{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094089,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094089,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094089,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094089,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094089,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094089,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094089,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094089,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094089,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094089,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094089,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094089,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094089,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094089,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094089,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094089,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094089,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20094089,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.4089","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Begrenzung des Steuerabzugs f\u00fcr Millionen-Boni","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage mit untenstehenden Eckpunkten vorzulegen.</p><p>Die Gesamtverg\u00fctung, welche ein Unternehmen einer Person im Zusammenhang mit deren Arbeits- oder Organverh\u00e4ltnis direkt oder indirekt ausrichtet, gilt f\u00fcr den 1,5 Millionen Franken \u00fcbersteigenden Betrag pro Jahr h\u00f6chstens zur H\u00e4lfte als gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndeter Aufwand im Sinn des Gesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG).</p><p>Antritts- und Abgangsentsch\u00e4digungen im Sinn des Finma-Rundschreibens 10/1 (Verg\u00fctungssysteme) gelten f\u00fcr den 0,5 Millionen Franken \u00fcbersteigenden Betrag h\u00f6chstens zu 25 Prozent als gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndeter Aufwand.</p><p>Diese Regeln sind nicht branchenabh\u00e4ngig. Die Betr\u00e4ge sind zu indexieren.</p>","ReasonText":"<p>Derzeit gelten selbst die exorbitantesten Lohn- und Bonusbez\u00fcge von sogenannten Top-Managern als gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndeter Aufwand: Unternehmen k\u00f6nnen die Gesamtverg\u00fctung vom Reingewinn abziehen. Das betrifft, in Anlehnung an eine Finma-Formulierung, alle geldwerten Leistungen, welche ein Unternehmen \"einer Person im Zusammenhang mit deren Arbeits- oder Organverh\u00e4ltnis direkt oder indirekt f\u00fcr die ihm gegen\u00fcber erbrachten Arbeitsleistungen ausrichtet, z. B. Barzahlungen, Sachleistungen, Aufwendungen, die Anspr\u00fcche auf Vorsorgeleistungen begr\u00fcnden oder erh\u00f6hen, Renten, Zuteilung von Beteiligungen, Wandel- und Optionsrechten sowie Verzicht auf Forderungen\". Gleiches gilt f\u00fcr Antritts- und Abgangsentsch\u00e4digungen, einschliesslich Ersatzleistungen f\u00fcr verfallene Verg\u00fctungsanspr\u00fcche gegen\u00fcber einem fr\u00fcheren Arbeitgeber.</p><p>Neu sollen solche geldwerten Leistungen ab einer gewissen H\u00f6he nicht mehr vollumf\u00e4nglich von der direkten Bundessteuer abgezogen werden k\u00f6nnen. Das setzt eine Rahmenbedingung, die die Unternehmenseigent\u00fcmerinnen und -eigent\u00fcmer st\u00e4rkt und in begr\u00fcndeten F\u00e4llen sehr hohe Gesamtverg\u00fctungen gleichwohl noch zul\u00e4sst. Goldene Sprungbretter und goldene Fallschirme (Antritts- und Abgangsentsch\u00e4digungen) sollen ebenfalls erfasst werden.</p><p>Eine solche Regelung w\u00e4re keine Abkehr vom Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsf\u00e4higkeit, wie das Beispiel von Korruptionsgeldern zeigt. Auch sie k\u00f6nnen gem\u00e4ss Artikel\u00a059 Absatz\u00a02 DBG nicht in Abzug gebracht werden. Eine Regelung in Artikel\u00a059 DBG k\u00f6nnte etwa so lauten:</p><p>Abs. 2</p><p>... Gesamtverg\u00fctungen, welche ein Unternehmen einer Person im Zusammenhang mit deren Arbeits- oder Organverh\u00e4ltnis direkt oder indirekt ausrichtet, gelten f\u00fcr den 1,5 Millionen Franken \u00fcbersteigenden Betrag h\u00f6chstens zur H\u00e4lfte als gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndeter Aufwand, Antritts- und Abgangsentsch\u00e4digungen f\u00fcr den 0,5 Millionen Franken \u00fcbersteigenden Betrag h\u00f6chstens zu einem Viertel.