{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094267,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094267,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094267,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094267,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094267,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094267,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094267,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094267,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094267,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094267,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094267,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094267,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094267,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094267,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094267,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094267,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094267,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20094267,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.4267","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"\u00c4nderung der Grenzen eines BLN-Gebietes im Kanton Waadt. Ein Pr\u00e4zedenzfall?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Einf\u00fchrung der kostendeckenden Einspeiseverg\u00fctung f\u00fcr Strom aus erneuerbaren Energien hat einen Sturm auf das \"gr\u00fcne Gold\" ausgel\u00f6st. Die Windenergie geh\u00f6rt zu den erneuerbaren Energien, die wir f\u00f6rdern wollen. Die Windenergieanlagen haben allerdings Auswirkungen auf das Landschaftsbild. In Gebieten, die nicht als besonders wertvolle Landschaften gesch\u00fctzt sind, m\u00fcssen sie nicht zwangsl\u00e4ufig st\u00f6ren. Hingegen werden bis jetzt keine Windp\u00e4rke in Gebieten bewilligt, die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkm\u00e4ler von nationaler Bedeutung (BLN) aufgef\u00fchrt sind. Gl\u00fccklicherweise betrifft die grosse Mehrheit der laufenden Projekte unproblematische Gebiete. </p><p>Nun aber soll im Vall\u00e9e de Joux mitten in einem BLN-Gebiet ein Windpark errichtet werden. Die Bev\u00f6lkerung unterst\u00fctzt das Projekt. Der Waadtl\u00e4nder Regierungsrat hat das Bundesamt f\u00fcr Umwelt ersucht zu pr\u00fcfen, ob die Grenzen des BLN-Gebietes geringf\u00fcgig verschoben werden k\u00f6nnen, sodass nur ein Teil des Windparks in den sogenannten \"Grands Plats\" in der Gemeinde Chenit zu liegen k\u00e4me. </p><p>Ich bef\u00fcrchte, dass damit ein Pr\u00e4zedenzfall geschaffen wird, der andere dazu anregen k\u00f6nnte, solche Bauvorhaben in BLN-Gebieten realisieren zu wollen,  namentlich auch solche, die nicht zur Erzeugung erneuerbarer Energien dienen. Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Wie hat das Bundesamt f\u00fcr Umwelt auf das Anliegen des Waadtl\u00e4nder Regierungsrates geantwortet, oder wie gedenkt es zu antworten?</p><p>2. Werden bei dieser Art von Entscheiden Vernehmlassungen durchgef\u00fchrt, und sind Rekurse m\u00f6glich?</p><p>3. Welche Kriterien sind f\u00fcr den Entscheid, ob dem Waadtl\u00e4nder Gesuch stattgegeben werden kann, massgebend? Betreffen sie einzig den vorliegenden konkreten Fall? </p><p>4. Ist bei einer allf\u00e4lligen Verkleinerung des BLN-Gebietes eine Kompensation vorgesehen?</p><p>5. Best\u00fcnde nicht die Gefahr, dass andere Regionen und Promotoren eine solche Grenzverschiebung als Pr\u00e4zedenzfall ansehen k\u00f6nnten?</p><p>6. Wenn ja: Bei welchen Projekten k\u00f6nnte der Grundsatz der Gleichbehandlung geltend gemacht werden?</p><p>7. Was gedenkt der Bund zu tun, um sicherzustellen, dass sich die Windenergie, die an sich sehr w\u00fcnschenswert ist, zufriedenstellend weiterentwickeln kann, ohne dass dabei der Schutz der wertvollsten Landschaften geschm\u00e4lert wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist einer der vier Pfeiler der Energiepolitik des Bundes und dient insbesondere der Versorgungssicherheit. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien sind neue Chancen, aber auch neue Konfliktpotenziale verbunden. Der Bau von Windenergieanlagen stellt einen Eingriff ins Landschaftsbild dar und kann deshalb zu Zielkonflikten zwischen Landschaftsschutz und Energieversorgung f\u00fchren. Dieser Konflikt manifestiert sich im Falle des Windenergieprojektes im Vall\u00e9e de Joux in besonderem Masse. Betroffen ist dort n\u00e4mlich ein Objekt des vom Bundesrat mittels Verordnung erlassenen Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkm\u00e4ler von nationaler Bedeutung (BLN).