{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094273,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094273,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094273,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094273,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094273,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094273,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094273,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094273,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094273,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094273,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094273,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094273,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094273,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094273,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094273,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094273,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094273,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20094273,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.4273","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Konsequenzen des immigrationsbedingten Bev\u00f6lkerungswachstums f\u00fcr die Sozialwerke","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Schweiz erlebt zurzeit ein unkontrollierbar gewordenes Bev\u00f6lkerungswachstum von 70 000 bis 100 000 Personen pro Jahr - umgerechnet auf die n\u00e4chsten zehn Jahre w\u00fcrde das einen Anstieg der Bev\u00f6lkerung von rund einer Millionen Personen bedeuten. Mehr als 85 Prozent davon sind auf Einwanderung zur\u00fcckzuf\u00fchren. Dieses Bev\u00f6lkerungswachstum hat nicht nur Konsequenzen f\u00fcr die Infrastruktur, sondern auch f\u00fcr unsere - im internationalen Vergleich gut ausgebauten - Sozialwerke. </p><p>1. Bereits eine am 15. Dezember 1998 ver\u00f6ffentlichte, von der Konjunkturforschungsstelle der ETH im Auftrag des damaligen Bundesamts f\u00fcr Aussenwirtschaft durchgef\u00fchrte Studie kam zum Schluss, dass es infolge der Personenfreiz\u00fcgigkeit mit der EU-15 zu einer Zuwanderung von 80 000 Personen aus dem EU-Raum kommt und alleine f\u00fcr die Arbeitslosenversicherung j\u00e4hrliche Kosten von 300 bis 400 Millionen Franken verursacht werden. Zeigt nicht der Umstand, dass die ALV vom Parlament revidiert und den h\u00f6heren Arbeitslosenzahlen angepasst werden musste, dass diese damalige Prognose sogar \u00fcbertroffen wurde? </p><p>2. Welche Konsequenzen erwartet der Bundesrat f\u00fcr die ALV, die IV, die EL und die Sozialhilfe, wenn die Kontingente mit den neuen EU-Staaten sowie Bulgarien und Rum\u00e4nien einmal abgelaufen sind? </p><p>3. Wie erkl\u00e4rt er den Umstand, dass die Arbeitslosigkeit der Schweizer von Oktober bis November 2009 um 0,2 Prozent anstieg, w\u00e4hrenddem die Arbeitslosigkeit der EU-Ausl\u00e4nder teilweise deutlich st\u00e4rker anstieg (Deutschland +0,3 Prozent; Portugal +1 Prozent)? </p><p>4. Welche finanziellen Konsequenzen auf die ALV, die IV und die Sozialhilfe hat der Umstand, dass viele der neu eingewanderten EU-Ausl\u00e4nder im Falle von Arbeitslosigkeit nicht ins Heimatland zur\u00fcckkehren, da die Arbeitslosigkeit im Heimatland h\u00f6her ist und die Leistungen unserer Sozialwerke besser sind? </p><p>5. Wie wird sich dieser Umstand entwickeln, wenn ab 2012 die Totalisierung der Beitragsdauer nach Avig f\u00fcr EU-B\u00fcrger gilt? </p><p>6. Welche Mehrkosten kommen auf den Schweizer Staat zu, wenn die EU ihre Richtlinie anpasst und die Schweiz sogar bedarfsgerechte Sozialversicherungsleistungen wie die Erg\u00e4nzungsleistungen zur AHV und IV ins Ausland exportieren m\u00fcsste? </p><p>7. Mit welchen Mehrkosten rechnet der Bundesrat f\u00fcr die Familienzulagen angesichts deren attraktiver H\u00f6he und der Kaum-Kontrollierbarkeit der Existenz der Kinder im jeweiligen EU-Land? </p><p>8. Wie beurteilt der Bundesrat den Umstand, dass aktuell in zahlreichen Gemeinden bereits Gastarbeiter aus Deutschland, welche die Mindestbeitragsdauer des Avig noch nicht erf\u00fcllt haben, bei der Sozialhilfe vorstellig werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Mehrkosten f\u00fcr die Arbeitslosenversicherung (ALV) aufgrund der Personenfreiz\u00fcgigkeit wurden in der KOF-Studie \"Auswirkungen der bilateralen Vertr\u00e4ge mit der EU auf die ALV und