{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094161,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094161,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094161,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094161,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094161,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094161,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094161,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094161,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094161,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094161,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094161,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094161,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094161,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094161,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094161,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094161,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094161,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20094161,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.4161","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verwertung durch Verg\u00e4rung tierischer Nebenprodukte","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die schweizerische Fleischwirtschaft produziert j\u00e4hrlich etwa 325 000 Tonnen tierische Nebenprodukte (TNP). Gem\u00e4ss Verordnung \u00fcber die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) sind heute die Kantone daf\u00fcr verantwortlich. Aktuell werden 155 000 Tonnen TNP (Kat. 1) von den Tiermehlfabriken verarbeitet. Dieses Tiermehl wird in den Zement\u00f6fen verbrannt.</p><p>Weitere etwa 70 000 Tonnen werden exportiert. Etwa 58 000 Tonnen (Kat. 2 und 3) verwertet man energetisch in Verg\u00e4rungsanlagen (ARA, Biogasanlagen). Die restlichen etwa 42 000 Tonnen nutzt man als Felle, H\u00e4ute bzw. als Futtermittel.</p><p>Von den 155 000 Tonnen, die in Tiermehlfabriken verarbeitet werden, stammen etwa 27 000 Tonnen aus den kantonalen Sammelstellen oder werden als Tierk\u00f6rper eingesammelt. Rund 128 000 Tonnen entstehen somit bei privaten Fleischverarbeitungsbetrieben.</p><p>Die Centravo-Gruppe sowie die Tiermehlfabriken Bazenheid und Lyss sind die angestammten Entsorgungsbetriebe.</p><p>In M\u00fcnchwilen/TG und in Bazenheid/SG sind nun zwei neue Biogasanlagen geplant, welche eine ideale Energienutzung bewirken. Damit werden Entsorgungskapazit\u00e4ten von insgesamt etwa 270 000 Tonnen geschaffen; es stehen aber nur etwa 120 000 bis 160 000 Tonnen Rohmaterial zur Verf\u00fcgung.</p><p>Daher stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. In den Artikeln 31ff. des Umweltschutzgesetzes (USG) werden die Kantone verpflichtet, eine Abfallplanung vorzunehmen und \u00dcberkapazit\u00e4ten zu vermeiden. Gilt diese Koordinations- und Planungspflicht bei den TNP nicht?</p><p>2. Die Biomassestrategie des BFE setzt eine haush\u00e4lterische Verwertung erneuerbarer Energien voraus. Wie beurteilt der Bundesrat die industriellen Biogasprojekte in Bezug auf den Transport und den Einsatz der effizientesten Technologie?</p><p>3. Gem\u00e4ss VTNP bzw. EDAV muss das BVET die Exportfl\u00fcsse und die Inlandentsorgungsgarantien kontrollieren. Ist dabei sichergestellt, dass die Kantone keine Vorhaltekapazit\u00e4ten (Seuchenreserven) zugunsten der Exportt\u00e4tigkeit freigeben bzw. diese doppelt disponiert werden?</p><p>4. Hat der Bund gesamt\u00f6kologische Bedingungen bei den Exportbewilligungen vorgesehen, bzw. m\u00fcsste er im Sinne der Biomassestrategie eine Inlandverwertung nicht sogar vorschreiben?</p><p>5. Wie kann die \u00f6ffentliche Hand sicherstellen, dass im Rahmen der wettbewerbs- und kartellrechtlichen Randbedingungen nun alle relevanten Entsorgungsbetriebe in Bezug auf staatliche Unterst\u00fctzung gleich behandelt werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Planungspflicht f\u00fcr Abfallanlagen wurde vor rund 15 Jahren ins Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 (USG; SR 814.01) aufgenommen, um die Kantone zu verpflichten, ihren Bedarf an Abfallanlagen zu ermitteln und die geeigneten Standorte raumplanerisch zu sichern. Ziel war es, die Schaffung der notwendigen Anlagen zu erleichtern und gleichzeitig \u00dcberkapazit\u00e4ten zu vermeiden. Die Pflicht zur Zusammenarbeit bei der Abfallplanung besteht grunds\u00e4tzlich bei allen Abfallanlagen. Allerdings ist die Verantwortung