{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094288,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094288,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094288,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094288,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094288,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094288,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094288,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094288,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094288,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094288,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094288,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094288,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094288,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094288,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094288,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094288,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094288,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20094288,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.4288","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Nachholbildung \u00fcber die Validierung von Bildungsleistungen ins Avig integrieren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine \u00c4nderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) zu unterbreiten, sodass die Validierung von Bildungsleistungen zum Nachholen einer beruflichen Grundbildung f\u00fcr Erwachsene zwingend in \"Dritter Titel: Leistungen/Sechstes Kapitel: Arbeitsmarktliche Massnahmen\" festgeschrieben wird. Jede erwerbslose Person ohne berufliche Grundbildung, welche mindestens f\u00fcnf Jahre Berufspraxis ausweisen kann, soll einem Evaluationsverfahren unterzogen werden, das aufzeigt, ob sie \u00fcber die Voraussetzungen f\u00fcr eine m\u00f6gliche Validierung von Bildungsleistungen verf\u00fcgt. Falls dies zutrifft, soll ihr die M\u00f6glichkeit gegeben werden, die berufliche Grundbildung \u00fcber die Validierung zu erreichen. In dieser Situation gilt der Grundsatz \"Validierung vor rascher beruflicher Eingliederung\" im Sinne einer nachhaltigen Verbesserung der Arbeitsmarktf\u00e4higkeit erwerbsloser Personen.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Informationen des Seco verf\u00fcgen gegenw\u00e4rtig bis zu 50 000 Arbeitslose (Ende November 2009 gab es 163 950 Arbeitslose und 226 116 Stellensuchende in der Schweiz) \u00fcber keine abgeschlossene berufliche Ausbildung. F\u00fcr diese Betroffenen ist das ein grosser Nachteil im Hinblick auf ihre Vermittlungsf\u00e4higkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt. Denn Gesellschaft und Arbeitsmarkt stellen heute erh\u00f6hte Anspr\u00fcche an die Kompetenzen von Jugendlichen und Erwachsenen. Ein erster nachobligatorischer Abschluss (Sekundarstufe II) steigert die Chancen f\u00fcr das pers\u00f6nliche Fortkommen. Dank dem neuen Berufsbildungsgesetz vom 13. Dezember 2002 (BBG) k\u00f6nnen verpasste Bildungschancen mit Nachholbildungen ausgeglichen werden. Abschl\u00fcsse der beruflichen Grundbildung k\u00f6nnen z. B. \u00fcber die sogenannte Validierung von Bildungsleistungen erreicht werden. Sie erm\u00f6glicht Erwachsenen den Zugang zu eidgen\u00f6ssischen Abschl\u00fcssen - eidgen\u00f6ssisches F\u00e4higkeitszeugnis (EFZ) oder eidgen\u00f6ssisches Berufsattest (EBA) - auch dann, wenn sie nicht einen vollst\u00e4ndigen formalen Bildungsgang durchlaufen haben. In den vergangenen Jahren hat der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt die entsprechenden Verfahren entwickelt. Diese neue M\u00f6glichkeit, zu einem beruflichen Abschluss zu kommen, ist ins Avig zu integrieren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich der besonderen Situation erwachsener Stellensuchender ohne berufliche Grundbildung bewusst. Stellensuchende ohne anerkannten Berufsabschluss sind \u00fcberdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Rund ein Drittel aller registrierten Arbeitslosen verf\u00fcgt \u00fcber keine abgeschlossene Berufsausbildung. Das Fehlen eines anerkannten Berufsabschlusses f\u00e4llt insofern besonders ins Gewicht, als auf dem Arbeitsmarkt zunehmend h\u00f6here Kompetenzen nachgewiesen werden m\u00fcssen. In der Schweiz besitzen anerkannte Zeugnisse einen hohen Stellenwert und sind wichtig, um Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten.