{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093918,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093918,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093918,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093918,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093918,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093918,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093918,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093918,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093918,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093918,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093918,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093918,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093918,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093918,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093918,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093918,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093918,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093918,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3918","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Verkauf der UBS-Aktien. Gewinne an die Invalidenversicherung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gewinne aus dem Verkauf der UBS-Aktien zugunsten der Invalidenversicherung zu verwenden.</p>","ReasonText":"<p>Ungeachtet des Abstimmungsergebnisses vom 27. September 2009 muss die IV finanziell saniert werden. Im Zusammenhang mit der Zusatzfinanzierung der IV (05.053) wird ein von der AHV unabh\u00e4ngiger IV-Fonds gegr\u00fcndet. Dieser wird anf\u00e4nglich mit einem Startkapital aus dem AHV-Ausgleichsfonds ausgestattet. Falls das Volk am 27. September zur Mehrwertsteuererh\u00f6hung zugunsten der IV ein Ja in die Urne legt, k\u00f6nnen die Gewinne aus dem Verkauf der UBS-Aktien direkt f\u00fcr den neuen IV-Fonds verwendet werden. Falls die Finanzierung mithilfe der Mehrwertsteuer und damit auch die Gr\u00fcndung eines unabh\u00e4ngigen IV-Fonds abgelehnt wird, kann die Summe daf\u00fcr verwendet werden, die Schulden der IV bei der AHV zu reduzieren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist gegen eine Verwendung des durch den Verkauf der UBS-Pflichtwandelanleihe erzielten Gewinns f\u00fcr die Invalidenversicherung.</p><p>Erstens beteiligt sich der Bund bereits massgeblich an der Finanzierung der IV (mit einem Anteil von \u00fcber einem Drittel an den Ausgaben der Invalidenversicherung - 37,7 Prozent seit dem Inkrafttreten des NFA im Jahr 2008 bzw. 37,5 Prozent zuvor). Der Bund hat so auch das dynamische Ausgabenwachstum seit den Neunzigerjahren mitgetragen, dies bei einer durchschnittlichen Zunahme von 7,1 Prozent in den Jahren 1990 bis 2005.</p><p>Zweitens wird die angestrebte finanzielle Gesundung der IV in erheblichem Umfang vom Bundeshaushalt mitgetragen:</p><p>- Gem\u00e4ss Bundesgesetz \u00fcber die Sanierung der Invalidenversicherung vom 13. Juni 2008 \u00fcbernimmt der Bund in den ersten sieben Jahren nach Inkrafttreten der Vorlage den gesamten j\u00e4hrlichen Zinsaufwand auf dem IV-Verlustvortrag. Die entsprechenden im Finanzplan 2011-2013 bereits eingestellten j\u00e4hrlichen Mehrausgaben belaufen sich auf 244 Millionen Franken.</p><p>- Mit der 6. IV-Revision ist eine weitere Mehrbelastung f\u00fcr den Bundeshaushalt vorgesehen. Das erste Massnahmenpaket sieht vor, den Bundesbeitrag an die IV neu zu regeln. Anstelle eines ausgabenprozentualen Beitrags soll sich der Bundesbeitrag am Wirtschaftswachstum orientieren. Daraus ergibt sich eine Zusatzbelastung im Umfang von rund 100 Millionen beim Inkrafttreten der Neuregelung. Sie steigt im Laufe der Jahre rasch an und betr\u00e4gt im Jahr 2017, dem Ende der befristeten Zusatzfinanzierung der IV, bereits \u00fcber 300 Millionen.</p><p>Die dar\u00fcber hinausgehende \u00dcbernahme eines Teils der Schulden ist somit nicht zu rechtfertigen, dies umso weniger, als die \u00dcbernahme ein unerw\u00fcnschtes Pr\u00e4judiz hinsichtlich der \u00dcbernahme anderer Schulden durch den Bund darstellen k\u00f6nnte. Zu nennen ist insbesondere die Verschuldung des Fin\u00f6V-Fonds gegen\u00fcber dem Bund, aber auch die gegenw\u00e4rtig hohe Schuldenlast der Arbeitslosenversicherung.</p><p>Drittens schliesslich ist das Ansinnen aus finanzhaushaltrechtlichen Gr\u00fcnden abzulehnen:</p><p>Beim Erl\u00f6s aus dem Verkauf der Pflichtwandelanleihe handelt es sich um einen Ertrag, der aufgrund der gesetzlichen Budget- und Rechnungslegungsgrunds\u00e4tze (Bruttodarstellung und Vollst\u00e4ndigkeit nach Art. 31 Abs. 1 und Art. 47 Abs. 2 FHG; SR 611.0) der Erfolgsrechnung des Bundes gutgeschrieben werden muss. Soll im gleichen Zusammenhang eine entsprechende Leistung zugunsten der IV erbracht werden, liefe dies auf eine nachtr\u00e4gliche Zweckbindung des Verkaufserl\u00f6ses hinaus. F\u00fcr eine solche Spezialfinanzierung bed\u00fcrfte es jedoch einerseits einer formell-gesetzlichen Grundlage (Art. 53 Abs. 1 FHG) und anderseits der Bewilligung eines besonderen Aufwandkredites im Rahmen des Voranschlages und seiner Nachtr\u00e4ge. Beide Voraussetzungen sind zurzeit nicht erf\u00fcllt, sodass der Bundesrat schon aus diesem Grund die Motion nicht in der gew\u00fcnschten Weise erf\u00fcllen d\u00fcrfte.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1257292800000)\/","SubmittedBy":"Rossini St\u00e9phane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317340800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690541537953)\/","SubmissionDate":"\/Date(1253836800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4811,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen"}}