{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094023,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094023,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094023,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094023,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094023,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094023,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094023,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094023,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094023,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094023,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094023,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094023,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094023,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094023,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094023,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094023,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094023,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20094023,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.4023","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Leistungsabh\u00e4ngige Schwerverkehrsabgabe. Tarifsenkung f\u00fcr Fahrzeuge im Binnenverkehr bis 28 Tonnen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In Anbetracht der derzeitigen wirtschaftlichen Lage wird der Bundesrat beauftragt, den Tarif der leistungsabh\u00e4ngigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) f\u00fcr Fahrzeuge im Binnenverkehr mit einem h\u00f6chstzul\u00e4ssigen Gesamtgewicht von 28 Tonnen um ein F\u00fcnftel zu senken.</p>","ReasonText":"<p>Artikel\u00a08 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0b des Schwerverkehrsabgabegesetzes vom 19. Dezember 1997 sieht im Falle einer generellen Erh\u00f6hung des h\u00f6chstzul\u00e4ssigen Gesamtgewichts auf 40 Tonnen ausdr\u00fccklich eine m\u00f6gliche Tarifsenkung f\u00fcr Fahrzeuge bis 28 Tonnen vor. Seit dem 1. Januar 2005 gilt f\u00fcr Lastwagen in der Schweiz ein H\u00f6chstgewicht von 40 Tonnen. Die LSVA ist am 1. Januar 2001 eingef\u00fchrt worden und seither konstant gestiegen, was nicht zuletzt mit einer massiven Belastung des Binnenverkehrs einherging, der zu 75 Prozent zum Bruttoertrag der LSVA beitr\u00e4gt. Aufgrund der starken Verschlechterung der Wirtschaftslage nehmen die Schwierigkeiten der im Bereich des Binnenverkehrs t\u00e4tigen KMU immer mehr zu. Es ist Zeit, der einseitigen Belastung des Binnenverkehrs mit einer 20-prozentigen Senkung des LSVA-Tarifs zu begegnen und so die Branche finanziell zu entlasten, wie der Gesetzgeber dies damals vorgesehen hat.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die leistungsabh\u00e4ngige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist ein zentrales Instrument der Schweizer Politik der Verlagerung des G\u00fcterverkehrs von der Strasse auf die Schiene. Sie trug zwischen 2000 und 2008 zu einem R\u00fcckgang der Anzahl alpenquerender Lastwagen um \u00fcber 9 Prozent bei und f\u00fchrte zu einer Erh\u00f6hung des Auslastungsgrades der Fahrzeuge sowie zu einer raschen Erneuerung der Lastwagenflotte. Das Schweizervolk best\u00e4tigte auch die Notwendigkeit der Schwerverkehrsabgabe in mehreren Abstimmungen.</p><p>Was den Vorschlag des Motion\u00e4rs betrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass Tarifanpassungen der LSVA nicht einseitig von der Schweiz beschlossen werden k\u00f6nnen und mit der EU im Rahmen des Gemischten Ausschusses zum Landverkehrsabkommen verhandelt werden m\u00fcssen. Solche Verhandlungen, deren Ausgang ungewiss ist, erfordern Zeit. Eine kurzfristige Verbesserung der Rahmenbedingungen des Binnenschwerverkehrs ist somit h\u00f6chst unwahrscheinlich.