{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094030,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094030,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094030,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094030,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094030,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094030,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094030,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094030,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094030,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094030,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094030,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094030,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094030,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094030,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094030,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094030,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094030,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20094030,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.4030","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Alessandro. Ein Junge, getrennt von seiner Mutter","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Alessandro ist ein kleiner Junge, der ein Opfer der Gleichg\u00fcltigkeit, Unf\u00e4higkeit und Fahrl\u00e4ssigkeit von Gerichts- und Verwaltungsbeh\u00f6rden wurde.</p><p>Der kleine Alessandro wurde am 2. September 2003 in Lugano geboren. Seine Mutter ist Schweizerin und sein Vater Italiener. Noch vor seiner Geburt begann es in der Beziehung der Eltern stark zu kriseln, und es entstand schon bald ein offener Konflikt. Alessandro lebte mit seiner Mutter im Tessin, der Vater in Italien. Der Vater machte sich sein Besuchsrecht zunutze und leitete in Italien Gerichtsverfahren gegen die Mutter ein. Er erstattete insbesondere Anzeigen wegen angeblicher Misshandlung. Obwohl sich diese Anschuldigungen sp\u00e4ter als haltlos erwiesen, konnte der Vater Alessandro auf diese Weise daran hindern, nach dem 10. Juni 2006 zu seiner Mutter in die Schweiz zur\u00fcckzukehren.</p><p>Und so begann Alessandros Leidensgeschichte. Seit dreieinhalb Jahren lebt er nun getrennt von seiner Mutter. In den Augen der italienischen Sozialdienste ist die Mutter eine Kriminelle. Sie darf ihren Sohn nur gelegentlich f\u00fcr eine bis eineinhalb Stunden unter Aufsicht und in Anwesenheit von Drittpersonen treffen. Vom Sommer 2006 bis Sommer 2009 konnte Alessandro seine Mutter unter den eben beschriebenen Voraussetzungen nur w\u00e4hrend insgesamt 60 Stunden sehen.</p><p>Aufgrund dieser unbegr\u00fcndeten Anschuldigungen, die durch ein \"Gutachten\" aus Italien bekr\u00e4ftigt wurden, wurden und werden Alessandros Grundrechte grob verletzt. Die in der Schweiz und in Italien infolge der Anschuldigungen des Vaters eingeleiteten Strafverfahren sind eingestellt worden. Das italienische \"Gutachten\" wurde nicht nur aus wissenschaftlicher und methodischer Sicht vollst\u00e4ndig widerlegt, sondern auch von anderen Gutachten und zahlreichen Aussagen, die best\u00e4tigen, dass die Mutter, die Lehrerin ist, f\u00fcr ihren Sohn sorgen kann.</p><p>Gem\u00e4ss \u00dcbereinkommen \u00fcber die Zust\u00e4ndigkeit der Beh\u00f6rden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderj\u00e4hrigen sind die Schweizer Beh\u00f6rden daf\u00fcr zust\u00e4ndig, \u00fcber das Sorgerecht f\u00fcr Alessandro zu entscheiden. Auch das Berufungsgericht in Bologna anerkannte, dass diese Entscheidung in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Schweizer Beh\u00f6rden f\u00e4llt. Am 24. Juli 2009 hat die Commissione Tutoria Regionale 6 in Agno (Tessin) entschieden, Alessandros Pflege und Erziehung der Mutter zu \u00fcbertragen. Dieses Urteil wurde nicht angefochten und ist somit rechtskr\u00e4ftig. Da jedoch in Italien noch andere Verz\u00f6gerungstaktiken angewendet werden, bleibt der kleine Alessandro weiterhin von seiner Mutter getrennt. Und dies geschieht im 21. Jahrhundert im Herzen des zivilisierten Europas.