{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093892,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093892,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093892,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093892,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093892,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093892,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093892,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093892,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093892,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093892,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093892,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093892,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093892,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093892,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093892,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093892,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093892,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093892,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3892","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"\u00d6koterroristen und gewaltt\u00e4tige extremistische Gruppierungen. Ist die Schweiz ausreichend ger\u00fcstet?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In diesem Sommer haben militante Tiersch\u00fctzerinnen und Tiersch\u00fctzer Anschl\u00e4ge gegen Daniel Vasella und seine Familie ver\u00fcbt. Angestellte der Novartis sind ebenfalls schon Opfer dieser Art von Extremisten geworden.</p><p>In den Kreisen der schweizerischen biomedizinischen Forschung ist man ernsthaft besorgt \u00fcber solche Taten, die ver\u00fcbt werden, obwohl die Schweiz im Bereich der Tierversuche eine der strengsten Gesetzgebungen hat.</p><p>Gem\u00e4ss der Medienmitteilung vom 17. September 2009 ist die Bundesanwaltschaft zum Schluss gekommen, dass die strafrechtliche Zust\u00e4ndigkeit des Bundes aufgrund der Sach- und Gesetzeslage nicht gegeben ist. Die Bundeskriminalpolizei im Bundesamt f\u00fcr Polizei koordiniert die Ermittlungen sowie den Informationsaustausch zwischen den in- und ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rden. Die Kantone sind verantwortlich f\u00fcr die strafrechtliche Verfolgung der Einzelf\u00e4lle, die erste Intervention vor Ort sowie f\u00fcr Fragen, welche die Sicherheit betreffen.</p><p>Der Bundesrat wird um die Antwort auf folgende Fragen gebeten:</p><p>1. Sind die gesetzlichen Bestimmungen ausreichend, um gegen gewaltt\u00e4tige extremistische Gruppierungen wirksam vorgehen und solche widerrechtliche Taten verhindern zu k\u00f6nnen?</p><p>2. In Grossbritannien wurden in den letzten Jahren die gesetzlichen Vorschriften f\u00fcr den Kampf gegen militante Tiersch\u00fctzer mit Erfolg ausgebaut. K\u00f6nnte man nicht in Anlehnung daran die gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz zu erg\u00e4nzen?</p><p>3. Der Entwurf zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) wurde w\u00e4hrend der Fr\u00fchjahrssession 2009 vom St\u00e4nderat an den Bundesrat zur\u00fcckgewiesen. Die in diesem Entwurf vorgesehenen Massnahmen sind auf die Bereiche des Terrorismus, der verbotenen politischen und milit\u00e4rischen Nachrichtendienste sowie den Bereich des verbotenen Handels mit radioaktivem Material beschr\u00e4nkt. Wie steht es um diesen Entwurf zur \u00c4nderung des BWIS? W\u00e4re es nicht angebracht, den Anwendungsbereich der vorgesehenen Massnahmen auf gewaltt\u00e4tige extremistische Gruppierungen auszudehnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Am 17. September 2009 kommunizierte die Bundesanwaltschaft, dass die strafrechtliche Zust\u00e4ndigkeit des Bundes aufgrund der aktuellen Sach- und Gesetzeslage im Zusammenhang mit den oben erw\u00e4hnten Straftaten nicht gegeben ist. Der Bundesrat hat bereits in seinem Bericht vom 9. Juni 2006 (BBl 2006 5693, Ziff. 2.3.1 und 2.3.2) zum Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission des St\u00e4nderates vom 21. Februar 2005 festgehalten, dass die am 1. Januar 2001 in Kraft getretenen Rechtsgrundlagen zur