{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094142,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094142,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094142,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094142,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094142,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094142,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094142,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094142,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094142,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094142,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094142,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094142,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094142,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094142,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094142,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094142,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094142,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20094142,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.4142","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Ausbau Nordumfahrung Z\u00fcrich. Dritte R\u00f6hre am Gubrist","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Projekt \"A1/A20-Nordumfahrung Z\u00fcrich, 3. R\u00f6hre Gubrist\" in dem Sinne zu revidieren, dass die im (vom Bundesrat genehmigten) Z\u00fcrcher Verkehrsrichtplan eingetragene, von der lokalen Bev\u00f6lkerung gew\u00fcnschte und vom Regierungsrat des Kantons Z\u00fcrich mit Beschluss vom 9. September 2009 unterst\u00fctzte \u00dcberdeckung ohne Zeitverzug - bezogen auf das Gesamtprojekt - realisiert wird.</p>","ReasonText":"<p>Die A1/A20-Nordumfahrung Z\u00fcrich zwischen dem Limmattaler Kreuz und der Verzweigung Z\u00fcrich Nord wurde 1985 in Betrieb genommen. Heute ist sie an der Grenze ihrer Leistungsf\u00e4higkeit angelangt. Geplant wird der Bau einer dritten R\u00f6hre am Gubrist. Der kantonale Richtplan Verkehr, der am 26. M\u00e4rz 2007 festgesetzt und am 14. Mai 2008 vom Bundesrat genehmigt wurde, sieht die \u00dcberdeckung am Gubrist bei Weiningen vor. Im vorliegenden Plangenehmigungsverfahren (PGV) wurde sie jedoch vom Astra nicht ber\u00fccksichtigt. </p><p>Die \u00dcberdeckung \"Chance Gubrist\" ist eine Verbesserung f\u00fcr Weiningen und die Region und schafft einen vielseitig nutzbaren Gr\u00fcn- und Freiraum. Zus\u00e4tzlich kann die \u00dcberdeckung mit leichten Bauten versehen werden. Eine rund 50 Meter breite Gr\u00fcnbr\u00fccke, die \u00fcber die Umfahrungsstrasse f\u00fchrt, vernetzt und verbindet die Landschaft links und rechts der Autobahn. Mit dem Abbruch bestehender L\u00e4rmschutzh\u00fcgel entsteht zudem eine Fl\u00e4che von 10 000 Quadratmetern, die in mehreren Abschnitten sinnvoll gestaltet und wirtschaftlich gewinnbringend f\u00fcr das ganze Limmattal genutzt werden kann. Im Bereich der \u00dcberdeckung entst\u00fcnde ein Zentrum mit verschiedenen Nutzungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Detailhandel und Dienstleistungen (z. B. Einkaufsgesch\u00e4fte, Restaurants, Hotel, Post, Bank, \u00c4rzte usw.). Mit einer Business-Area als Bestandteil des Nutzungskonzepts w\u00fcrden hochwertige, sehr gut erreichbare B\u00fcro- und Gewerbefl\u00e4chen mit Parkgelegenheiten geschaffen. Zudem entsteht mit der \"Chance Gubrist\" ein gut erschlossenes, attraktives Wohnquartier mit park\u00e4hnlichen Gr\u00fcnfl\u00e4chen. Die technische Machbarkeit der \"Chance Gubrist\", ohne zeitliche Verz\u00f6gerung, ist erwiesen. Die Mehrkosten gegen\u00fcber der Variante Astra liegen im Promillebereich des Gesamtprojekts. Der Regierungsrat des Kantons Z\u00fcrich unterst\u00fctzt mit Beschluss vom 9. September 2009 das Projekt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit dem Projekt \"A1/A20-Nordumfahrung Z\u00fcrich, 3. R\u00f6hre Gubrist\" soll der bestehende Engpass im Raum Z\u00fcrich beseitigt werden. Das Projekt umfasst den Bau einer dritten R\u00f6hre am Gubrist sowie die Umgestaltung der offenen Strecken westlich (bis zum Limmattaler-Kreuz) und \u00f6stlich (bis Aubr\u00fccke) des Gubristtunnels. Das Projekt ist im Programm zur Beseitigung von Engp\u00e4ssen auf dem Nationalstrassennetz enthalten, welches der Bundesrat am 11. November 2009 zuhanden des Parlamentes verabschiedet hat.