f\u00fcr die Abfallentsorgung je nach Art der Abf\u00e4lle anders geregelt. F\u00fcr die Entsorgung von Siedlungsabf\u00e4llen und Abf\u00e4llen aus der Abwasserreinigung sind nach Artikel\u00a031b USG explizit die Kantone verantwortlich. Alle anderen Abf\u00e4lle sind vom Inhaber zu entsorgen. W\u00e4hrend die Kantone den Bau von Anlagen f\u00fcr Siedlungsabf\u00e4lle relativ stark beeinflussen k\u00f6nnen, herrscht bei der Entsorgung anderer Abf\u00e4lle und damit auch von tierischen Nebenprodukten grunds\u00e4tzlich der Markt. Nur f\u00fcr Deponien sind gem\u00e4ss Artikel\u00a030e USG explizit ein Bedarfsnachweis und eine Bewilligung der Kantone erforderlich. F\u00fcr alle anderen Abfallanlagen ist nach Bundesrecht keine spezifische Bewilligung der Kantone notwendig. Allerdings erteilen verschiedene Kantone eine Betriebsbewilligung aufgrund der kantonalen Abfallgesetzgebung. Der Bau von Anlagen wird im Rahmen der jeweiligen Baubewilligungsverfahren von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde bewilligt. Der Bund hat hier keine Einflussm\u00f6glichkeit.</p><p>2. Die von den Bundes\u00e4mtern f\u00fcr Energie, Landwirtschaft, Raumentwicklung und Umwelt verabschiedete Biomassestrategie hat zum Ziel, die Politik im gesamten Bereich der Biomasse auf eine sowohl stofflich als auch energetisch nachhaltige Nutzung auszurichten. Soweit sich tierische Nebenprodukte nicht h\u00f6herwertig, z. B. als Futtermittel, nutzen lassen, stellt die Verg\u00e4rung und die Nutzung der dabei entstehenden Energie sowie die stoffliche Nutzung der G\u00e4rr\u00fcckst\u00e4nde einen sinnvollen Entsorgungsweg dar. Der Energieinhalt dieser tierischen Nebenprodukte ist in der Regel so hoch, dass der Energieverbrauch f\u00fcr deren Transporte innerhalb der Schweiz nicht von grosser Bedeutung ist.</p><p>3. Im Seuchenfall ist die Entsorgung tierischer Nebenprodukte im Ausland nicht m\u00f6glich, weil ausl\u00e4ndische Beh\u00f6rden zum Schutz des eigenen Tierbestandes Importe verbieten. Deshalb muss die Entsorgung im Inland auch im Seuchenfall gew\u00e4hrleistet sein. Das f\u00fcr den Export tierischer Nebenprodukte zust\u00e4ndige Bundesamt f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen (BVET) erteilt Exportbewilligungen nur, wenn im Inland die im Seuchenfall ben\u00f6tigte Kapazit\u00e4t zur Entsorgung vorhanden ist. Ein signifikanter Teil der exportierten Menge, insbesondere Knochen zur Gelatine-Verarbeitung, wird als Lebensmittel exportiert und unterliegt somit nicht den Bestimmungen der Verordnung vom 23. Juni 2004 \u00fcber die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP; SR 916.441.22). Auch f\u00fcr lagerf\u00e4hige H\u00e4ute und Felle, f\u00fcr Speisereste sowie f\u00fcr tierische Nebenprodukte, die eine Drucksterilisation durchlaufen haben, ist f\u00fcr den Export keine \u00dcbernahmegarantie erforderlich.</p><p>4. Der Handel mit tierischen Nebenprodukten ist Bestandteil des bilateralen Veterin\u00e4rabkommens zwischen der Schweiz und der EU (Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweiz und der EU \u00fcber den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen; SR 0.916.026.81). Das BVET bewilligt Gesuche um Export von tierischen Nebenprodukten auf der Grundlage der VTNP. Dabei werden Aspekte der Tierseuchenbek\u00e4mpfung und Lebensmittelsicherheit ber\u00fccksichtigt. Die VTNP verlangt bei Exporten keine \u00dcberpr\u00fcfung der \u00f6kologischen Aspekte. Die Biomassestrategie gibt die politischen Ziele in diesem Bereich vor, diese sind bisher jedoch nur zum Teil in verbindliche, rechtliche Regelungen umgesetzt.</p><p>5. Im Bereich der Siedlungsabf\u00e4lle erheben Bund und Kantone regelm\u00e4ssig den Bedarf und den Bestand an Abfallentsorgungsanlagen und liefern damit eine Basis f\u00fcr eine koordinierte Abfallplanung. Im Bereich der anderen Abf\u00e4lle bestimmt weitgehend der Markt die Entsorgungswege. Eine gewisse Einflussm\u00f6glichkeit besteht bei Abfallanlagen, welche von der kostendeckenden Einspeiseverg\u00fctung f\u00fcr elektrischen Strom (KEV) profitieren oder im Rahmen von F\u00f6rderprogrammen der Landwirtschaft unterst\u00fctzt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1266969600000)\/","SubmittedBy":"Killer Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1268998836523)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690494897347)\/","SubmissionDate":"\/Date(1260403200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft|Energie"}}