</p><p>Ausserdem sei hier daran erinnert, dass der Bundesrat unter Ber\u00fccksichtigung der gegenw\u00e4rtigen Schwierigkeiten der Strassentransportbranche bereits verschiedene Massnahmen ergriffen hat. Er verschob die Abklassierung der Euro-3-Fahrzeuge von der g\u00fcnstigsten in die mittlere Abgabekategorie um ein Jahr auf den 1. Januar 2009. Er entschied vor dem Hintergrund des Urteils A-5550/2008 des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 2009 und ohne den Ausgang des Beschwerdeverfahrens vor Bundesgericht vorwegzunehmen ebenfalls, die Abgabe vor\u00fcbergehend wieder nach dem LSVA-Tarif von 2005 zu erheben. Schliesslich stimmte die EU an der Sitzung des Gemischten Ausschusses zum Landverkehrsabkommen vom 11. Dezember 2009 dem Schweizer Vorschlag zu, Euro-4-Fahrzeuge nicht vor dem 1. Januar 2013 und Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 1. Januar 2016 abzuklassieren. Damit erh\u00f6ht sich die Investitionssicherheit f\u00fcr die Strassentransportbranche, wie von der Motion Germanier 09.3133 und der Interpellation Schwaller 09.3220 gefordert.</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, die vorgeschlagene Massnahme des Motion\u00e4rs nebst den erw\u00e4hnten einleitenden Bemerkungen aus folgenden Gr\u00fcnden nicht zu ergreifen:</p><p>1. Die Massnahme w\u00fcrde einerseits zu einer ungleichen Behandlung der Schweizer Transportunternehmen f\u00fchren, weil dadurch die Binnentransporte gegen\u00fcber dem Import-, Export- und Transitverkehr beg\u00fcnstigt w\u00fcrden und andererseits die ausl\u00e4ndischen Transporteure den Schweizer Transporteuren nicht gleichgestellt w\u00e4ren. Tats\u00e4chlich erbringen die ausl\u00e4ndischen Transporteure nur 5 Prozent der gesamten Transportleistung mit Lastwagen mit einem Gesamtgewicht bis 28 Tonnen. Der Anteil an Fahrzeugen mit einem Gewicht bis 28 Tonnen ist im Binnenverkehr ausserdem vierzehnmal h\u00f6her als der Anteil dieses Lastwagentyps im Import-, Export- und Transitverkehr. Wegen dem Kabotageverbot werden Binnentransporte ausschliesslich von Schweizer Strassentransportunternehmen durchgef\u00fchrt; ausl\u00e4ndische Transporteure k\u00f6nnten deshalb nur sehr beschr\u00e4nkt von dieser Tarifsenkung profitieren. Die vorgeschlagene Massnahme w\u00fcrde deshalb vorwiegend Schweizer Transporteuren zugutekommen. Sie w\u00e4re somit diskriminierend und w\u00fcrde gegen das Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft \u00fcber den G\u00fcter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (SR 0.740.72) verstossen.</p><p>2. Der Bundesrat kann nach Artikel\u00a08 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0b des Schwerverkehrsabgabegesetzes den Tarif f\u00fcr Fahrzeuge mit einem h\u00f6chstzul\u00e4ssigen Gesamtgewicht bis 28 Tonnen reduzieren. Diese Zust\u00e4ndigkeit erm\u00e4chtigt ihn jedoch nicht, diese Reduktion auf Fahrzeuge im Binnenverkehr zu beschr\u00e4nken.</p><p>3. Die Lastwagen mit einem Gewicht bis 28 Tonnen w\u00fcrden ihre gesamten externen Kosten nicht mehr decken und damit eines der von der LSVA verfolgten Hauptziele nicht mehr erreichen.</p><p>4. Die Massnahme w\u00fcrde bei der LSVA ausserdem zu Mindereinnahmen f\u00fchren, was die Umsetzung der Fin\u00f6V-Projekte bremsen und sich negativ auf die Kantonseinnahmen auswirken w\u00fcrde. Das Parlament best\u00e4tigte die Wichtigkeit dieser Projekte im Rahmen seiner Diskussion zum Gesetz \u00fcber die zuk\u00fcnftige Entwicklung der Bahninfrastruktur. Um den Verlust wettzumachen, m\u00fcssten die drei Tarifkategorien f\u00fcr Lastwagen \u00fcber 28 Tonnen proportional erh\u00f6ht werden.</p><p>5. Die Massnahme k\u00f6nnte schliesslich die Verkehrsunternehmen dazu veranlassen, vermehrt Fahrten mit Fahrzeugen mit einem Gewicht bis 28 Tonnen durchzuf\u00fchren. Dies w\u00fcrde den Zielen der effizienten Nutzung von Fahrzeugen und Infrastruktur sowie der Reduktion der Anzahl Fahrten widersprechen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1265155200000)\/","SubmittedBy":"Rime Jean-Fran\u00e7ois","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1324598400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690532905330)\/","SubmissionDate":"\/Date(1259193600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}