{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093933,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093933,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093933,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093933,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093933,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093933,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093933,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093933,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093933,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093933,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093933,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093933,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093933,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093933,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093933,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093933,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20093933,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20093933,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.3933","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Aushebelung der Schweizer Entsendegesetzgebung durch deutsche Richter","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Entsendegesetz ordnet die teilweise Geltung allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge auch gegen\u00fcber Entsendebetrieben mit Sitz im Ausland an. Bei GAV-Verst\u00f6ssen kann die zust\u00e4ndige parit\u00e4tische Kommission die fehlbaren Entsendebetriebe zu einer Konventionalstrafe und zur \u00dcbernahme der Kontrollkosten verurteilen. Zudem sind ausl\u00e4ndische Arbeitgeber verpflichtet, die Vollzugskostenbeitr\u00e4ge zu bezahlen. In einem rechtskr\u00e4ftigen Urteil des Arbeitsgerichts Ulm vom 29. Juli 2009 wird die Schweizer Entsendegesetzgebung massgeblich ausgehebelt.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er nicht auch der Meinung, dass mit diesem Urteil die Schweizer Entsendegesetzgebung massgeblich ausgehebelt wird?</p><p>2. Was gedenkt er zu unternehmen in Anbetracht der Tatsache, dass deutsche Richter auf die Anspr\u00fcche auf Zahlung einer Konventionalstrafe und der Kontrollkosten deutsches Recht anwenden, mit der Folge, dass die Konventionalstrafen und die Kontrollkosten nicht durchgesetzt werden k\u00f6nnen, weil nach deutschem Recht ein Schuld-/Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen den Parteien vorausgesetzt wird und die parit\u00e4tische Kommission mit dem fehlbaren Entsendebetrieb gerade nicht in einer solchen Beziehung steht?</p><p>3. Was gedenkt er zu unternehmen in Anbetracht der Tatsache, dass deutsche Richter zum Schluss gelangen, dass auch bei Anwendung von Schweizer Recht die Anspr\u00fcche der parit\u00e4tischen Kommissionen unbegr\u00fcndet sind, weil deutschen Arbeitnehmenden zur Geltendmachung von Anspr\u00fcchen aus Schweizer allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen der Rechtsweg zu den deutschen Gerichten f\u00fcr Arbeitssachen offensteht und es somit nach Meinung der deutschen Richter keine sch\u00fctzenswerten Interessen gibt f\u00fcr die Durchsetzung der Anspr\u00fcche parit\u00e4tischer Kommissionen?</p><p>4. Ist er der Meinung, dass f\u00fcr die Anspr\u00fcche der parit\u00e4tischen Kommissionen gegen\u00fcber fehlbaren Entsendebetrieben ein Schweizer Gerichtsstand gegeben ist, wobei ausschliesslich Schweizer Recht zur Anwendung gelangt?</p><p>5. Ist er der Meinung, dass gem\u00e4ss Schweizer Recht ausreichende M\u00f6glichkeiten bestehen, um die Vollstreckung von Forderungen gegen\u00fcber Entsendebetrieben mit Sitz im Ausland sicherzustellen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Ein ausl\u00e4ndisches Gericht kann im Rahmen der f\u00fcr dieses Gericht massgebenden Rechtsordnung dar\u00fcber befinden, welches Recht es der Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts zugrunde legt. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Durchsetzung von Anspr\u00fcchen parit\u00e4tischer Kommissionen gegen ausl\u00e4ndische Entsendebetriebe auf Zahlungen von Konventionalstrafen und Kontrollkosten, die auf schweizerischen allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen (GAV) beruhen, mit Schwierigkeiten verbunden ist.</p><p>Die Frage der Durchsetzung von Anspr\u00fcchen gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen Entsendebetrieben war u. a. Gegenstand einer trinationalen Arbeitsgruppe bestehend aus Experten der Schweiz, Deutschlands und \u00d6sterreichs zur Erleichterung des grenz\u00fcberschreitenden Dienstleistungsverkehrs. Deutschland hat in diesem Zusammenhang angeboten, mit der Schweiz L\u00f6sungen f\u00fcr eine verbesserte Durchsetzbarkeit der Forderungen der parit\u00e4tischen Kommissionen im Rahmen bilateraler Gespr\u00e4che zu suchen. Diese Gespr\u00e4che sollen Anfang 2010 aufgenommen werden. </p><p>3. Es gilt zu unterscheiden zwischen Anspr\u00fcchen der parit\u00e4tischen Kommissionen und Anspr\u00fcchen der einzelnen Arbeitnehmenden. Die Anspr\u00fcche der parit\u00e4tischen Kommissionen beinhalten z. B. die Bezahlung der in allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten GAV geregelten Vollzugskostenbeitr\u00e4ge oder von verh\u00e4ngten Konventionalstrafen. Die Anspr\u00fcche der einzelnen Arbeitnehmenden betreffen dagegen deren individuelle Anspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Arbeitgeber, wie z. B. Lohnforderungen. </p><p>Die zust\u00e4ndigen Dienststellen der Bundesverwaltung werden die Begr\u00fcndung des vom Interpellanten erw\u00e4hnten Urteils und allf\u00e4llige Handlungsm\u00f6glichkeiten vertieft analysieren. </p><p>Der Bundesrat hat allerdings keine M\u00f6glichkeit, Einfluss auf gerichtliche Entscheide zu nehmen - weder in der Schweiz noch in Deutschland. </p><p>4. Bei den in allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten GAV vorgesehenen Vollzugskostenbeitr\u00e4gen von Betrieben an die parit\u00e4tischen Kommissionen sowie bei Konventionalstrafen handelt es sich um privatrechtliche Anspr\u00fcche. Gem\u00e4ss \u00dcbereinkommen \u00fcber die gerichtliche Zust\u00e4ndigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Lugano-\u00dcbereinkommen) sind diese grunds\u00e4tzlich am Ort des Sitzes des Schuldners, im vorliegenden Fall des Entsendebetriebes, gerichtlich anh\u00e4ngig zu machen.</p><p>5. Das Entsendegesetz (Art. 2 Abs. 2) sieht aufgrund der Durchsetzungsprobleme von Anspr\u00fcchen der parit\u00e4tischen Kommissionen gegen Entsendebetriebe vor, dass die Regelung in einzelnen allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten GAV, wonach die Betriebe in der Schweiz vor Aufnahme ihrer T\u00e4tigkeit eine Kaution zu hinterlegen haben, auch f\u00fcr ausl\u00e4ndische Entsendebetriebe gilt. Erf\u00fcllt der Betrieb seine Verpflichtungen (z. B. das Bezahlen einer ausgesprochenen Konventionalstrafe oder der Vollzugskostenbeitr\u00e4ge) nicht, so kann die zust\u00e4ndige parit\u00e4tische Kommission die hinterlegte Kaution in Anspruch nehmen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1258502400000)\/","SubmittedBy":"Gysin Hans Rudolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1260531045147)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779231915480)\/","SubmissionDate":"\/Date(1253836800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4811,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}