Massnahmen zu ihrer Begrenzung\" (1999) in einer Gr\u00f6ssenordnung von 300 bis 400 Millionen Franken prognostiziert. Eine Sch\u00e4tzung der tats\u00e4chlichen Zusatzkosten ergab f\u00fcr 2006, dass diese nur rund 72 Millionen Franken betrugen (vgl. 4. Bericht des Observatoriums zum Freiz\u00fcgigkeitsabkommen, FZA,  Schweiz-EU, 25. April 2008, S. 93). </p><p>Bei der 3. Avig-Revision, welche 2003 in Kraft trat, wurde das Niveau der konjunkturneutralen Arbeitslosigkeit, welches der langfristigen Finanzierung der ALV als Berechnungsgrundlage dient, auf 100 000 Personen bzw. eine Arbeitslosenquote von 2,5 Prozent gesch\u00e4tzt, was sich als zu tief herausgestellt hat. Bereits vor Inkrafttreten des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens lag sie \u00fcber diesem Wert.</p><p>2. Die Zuwanderung aus den 2004 der EU beigetretenen Mitgliedstaaten sowie Bulgarien und Rum\u00e4nien ist quantitativ von geringer Bedeutung. Die Kontingente werden voraussichtlich auch in dieser Kontingentsperiode mit Ausnahme der rum\u00e4nischen und bulgarischen Staatsangeh\u00f6rigen nicht ausgesch\u00f6pft werden. </p><p>Die zu erwartenden Mehrkosten sind schwer zu beziffern, da sie von zahlreichen Faktoren abh\u00e4ngen (vgl. BBl 08.0388, Botschaft zur Weiterf\u00fchrung/Ausdehnung des FZA auf Bulgarien und Rum\u00e4nien, Ziff. 3.4.1.2.). Ganz allgemein ist zu pr\u00e4zisieren, dass im Vergleich zu den j\u00e4hrlichen Gesamtausgaben der schweizerischen Sozialversicherungen sowie in Anbetracht der vergleichsweise geringen Zahl der betroffenen Personen die finanziellen Auswirkungen begrenzt sein werden. Im \u00dcbrigen sind die finanziellen Auswirkungen im Kontext der Vorteile zu sehen, die die \u00f6ffentliche Hand (Versicherungsbeitr\u00e4ge, Steuern), der Arbeitsmarkt und die Wirtschaft aus dem FZA ziehen.</p><p>3. Die Zunahme der Arbeitslosigkeit im November ist stark durch den Besch\u00e4ftigungsr\u00fcckgang in Saisonbranchen (v. a. Bau, Gastgewerbe und Personalverleih) bedingt. Portugiesische und deutsche Staatsangeh\u00f6rige sind relativ h\u00e4ufig in solchen Branchen t\u00e4tig, womit der saisonale Anstieg der Arbeitslosigkeit bei ihnen \u00fcberdurchschnittlich ausf\u00e4llt.</p><p>4. Neu zugewanderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten Beitr\u00e4ge an die Sozialversicherungen und erwerben damit die entsprechenden Anspr\u00fcche. </p><p>Im Jahr 2006 wurden die Mehrkosten f\u00fcr die ALV auf 72 Millionen Franken gesch\u00e4tzt (vgl. Observatoriumsbericht 2008). Die Sch\u00e4tzung bezieht sich jedoch ausschliesslich auf die Arbeitslosenentsch\u00e4digung (ALE) von Kurzaufenthaltern. </p><p>Die durchschnittliche j\u00e4hrliche Ver\u00e4nderungsrate der IV-Renten von 2002 bis 2008 zeigt f\u00fcr die Staatsangeh\u00f6rigen der EU-25 eine Abnahme von 0,1 Prozent (vgl. Sozialversicherungen 2008, Jahresbericht des Bundesrates). Diese Zahlen beziehen sich auf s\u00e4mtliche EU-Staatsangeh\u00f6rige in der Schweiz. </p><p>Im n\u00e4chsten Observatoriumsbericht zum FZA CH-EU werden die Mehrkosten f\u00fcr die Schweizer Sozialversicherungen aktualisiert. Dieser wird im Verlauf des zweiten Quartals 2010 erscheinen.</p><p>Zu den Mehrkosten f\u00fcr die Sozialhilfe k\u00f6nnen mangels statistischer Grundlagen keine Angaben gemacht werden. Allf\u00e4llige Auswirkungen zeigen sich, wenn \u00fcberhaupt, erst mit zeitlicher Verz\u00f6gerung. Die Sozialhilfequote der EU-27-/Efta-Staatsangeh\u00f6rigen lag 2007 mit 3,0 Prozent nur wenig \u00fcber derjenigen der Schweizer/Schweizerinnen (2, 2 Prozent).</p><p>5. EU-/Efta-B\u00fcrger, die arbeitslos werden und deren Beitragszeit in der Schweiz allein nicht gen\u00fcgt, um einen Anspruch auf Arbeitslosenentsch\u00e4digung zu begr\u00fcnden, haben das Recht, sich Versicherungszeiten anrechnen zu lassen, die sie im EU-/Efta-Raum zur\u00fcckgelegt haben (Totalisierungsprinzip). Auch f\u00fcr Kurzaufenthalter der EU-15 inklusive Malta und Zypern gilt dieses Totalisierungsprinzip. F\u00fcr Kurzaufenthalter der EU-8 gilt diese Koordinationsvorschrift ab dem 1. Mai 2011, f\u00fcr solche aus Bulgarien und Rum\u00e4nien gilt die Totalisierung erst ab dem 1. Juni 2016 (\u00dcbergangsregelungen). </p><p>In einem Zeitraum von 17 Monaten (1. Januar 2008 bis 29.Mai 2009) haben rund 350 EU-/Efta-Angeh\u00f6rige die Totalisierung beansprucht. Dem stehen im gleichen Zeitraum rund 36 000 arbeitslose EU-/Efta-B\u00fcrger gegen\u00fcber, die f\u00fcr zw\u00f6lf oder mehr Monate Beitr\u00e4ge in der Schweiz entrichtet und damit ohne Totalisierung einen Anspruch erworben haben. Diese Zahlen werden aufmerksam verfolgt, um allf\u00e4llige Fehlentwicklungen rasch aufzudecken. Wenn EU-/Efta-Angeh\u00f6rige bereits nach einem Aufenthalt von weniger als einem Monat in der Schweiz arbeitslos geworden sind und mithilfe der Totalisierung einen Anspruch auf ALE in der Schweiz geltend machen, pr\u00fcft das Seco jeden einzelnen Fall auf einen allf\u00e4lligen Rechtsmissbrauch.