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In der Wintersession 2008 hat der Nationalrat es - im Einklang mit dem Antrag des Bundesrates - abgelehnt, die Abzugsf\u00e4higkeit von Managergeh\u00e4ltern auf h\u00f6chstens eine Million Franken zu beschr\u00e4nken (Motion Rechsteiner Paul 08.3532, Beschr\u00e4nkung der Managerl\u00f6hne).</p><p>Der Bundesrat sieht keinen Anlass, von seiner damaligen grunds\u00e4tzlichen Beurteilung abzur\u00fccken. Geh\u00e4lter und Boni, inklusive Antritts- und Abgangsentsch\u00e4digungen, wie auch die Beitr\u00e4ge an die Sozialversicherungen sollen deshalb vollumf\u00e4nglich gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndeten Aufwand nach Artikel\u00a059 des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer darstellen und somit vom steuerbaren Gewinn abziehbar sein.</p><p>Sollten, wie von der Motion\u00e4rin verlangt, die 1,5 Millionen Franken \u00fcbersteigende Verg\u00fctung nur noch zur H\u00e4lfte und die 0,5 Millionen Franken \u00fcbersteigenden Antritts- und Abgangsentsch\u00e4digungen nur noch zu einem Viertel als gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndeter Aufwand ber\u00fccksichtigt werden, so h\u00e4tte dies zur Folge, dass nicht mehr der effektive Gewinn besteuert w\u00fcrde. Denn der gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndete Aufwand - und dazu geh\u00f6ren s\u00e4mtliche Personalaufwendungen - muss vom steuerbaren Gewinn abzugsf\u00e4hig sein, weil ansonsten beim Unternehmen ein fiktiver Gewinn aufgerechnet und besteuert w\u00fcrde.</p><p>Aus diesen, durch die Steuersystematik bedingten Umst\u00e4nden darf aber nicht geschlossen werden, dass der Bundesrat Entsch\u00e4digungen jeglicher Art und H\u00f6he gutheisst. Mit dem von der Eidgen\u00f6ssischen Finanzmarktaufsicht (Finma) per 1. Januar 2010 erlassenen Rundschreiben zu Verg\u00fctungssystemen bei Finanzinstituten hat die Schweiz in angemessener Weise reagiert. Das Rundschreiben bezweckt, die Verg\u00fctungspraktiken in der Finanzbranche nachhaltig zu beeinflussen. Verg\u00fctungssysteme sollen keine Anreize schaffen, unangemessene Risiken einzugehen und damit m\u00f6glicherweise die Stabilit\u00e4t von Finanzinstituten zu beeintr\u00e4chtigen. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf den variablen Verg\u00fctungen. Die Finma unterstellt die Verg\u00fctungspolitik von Finanzinstituten gest\u00fctzt auf die Organisationsvorschriften der Finanzmarktgesetze daher aufsichtsrechtlichen Regeln.</p><p>Zudem wird zurzeit im Parlament der Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative \"gegen die Abzockerei\" behandelt, indem mit \u00c4nderungen des Aktienrechtes der Schutz des Eigentums der Aktion\u00e4re weiter verst\u00e4rkt werden soll. Die zus\u00e4tzlichen Bestimmungen im Aktienrecht sehen insbesondere vor, dass die Verg\u00fctungen des Verwaltungsrates von b\u00f6rsenkotierten Gesellschaften j\u00e4hrlich durch die Generalversammlung genehmigt werden m\u00fcssen. Ferner soll die Klage auf R\u00fcckerstattung ungerechtfertigter Leistungen erleichtert werden.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit dem Rundschreiben der Finma und den sich in der parlamentarischen Beratung befindenden Versch\u00e4rfungen des Aktienrechtes der Problematik \u00fcberh\u00f6hter Verg\u00fctungen in angemessener und gen\u00fcgender Weise begegnet wird, und sieht keinen weiteren Handlungsbedarf. Er verfolgt aber die internationale Entwicklung zu dieser Frage aufmerksam.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1266969600000)\/","SubmittedBy":"Fetz Anita","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1284633846190)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690486694570)\/","SubmissionDate":"\/Date(1260230400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}