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche konkreten Schritte hat die Schweiz unternommen, um diesen unglaublichen Fall zu l\u00f6sen?</p><p>2. Welche weiteren Massnahmen gedenkt der Bundesrat gegen\u00fcber Italien zu ergreifen, um das V\u00f6lkerrecht durchzusetzen?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Schweizer Beh\u00f6rden die Sache mit der n\u00f6tigen Sorgfalt angegangen sind?</p><p>4. H\u00e4lt der Bundesrat es f\u00fcr notwendig, Massnahmen zu ergreifen, um in Zukunft \u00e4hnliche F\u00e4lle, die eines Rechtsstaates unw\u00fcrdig sind, zu verhindern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Italien ist mit der Schweiz staatsvertraglich \u00fcber das Haager \u00dcbereinkommen \u00fcber die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentf\u00fchrung verbunden (SR 0.211.230.02). Das Bundesamt f\u00fcr Justiz als zentrale Beh\u00f6rde zur Behandlung internationaler Kindesentf\u00fchrungen hat die Kindesmutter in diesen Verfahren \u00fcber die staatsvertraglichen Aufgaben hinaus in enger Zusammenarbeit mit dem Eidgen\u00f6ssischen Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten und den zust\u00e4ndigen Schweizer Vertretungen in Italien (Botschaft Rom und Generalkonsulat Mailand) aktiv unterst\u00fctzt. Der Fall und seine neuste Entwicklung wurden anl\u00e4sslich des Arbeitsbesuches von Frau Bundesr\u00e4tin Widmer-Schlumpf in Rom auch auf Ministerebene besprochen.</p><p>2. Das Bundesamt f\u00fcr Justiz setzt sich weiterhin f\u00fcr die R\u00fcckkehr des Kindes in die Schweiz ein. Nachdem die Vormundschaftsbeh\u00f6rde von Agno im Juli 2009 rechtskr\u00e4ftig entschieden hat, dass die Kindesmutter die elterliche Sorge und der Kindesvater ein begleitetes Besuchsrecht hat, steht nun die Anerkennung und Vollstreckung dieses Entscheides in Italien im Vordergrund. Das Generalkonsulat in Mailand hat angeboten, die Mutter bei den Treffen mit ihrem Sohn zu begleiten.</p><p>3. Die Schweizer Beh\u00f6rden haben mit der gebotenen Eile gehandelt. Hingegen war und ist der Rechtsschutz der Kindesmutter in Italien ungen\u00fcgend, da die Wegnahme des Kindes mittels nichtanfechtbarer provisorischer Verf\u00fcgungen angeordnet wurde und aufrechterhalten wird.</p><p>4. Sinn und Zweck des Haager Entf\u00fchrungs\u00fcbereinkommens ist es, zu verhindern, dass der nicht oder nicht allein sorgeberechtigte Elternteil sich durch eine Entf\u00fchrung eine neue Zust\u00e4ndigkeit am Fluchtort schaffen kann (Verhinderung des sogenannten Forum Shopping). Der Fall von Alessandro zeigt, dass der R\u00fcckf\u00fchrungsmechanismus des Haager Entf\u00fchrungs\u00fcbereinkommens in Italien leicht ausgehebelt werden kann: Wenn es dem entf\u00fchrenden Elternteil wie vorliegend gelingt, sich mit einer Kindesschutzmassnahme das Kind provisorisch zuteilen zu lassen, wird eine Entf\u00fchrung selbst durch das oberste Gericht in Italien verneint und das Kind damit nicht in die Schweiz zur\u00fcckgef\u00fchrt. Dieses Vorgehen ist staatsvertragswidrig.</p><p>Weder Italien noch die Schweiz hat zu der vom Haager Entf\u00fchrungs\u00fcbereinkommen vorgesehenen Kostenfreiheit des R\u00fcckf\u00fchrungsverfahrens einen Vorbehalt angebracht. Die von einer Kindesentf\u00fchrung betroffenen Schweizer Gesuchstellenden m\u00fcssen jedoch in Verletzung dieses Prinzips in Italien regelm\u00e4ssig ihre Anwaltskosten selber tragen.</p><p>Der Fall von Alessandro wirft somit fundamentale Fragen in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Italien auf dem Gebiet der internationalen Kindesentf\u00fchrungen auf, welche auf ministerieller Ebene er\u00f6rtert wurden. Die Schweiz erwartet eine substanzielle Verbesserung der Respektierung der staatsvertraglichen Verpflichtungen seitens der italienischen Beh\u00f6rden. Sollte sich diese nicht innert n\u00fctzlicher Frist ergeben, m\u00fcssten allf\u00e4llige Gegenmassnahmen erwogen werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1265155200000)\/","SubmittedBy":"Marty Dick","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1268901583090)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690547237733)\/","SubmissionDate":"\/Date(1259539200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Migration"}}