{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094196,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094196,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094196,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094196,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094196,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094196,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094196,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094196,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094196,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094196,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094196,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094196,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094196,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094196,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094196,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094196,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094196,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20094196,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.4196","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zuungunsten privater Bildungsanbieter","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Was sind nach seiner Ansicht \"gerechtfertigte Wettbewerbsverzerrungen\" bzw. \"ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrungen\" gem\u00e4ss Artikel\u00a011 des Berufsbildungsgesetzes (BBG)?</p><p>2. Was versteht er unter \"Marktpreisen\" (Art. 11 BBG)? Sind Marktpreise nach Artikel\u00a011 BBG preisliche Ans\u00e4tze, welche ohne jegliche finanzielle Unterst\u00fctzung des Staates zustande kommen? Sind staatliche Anbieter \u00fcberhaupt in der Lage, eine Vollkostenrechnung zu erstellen, die privatwirtschaftlichen Kriterien standh\u00e4lt?</p><p>3. Wie beabsichtigt er im Rahmen des geplanten Weiterbildungsgesetzes auf die Bed\u00fcrfnisse der privaten Anbieter einzugehen? Ist der Bundesrat bereit, im Bereich der Weiterbildung k\u00fcnftig Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und damit die Stellung privater Anbieter zu st\u00e4rken?</p>","ReasonText":"<p>Ein funktionierendes Bildungssystem ist zentrale Voraussetzung f\u00fcr eine florierende Volkswirtschaft und erfolgreiche Unternehmen: Der Wirtschaftsplatz Schweiz ist auf gut ausgebildete Arbeitskr\u00e4fte angewiesen. </p><p>Mit der Globalisierung, dem raschen technologischen Fortschritt, der demografischen Entwicklung und \u00f6kologischen Erfordernissen ver\u00e4ndern sich die Anforderungen in der Wirtschaft immer schneller. Gleichzeitig ver\u00e4ndern sich auch die Erwartungen an das Bildungswesen. F\u00fcr viele Unternehmen sind in diesem raschen Wandel die Weiterbildungsangebote von erheblichem Interesse. Diese Angebote m\u00fcssen sich direkt an den Bed\u00fcrfnissen von Gewerbe und Wirtschaft orientieren: Innovation, Flexibilit\u00e4t und Praxisn\u00e4he sind gefordert. </p><p>Im Bereich der berufsorientierten Weiterbildung sind die privaten Anbieter aufgrund ihrer Praxisn\u00e4he und ihres direkten Bezugs zur Wirtschaft pr\u00e4destiniert. Umso unverst\u00e4ndlicher ist es, dass private Anbieter durch die geltenden Rahmenbedingungen oft benachteiligt sind und die St\u00e4rken privater Bildungseinrichtungen von der Politik immer wieder massiv untersch\u00e4tzt oder gar ausgeblendet werden.</p><p>Symptomatisch f\u00fcr diese Situation ist insbesondere Artikel\u00a011 BBG, welcher besagt, dass gegen\u00fcber privaten Anbietern \"keine ungerechtfertigten Wettbewerbsverzerrungen entstehen\" d\u00fcrfen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das 2004 in Kraft getretene Berufsbildungsgesetz (BBG) definiert die Berufsbildung als eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (Art. 1 BBG). Bildungsangebote k\u00f6nnen sowohl von \u00f6ffentlicher als auch von privater Seite erbracht werden. Um das Verh\u00e4ltnis zwischen den Anbieterseiten zu kl\u00e4ren, wurde mit Artikel\u00a011 BBG erstmals eine wettbewerbsf\u00f6rdernde Bestimmung ins BBG aufgenommen.