{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093910,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093910,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093910,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093910,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093910,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093910,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093910,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093910,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093910,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093910,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093910,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093910,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093910,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093910,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093910,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093910,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093910,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093910,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3910","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Abzockerei als sozialpolitische Zeitbombe","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Sieht der Bundesrat in den exzessiven Bez\u00fcgen der Topmanager ebenfalls eine Gefahr f\u00fcr den sozialen Frieden und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft?</p><p>2. Ist er ebenfalls der Meinung, dass diesen gef\u00e4hrlichen Ausw\u00fcchsen mit gesetzlichen Schranken entschieden entgegengetreten werden muss?</p><p>3. Ist er nicht auch der Meinung, dass die exzessiven Bez\u00fcge in den Teppichetagen eine tief ethische Komponente tangieren sowie Werte verletzen, auf denen unsere Gesellschaft aufgebaut ist?</p><p>4. Ist er daher bereit, die Problematik nicht nur zaghaft im Bereich der Aktiengesellschaft, sondern umfassender anzugehen, also beispielsweise im Arbeitsrecht, im allgemeinen Teil des OR oder gar mit einer Bestimmung in der Verfassung?</p><p>5. Ist ihm bewusst, dass er andernfalls Gefahr l\u00e4uft, dass das Volk Initiativen annimmt, die in unserer Rechtsordnung zu anderen erheblichen Problemen und Nachteilen f\u00fchren k\u00f6nnten?</p>","ReasonText":"<p>In Teilen der Wirtschaft sind im Laufe der letzten Jahrzehnte die Bez\u00fcge und Entsch\u00e4digungen der obersten F\u00fchrungsorgane sprunghaft in schwindelerregende H\u00f6hen gestiegen. Es ist keine Seltenheit, dass Mitglieder der Gesch\u00e4ftsleitungen bis hundertmal so viel wie ihre Putzfrau verdienen oder gar noch mehr, und dies nicht nur bei hervorragendem Gesch\u00e4ftsgang, sondern auch in schlechten Zeiten. Zudem tragen die obersten Manager kein unternehmerisches Risiko und haften nicht mit eigenem Verm\u00f6gen. </p><p>Die enormen Lohnunterschiede k\u00f6nnen nicht mehr begr\u00fcndet werden, und sie werden von breiten Teilen der Bev\u00f6lkerung als schlagende Ungerechtigkeit empfunden. Deshalb bergen sie grossen sozialen Sprengstoff und gef\u00e4hrden den sozialen Frieden und den Zusammenhalt der Gesellschaft. Dies wiederum k\u00f6nnte mittel- bis langfristig verheerend auf die Wirtschaftsleistung und den Wohlstand des Landes zur\u00fcckschlagen.</p><p>Die Problematik ist auch weltweit erkannt. Die Staatschefs der G-20-L\u00e4nder wollen den extremen Ausw\u00fcchsen entgegensteuern. Auch der Bundesrat sieht einen gewissen Handlungsbedarf. Dem will er mit einigen Einschr\u00e4nkungen im Aktienrecht Rechnung tragen. Diese sind indessen zu wenig griffig und, wie sich bei den laufenden Beratungen der Revision des Aktienrechts immer deutlicher zeigt, am falschen Ort platziert.