{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094191,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094191,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094191,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094191,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094191,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094191,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094191,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094191,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094191,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094191,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094191,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094191,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094191,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094191,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094191,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094191,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094191,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20094191,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.4191","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Infrastrukturfonds f\u00fcr Agglomerationsprogramme","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, gest\u00fctzt auf die Terminplanungen der Agglomerationen, den Mittelbedarf f\u00fcr die Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme der Periode 2011-2014 in den einzelnen Jahren darzulegen und L\u00f6sungen aufzuzeigen, um den Infrastrukturfonds so auszustatten, dass die Mitfinanzierung zeitgerecht m\u00f6glich ist. Er wird ferner beauftragt, die Fondseinlagen im Konsolidierungsprogramm nicht zu k\u00fcrzen.</p>","ReasonText":"<p>In den Agglomerationen stossen die Verkehrssysteme l\u00e4ngst an ihre Grenzen - mit umfassenden Folgen f\u00fcr Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt. Der Verkehr nimmt weiter zu. Erst 2008 schuf der Bund mit dem Infrastrukturfonds die M\u00f6glichkeit, die bisher vernachl\u00e4ssigten Agglomerationsverkehrsvorhaben mitzufinanzieren. Der Nachholbedarf ist enorm.</p><p>Ohne die Projekte ist die Standortqualit\u00e4t der Regionen gef\u00e4hrdet, die f\u00fcr die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweiz eine Schl\u00fcsselrolle spielen. In den Agglomerationen und St\u00e4dten leben 75 Prozent der Bev\u00f6lkerung, und es werden dort 84 Prozent der Wirtschaftsleistung erarbeitet - f\u00fcr das ganze Land. Verz\u00f6gerungen w\u00e4ren kontraproduktiv f\u00fcr die Schweiz als Wirtschaftsstandort und Lebensraum.</p><p>Der Infrastrukturfonds ist unterdotiert und zu wenig liquide. Bundesbeitr\u00e4ge sollen ab 2011 zwar verpflichtet werden, aber erst nach 2014 und auch dann nur in ungen\u00fcgender H\u00f6he fliessen. Das Konsolidierungsprogramm d\u00fcrfte zu dramatisch weiter verz\u00f6gerten Auszahlungen erst weit nach 2017 f\u00fchren. Kantone und Kommunen m\u00fcssten noch weit umfangreichere Vorfinanzierungen erbringen, was oft kaum m\u00f6glich w\u00e4re. Massive Verz\u00f6gerungen der Realisierung w\u00e4ren die Folge. Die Wirkung der Agglomerationsprogramme w\u00e4re gef\u00e4hrdet.</p><p>Der eben erst geschaffene, f\u00fcr unser Land und seine Standortqualit\u00e4t und Wettbewerbsf\u00e4higkeit zentrale Infrastrukturfonds darf durch eine grosse Verz\u00f6gerung der Bundesbeitr\u00e4ge nicht bereits wieder ausgehebelt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Finanzierung von Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in St\u00e4dten und Agglomerationen ist eine der vier Aufgaben, die \u00fcber den Infrastrukturfonds finanziert werden. F\u00fcr die Finanzierung der vier Aufgaben bewilligten die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te am 4. Oktober 2006 einen Gesamtkredit von real 20,8 Milliarden Franken. Mit Teuerung und