{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094006,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094006,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094006,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094006,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094006,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094006,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094006,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094006,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094006,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094006,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094006,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094006,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094006,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094006,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094006,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094006,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094006,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20094006,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.4006","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sanktionsm\u00f6glichkeiten bei Arbeitslosigkeit im Rahmen des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Bei wie vielen Aufenthaltsbewilligungen mit einer Dauer von f\u00fcnf Jahren ist nach Ablauf - aufgrund der Bestimmungen in Artikel\u00a06 von Anhang I des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens (FZA) - die G\u00fcltigkeitsdauer beschr\u00e4nkt worden?</p><p>2. In Artikel\u00a06 Anhang I des FZA ist die Rede von Beschr\u00e4nkungen der G\u00fcltigkeitsdauer einer Aufenthaltsbewilligung bei unfreiwillig arbeitslos gewordenen Personen. Wie wird, bzw. wie kann bei selbstverschuldet arbeitslos gewordenen Erwerbst\u00e4tigen aus einem EU- oder Efta-Staat bei der Aufenthaltsbewilligung sanktioniert werden?</p>","ReasonText":"<p>Die Arbeitslosigkeit in der Schweiz nimmt stetig zu. Eine genaue Analyse der Auswirkungen der Personenfreiz\u00fcgigkeit auf die Arbeitslosigkeit w\u00e4re daher von grosser Wichtigkeit. In diesem Zusammenhang spielt auch die geringe R\u00fcckwanderungsquote von in der Schweiz lebenden Arbeitskr\u00e4ften aus den EU- und Efta-Staaten eine wesentliche Rolle.</p><p>Dabei ist auch von Interesse, inwiefern die M\u00f6glichkeiten von Artikel\u00a06 Anhang I des FZA mit der EG genutzt werden. In Absatz\u00a01 dieses Artikels ist betreffs der G\u00fcltigkeitsdauer einer Aufenthaltserlaubnis folgende Bestimmung enthalten: \"Bei der ersten Verl\u00e4ngerung kann die G\u00fcltigkeitsdauer beschr\u00e4nkt werden, wenn der Inhaber seit mehr als zw\u00f6lf aufeinander folgenden Monaten unfreiwillig arbeitslos ist; sie darf jedoch ein Jahr nicht unterschreiten.\"</p><p>Am 13. November 2009 habe ich beim Statistikdienst Ausl\u00e4nder des Bundesamtes f\u00fcr Migration telefonisch angefragt, ob im Sinne des obenerw\u00e4hnten Artikels 6 erfasst werde, wie viele Personen nur noch eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Dauer von zw\u00f6lf Monaten erhalten. Meine Anfrage ist mit folgender Aussage beantwortet worden: \"Diesbez\u00fcglich haben wir keine Statistik.\"</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Es gibt derzeit keine standardm\u00e4ssige Auswertung, welche die in der Interpellation genannten F\u00e4lle systematisch erfasst. Eine Spezialauswertung des Bundesamtes f\u00fcr Migration hat aber gezeigt, dass zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. August 2009 bei 232 Personen aus dem EU-17-/Efta-Raum die Aufenthaltsbewilligung aufgrund der \u00fcberj\u00e4hrigen Arbeitslosigkeit auf ein Jahr beschr\u00e4nkt wurde. </p><p>Es liegt grunds\u00e4tzlich in der Kompetenz und Verantwortung der Kantone, die Voraussetzungen der Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung zu pr\u00fcfen. Der Bundesrat wird die Kantone erneut einladen, die Bestimmungen in Artikel\u00a06 von Anhang I des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens (FZA; Beschr\u00e4nkung der Aufenthaltsdauer bei erster Bewilligungsverl\u00e4ngerung) gezielt umzusetzen. Der Bundesrat pr\u00fcft in diesem Zusammenhang, inwieweit die beschr\u00e4nkte Bewilligungsverl\u00e4ngerung auch gegen\u00fcber Staatsangeh\u00f6rigen von Staaten durchzusetzen ist, mit denen eine Niederlassungsvereinbarung besteht.</p><p>2. Grunds\u00e4tzlich ist im Rahmen des Freiz\u00fcgigkeitsrechtes zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Arbeitslosigkeit zu unterscheiden. Nicht deckungsgleich damit sind die Begriffe der selbstverschuldeten bzw. unverschuldeten Arbeitslosigkeit, die dem schweizerischen ALV-Recht entstammen.</p><p>Die Frage, ob jemand \"selbstverschuldet\" oder unverschuldet arbeitslos ist, hat keine unmittelbaren aufenthaltsrechtlichen, daf\u00fcr aber leistungsrechtliche Konsequenzen. So wird Personen, die selbstverschuldet arbeitslos geworden sind, der Anspruch auf Arbeitslosenentsch\u00e4digung um die Dauer von maximal 60 Tagen (Art. 30 Abs. 1 Bst. a, 3 Avig) eingestellt bzw. gek\u00fcrzt. Ein Verschulden, etwa im Sinne eines durch die Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten herbeigef\u00fchrten Arbeitsplatzverlustes (vgl. Art. 44 Bst. a Aviv), \u00e4ndert aber grunds\u00e4tzlich nichts daran, dass die betroffene Person unfreiwillig arbeitslos geworden ist und folglich weiterhin als Arbeitnehmer im Sinne des FZA gilt.</p><p>Anders ist dies lediglich bei Personen, die sich aus eigenem Entschluss vom Arbeitsmarkt zur\u00fcckgezogen haben und nicht mehr arbeiten wollen. Sie verlieren ihre Arbeitnehmereigenschaft und beziehen keine Arbeitslosenentsch\u00e4digung (und beantragen diese in der Regel auch nicht). Ist jemand \"freiwillig\" arbeitslos, muss gepr\u00fcft werden, ob seine Aufenthaltsbewilligung in einen Aufenthalt ohne Erwerbst\u00e4tigkeit umgewandelt werden kann. Daf\u00fcr m\u00fcssen zwei Voraussetzungen erf\u00fcllt sein: Einerseits muss die betreffende Person \u00fcber gen\u00fcgend finanzielle Mittel verf\u00fcgen, und andererseits muss sie umfassend gegen Krankheit und Unfall versichert sein.</p><p>Dessen ungeachtet sind alle Versicherten unabh\u00e4ngig von ihrer Staatsb\u00fcrgerschaft verpflichtet, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verk\u00fcrzen (Art. 17 Avig). Passivit\u00e4t auf dem Arbeitsmarkt kann bei EU-Staatsangeh\u00f6rigen zu Leistungsk\u00fcrzungen oder sogar zum Verlust der Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosenentsch\u00e4digung f\u00fchren. Ist jemand nicht bereit, eine zumutbare Arbeit anzunehmen oder an Eingliederungsmassnahmen teilzunehmen, so verliert er die Anspruchsberechtigung. Aus demselben Grund kann er die Arbeitnehmereigenschaft und somit das im FZA begr\u00fcndete Aufenthaltsrecht verlieren, wenn nicht die Aufenthaltsberechtigungsbedingungen f\u00fcr Nichterwerbst\u00e4tige erf\u00fcllt sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1266364800000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller Philipp","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1267574400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690535728107)\/","SubmissionDate":"\/Date(1259107200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft"}}