</p><p>Aus diesem Grund haben Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt eine Bildungsoffensive lanciert. Ziel ist es, den Anteil der Jugendlichen mit einer Ausbildung auf Sekundarstufe II bis 2015 auf 95 Prozent zu erh\u00f6hen. Zur Erreichung dieses Zieles stehen verschiedene Massnahmen bereit, wie Br\u00fcckenangebote, Lehrstellenf\u00f6rderung, Coaching-/Mentoring-Angebote und das Case Management Berufsbildung. Erwachsenen ohne Berufsabschluss soll durch das Verfahren der Validierung von Bildungsleistungen ein erleichterter Zugang zu anerkannten Berufsabschl\u00fcssen erm\u00f6glicht werden. Dieses Verfahren erm\u00f6glicht es, die im (Erwerbs-)Leben gesammelten Kompetenzen im Hinblick auf einen anerkannten Berufsabschluss validieren zu lassen. Fehlende Berufskompetenzen k\u00f6nnen in Kursen oder Ausbildungsmodulen nachgeholt werden. </p><p>Das vorrangige Ziel der Arbeitslosenversicherung (ALV) ist die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung ihrer stellensuchenden Versicherten in den Arbeitsmarkt. Die berufliche Grundausbildung sowie die F\u00f6rderung der allgemeinen beruflichen Weiterbildung sind nicht prim\u00e4r Sache der Arbeitslosenversicherung. Ihre Rolle in diesen Bereichen ist daher eine subsidi\u00e4re. </p><p>Eine Ausbildung kann von der ALV dann unterst\u00fctzt werden, wenn eine rasche und dauerhafte Wiedereingliederung aufgrund der Arbeitsmarktbedingungen unm\u00f6glich scheint oder wenn eine stellensuchende Person in ihrem erlernten Beruf erhebliche Schwierigkeiten hat, eine Stelle zu finden. Zu diesem Zweck k\u00f6nnen Erwachsene ohne beruflichen Abschluss, die erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt haben, allenfalls vom Angebot der Ausbildungszusch\u00fcsse (AZ) profitieren. Ausbildungszusch\u00fcsse werden an Versicherte ausgerichtet, die mindestens 30 Jahre alt sind, keinen Berufsabschluss vorweisen k\u00f6nnen oder im erlernten Beruf mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert sind, eine Stelle zu finden. In Ausnahmef\u00e4llen k\u00f6nnen Ausbildungszusch\u00fcsse auch bereits an 25-J\u00e4hrige ausgerichtet werden. </p><p>Die Validierung von Bildungsleistungen kann erg\u00e4nzend zu den Ausbildungszusch\u00fcssen eingesetzt werden, da sie sich an Leute richtet, die \u00fcber eine langj\u00e4hrige Erfahrung in einem Berufsfeld verf\u00fcgen. Ihre Anwendung im Rahmen der ALV kann bereits heute problemlos erfolgen, sofern das Verfahren im betreffenden Kanton etabliert ist. Der Prozess der Validierung setzt sich aus einer Kombination von verschiedenen Bildungsmassnahmen (Standortbestimmung, Nachholbildung, allenfalls Praktikum) im Sinne der Artikel\u00a060ff. Avig zusammen. In den Kantonen, in denen das Verfahren zur Validierung von Bildungsleistungen etabliert ist, wird eine parallele Anwendung im Rahmen der ALV erfolgen. Denn die Validierung ist eine wertvolle Erg\u00e4nzung zu den bestehenden Instrumenten der ALV. F\u00fcr die Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung besteht ein grosser Anreiz, dieses zus\u00e4tzliche Instrument zur Bek\u00e4mpfung von Arbeitslosigkeit f\u00fcr hierzu geeignete versicherte Stellensuchende einzusetzen. Eine zwingende Festschreibung der Validierung von Bildungsleistungen im Avig ist daher nicht notwendig.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1265155200000)\/","SubmittedBy":"Weber-Gobet Marie-Th\u00e9r\u00e8se","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1268225654370)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|32","Category":null,"Modified":"\/Date(1779231879840)\/","SubmissionDate":"\/Date(1260489600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Bildung"}}