Mehrwertsteuer ben\u00f6tigt der Infrastrukturfonds \u00fcber seine gesamte Laufzeit Mittel in der H\u00f6he von gesch\u00e4tzten 26 Milliarden Franken. Finanziert werden diese Aufwendungen durch eine Ersteinlage in den Fonds aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) im Umfang von 2,6 Milliarden Franken sowie j\u00e4hrliche Einlagen aus der SFSV. Der Fonds darf sich gem\u00e4ss Artikel\u00a09 Absatz\u00a01 des Infrastrukturfondsgesetzes vom 6. Oktober 2006 (SR 725.13) nicht verschulden. Die Ausgaben des Fonds m\u00fcssen derart ausgestaltet sein, dass die Liquidit\u00e4t des Fonds jederzeit einen positiven Saldo aufweist.</p><p>In den Jahren 2008 bis 2014 belasten die bereits freigegebenen Mittel f\u00fcr die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes und die Mitfinanzierung der dringlichen Projekte f\u00fcr den Agglomerationsverkehr den Fonds in starkem Masse. Als Folge davon stehen bis zum Jahr 2015 f\u00fcr die Beseitigung der Engp\u00e4sse und f\u00fcr die Agglomerationsprogramme nur beschr\u00e4nkte finanzielle Mittel zur Verf\u00fcgung.</p><p>Sofern die Agglomerationen dennoch einen fr\u00fcheren Baubeginn anstreben, k\u00f6nnen sie selbst die Vorfinanzierung der Vorhaben \u00fcbernehmen, welche die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te freigegeben haben. Eine Verzinsung dieser Mittel durch den Bund wird allerdings nicht m\u00f6glich sein.</p><p>Die Verz\u00f6gerung der Finanzierung der Agglomerationsprogramme ist letztlich auf das Konzept des Infrastrukturfonds zur\u00fcckzuf\u00fchren: F\u00fcr den Agglomerationsverkehr sind im Gesamtkredit 6 Milliarden Franken vorgesehen. Gem\u00e4ss der Botschaft vom 2. Dezember 2005 sollen diese Mittel gleichm\u00e4ssig verteilt \u00fcber die Laufzeit des Fonds von zwanzig Jahren (d. h. 300 Millionen Franken pro Jahr) ausgesch\u00fcttet werden. Folglich muss auch die Realisierung der entsprechenden Projekte \u00fcber diesen gesamten Zeitraum erstreckt werden. Vor diesem Hintergrund ist es nicht zu umgehen, dass die f\u00fcr den Agglomerationsverkehr vorgesehenen finanziellen Mittel in den Jahren 2008 bis 2014 ausschliesslich f\u00fcr die dringlichen Agglomerationsprojekte verwendet werden. Da Ketztere insgesamt \u00fcber 40 Prozent der f\u00fcr den Agglomerationsverkehr zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel binden (2,5 Milliarden von 6 Milliarden Franken), k\u00f6nnen erst anschliessend (d. h. ab 2015) Agglomerationsprogramme durch den Bund finanziell unterst\u00fctzt werden. Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass dem Agglomerationsverkehr in der Anfangsphase des Fonds deutlich \u00fcber dem Durchschnitt von 300 Millionen Franken (plus Teuerung, plus Mehrwertsteuer) liegende j\u00e4hrliche Betr\u00e4ge zugewiesen werden: 2008 430 Millionen, 2009 470 Millionen, 2010 bis 2014 rund 390 Millionen Franken. Im Rahmen der durch das Konzept des Fonds gegebenen Spielr\u00e4ume wurde somit das M\u00f6gliche getan, um allf\u00e4llige Vorfinanzierungen durch die Kantone bzw. Agglomerationen zu minimieren.</p><p>Es trifft zu, dass sich die Finanzierungssituation der Agglomerationsprogramme versch\u00e4rfen w\u00fcrde, wenn die j\u00e4hrlichen Fondseinlagen wegen des Konsolidierungsprogramms reduziert w\u00fcrden. Der Bundesrat kann aber in der derzeitigen finanzpolitischen Lage keine Versprechungen abgeben, die Einlagen in den Infrastrukturfonds vom Konsolidierungsprogramm auszunehmen. Die Budgethoheit des Parlamentes wird dadurch selbstverst\u00e4ndlich nicht tangiert.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1266969600000)\/","SubmittedBy":"Luginb\u00fchl Werner","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1276699686793)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690538659497)\/","SubmissionDate":"\/Date(1260403200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}