{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094209,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094209,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094209,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094209,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094209,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094209,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094209,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094209,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094209,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094209,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094209,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094209,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094209,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094209,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094209,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094209,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094209,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20094209,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.4209","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Handelshemmnisse im grenz\u00fcberschreitenden Online-Handel reduzieren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zum Abbau der Handelshemmnisse im grenz\u00fcberschreitenden Online-Handel zu ergreifen: </p><p>1. Die privaten Spediteure sind anzuhalten, f\u00fcr Kleinwaren die vereinfachte Verzollung anzuwenden, wie es die Schweizerische Post tut. </p><p>2. Die Mehrwertsteuerfreigrenze bei importierten Waren ist von 5 Franken auf 10 Franken zu erh\u00f6hen (Art. 58 Abs. 1 ZV-EZV, Verordnung des EFD \u00fcber die steuerbefreite Einfuhr von Gegenst\u00e4nden in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringf\u00fcgigem Steuerbetrag). </p><p>3. Die Mehrwertsteuer bei importierten Sendungen ist nur auf dem Warenwert zu erheben und nicht auch auf Nebenkosten wie Transportkosten, Versicherungen und Verzollungsgeb\u00fchr (Art. 76 Abs. 3 Bst. b MWStG). </p><p>4. Die Bearbeitungsgeb\u00fchr f\u00fcr die R\u00fcckerstattung der Mehrwertsteuer bei R\u00fccksendungen ist aufzuheben.</p>","ReasonText":"<p>Immer mehr Menschen bestellen via Internet Ware aus dem Ausland. Doch tiefe Mehrwertsteuerfreigrenzen und \u00fcberh\u00f6hte Zollbearbeitungsgeb\u00fchren verteuern die Importe immens. In der Antwort auf meine Interpellation 08.3846, \"Teure Privatverzollung durch die Swiss Post GLS\", versprach der Bundesrat Massnahmen. Nichts ist geschehen.</p><p>Die Anzahl Beschwerden bei der SKS und der Preis\u00fcberwachung hat sprunghaft zugenommen. Kein Wunder: Die Geb\u00fchren sind in einigen F\u00e4llen so hoch wie der Wert der bestellten Ware!</p><p>Wer beispielsweise in Deutschland Waren im Wert von umgerechnet Fr. 58.60 importiert, erh\u00e4lt vom privaten Spediteur (z. B. Swiss Post GLS, DHL) eine Rechnung. F\u00e4llig werden die Mehrwertsteuer (etwa 8 Franken) und Zollbearbeitungsgeb\u00fchren von 53 Franken, also insgesamt 61 Franken.</p><p>Die Ursachen sind folgende:</p><p>1. Die Schweizerische Post nutzt die M\u00f6glichkeit der g\u00fcnstigeren vereinfachten Verzollung (\"Postverzollung\"). Die privaten Spediteure hingegen wenden die teurere ordentliche Verzollung (\"Privatverzollung\") an, obwohl ihnen die vereinfachte Verzollung seit dem 1. Mai 2007 offensteht.</p><p>2. Selbsteingef\u00fchrte Waren bleiben bis zum Wert von 300 Franken zollfrei. Dies entspricht einer maximalen Freigrenze von Fr. 22.80. Eine Angleichung beim Online-Handel ist daher notwendig. Auch die privaten Spediteure sollen auf die Erhebung der Zollbearbeitungsgeb\u00fchren verzichten. </p><p>3. Die Mehrwertsteuer wird heute nicht auf dem Warenwert, sondern auch auf den Nebenkosten wie Transportkosten, Versicherungskosten und den Zollbearbeitungsgeb\u00fchren erhoben. Dies ist absurd. </p><p>4. Ein weiteres \u00c4rgernis: Wird die bestellte Ware ins Ausland zur\u00fcckgesendet (z. B. R\u00fcckgaberecht, mangelhafte Ware), kann der Konsument die Mehrwertsteuer zur\u00fcckfordern. Daf\u00fcr verlangt die EZV eine Bearbeitungsgeb\u00fchr von mindestens 30 Franken.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Eidgen\u00f6ssische Zollverwaltung (EZV) ist bestrebt, den Zollbeteiligten einfache und kosteng\u00fcnstige Verfahren anzubieten. Sie hat das bereits heute bestehende Verfahren f\u00fcr Kleinsendungen weiter vereinfacht und kann im Laufe des Jahres 2011 allen Spediteuren und Kurieren je nach ihren Bed\u00fcrfnissen und Prozessabl\u00e4ufen eine optimale und vereinfachte Zollanmeldung anbieten. Nach Sch\u00e4tzung der EZV k\u00f6nnen rund 40 Prozent aller Einfuhrsendungen von dieser Neuerung profitieren. Dies entspricht etwa 500 000 Sendungen pro Monat. </p><p>Der neue Zollanmeldeprozess wurde den interessierten Kreisen (u. a. UVEK, Preis\u00fcberwacher, Post, Kurier- und Speditionsverb\u00e4nde) im Rahmen einer Anh\u00f6rung unterbreitet und von der Mehrheit der Anh\u00f6rungsteilnehmer begr\u00fcsst.