</p><p>Der Bundesrat beantwortet die aufgeworfenen Fragen wie folgt:</p><p>1. Nach Artikel\u00a05 Absatz\u00a02 des Natur- und Heimatschutzgesetzes vom 1. Juli 1966 (NHG; SR 451) k\u00f6nnen die Kantone dem Bundesrat die \u00dcberpr\u00fcfung eines Inventarobjektes beantragen. Das Bundesamt f\u00fcr Umwelt (Bafu) als zust\u00e4ndige Fachstelle des Bundes hat den Entscheid des Bundesrates \u00fcber einen solchen Antrag fachlich vorzubereiten. Das Bafu wird im Verlaufe des Jahres 2010 in Zusammenarbeit mit der Fachstelle des Kantons Waadt die Pr\u00fcfung der beantragten Perimeteranpassung von BLN-Objekt 1022, Vall\u00e9e de Joux et Haut-Jura vaudois, vornehmen. </p><p>2. Nach Artikel\u00a010 des Vernehmlassungsgesetzes vom 18. M\u00e4rz 2005 (SR 172.061) und Artikel\u00a05 NHG sind die betroffenen Kantone und Kreise, zu denen auch die gesamtschweizerischen Landschaftsschutzorganisationen geh\u00f6ren, vorg\u00e4ngig einer \u00c4nderung der Verordnung vom 10. August 1977 \u00fcber das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkm\u00e4ler (VBLN; SR 451.11) anzuh\u00f6ren. Gegen eine vom Bundesrat beschlossene \u00c4nderung besteht keine Beschwerdem\u00f6glichkeit. In einem konkreten Baubewilligungsverfahren kann jedoch die Gesetzm\u00e4ssigkeit der Verordnung angefochten werden.</p><p>3. Der Kanton Waadt begr\u00fcndet sein Gesuch damit, dass die drei Gemeinden des Vall\u00e9e de Joux praktisch vollumf\u00e4nglich im Perimeter des BLN-Objektes liegen, sich aus Gr\u00fcnden der m\u00f6glichst autarken Stromversorgung f\u00fcr den Bau der geplanten Windkraftanlage durch das lokale Elektrizit\u00e4tswerk ausgesprochen haben, das betroffene Gebiet an der Peripherie des BLN-Objektes liege und das Bauvorhaben an diesem Standort das Schutzziel des Objektes nicht schwerwiegend beeintr\u00e4chtige. Der Bundesrat will dem in den Ziffern 1 und 2 dargestellten Verfahren nicht vorgreifen. Sollte er der Perimeteranpassung zustimmen, muss diese selbst sowie die Festsetzung des Windanlage-Standorts im kantonalen Richtplan vorgenommen werden.</p><p>4. Eine qualitative und quantitative Kompensation bildet ein wichtiges Element bei der Pr\u00fcfung der beantragten Perimeterverkleinerung.</p><p>5. Trotz der besonderen Konstellation (s. Ziff. 3) und der Tatsache, dass keine vergleichbaren Projekte bekannt sind, kann ein gewisses Pr\u00e4judizrisiko nicht ausgeschlossen werden. Allf\u00e4llige weitere Gesuche m\u00fcssten aber in jedem Fall einzeln gepr\u00fcft werden.</p><p>6./7. Artikel\u00a06 NHG verpflichtet zur ungeschm\u00e4lerten Erhaltung der Inventarobjekte. Eine Abweichung darf nur in Erw\u00e4gung gezogen werden, wenn in einem konkreten Fall gleich- oder h\u00f6herwertige Interessen von ebenfalls nationaler Bedeutung geltend gemacht werden k\u00f6nnen. Das Parlament hat mit der Revision des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (EnG; SR 730.0) festgelegt, dass Strom aus erneuerbaren Quellen bis 2030 gegen\u00fcber dem Stand im Jahre 2000 um 5400 Gigawattstunden ausgebaut werden soll. Dies entspricht rund zehn Prozent der heutigen Stromproduktion. Mindestens 2000 Gigawattstunden werden von der Wasserkraftnutzung erwartet, der Rest soll durch Sonne, Wind, Biomasse und Erdw\u00e4rme beigetragen werden. Diese energiepolitische Zielformulierung muss durch konkrete Vorhaben umgesetzt werden, bei deren Planung und Genehmigung die Abw\u00e4gung mit verschiedenen anderen \u00f6ffentlichen Interessen, welche ebenfalls Gesetzesrang aufweisen, erfolgen muss. Das Windkonzept des Bundes, welches in Zusammenarbeit der Bundes\u00e4mter f\u00fcr Energie, Raumentwicklung und Umwelt unter Einbezug der Windenergiebranche sowie der Natur- und Umweltschutzorganisationen erarbeitet und 2004 ver\u00f6ffentlicht wurde, empfiehlt den Kantonen, BLN-Gebiete im Richtplan als Ausschlussgebiete zu bezeichnen. Das Windkonzept ist jedoch nicht als formelles Planungsinstrument konzipiert, sondern dient den Planungsbeh\u00f6rden als Orientierungshilfe. Es hat somit keinen verbindlichen Charakter. In den \"Empfehlungen zur Planung von Windenergieanlagen\", welche von den drei gleichen Bundes\u00e4mtern gemeinsam vorbereitet und im Fr\u00fchjahr 2010 publiziert werden, wird den Kantonen empfohlen, BLN-Gebiete als Ausschlussgebiete f\u00fcr Windenergieanlagen zu behandeln. Die Empfehlung pr\u00e4zisiert, dass es sich dabei um keinen absoluten Schutz handelt, sondern dass eine Interessenabw\u00e4gung mit den Schutzzielen des BLN dann erfolgen muss, wenn das Interesse am konkreten Eingriff ebenfalls von nationaler Bedeutung ist. Bei Windenergieanlagen erfolgt diese Interessenabw\u00e4gung sinnvollerweise auf der Stufe der kantonalen Richtplanung. Bei der Gewichtung der Erhaltung der Schutzziele des BLN ist dabei der in der bundesr\u00e4tlichen Antwort vom 15. Dezember 2003 an die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des Nationalrates formulierten Absicht, das BLN zu st\u00e4rken, Rechnung zu tragen. Das entsprechende Aufwertungsprojekt des Bafu ist im Gange und bezweckt insbesondere auch die bessere Verankerung des BLN in der kantonalen Raumplanung und in den raumrelevanten Politikbereichen des Bundes.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1266364800000)\/","SubmittedBy":"Thorens Goumaz Ad\u00e8le","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1276859296453)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690534444397)\/","SubmissionDate":"\/Date(1260489600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Energie"}}