{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094280,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094280,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094280,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094280,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094280,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094280,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094280,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094280,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094280,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094280,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094280,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094280,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094280,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094280,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094280,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094280,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094280,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20094280,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.4280","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Massnahmen gegen die steigende Anzahl Grenzg\u00e4nger","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Was unternimmt der Bundesrat im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl Grenzg\u00e4nger in den Grenzkantonen? </p><p>2. Erachtet er diese Zunahme angesichts der aktuellen Wirtschaftsentwicklung als Problem? </p><p>3. Ist er der Ansicht, dass arbeitslose Schweizer wieder in den Arbeitsprozess eingebunden werden k\u00f6nnen, wenn an deren Stelle seit Einf\u00fchrung der Personenfreiz\u00fcgigkeit neue, g\u00fcnstigere Grenzg\u00e4nger angeworben werden k\u00f6nnen? </p><p>4. Welche M\u00f6glichkeiten stehen der Schweiz zur Eind\u00e4mmung dieser Probleme im Rahmen der geltenden Abkommen offen? </p><p>5. Besteht in den heutigen Abkommen eine M\u00f6glichkeit zur Einf\u00fchrung von Kontingenten bei Grenzg\u00e4ngern? </p><p>6. Wenn ja: Gedenkt er, diese M\u00f6glichkeit wahrzunehmen? </p><p>7. Wenn nein: Pr\u00fcft er eine Anpassung der geltenden Abkommen, um eine solche Kontingentierung zu erm\u00f6glichen? </p><p>8. Unter welchen Umst\u00e4nden k\u00f6nnte er sich eine solche Anpassung vorstellen? </p><p>9. Welche Massnahmen gedenkt er ansonsten konkret gegen die ungebremste Zunahme der Grenzg\u00e4nger umzusetzen?</p>","ReasonText":"<p>Die Einf\u00fchrung der Personenfreiz\u00fcgigkeit hat die Probleme mit den Grenzg\u00e4ngern insbesondere in Grenzkantonen wie Genf massiv versch\u00e4rft. Seit 2002 haben bspw. die Grenzg\u00e4nger aus Frankreich von 83 500 auf 114 600 zugenommen (+37 Prozent). Die j\u00e4hrlich steigende Zahl von Grenzg\u00e4ngern f\u00fchrt zu h\u00f6herer Arbeitslosigkeit in den betroffenen Kantonen (die Arbeitslosigkeit in Genf war im November 2009 mit einer Quote von 7,2 Prozent immens h\u00f6her als der Schweizer Durchschnitt von 4,2 Prozent) und zu einer \u00dcberbelastung der Infrastrukturen. Gerade in der Rezession wirkt sich die nicht abklingende Zunahme der Grenzg\u00e4nger massiv auf den Schweizer Arbeitsmarkt und die Sozialwerke aus. Nun sind vom Bundesrat endlich Massnahmen gefragt. Er soll aufzeigen, welche M\u00f6glichkeiten ihm zur Eind\u00e4mmung dieser Probleme offenstehen, und entsprechende Massnahmen ergreifen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Grenzg\u00e4ngerbesch\u00e4ftigung und deren Auswirkungen auf die Grenzregionen der Schweiz aufmerksam. Die Grenzg\u00e4ngerbesch\u00e4ftigung ist in den Jahren 2005 bis 2008, in einer Phase aussergew\u00f6hnlichen Wirtschaftswachstums und Stellenausbaus, deutlich angestiegen. Durch die Umsetzung des Abkommens \u00fcber die Personenfreiz\u00fcgigkeit mit der Europ\u00e4ischen Union und ihren Mitgliedstaaten (FZA) wurde diese Entwicklung unterst\u00fctzt; indem die Unternehmen Zugang zu einem diversifizierten Arbeitsmarkt erhielten, konnten durch das Abkommen auch Standortverlagerungen vermieden werden.</p><p>Gewisse Substitutionseffekte k\u00f6nnen nicht vollkommen ausgeschlossen werden, doch durch die Verf\u00fcgbarkeit der Pendlerinnen und Pendler konnte der Mangel an Arbeitskr\u00e4ften in bestimmten Branchen, f\u00fcr die sich Schweizerinnen und Schweizer kaum interessieren, behoben werden. Die Kantone Genf und Basel zum Beispiel, deren Stellenzahl weit \u00fcber die aktive Wohnbev\u00f6lkerung hinausgeht, h\u00e4tten sich ohne diese Arbeitskr\u00e4fte im verarbeitenden Gewerbe, in der Chemie, der Uhrenindustrie, dem Bau und den Dienstleistungen wie dem Gesundheitswesen nicht so dynamisch entwickeln k\u00f6nnen. </p><p>Seit dem dritten Quartal 2008 hat sich der Anstieg des Grenzg\u00e4ngerbestands deutlich verlangsamt, und im dritten Quartal 2009 ist der Bestand im Vergleich zum Vorquartal zur\u00fcckgegangen. Demnach reagiert die Grenzg\u00e4ngerbesch\u00e4ftigung mit einer bestimmten Verz\u00f6gerung auf die Verlangsamung der Wirtschaft. Zurzeit sind Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger st\u00e4rker von K\u00fcndigungen betroffen als einheimische Arbeitskr\u00e4fte.