</p><p>6. Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europ\u00e4ischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sowie die entsprechende Durchf\u00fchrungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europ\u00e4ischen Parlamentes und des Rates vom 16. September 2009) werden innerhalb der EU voraussichtlich am 1. Mai 2010 in Kraft treten. Die zust\u00e4ndigen Stellen in der Bundesverwaltung sind zurzeit mit der Europ\u00e4ischen Kommission in Gespr\u00e4chen betreffend eine allf\u00e4llige \u00dcbernahme der Verordnungen ins FZA. Zudem werden zurzeit die Konsequenzen einer \u00dcbernahme im Detail analysiert.</p><p>Wenn die Schweiz diese neuen Verordnungen in den Anhang II des FZA \u00fcbern\u00e4hme, m\u00fcssten auch weiterhin die Erg\u00e4nzungsleistungen zur AHV/IV nicht exportiert werden. </p><p>7. Zu den kantonalen Familienzulagen fehlen entsprechende Daten, um Angaben zu den Mehrkosten machen zu k\u00f6nnen (vgl. BBl 08.0388,  Botschaft zur Weiterf\u00fchrung/Ausdehnung des FZA auf Bulgarien und Rum\u00e4nien). Seit dem Inkrafttreten des FZA besteht ein genereller Anspruch auf Export von Familienleistungen f\u00fcr Familienangeh\u00f6rige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen (dieser Grundsatz ist auch in der neuen Verordnung, EG, Nr. 883/2004 verankert). Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass viele Kantone bereits vor dem Inkrafttreten des FZA Familienzulagen f\u00fcr Kinder im Ausland gezahlt haben (weitgehend f\u00fcr Kinder in Vertragsstaaten). Im Rahmen der Verwaltungszusammenarbeit mit den zust\u00e4ndigen ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rden sowie mit Hilfe eines standardisierten Verfahrens wird die Existenz der Kinder im jeweiligen EU-Land kontrolliert. F\u00fcr das Jahr 2009 wird es erstmals eine gesamtschweizerische Statistik \u00fcber die Familienzulagen geben, die 2011 publiziert werden wird und die Auskunft dar\u00fcber gibt, wie hoch die Leistungen f\u00fcr Kinder in der Schweiz, f\u00fcr Kinder in einem EU- oder Efta-Staat und f\u00fcr Kinder im \u00fcbrigen Ausland sind.</p><p>8. Die Sozialhilfe f\u00e4llt in die Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Statistische Ergebnisse auf gesamtschweizerischer Ebene liegen f\u00fcr das Berichtsjahr 2009 erst Anfang 2011 vor.</p><p>Das Aufenthaltsrecht der von einem schweizerischen Arbeitgeber besch\u00e4ftigten EU-/Efta-Staatsangeh\u00f6rigen ist an die Arbeitnehmereigenschaft gebunden. Personen mit \u00fcberj\u00e4hrigen oder unbefristeten Arbeitsvertr\u00e4gen verlieren die Arbeitnehmereigenschaft nicht automatisch, wenn sie unfreiwillig arbeitslos werden. Solange die Arbeitnehmereigenschaft besteht, hat die Person gegebenenfalls auch die M\u00f6glichkeit, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Dies setzt allerdings voraus, dass sie sich effektiv dem Arbeitsmarkt zur Verf\u00fcgung stellt und die entsprechenden Vorgaben und Pflichten (Arbeitsbem\u00fchungen usw.) erf\u00fcllt. Personen mit einem unterj\u00e4hrigen Arbeitsvertrag haben keinen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen. Es ist Aufgabe der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden, sorgf\u00e4ltig zu pr\u00fcfen, ob diese Voraussetzungen gegeben sind. Nichterwerbst\u00e4tige k\u00f6nnen im Allgemeinen nur in der Schweiz verbleiben, sofern sie \u00fcber gen\u00fcgend finanzielle Mittel verf\u00fcgen sowie wenn sie umfassend krankenversichert sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1266969600000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1267574400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|28|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1779231666657)\/","SubmissionDate":"\/Date(1260489600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Soziale Fragen|Migration"}}