{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094124,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094124,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094124,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094124,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094124,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094124,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094124,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094124,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094124,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094124,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094124,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094124,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094124,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094124,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094124,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094124,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094124,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20094124,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.4124","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Stromversorgungsgesetz. 10 000 Arbeitspl\u00e4tze","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Stromversorgungsverordnung (insbesondere Art. 11 Abs.2 StromVV) so anzupassen: </p><p>- dass die Energielieferungen an die Verteilnetzbetreiber sich im Umfang der Lieferung an die Endverbraucher mit Grundversorgung an den Gestehungskosten orientieren; </p><p>- dass ohne explizite Mitteilung der Endverbraucher an die Verteilnetzbetreiber davon auszugehen ist, dass sie vom Marktzugang nicht Gebrauch machen. Marktberechtigte Endverbraucher befinden sich damit nur dann im freien Markt, wenn sie dies tats\u00e4chlich und explizit ihrem Verteilnetzbetreiber mitteilen.</p>","ReasonText":"<p>Mit dem Stromversorgungsgesetz (StromVG) und der dazugeh\u00f6rigen Verordnung wurden eine sichere Elektrizit\u00e4tsversorgung sowie ein wettbewerbsorientierter Elektrizit\u00e4tsmarkt rechtlich verankert. Gem\u00e4ss dem Willen des Gesetzgebers haben Endverbraucher die M\u00f6glichkeit, auf den Netzzugang zu verzichten und damit Strom zu den Schweizer Gestehungskosten zu beziehen. Somit wurde Artikel\u00a06 Absatz\u00a01 StromVG in der StromVV nicht nach dem Willen des Gesetzgebers umgesetzt. Zwar wurde in der StromVV (Art. 2 Abs. 1 Bst. f. und Art. 4) genau definiert, was unter Grundversorgung zu verstehen ist. In Artikel\u00a011 StromVV wurde das Recht auf Grundversorgung aber wieder eingeschr\u00e4nkt. Grossverbraucher mit individuellen Liefervertr\u00e4gen sollen kein Recht auf Grundversorgung mehr haben. Damit entwickelt Artikel\u00a011 StromVV eine R\u00fcckwirkung, die im Parlament nie diskutiert wurde und so nicht beabsichtigt war. Daraus w\u00fcrde ab 2010 ein zus\u00e4tzlicher, ungewollter Teuerungsschub resultieren, der insbesondere f\u00fcr energieintensive Industrien negative Auswirkungen hat und einen gravierenden Wettbewerbsnachteil f\u00fcr die Schweizer Wirtschaft darstellt. Aus diesem Grund ist insbesondere Artikel\u00a011 StromVV entsprechend anzupassen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Stromversorgungsgesetz (StromVG; SR 734.7) bezweckt die Schaffung einer sicheren Elektrizit\u00e4tsversorgung und eines wettbewerbsorientierten Elektrizit\u00e4tsmarkts (Art. 1 Abs. 1 StromVG). Die erste Forderung der Motion widerspricht aus inhaltlicher Sicht diesem Ziel der Schaffung eines wettbewerbsorientierten Elektrizit\u00e4tsmarkts und ist aus diesem \u00fcbergeordneten Grund abzulehnen. Sie k\u00f6nnte zudem nicht alleine in der Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR 734.71) umgesetzt werden, vielmehr m\u00fcsste auch das StromVG angepasst werden:</p><p>Sowohl Artikel\u00a06 StromVG als auch Artikel\u00a04 StromVV richten sich explizit an Endverbraucher mit Grundversorgung. Weiterverteiler werden im Zusammenhang mit der Grundversorgung in beiden Artikeln nicht erw\u00e4hnt. Vielmehr sieht Artikel\u00a06 Absatz\u00a05 StromVG vor, dass die Betreiber der Verteilnetze freien Netzzugang haben. Diese befinden sich im freien Markt. </p><p>Nach Artikel\u00a06 Absatz\u00a01 StromVG m\u00fcssen die Verteilnetzbetreiber den festen Endverbrauchern und den Endverbrauchern, die auf den Netzzugang verzichten, die gew\u00fcnschte Menge an Elektrizit\u00e4t zu angemessenen Tarifen liefern k\u00f6nnen. \"Angemessen\" bedeutet nicht, dass diese Endverbraucher die gesamte Elektrizit\u00e4t zu Gestehungskosten beziehen k\u00f6nnen. Artikel\u00a04 Absatz\u00a01 StromVV sieht dementsprechend vor, dass sich die Tarife zwar einerseits an den Gestehungskosten einer effizienten Produktion, andererseits aber auch an den langfristigen Bezugsvertr\u00e4gen der Verteilnetzbetreiber orientieren. Sollte die gesamte (inl\u00e4ndische) Elektrizit\u00e4tsproduktion den genannten Endverbrauchern zu Gestehungskosten geliefert werden m\u00fcssen, m\u00fcsste dies explizit im StromVG vorgesehen werden.</p><p>Die zweite Forderung der Motion ist f\u00fcr Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 Megawattstunden, die nicht bereits Elektrizit\u00e4t gest\u00fctzt auf einen schriftlichen, individuell ausgehandelten Liefervertrag beziehen, sowie f\u00fcr feste Endverbraucher bereits erf\u00fcllt (vgl. Art. 11 Abs. 2 StromVV bzw. diese Bestimmung i.V.m. Art. 6 Abs. 6 StromVG). Es ist zu ber\u00fccksichtigen, dass Artikel\u00a06 StromVG nur f\u00fcr die erste Stufe der Markt\u00f6ffnung, das heisst bis voraussichtlich am 31. Dezember 2013, Geltung hat. Mit Inkrafttreten der vollen Markt\u00f6ffnung wird mit Artikel\u00a07 StromVG eine Neuregelung eingef\u00fchrt. </p><p>Bez\u00fcglich Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 Megawattstunden, die Elektrizit\u00e4t gest\u00fctzt auf einen schriftlichen, individuell ausgehandelten Liefervertrag beziehen, l\u00e4uft derzeit ein Verfahren zur Verf\u00fcgung der Elektrizit\u00e4tskommission vom 25. Juni 2009 betreffend \"Lieferpflicht und Tarifgestaltung f\u00fcr feste Endverbraucher nach Art. 6 StromVG; Qualifikation der ... als Endverbraucherin, die auf Netzzugang im Sinn des StromVG verzichtet\". Der Bundesrat \u00e4ussert sich nicht zu inhaltlichen Fragen, welche dieses laufende Verfahren unmittelbar betreffen.</p><p>Aus diesen Erl\u00e4uterungen wird ersichtlich, dass die StromVV dem Willen des Gesetzgebers und dem heutigen StromVG entspricht. Der Bundesrat beantragt deswegen die Ablehnung der Motion. Bei einer allf\u00e4lligen Annahme der Motion im Erstrat beh\u00e4lt sich der Bundesrat vor, im Zweitrat eine \u00c4nderung der Motion zu beantragen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1266969600000)\/","SubmittedBy":"Heim Bea","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1324598400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690487989080)\/","SubmissionDate":"\/Date(1260316800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Energie"}}