</p><p>In der aktuellen Lage ist der Bundesrat der Ansicht, dass es in Bezug auf die Grenzg\u00e4ngersituation in den Grenzregionen keiner besonderen Schritte seitens des Bundes bedarf. Die relative Differenz zwischen den Arbeitslosenquoten dieser Regionen und dem nationalen Durchschnitt ist nicht gr\u00f6sser als in den Neunzigerjahren. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die unterschiedlichen Arbeitslosenraten in den Regionen mit grundlegenderen strukturellen Faktoren zusammenh\u00e4ngen, auf die die Personenfreiz\u00fcgigkeit einen geringen Einfluss hat. Gem\u00e4ss Einsch\u00e4tzungen der Fachpersonen wird die Grenzg\u00e4ngerbesch\u00e4ftigung fr\u00fchestens bei einem Aufschwung wieder zunehmen. Zurzeit ist eine Versch\u00e4rfung der Arbeitsmarktungleichgewichte aus heutiger Sicht somit nicht zu erwarten.</p><p>3. Schweizerinnen und Schweizer weisen ein deutlich unterdurchschnittliches Arbeitslosenrisiko auf. Die Chancen stellensuchender Schweizerinnen und Schweizer zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt stehen grunds\u00e4tzlich gut. Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) verf\u00fcgen \u00fcber ein gut ausgebautes Instrumentarium. </p><p>Mit der in den letzten Jahren erfolgten Intensivierung der Kontrollt\u00e4tigkeit im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen sollte gerade dem Lohndumping vorgebeugt werden; die Wirksamkeit dieser Kontrollen ist unbestritten. Deren Umsetzung durch die Kantone, die tripartiten Kommissionen und die parit\u00e4tischen Kommissionen wird periodisch verbessert, zum Beispiel in bestimmten sensiblen Branchen wie dem Baugewerbe und dem Personalverleih, die seit dem Jahr 2008 verst\u00e4rkt beobachtet werden (siehe auch den Bericht des Seco vom 23. April 2009 zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen zur Freiz\u00fcgigkeit im Personenverkehr, 1. Januar bis 31. Dezember 2008).</p><p>4.-8. Angesichts der bilateralen Verpflichtungen der Schweiz gegen\u00fcber der Europ\u00e4ischen Union und der langj\u00e4hrigen, bereits vor dem Jahr 2002 erworbenen kantonalen Praxis bei der erleichterten Zulassung von Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern scheint die Einf\u00fchrung von Kontingenten keine realistische Option zu sein. Nach Artikel\u00a010 FZA unterliegen Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger keiner zahlenm\u00e4ssigen Beschr\u00e4nkung (Art. 10 Abs. 7). Folglich kann die Ventilklausel (Art. 10 Abs. 4) gegen\u00fcber diesen Personen nicht angerufen werden. Mit der \"Stand still\"-Klausel in diesem Abkommen haben sich die Vertragsparteien zudem verpflichtet, keine neuen, restriktiveren Beschr\u00e4nkungen einzuf\u00fchren (Art. 13). </p><p>Der Bundesrat kann die im FZA vorgesehene allgemeine Schutzklausel bei ernsthaften wirtschaftlichen oder sozialen St\u00f6rungen anrufen (Art. 14 Abs. 2). In Anbetracht des derzeitigen negativen Wachstums der Grenzg\u00e4ngerbesch\u00e4ftigung sowie der nicht zu verleugnenden Vorteile, die diese Arbeitskr\u00e4fte f\u00fcr die Wirtschaft der Grenzregionen bieten, ist die Anrufung dieser Klausel im Hinblick auf die Ergreifung von Korrekturmassnahmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt. Sie w\u00fcrde zudem den langfristigen wirtschaftlichen und politischen Interessen der Schweiz und namentlich der Grenzregionen widersprechen.</p><p>9. Der Bundesrat stellt fest, dass die Grenzg\u00e4ngerbesch\u00e4ftigung durch den Arbeitsmarkt dauernd reguliert wird und dass die Kantone die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen einstimmig anerkennen. Dass die neue Zugverbindung Cornavin-Eaux-Vives-Annemasse (Ceva) in einer Abstimmung im Kanton Genf mit \u00fcber 60 Prozent angenommen wurde, kann als positives Signal f\u00fcr die Verbesserung der Situation der Pendlerinnen und Pendler sowie der Einheimischen gewertet werden. Im Nordwesten der Schweiz wurde die grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit dank der deutsch-franz\u00f6sisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz in den letzten Jahren ebenfalls merklich verst\u00e4rkt.</p><p>Betreffend den Handlungsspielraum im Rahmen des FZA verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die Motion 09.4024 \u00fcber die K\u00fcndigung des Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommens. Mit der am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen neuen Regionalpolitik (NRP) verf\u00fcgen der Bund und die Kantone ebenfalls \u00fcber ein wichtiges Instrument zur Unterst\u00fctzung der Grenzregionen bei der Bew\u00e4ltigung ihrer strukturellen Ver\u00e4nderungen. Ziel dieser Politik sind die Verbesserung der Rahmenbedingungen in diesen Regionen sowie die Verringerung der weiterhin bestehenden regionalen Unterschiede.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1266969600000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1267574400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690488629547)\/","SubmissionDate":"\/Date(1260489600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft"}}