</p><p>1. In der Berufsbildung, namentlich in der h\u00f6heren Berufsbildung und in der berufsorientierten Weiterbildung, haben sich starke private Anbieter etabliert. Im Sinne gleich langer Spiesse sollen sie nicht durch subventionierte \u00f6ffentliche Angebote konkurrenziert werden. Vielmehr sollen sie sich sinnvoll und flexibel erg\u00e4nzen.</p><p>Die marktwirtschaftliche Ausrichtung der Weiterbildungsangebote bew\u00e4hrt sich. Das Angebot ist vielf\u00e4ltig, bed\u00fcrfnisbezogen, und Innovationen wie neue Lehrformen und -inhalte werden rasch umgesetzt. Nachteile wie die zum Teil un\u00fcbersichtliche Angebotsstruktur, fehlende Standardisierungen und Abstimmungen der Angebote sind in allen, nicht nur in marktorientierten Weiterbildungssystemen zu beobachten. Sie werden im Rahmen der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen zur Weiterbildung (Art. 64a der Bundesverfassung) untersucht.</p><p>Artikel\u00a011 BBG spricht sich grunds\u00e4tzlich gegen Wettbewerbsverzerrung aus. Im Wissen darum, dass der Wettbewerb nicht in allen Bereichen m\u00f6glich ist (z. B. berufliche Grundbildung), wurde das Wort \"ungerechtfertigt\" eingef\u00fcgt. Wo private und staatliche Angebote in echter Konkurrenz stehen wie z. B. im Weiterbildungsmarkt mit einem Volumen von rund 5,3 Milliarden Franken, toleriert das BBG keine Wettbewerbsverzerrungen.</p><p>2. Die Verwendung des Begriffes \"Marktpreis\" entspricht der flexiblen, wettbewerbsorientierten Grundhaltung des BBG. Von Marktpreisen kann gesprochen werden, wenn private und \u00f6ffentliche Anbieter gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen vorfinden: Wo \u00f6ffentliche und private Angebote in Konkurrenz stehen, sollen die staatlichen Angebote nicht durch Quersubventionen oder durch ein nicht kostendeckendes Zurverf\u00fcgungstellen von Infrastruktur und Lehrpersonen die privaten Anbieter in wettbwerbsverf\u00e4lschender Weise konkurrenzieren oder verdr\u00e4ngen.</p><p>Mit dem neuen BBG wurde ein neuer Finanzierungsmechanismus eingef\u00fchrt. Um Kenntnisse \u00fcber die Finanzfl\u00fcsse zu erhalten, werden die Kosten der \u00f6ffentlichen Hand seit 2004 in einer Vollkostenrechnung erfasst, die privatwirtschaftlichen Kriterien standh\u00e4lt. Damit ist es gelungen, erstmals verl\u00e4ssliche Zahlen \u00fcber die Ausgaben der \u00f6ffentlichen Hand f\u00fcr die Berufsbildung zu erhalten. Zurzeit sind Bund und Kantone daran, die Erhebungsgrundlagen im Bereich der h\u00f6heren Berufsbildung weiter zu verfeinern.</p><p>3. Anfang November 2009 hat der Bundesrat das Eidgen\u00f6ssische Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, bis Ende der Legislaturperiode 2011 einen Vernehmlassungsentwurf f\u00fcr ein Weiterbildungsgesetz vorzulegen. Angestrebt wird ein Grundsatzgesetz, das die Eigenverantwortung f\u00fcr das lebenslange Lernen st\u00e4rkt, die Chancengleichheit beim Zugang zur Weiterbildung verbessert und die Koh\u00e4renz in der Bundesgesetzgebung sicherstellt.</p><p>Artikel\u00a064a Absatz\u00a01 der Bundesverfassung erlaubt es dem Bund, auch Grunds\u00e4tze aufzustellen, die f\u00fcr private Weiterbildungsanbieter gelten. Ob und welche Grunds\u00e4tze f\u00fcr Private im Weiterbildungsgesetz festgelegt werden sollen, wird im Rahmen der Erarbeitung des Gesetzentwurfes diskutiert. Auch fehlt bisher wichtiges Steuerungswissen, um die Wirkungen staatlicher Eingriffe zuverl\u00e4ssig absch\u00e4tzen zu k\u00f6nnen. Es wird Sache der Expertenkommission sein, konkrete L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge zu erarbeiten. Der Stellung der privaten Anbieter wird der Bundesrat die entsprechende Beachtung schenken.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1265155200000)\/","SubmittedBy":"Briner Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1267533291563)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|32","Category":null,"Modified":"\/Date(1779231058937)\/","SubmissionDate":"\/Date(1260403200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Bildung"}}