Verfolgung von Straftaten mit organisiertem Hintergrund die Strafverfolgungspraxis vor gewisse Anwendungsprobleme stellen. Wie der Bundesrat im Bericht weiter ausf\u00fchrte, verfolgte er die noch junge Rechtsprechung zu diesen Bestimmungen aufmerksam. Dies gilt insbesondere auch in Bezug auf die bereits im Bericht erw\u00e4hnten kleineren Gruppen oder Zellen von Gleichgesinnten, die sich mit ideologisch-politisch motivierten Gewaltakten solidarisieren, im \u00dcbrigen aber nicht die Z\u00fcge der strikten Geheimhaltung und dauerhaften Hierarchie aufweisen wie Organisationen nach dem Zuschnitt der italienischen Mafia, auf welche das gesetzgeberische Instrumentarium der Verfolgung des organisierten Verbrechens gem\u00e4ss Artikel\u00a0260ter StGB zugeschnitten worden ist. Angesichts des Umstandes, dass die der Interpellation zugrunde liegende Thematik des militanten Tierschutzextremismus die Aktualit\u00e4t dieser seit L\u00e4ngerem beobachteten Problematik erneut aufzeigt, erachtet der Bundesrat den Zeitpunkt f\u00fcr gekommen, dem EJPD den Auftrag zu erteilen, hinsichtlich allf\u00e4lliger Modifikationen oder Erweiterungen des erw\u00e4hnten strafrechtlichen Instrumentariums bis Ende 2010 Empfehlungen in Berichtsform vorzulegen. Im Rahmen dieser Berichterstattung wird auch auf die allf\u00e4lligen Vorz\u00fcge einzugehen sein, welche die englische Rechtsordnung bei der strafrechtlichen Verfolgung dieser Ph\u00e4nomene im Allgemeinen und von Tierschutzextremismus im Besonderen bietet.</p><p>Was die pr\u00e4ventiven Massnahmen betrifft, so sollen diese im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes \u00fcber Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120) \u00fcberpr\u00fcft werden (siehe Antwort auf Frage 3).</p><p>2. Es ist von einer international vernetzten Szene von Tierrechtsaktivisten auszugehen. Die betroffenen L\u00e4nder, auch die Schweiz, profitieren im Gegenzug von der internationalen Zusammenarbeit der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden. Der internationale Informationsaustausch dient zur Gewinnung eines umfassenden Lagebildes. Im Bereich Pr\u00e4vention stellt der Dienst f\u00fcr Analyse und Pr\u00e4vention (DAP) auf nationaler und internationaler Ebene den nachrichtendienstlichen Informationsaustausch sicher. Die Schweiz verfolgt die Massnahmen im Ausland. Dazu geh\u00f6ren auch Entwicklungen der Rechtsprechung, wie z. B. die in Grossbritannien erfolgten Verurteilungen von europaweit t\u00e4tigen Aktivisten. Wie erw\u00e4hnt, wird den Eigenarten des englischen Rechtssystems in Bezug auf den Tierrechtsextremismus im Rahmen der anzustellenden Rechtsvergleiche die n\u00f6tige Aufmerksamkeit zukommen.</p><p>3. Der DAP bearbeitet seit 2003 gezielt Informationen \u00fcber Organisationen im Bereich Tierrechtsextremismus als Bestandteil seiner gesetzlichen Aufgabe der Abwehr des gewaltt\u00e4tigen Extremismus. Mit der R\u00fcckweisung des Entwurfs einer \u00c4nderung des BWIS vom Parlament an den Bundesrat im Fr\u00fchjahr 2009 einher ging unter anderem auch der Auftrag an den Bundesrat, die Verfassungsm\u00e4ssigkeit der Vorlage detailliert zu \u00fcberpr\u00fcfen. Unter anderem auf der Grundlage des diesbez\u00fcglich erstellten Gutachtens, das noch in diesem Jahr publiziert werden soll, wird der Bundesrat das weitere Vorgehen in Bezug auf die Gesetzesrevision bestimmen. Im Rahmen der h\u00e4ngigen Revision des BWIS wird zu pr\u00fcfen sein, inwieweit das pr\u00e4ventive Instrumentarium allenfalls auch mit Blick auf die erw\u00e4hnten Zellen ausgebaut werden k\u00f6nnte, welche die klassischen Wesensmerkmale der Terrororganisation nicht erf\u00fcllen. Auch in diesem Zusammenhang werden die n\u00f6tigen Rechtsvergleiche anzustellen sein.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1257897600000)\/","SubmittedBy":"Seydoux-Christe Anne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1260356423627)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690490287280)\/","SubmissionDate":"\/Date(1253750400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4811,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Recht Allgemein"}}