{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093890,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093890,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093890,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093890,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093890,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093890,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093890,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093890,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093890,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093890,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093890,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093890,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093890,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093890,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093890,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093890,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093890,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093890,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3890","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Mittel und Gegenst\u00e4nde in Selbstbedienungsl\u00e4den","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Bis wann wird er die Motion 05.3523, \"Wettbewerb bei den Produkten der Mittel- und Gegenst\u00e4ndeliste\", umsetzen?</p><p>2. Wie gedenkt er sie umzusetzen?</p><p>3. Ist er bereit, die Abgabe auch in Selbstbedienungsl\u00e4den zuzulassen, sofern Mittel und Gegenst\u00e4nde dort wesentlich g\u00fcnstiger sind als in offiziellen Abgabestellen und deren Benutzung keine spezifische Beratung erfordert?</p>","ReasonText":"<p>Am 19. M\u00e4rz 2007 hat der Nationalrat meine Motion \"Wettbewerb bei den Produkten der Mittel- und Gegenst\u00e4ndeliste\" (05.3523) gutgeheissen. Der St\u00e4nderat hat sie am 2. Oktober 2008 in etwas modifizierter Form angenommen. Gem\u00e4ss Aussagen von Vertretern des BAG durfte angenommen werden, dass zumindest eine teilweise Umsetzung dieser Motion mit dem aktuellen Kostend\u00e4mpfungspaket auf dem Verordnungsweg erfolgen w\u00fcrde. Offenbar ist dies nicht der Fall.</p><p>Bei den Mitteln und Gegenst\u00e4nden liegt jedoch ein nicht zu untersch\u00e4tzendes Einsparpotenzial, weil durch das Prinzip von Listen mit Maximalpreisen teilweise massiv \u00fcberh\u00f6hte Preise bezahlt werden. Hinzu kommt, dass Warenh\u00e4user und Detailh\u00e4ndler gewisse Mittel und Gegenst\u00e4nde in Selbstbedienung verkaufen. Diese Verkaufsstellen verf\u00fcgen jedoch \u00fcber keine kantonale Zulassung f\u00fcr die Abgabe von Mitteln und Gegenst\u00e4nden und sind in der Folge keine Abgabestellen im Sinne von Artikel\u00a055 der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung. In der Praxis ist die Verg\u00fctung von Mitteln und Gegenst\u00e4nden, die in Selbstbedienung gekauft werden, uneinheitlich. Dies kann insbesondere f\u00fcr preisbewusste Versicherte zur unbefriedigenden Situation f\u00fchren, dass ein wesentlich g\u00fcnstigeres gleichwertiges Produkt von den Krankenversicherern nicht verg\u00fctet wird, weil es nicht \u00fcber den offiziell anerkannten Kanal eingekauft wird, wo es wesentlich teurer ist und bezahlt wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Gem\u00e4ss geltender Rechtslage (Art. 52 KVG; SR 832.10) werden die der Untersuchung oder Behandlung dienenden Mittel und Gegenst\u00e4nde aufgrund einer allgemeinen Produktebeschreibung und eines beh\u00f6rdlich festgelegten H\u00f6chstverg\u00fctungsbetrags, der in einer Liste aufgef\u00fchrt ist, verg\u00fctet. Die Motion Humbel N\u00e4f 05.3523 ist in der Fr\u00fchjahrssession 2009 von den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten in der Form eines Pr\u00fcfungsauftrages \u00fcberwiesen worden. Der Pr\u00fcfungsauftrag beinhaltet die Kl\u00e4rung des Wechsels vom gegenw\u00e4rtigen Verg\u00fctungssystem bei den Mitteln und Gegenst\u00e4nden zu einem vertraglich vereinbarten Tarifsystem, welches nach dem Willen des Parlaments dem Kartellgesetz zu unterstellen ist. Der Bundesrat soll verschiedene Varianten pr\u00fcfen und eine geeignete L\u00f6sung vorschlagen. Das Parlament rechnet bei der Abkehr von der H\u00f6chstverg\u00fctung mit einer markanten Kostenersparnis. </p><p>Der Pr\u00fcfungsauftrag ist sehr weitgehend. Er bietet die Chance, das Verg\u00fctungssystem der Mittel- und Gegenst\u00e4ndeliste (MiGeL) so zu straffen, dass f\u00fcr den \u00fcblichen Einzelbezug einzelner Produkte oder f\u00fcr Produktegruppen eine Verg\u00fctung entsprechend den Einkaufsbedingungen am Markt vereinbart werden kann. Allerdings sind die Voraussetzungen hiezu noch keineswegs gekl\u00e4rt. Einerseits muss die MiGeL als Referenzgr\u00f6sse entschlackt und transparenter formuliert werden. So besteht ein ausgewiesener Bedarf nach einer optimierten Struktur und einer einheitlichen Nomenklatur f\u00fcr die diversen Mittel und Gegenst\u00e4nde. Insbesondere fehlen Kodierungsgrundlagen, die verl\u00e4ssliche Kostenangaben zu einzelnen Produktegruppen oder gar Produkten erlauben. Andererseits ist zu kl\u00e4ren, welche Wirkungen das Kartellgesetz auf das vorgesehene vertragliche Tarifsystem haben wird. Es ist ein mehrschichtiges Projekt aufzugleisen, welches mit diversen Anspruchsgruppen koordiniert werden muss. </p><p>Momentan steht das Projekt zum Umbau der MiGeL in der Projektinitialisierungsphase. Gewisse Vorarbeiten bestehen bereits, und einzelne Expertenmeinungen liegen vor. Im Rahmen eines Vorprojektes werden ein verbindlicher Vorgehensvorschlag und eine Aufwandabsch\u00e4tzung zu erstellen sein. Angesichts des noch nicht realistisch und verbindlich vereinbarten Realisierungsumfanges ist eine Aussage zum Umsetzungstermin und -vorgehen noch nicht m\u00f6glich. </p><p>3. Bei den Abgabestellen f\u00fcr Mittel und Gegenst\u00e4nde nach Artikel\u00a055 der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) sind einheitliche Zulassungsvoraussetzungen nicht m\u00f6glich, da die der Untersuchung und Behandlung dienenden Mittel und Gegenst\u00e4nde in ihrem Anwendungsbereich und -ziel sehr unterschiedlich hohe Anforderungen stellen. Es kann sich bei den Abgabestellen daher auch um Institutionen von sehr unterschiedlichem Profil handeln. Je nach Art der abgegebenen Mittel und Gegenst\u00e4nde k\u00f6nnen nach der Rechtsprechung des Eidgen\u00f6ssischen Versicherungsgerichts Abgabestellen daher Apotheken und Drogerien, Fachgesch\u00e4fte, Betriebe oder gar Warenh\u00e4user sein (Urteil K 79/98 Vr vom 4. Juli 2001, Erw. 4a ff.). Die Zulassung der entsprechenden Institutionen soll daher mittels Vertrag mit den Versicherern erfolgen, die so flexibel auf die unterschiedlichen Anforderungsprofile reagieren k\u00f6nnen und die entsprechenden Anforderungen an berufliche Qualifikationen und Infrastruktur aufstellen. In diesem Sinne ist es den Versicherern bereits heute m\u00f6glich, mit Selbstbedienungsl\u00e4den Abgabevertr\u00e4ge zu schliessen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1259280000000)\/","SubmittedBy":"Humbel Ruth","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1260530108720)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690512526600)\/","SubmissionDate":"\/Date(1253750400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4811,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}