{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094051,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094051,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094051,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094051,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094051,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094051,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094051,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094051,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094051,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094051,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094051,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094051,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094051,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094051,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094051,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094051,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094051,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20094051,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.4051","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Bei Grossbanken \"moral hazard\" vermeiden und einen fairen Wettbewerb schaffen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Gesetz \u00fcber die Voraussetzungen auszuarbeiten, unter denen die \u00f6ffentliche Hand, wie etwa die Nationalbank und andere Institutionen, an denen die \u00f6ffentliche Hand eine Mehrheitsbeteiligung hat, private Unternehmen retten kann. Dieses Gesetz soll vorsehen, dass eine Rettung nur in Form einer Kapitalbeteiligung stattfinden kann, die sp\u00e4ter wieder r\u00fcckgekauft werden muss.</p>","ReasonText":"<p>In der Marktwirtschaft ist der Konkurs die gr\u00f6sste Strafe f\u00fcr ein Unternehmen. Die Aktion\u00e4rinnen und Aktion\u00e4re verlieren dabei ihre gesamte Beteiligung. Im Bewusstsein um diese Gefahr unternehmen sie alles M\u00f6gliche, um einen Konkurs zu vermeiden. Diese elementare Regel der Marktwirtschaft gilt jedoch nicht f\u00fcr Finanzinstitute mit systemischer Bedeutung. Wie der Konkurs von Lehman Brothers gezeigt hat, sind die Konsequenzen eines solchen Konkurses katastrophal. Zur Vermeidung einer solchen Entwicklung ist deshalb ein Eingreifen der \u00f6ffentlichen Hand oft unumg\u00e4nglich.</p><p>Die Aktion\u00e4rinnen und Aktion\u00e4re sowie die Managerinnen und Manager der Grossbanken konnten sich vor der Finanzkrise 2008 nicht sicher sein, ob der Staat ihnen im Notfall bei der Rettung ihrer Institute helfen w\u00fcrde. Nach den Erfahrungen aus der Finanzkrise k\u00f6nnen diese Personen nun vom Prinzip ausgehen, dass ihnen bei Problemen die hilfreiche \u00f6ffentliche Hand dargeboten werden wird. Es besteht also eine nicht unerhebliche Gefahr, dass sie unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Risiken eingehen, weil sie f\u00fcr den Fall einer Krise auf eine Rettung durch den Staat vertrauen (\"moralisches Risiko\").</p><p>Man kann damit sagen, dass die vor der Krise herrschende Ungewissheit \u00fcber die Haltung des Staates in einer solchen Situation mittlerweile der Fast-Gewissheit, dass der Staat rettend eingreifen wird, gewichen ist. Wenn man die vorherige Situation wiederherstellen und das moralische Risiko vermeiden will, m\u00fcssen unbedingt Regeln eingef\u00fchrt werden, die die Aktion\u00e4rinnen und Aktion\u00e4re grosser Finanzunternehmen dazu veranlassen, ihren Managerinnen und Managern eine gewisse Vorsicht aufzuerlegen. Da f\u00fcr den Markt ein Verbot der staatlichen Rettung nicht glaubhaft w\u00e4re, muss ein anderer Weg gefunden werden, um zu vermeiden, dass Finanzinstitute \u00fcberm\u00e4ssige Risiken eingehen. Indem man vorab die Voraussetzungen und Bedingungen einer Rettung durch den Staat regelt und dabei spezifiziert, dass bei einer Rettung das Kapital aufgel\u00f6st wird, wird das Risiko, eingebrachtes Kapital zu verlieren, selbst wenn ihr Unternehmen im Konkurs vom Staat gerettet wird, wieder den Aktion\u00e4rinnen und Aktion\u00e4ren \u00fcberb\u00fcrdet. Damit wird eine grundlegende Regel der Marktwirtschaft also wiederhergestellt.</p><p>Die implizite Garantie einer Rettung, von der die grossen Banken profitieren, weil sie von systemischer Bedeutung sind, verschafft ihnen einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegen\u00fcber KMU im Finanzsektor. Die Einf\u00fchrung der hier beschriebenen Regel tr\u00e4gt dazu bei, die Chancengleichheit im Wettbewerb, wenn auch nur teilweise, wiederherzustellen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bereits am 20. M\u00e4rz 2009 wurde im Postulat Recordon 09.3349 u. a. ein allgemeines Gesetz zur Rettung von Unternehmen durch die \u00f6ffentliche Hand vorgeschlagen. Dieses Postulat wurde vom St\u00e4nderat im Mai 2009 abgelehnt. Im Nachgang zur Motion der SVP-Fraktion 08.3649 vom 3. Oktober 2008 berief der Bundesrat eine Expertenkommission ein, die den Auftrag hatte, zu analysieren, welche Folgen ein Kollaps von Grossunternehmen f\u00fcr die Volkswirtschaft hat, sowie aufzuzeigen, wie diese Risiken klein gehalten werden k\u00f6nnen. Wie bereits in der Antwort auf die Motion 09.3934 erw\u00e4hnt wird, erachtet es der Bundesrat jedoch nicht als opportun, den Schlussfolgerungen dieser Expertenkommission vorzugreifen und sich noch vor dem Vorliegen des Berichts bereits zur Vorbereitung von allf\u00e4lligen Massnahmen zu verpflichten. Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion, solange noch keine Schlussfolgerungen der Expertenkommission vorliegen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1264550400000)\/","SubmittedBy":"Nordmann Roger","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1324598400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690543217947)\/","SubmissionDate":"\/Date(1259798400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}