{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094140,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094140,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094140,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094140,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094140,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094140,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094140,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094140,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094140,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094140,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094140,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094140,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094140,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094140,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094140,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094140,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094140,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20094140,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.4140","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wegweisung durch satellitengest\u00fctzte Navigation","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Strassensignalisation mit Wegweisern ist im Strassenverkehrsgesetz und in verschiedenen Verordnungen und Normen detailliert geregelt. Ziel ist nicht nur die Orientierung der Strassenben\u00fctzer, sondern auch die Lenkung des Verkehrs auf geeignete Routen. Die Wegweisung hat damit auch Zielsetzungen im Bereich der Verkehrssicherheit, der Luftreinhaltung, des L\u00e4rmschutzes und der Erholungsplanung.</p><p>Neben der real sichtbaren Wegweisung gewinnt die Bedeutung der virtuellen Wegweisung (satellitengest\u00fctzte Navigation) zunehmend an Bedeutung. Im Gegensatz zu den Wegweisern im Strassenraum, welche vollumf\u00e4nglich von der \u00f6ffentlichen Hand geplant werden, einen hohen Standard aufweisen und auch streng reglementiert sind, bestehen bei den privaten Anbietern von Navigationssystemen weder Anforderungen an die Qualit\u00e4t noch Einflussm\u00f6glichkeiten. Daraus ergeben sich folgende Probleme:</p><p>- Verkehrslenkung: Die Zielsetzungen und Massnahmen der Verkehrsplanung und Verkehrssteuerung werden durch die virtuelle Wegweisung h\u00e4ufig unterlaufen, und nicht selten wird der motorisierte Verkehr, namentlich der Schwerverkehr, auf ungeeignete Routen und zu schmale Wegstrecken geleitet.</p><p>- Verkehrssicherheit: Navigationshilfen f\u00fchren den motorisierten Verkehr auf dem k\u00fcrzesten oder schnellsten Weg auch durch verkehrsberuhigte Bereiche, namentlich Wohnquartiere. Die angestrebte Verkehrsentlastung sowie die Erh\u00f6hung der Verkehrssicherheit in Wohnquartieren werden damit unterlaufen.</p><p>- Luftreinhaltung und L\u00e4rmschutz: Die k\u00fcrzeste Verbindung f\u00fchrt zumeist durch den Ort und nicht \u00fcber die Umfahrungsstrasse. Die angestrebten Effekte (Verringerung der Luft- und L\u00e4rmbelastung im Siedlungsraum) werden nicht erreicht, was insbesondere beim Schwerverkehr von grosser Relevanz ist.</p><p>- Erholung: Fahrverbote werden missachtet, weil im Navigationssystem nicht aufgef\u00fchrt. Feld-, Wander- oder Spazierwege, die eigentlich der Erholung dienen, erscheinen im Navigationssystem als m\u00f6gliche Verbindungen und werden belastet.</p><p>- Verhalten der Verkehrsteilnehmer: Die Lenkenden vertrauen zunehmend auf die Angaben der virtuellen Wegweisung und missachten die realen Wegweiser und Verkehrsanordnungen.</p><p>Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Sind dem Bundesrat diese Probleme bewusst, und wie will er sie angehen?</p><p>2. Ist er bereit, eine Arbeit in Auftrag zu geben, welche die Probleme vertieft analysiert und L\u00f6sungsans\u00e4tze aufzeigt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat ist sich der Vor- und Nachteile der satellitengest\u00fctzten Navigation durchaus bewusst. Die Ger\u00e4te erfreuen sich bei vielen Verkehrsteilnehmenden inklusive Langsamverkehr grosser Beliebtheit. Sie sind kosteng\u00fcnstig, und viele Neuwagen sind heute bereits standardm\u00e4ssig damit ausger\u00fcstet.</p><p>Navigationsger\u00e4te helfen Ortsunkundigen, ihr Ziel ohne Umwege und auf dem k\u00fcrzesten Weg zu erreichen. Sie tragen damit zur Reduktion der Fahrleistungen und damit auch des Treibstoffverbrauchs und der Luftschadstoffemissionen bei, was aus der Sicht einer nachhaltigen Verkehrspolitik zu begr\u00fcssen ist.</p><p>Umgekehrt k\u00f6nnen Navigationsger\u00e4te den Verkehr tats\u00e4chlich \"fehlleiten\" oder \u00fcbergeordneten verkehrslenkenden Massnahmen mit den dargestellten Nachteilen zuwiderlaufen. Hauptursache daf\u00fcr sind fehlerhafte, unvollst\u00e4ndige oder nicht aktualisierte Kartengrundlagen sowie die Missachtung von Signalisation vor Ort. Bei Letzterem liegt die Verantwortung jedoch einzig und allein bei den Fahrzeuglenkenden. Sie haben sich im Verkehr immer so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmende in der ordnungsgem\u00e4ssen Ben\u00fctzung der Strasse weder behindert noch gef\u00e4hrdet werden (Art. 26 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958; SR 741.01). Navigationsger\u00e4te sind deshalb nur ein Hilfsmittel zur Unterst\u00fctzung des Fahrzeuglenkers. Bei einem Widerspruch zwischen den Angaben des Navigationsger\u00e4tes und der lokalen Signalisation hat der Fahrzeuglenker selbstverst\u00e4ndlich die Signalisation vor Ort zu beachten.</p><p>Ans\u00e4tze f\u00fcr Verbesserungen bestehen beispielsweise in der Bereitstellung korrekter, umfassender und aktualisierter Informationen zum Strassennetz sowie in der regelm\u00e4ssigen Aktualisierung des verwendeten Kartenmaterials durch die Benutzer der Navigationsger\u00e4te. Lastwagenfahrer sollten zudem ausschliesslich f\u00fcr die Lenkung des Schwerverkehrs geeignete Navigationsger\u00e4te verwenden. Die meisten der heute erh\u00e4ltlichen Navigationsger\u00e4te erf\u00fcllen diese Anforderungen nur teilweise.</p><p>Bei der Umsetzung m\u00f6glicher Massnahmen ist zu beachten, dass Navigationsger\u00e4te in ganz Europa standardisiert und grenz\u00fcberschreitend zum Einsatz kommen. Nachhaltige Verbesserungen werden sich deshalb nur in Abstimmung mit den Nachbarl\u00e4ndern und der Europ\u00e4ischen Union erreichen lassen. Das Bundesamt f\u00fcr Strassen (Astra) bringt auf internationaler Ebene L\u00f6sungsans\u00e4tze ein. Der Bundesrat unterst\u00fctzt die entsprechenden Bem\u00fchungen.</p><p>2. Das Astra hat den Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute vor einiger Zeit mit einer Studie zur Abstimmung zwischen individueller Verkehrsinformation (Navigationsger\u00e4te) und Verkehrsmanagement beauftragt. Die Studie analysiert vertieft die in der Interpellation erw\u00e4hnten Probleme und hat zum Ziel, m\u00f6gliche L\u00f6sungsans\u00e4tze aufzuzeigen. Die Resultate der Studie sind ab Mitte 2010 zu erwarten. Dem Anliegen der Interpellation ist damit bereits Rechnung getragen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1266969600000)\/","SubmittedBy":"Aeschbacher Ruedi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1268998804583)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690551655663)\/","SubmissionDate":"\/Date(1260316800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}