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./3. Der Bundesrat weiss um die wirtschaftliche Problematik hoher Bez\u00fcge von Gesch\u00e4ftsleitungsmitgliedern und die sozialen und ethischen Bedenken, die sich damit verbinden. Er weiss auch, wie sehr diese Fragen angesichts der Finanzkrise die \u00d6ffentlichkeit besch\u00e4ftigen. Der Bundesrat hat sich deshalb bei Verabschiedung der Botschaft vom 5. Dezember 2008 zur Volksinitiative \"gegen die Abzockerei\" und zur \u00c4nderung des Obligationenrechts (Aktienrecht) ausf\u00fchrlich zum Thema ge\u00e4ussert (BBl 2009 299. Ziff. 2). Er nimmt Kenntnis davon, dass der Interpellant der Meinung ist, dass das geltende Recht zu einer grossen Gefahr f\u00fcr den sozialen Frieden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt werden kann. Auch wenn es heute an klaren Belegen f\u00fcr eine solche Entwicklung fehlt, nimmt der Bundesrat die Sache sehr ernst.</p><p>2./4. Der Bundesrat hat dem Parlament bereits Vorschl\u00e4ge unterbreitet, wie exzessive Entsch\u00e4digungen und Bez\u00fcge des Verwaltungsrates und der Mitglieder der Gesch\u00e4ftsleitung verhindert werden k\u00f6nnen. Nach Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 hat er in der Botschaft zur Volksinitiative \"gegen die Abzockerei\" jene Vorschl\u00e4ge erg\u00e4nzt und versch\u00e4rft, die er bereits in der Aktienrechtsbotschaft vom 21. Dezember 2007 gemacht hatte (BBl 2008 1589). Zurzeit ist das Parlament daran, diese Vorschl\u00e4ge zu pr\u00fcfen. Das Parlament ist frei, diese Vorschl\u00e4ge zu \u00fcbernehmen oder zu \u00e4ndern, wo es dies als angebracht erachtet. Was den Finanzsektor betrifft, hat zus\u00e4tzlich die Finma am 21. Oktober 2009 ein Rundschreiben zur Frage der Verg\u00fctungssysteme verabschiedet.</p><p>Alle vorgeschlagenen Massnahmen wollen verhindern, dass die Entsch\u00e4digung des Verwaltungsrates und der Mitglieder der Gesch\u00e4ftsleitung, was ihren Umfang und die damit verbundenen Anreize betrifft, dem Unternehmen Schaden zuf\u00fcgen. In diesem Sinn geht es bei diesen Vorschl\u00e4gen darum, ein Unternehmen korrekt zu organisieren und zu f\u00fchren. Gest\u00e4rkt werden die Kontrollbefugnisse der Aktion\u00e4re. Was Bez\u00fcge und Entsch\u00e4digungen betrifft, werden dem Verwaltungsrat Schranken gesetzt. Der Bundesrat ist der Meinung, dass damit die Zust\u00e4ndigkeiten unternehmensintern wieder in ein Gleichgewicht gebracht und so Exzesse verhindert werden k\u00f6nnen, ohne unn\u00f6tig in die Entscheidungsfreiheit der Unternehmungen einzugreifen. Der Bundesrat sieht heute keinen Grund, hier noch weiter zu gehen. Dies gilt umso mehr, als die bereits vorgeschlagenen Massnahmen ihre Wirksamkeit bisher noch gar nicht unter Beweis stellen konnten.</p><p>Das geltende Recht schenkt den guten Sitten auch im \u00dcbrigen die n\u00f6tige Beachtung. Zwar erlaubt es die Vertragsfreiheit, den Lohn grunds\u00e4tzlich frei festzulegen (Art. 322 Abs. 1 OR). G\u00fcltigkeit kann ein solcher Vertrag aber nur insofern beanspruchen, als sich sein Inhalt in den Schranken der guten Sitten bewegt (Art. 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 des Obligationenrechts; OR). Damit nimmt das Gesetz Bezug auf die allgemein herrschenden Moralvorstellungen und auf die der Rechtsordnung immanenten ethischen Prinzipien (BGE 125 III 101, Erw. 2). Zus\u00e4tzlich verp\u00f6nt Artikel\u00a021 OR ein manifestes Ungleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung.</p><p>5. Der Bundesrat schl\u00e4gt das vor, was er f\u00fcr sachgerecht h\u00e4lt. Er kann das Volk und die Kantone nicht daran hindern, ihre verfassungsm\u00e4ssigen Rechte wahrzunehmen und dabei etwas anderes zu beschliessen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1258502400000)\/","SubmittedBy":"Aeschbacher Ruedi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1275523200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690486132737)\/","SubmissionDate":"\/Date(1253836800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4811,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Soziale Fragen"}}