</p><p>Das Projekt war vor der Kompetenzverschiebung im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) federf\u00fchrend durch den Kanton Z\u00fcrich bearbeitet worden. Nach langen und grunds\u00e4tzlichen Vorabkl\u00e4rungen unterbreitete der Kanton Z\u00fcrich ein generelles Projekt, welches vom Bundesrat im September 2007 genehmigt wurde. Der Bundesrat hat im Rahmen dieser Genehmigung festgehalten, dass das generelle Projekt die einschl\u00e4gigen gesetzlichen Bestimmungen erf\u00fcllt, namentlich auch in Bezug auf den Umweltschutz. Derzeit behandelt das UVEK die Einsprachen gegen das Ausf\u00fchrungsprojekt. Der Entscheid des UVEK kann an das Bundesverwaltungsgericht und letztlich an das Bundesgericht weitergezogen werden.</p><p>Der Bundesrat ist gegen die beantragte \u00dcberdeckung. Er geht im Gegensatz zur Begr\u00fcndung des Motion\u00e4rs davon aus, dass die erforderlichen Anpassungen mit gr\u00f6sster Wahrscheinlichkeit Verz\u00f6gerungen von mehreren Jahren zur Folge h\u00e4tten, was angesichts der Dringlichkeit des Projektes \"A1/A20-Nordumfahrung Z\u00fcrich, 3. R\u00f6hre Gubrist\" zu vermeiden ist. Zudem l\u00e4gen die Mehrkosten f\u00fcr die beantragte \u00dcberdeckung nicht im Promillebereich, sondern in dreistelliger Millionenh\u00f6he.</p><p>Die beantragte \u00dcberdeckung in Form einer Verl\u00e4ngerung des neuen Tunnels um 250 Meter weist im Einzelnen folgende gewichtige Nachteile auf:</p><p>- Die geplante L\u00fcftungsanlage w\u00e4re mit der zus\u00e4tzlichen \u00dcberdeckung technisch nicht machbar. Das Konzept w\u00e4re mit entsprechendem Zeit- und Kostenaufwand anzupassen. Die Entl\u00fcftungsanlagen - z. B. der Abluftkamin - m\u00fcssten in sensiblere Bereiche verschoben werden.</p><p>- Verfahrenstechnisch w\u00fcrde eine Verschiebung des Tunnelportals um 250 Meter mit hoher Wahrscheinlichkeit einen neuen Entscheid des Bundesrates \u00fcber ein neues generelles Projekt erfordern. Die notwendigen Vorarbeiten w\u00fcrden das Projekt um mindestens drei Jahre verz\u00f6gern.</p><p>- Die \u00dcberdeckung w\u00e4re mit dem geplanten Halbanschluss nicht vereinbar. Entweder m\u00fcsste der Halbanschluss gegen Westen verschoben oder aufgehoben werden. In beiden F\u00e4llen w\u00e4re ein neues generelles Projekt erforderlich. Die Verschiebung gegen Westen b\u00f6te zudem angesichts der \u00f6rtlichen N\u00e4he zum Verflechtungsbauwerk Limmattaler-Kreuz komplexe Probleme, welche keine normgerechten L\u00f6sungen zuliessen.</p><p>- Das Parlament hat wiederholt den sparsamen Umgang mit den Geldern im Nationalstrassenbau gefordert. Der Bundesrat hat diese Forderung umgesetzt und 1998 in einem Bericht Standards im Nationalstrassenbau festgelegt. Dieser Bericht enth\u00e4lt neben zahlreichen anderen Massnahmen das Prinzip, dass derjenige freiwillige Optimierungsmassnahmen an Nationalstrassen finanzieren muss, der sie fordert. Dieses Prinzip wird seither konsequent umgesetzt und ist auch h\u00f6chstrichterlich akzeptiert. Das Bundesgericht hat im Entscheid vom 25. April 2001 i. S. Schweizer Heimatschutz betreffend Nationalstrassen-Ausf\u00fchrungsprojekte im Knonauer Amt (1E.16/1999, 1E.5/2000, 1E.12/2000, Erw. 8) die neue Kostenpolitik des Bundes im Nationalstrassenbau als grunds\u00e4tzlich mit Artikel\u00a05 des Bundesgesetzes vom 8. M\u00e4rz 1960 \u00fcber die Nationalstrassen (NSG; SR 725.11) im Einklang stehend bezeichnet. Die zus\u00e4tzlichen Kosten (Bau einer Eindeckung bzw. einer Tunnelverl\u00e4ngerung, aber auch Bau und - wesentlich teurerer - Betrieb einer ge\u00e4nderten L\u00fcftungsanlage des neuen Gubristtunnels) w\u00e4ren demnach durch Dritte zu bezahlen. Es d\u00fcrfte sich dabei um einen Betrag von mehr als 100 Millionen Franken handeln.</p><p>Unter diesen Umst\u00e4nden ist die anbegehrte Projektanpassung aus heutiger Sicht ohne grossen Zeitverzug bezogen auf das Gesamtprojekt nicht umsetzbar. Im Rahmen der Behandlung der Einsprachen zum Ausf\u00fchrungsprojekt wird das Begehren unter Ber\u00fccksichtigung aller Aspekte nochmals vertieft gepr\u00fcft. Falls die \u00dcberdeckung doch gebaut w\u00fcrde, m\u00fcsste das Vorhaben durch Kanton, Gemeinden und allf\u00e4llige Dritte finanziert werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1266364800000)\/","SubmittedBy":"Schibli Ernst","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1300147200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690541505187)\/","SubmissionDate":"\/Date(1260316800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}