Grundlage bietet. </p><p>3. Das BFS legt grossen Wert auf die Ausbildung der Befragerinnen und Befrager sowie auf die regelm\u00e4ssige Supervision ihrer Arbeit. Zus\u00e4tzlich zu den Massnahmen des Institutes zu Beginn und am Ende der Arbeitsbeziehungen unterzeichnen die Befragerinnen und Befrager eine eigens auf das Sake-Projekt zugeschnittene Erkl\u00e4rung zur Einhaltung des Datenschutzes. Die Tatsache, dass viele Mitarbeitende Teilzeit arbeiten, mindert ihre Kompetenz nicht. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Erhebung von pers\u00f6nlichen Daten Vorbehalte ausl\u00f6sen kann. Deshalb ist der Datenschutz f\u00fcr ihn von gr\u00f6sster Bedeutung. Das BFS arbeitet eng mit dem Eidgen\u00f6ssischen Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten, dem Kontrollorgan im Datenschutzbereich, zusammen. </p><p>4. Artikel\u00a022 BStatG besagt: \"Wer bei einer aufgrund dieses Gesetzes angeordneten Erhebung vors\u00e4tzlich falsche Angaben macht oder trotz Mahnung der Auskunftspflicht nicht oder nicht richtig nachkommt, wird mit Busse bestraft.\" Artikel\u00a024 Abs\u00e4tze 2 und 3 BStatG sieht vor, dass die Widerhandlungen nach den Verfahrensvorschriften des Verwaltungsstrafrechtsgesetzes (VStrR; SR 313.0) und den allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) beurteilt werden. Deshalb handelt es sich keinesfalls um eine Schadenersatzleistung, sondern tats\u00e4chlich um eine Busse. Die H\u00f6he der Busse muss im Verh\u00e4ltnis zum Schweregrad des Verschuldens oder des Verstosses liegen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass das BFS seit 1992 bei der Bussenverteilung sehr zur\u00fcckhaltend war und der Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit immer eingehalten wurde. </p><p>5. Die Statistikerhebungsverordnung und deren Anhang werden grunds\u00e4tzlich jedes Jahr \u00fcberarbeitet und die von der Verordnung behandelten Bereiche regelm\u00e4ssig \u00fcberpr\u00fcft. Diese Gesetzesgrundlagen stellen jedoch kein Planungsinstrument dar. Der Bundesrat verabschiedet alle vier Jahre ein Mehrjahresprogramm f\u00fcr den Zeitraum einer Legislaturperiode. Das vom Bundesrat im Januar 2008 verabschiedete statistische Mehrjahresprogramm 2007-2011 wurde dem Parlament w\u00e4hrend der Fr\u00fchjahrsession 2008 pr\u00e4sentiert. Es legt das Hauptgewicht namentlich auf die Umsetzung des bilateralen Abkommens mit der EU im Bereich Statistik. Der Bundesrat unterstreicht, dass die Erhebung zur Erwerbsbev\u00f6lkerung gem\u00e4ss den EU-Normen eines der wichtigen Elemente dieses Abkommens ist. Er erinnert ebenfalls daran, dass die beiden Kammern dieses Abkommen 2004 angenommen haben.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1259280000000)\/","SubmittedBy":"Pfister Gerhard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317340800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|12","Category":null,"Modified":"\/Date(1763103532803)\/","SubmissionDate":"\/Date(1253750400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4811,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Recht Allgemein"}}