{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094072,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094072,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094072,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094072,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094072,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094072,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094072,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094072,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094072,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094072,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094072,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094072,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094072,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094072,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094072,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094072,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094072,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20094072,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.4072","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Transport gef\u00e4hrlicher G\u00fcter durch Tunnels. Bisherige Bewilligungspraxis beibehalten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, rasch Massnahmen zu treffen, damit Ausnahmebewilligungen f\u00fcr den Transport gef\u00e4hrlicher G\u00fcter durch Tunnels der Kategorie E auch nach dem 1. Januar 2010 im bisherigen Umfang erteilt werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Mit der am 1. Januar 2010 in Kraft tretenden \u00c4nderung  der Verordnung vom 29. November 2002 \u00fcber die Bef\u00f6rderung gef\u00e4hrlicher G\u00fcter auf der Strasse (SDR)  hat der Bundesrat eine neue Tunnelregelung beschlossen. Danach werden die 15 Strassentunnels (u. a. Gotthard- und San-Bernardino-Tunnel), bei denen bisher schon Beschr\u00e4nkungen galten, in die strengste Tunnelkategorie E eingereiht. Dies bedeutet, dass gef\u00e4hrliche G\u00fcter grunds\u00e4tzlich nur noch innerhalb einer bestimmten Freigrenze durch die Tunnels bef\u00f6rdert werden d\u00fcrfen. Da aber zahlreiche Stoffe keine Freigrenze kennen, aber nach bisherigem Recht mit Bewilligung trotzdem durch die Tunnels bef\u00f6rdert werden durften, wird deren Transport mit der neuen Regelung g\u00e4nzlich verunm\u00f6glicht. Aufseiten der verladenden und verarbeitenden Wirtschaft wird dies zu teilweise existenzbedrohenden Situationen f\u00fchren. Insbesondere der Binnenverkehr nach dem Tessin wird durch die restriktiven Regelungen massiv erschwert oder verunm\u00f6glicht. Tessiner Spit\u00e4ler etwa, die t\u00e4glich Isotope (Gefahrgut-Kennzeichnungsnummer UN 2915, keine Freigrenze) ben\u00f6tigen, k\u00f6nnen nicht mehr via Strasse beliefert werden. Die Transportabwicklung per Bahn ist aus zeitlichen Gr\u00fcnden auf der Schiene h\u00e4ufig keine Alternative. Auch Batteriefahrzeuge mit letztem Ladegut Kohlendioxid, Sauerstoff oder Stickstoff oder mit Bitumen beladene Tankfahrzeuge, welche bisher mit einer Bewilligung oder sogar bewilligungsfrei den Gotthardtunnel befahren konnten, d\u00fcrfen dies nicht mehr tun. Sie m\u00fcssen Umwegverkehr in Kauf nehmen. Dies ist auch \u00f6kologisch st\u00f6rend und bringt der Tunnelsicherheit nichts. Ausnahmen von der Tunnelregelung k\u00f6nnen f\u00fcr Nationalstrassen vom Astra und f\u00fcr die \u00fcbrigen Strassen von den Kantonen bewilligt werden (Art. 13 Abs. 2bis SDR). Die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden haben jedoch im Hinblick auf den Vollzug der neuen Regelungen signalisiert, einen sehr strengen Beurteilungsmassstab anzuwenden und Ausnahmen nur in ausserordentlichen F\u00e4llen zu erteilen. Eine solche, bereits im Voraus angek\u00fcndigte restriktive Bewilligungspraxis ist angesichts der drohenden Einschr\u00e4nkungen unangemessen. Der Bundesrat soll daher geeignete Massnahmen ergreifen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Vorschriften zum Transport von Gefahrg\u00fctern dienen dazu, die Risiken aus diesen Transporten zu reduzieren und somit die Sicherheit f\u00fcr die Verkehrsteilnehmer und die Allgemeinheit zu optimieren. In diesem Sinne sind die internationalen Vorschriften entstanden und ist die \u00c4nderung der Verordnung vom 29. November 2002 \u00fcber die Bef\u00f6rderung gef\u00e4hrlicher G\u00fcter auf der Strasse (SDR; SR 741.621) per 1. Januar 2010 erfolgt. Das internationale Recht legt die Bef\u00f6rderungsbedingungen f\u00fcr die unterschiedlichen Tunnelkategorien verbindlich und abschliessend fest. Von dieser Festlegung kann auf nationaler Ebene nur dann abgewichen werden, wenn die strengen Bedingungen f\u00fcr die Erteilung einer Ausnahmebewilligung erf\u00fcllt sind (vgl. Art. 13 Abs. 2bis in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 SDR). Ausnahmebewilligungen k\u00f6nnen dann erteilt werden, wenn die Versorgung einer Unternehmung ohne Bef\u00f6rderung durch die betroffenen Strassentunnels gef\u00e4hrdet w\u00e4re. Dies ist dann der Fall, wenn ein ben\u00f6tigtes Gefahrgut ohne Ausnahmebewilligung gar nicht bzw. nicht in der erforderlichen Zeit oder in der erforderlichen Qualit\u00e4t geliefert werden k\u00f6nnte (z. B. Bitumen wegen Verh\u00e4rtung, radioaktive Stoffe wie die Isotope wegen ihrer Halbwertzeit). Der Begriff der Versorgung ist also nicht auf die Grundversorgung beschr\u00e4nkt und kann auch im \u00dcbrigen in einem weiten Sinn verstanden werden: Ausnahmebewilligungen sind ebenfalls dann zul\u00e4ssig, wenn sonst die Entsorgung eines Gefahrguts nicht mehr m\u00f6glich w\u00e4re oder eine Arbeitsleistung, f\u00fcr welche ein Gefahrgut ben\u00f6tigt wird, nicht mehr erbracht werden k\u00f6nnte. In diesem Sinne wird der Ermessensspielraum bei der Erteilung von Ausnahmebewilligungen grunds\u00e4tzlich ausgenutzt.</p><p>Das Anliegen der Motion, dass der Transport von gef\u00e4hrlichen G\u00fctern durch die mit einer Beschr\u00e4nkung versehenen Tunnel im bisherigen Umfang zul\u00e4ssig bleibt, k\u00f6nnte hingegen nur erf\u00fcllt werden, wenn die Tunnel einer weniger strengen Kategorie zugeordnet w\u00fcrden, was aber bedeuten w\u00fcrde, dass gleichzeitig eine Vielzahl von Gefahrg\u00fctern in weit h\u00f6heren Mengen als heute bef\u00f6rdert werden k\u00f6nnte. Nach dem heutigen Kenntnisstand w\u00fcrden damit aber die Verkehrs- und die Umweltsicherheit in einem nicht mehr vertretbaren Ausmass gef\u00e4hrdet.</p><p>Derzeit wird jedoch eine Risikoermittlungsmethodik erarbeitet, die dereinst auch auf das Nationalstrassennetz angewendet werden und unter Umst\u00e4nden zu einer Umkategorisierung einzelner Tunnel f\u00fchren kann. Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und der Allgemeinheit muss dabei jedoch gewahrt bleiben.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1266969600000)\/","SubmittedBy":"Cassis Ignazio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1324598400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690541305580)\/","SubmissionDate":"\/Date(1260144000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}