</p><p>Gewisse Importeure und Betriebe der Exportindustrie w\u00fcnschen aus administrativen, logistischen oder anderen Gr\u00fcnden (z. B. Dokumentation der Nachweiskette f\u00fcr ausgestellte Ursprungsnachweise) keine vereinfachte, sondern eine vollst\u00e4ndige Zollanmeldung. Deshalb soll es den Marktteilnehmern grunds\u00e4tzlich offenstehen, ob sie die Vereinfachung anwenden wollen. Der Bundesrat wird indessen im laufenden Verfahren zur \u00c4nderung der Zollverordnung darauf hinwirken, dass die Zollanmelder angehalten werden k\u00f6nnen, ein vereinfachtes Zollanmeldeverfahren f\u00fcr Kleinsendungen anzuwenden, wenn die diesbez\u00fcglichen Rahmenbedingungen erf\u00fcllt sind. </p><p>2. Der Bundesrat ist einverstanden, die Mehrwertsteuerfreigrenze je Veranlagungsverf\u00fcgung zu erh\u00f6hen. Er pr\u00fcft, ob dies in einem Schritt oder etappenweise geschehen soll. Aus erhebungstechnischen Gr\u00fcnden ist gleichzeitig auch die Erh\u00f6hung des Betrages beim Verzicht auf die Erhebung der Zollabgaben zu pr\u00fcfen. Die beantragte Erh\u00f6hung auf 10 Franken wird zu Mindereinnahmen von j\u00e4hrlich etwa 12 Millionen Franken f\u00fchren.</p><p>Mit der Erh\u00f6hung des Steuerfreibetrags auf 10 Franken werden Gegenst\u00e4nde bei der Einfuhr bis zu einer Bemessungsgrundlage von 130 Franken (sofern zum Normalsatz besteuert wie z. B. CD) resp. 415 Franken (sofern zum reduzierten Steuersatz besteuert wie z. B. B\u00fccher) von der Einfuhrsteuer befreit. Diese Abgabenfreigrenze kann von der gleichen Person mehrmals am Tag in Anspruch genommen werden, im Gegensatz zur geltenden Wertfreigrenze von 300 Franken im Reiseverkehr. Konsequenterweise werden dadurch vermehrt unbesteuerte Gegenst\u00e4nde in den Konsum gelangen. Zu erw\u00e4hnen bleibt, dass im Inland der mehrwertsteuerpflichtige H\u00e4ndler \u00fcber jede steuerbare Leistung abzurechnen hat. </p><p>3. Die Transport-, Versicherungs- und Verzollungskosten sind Leistungen, welche im Zusammenhang mit eingef\u00fchrten Gegenst\u00e4nden erbracht werden. Diese werden nicht von der Mehrwertsteuer des Herkunftslandes erfasst, sondern von der schweizerischen Einfuhrsteuer. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, sind sie von der Inlandsteuer befreit. W\u00fcrden diese Kosten im Online-Handel von der EZV nicht besteuert, w\u00e4ren sie absolut steuerfrei.</p><p>Im Inland fliessen Leistungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Gegenst\u00e4nden (Transportkosten usw.) in den Kaufpreis ein und unterliegen der Inlandsteuer. Der Konsument zahlt somit die auf solchen Leistungen anfallende Steuer \u00fcber den Kaufpreis. Wird bei der Einfuhr von Gegenst\u00e4nden davon abgewichen, w\u00e4re der inl\u00e4ndische Handel gegen\u00fcber dem ausl\u00e4ndischen benachteiligt. </p><p>4. Die R\u00fcckerstattung der erhobenen Einfuhrabgaben f\u00fcr ins Ausland retournierte Gegenst\u00e4nde stellt eine Leistung dar, die auf Veranlassung von Privaten oder Unternehmen erbracht wird. Bei dieser Abgabenr\u00fcckerstattung handelt es sich um eine spezielle Beanspruchung der EZV, die \u00fcber das \u00fcbliche Mass hinausgeht und daher grunds\u00e4tzlich nicht von der Allgemeinheit zu finanzieren ist. Deshalb sehen die massgebenden Rechtsgrundlagen die Geb\u00fchrenpflicht f\u00fcr diese Sonderleistung vor (Abgeltung Verwaltungsaufwand). Die spezifischen Geb\u00fchrenans\u00e4tze sind in der Verordnung des Bundesrates \u00fcber die Geb\u00fchren der EZV vom 4. April 2007 enthalten.</p><p>Die zu erhebende Minimalgeb\u00fchr daf\u00fcr betr\u00e4gt 30 Franken je R\u00fcckerstattung und richtet sich nach dem im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. M\u00e4rz 1997 (RVOG) festgelegten Kostendeckungsprinzip. Zurzeit wird jedoch die H\u00f6he der R\u00fcckerstattungsgeb\u00fchr f\u00fcr Kleinsendungen gepr\u00fcft.</p><p>L\u00f6sungsansatz:</p><p>Die Verzollungskosten der Spediteure stehen bei Sendungen mit geringem Wert meistens in einem ung\u00fcnstigen Verh\u00e4ltnis zu den erhobenen Einfuhrabgaben. Es sind diese Kosten, welche oft beanstandet werden. Anzustreben w\u00e4re, dass diese Kosten von der H\u00f6he der zu erhebenden Einfuhrabgaben abh\u00e4ngen (analog Geb\u00fchren der Gerichte, die sich nicht nur nach dem Aufwand, sondern auch nach der Streitsumme richten). Bei tiefen Abgaben w\u00fcrden geringere und bei hohen Abgaben h\u00f6here Kosten anfallen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Ziffern 1 und 2 der Motion und die Ablehnung der \u00fcbrigen Ziffern der Motion.","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Annahme der Ziffern 1 und 2 der Motion und die Ablehnung der \u00fcbrigen Ziffern der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1266969600000)\/","SubmittedBy":"Leutenegger Oberholzer Susanne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1378166400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1750810775533)\/","SubmissionDate":"\/Date(1260403200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}