{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094294,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094294,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094294,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094294,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094294,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094294,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094294,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094294,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094294,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094294,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094294,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094294,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094294,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094294,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094294,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094294,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094294,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20094294,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.4294","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Aufhebung der 400-Liter-Obergrenze f\u00fcr steuerbefreiten ausl\u00e4ndischen Dieseltreibstoff","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Obergrenze von 400 Liter f\u00fcr steuerbefreiten Dieseltreibstoff, der von inl\u00e4ndischen Fahrzeugen im Ausland getankt worden ist, aufzuheben.</p>","ReasonText":"<p>Nach Artikel\u00a034 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0b der Mineral\u00f6lsteuerverordnung (Min\u00f6StV; SR 641.611) sind Treibstoffe steuerbefreit, sofern sie sich in fest eingebauten, mit dem Antriebsmotor in Verbindung stehenden Tanks befinden und unmittelbar mit demselben Fahrzeug verbraucht werden, bei inl\u00e4ndischen schweren Motorwagen jedoch h\u00f6chstens bis 400 Liter und sofern das Fahrzeug im Zusammenhang mit einem grenz\u00fcberschreitenden Transport im Ausland betankt worden ist. </p><p>In der Vollzugspraxis ist eine willk\u00fcrliche, nichtsachgerechte Anwendung dieser 400-Liter-Vorschrift festzustellen. So werden schweizerische Fahrzeuge nach dem Grenz\u00fcbertritt oftmals mit peinlicher Genauigkeit auf die Einhaltung der Obergrenze hin \u00fcberpr\u00fcft. F\u00fcr den Chauffeur ist es indessen unm\u00f6glich, die Einhaltung dieser Grenze zu kontrollieren (Tankanzeigen sind wenig verl\u00e4sslich) bzw. die Fahrt im Ausland entsprechend zu planen, einerseits, weil die von den Transportunternehmen bevorzugten Tankstellen (spezielle Firmentankkarten) nicht an jeder Strassenecke liegen, und andererseits, weil die Transportabwicklung immer wieder kurzfristigen \u00c4nderungen unterworfen sein kann. Vorschriften m\u00fcssen aber so ausgestaltet sein, dass sie von den Rechtsunterworfenen beachtet werden k\u00f6nnen. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Im Gegensatz zum Heiz\u00f6l, das auch als Treibstoff f\u00fcr Fahrzeuge verwendet werden kann, sind gegen die 400-Liter-Vorschrift keine absichtlich begangenen Verst\u00f6sse bekannt. Da die im internationalen Verkehr t\u00e4tigen schweizerischen Transportunternehmen kaum Fahrzeugtanks mit einem Fassungsverm\u00f6gen \u00fcber 1000 Liter, sondern nur solche zwischen 400 und 600 Liter einsetzen, ist die Differenz zu den zul\u00e4ssigen 400 Litern sehr klein. Im \u00dcbrigen hat die Begrenzung auf 400 Liter an Bedeutung verloren, da der Treibstoff in der Schweiz im Vergleich zum Ausland in etwa gleich teuer verkauft wird. International verkehrende Fahrzeuge werden zudem h\u00e4ufig \u00fcberhaupt nicht im reinen Binnenverkehr eingesetzt. 400 Liter aber reichen f\u00fcr den \"Vor- und Nachlauf\" in der Schweiz l\u00e4ngstens, sodass nur im Ausland getankt wird. Bei dieser Konstellation macht die Begrenzung auf 400 Liter keinen Sinn und kann ohne steuerliche Nachteile fallengelassen werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach Artikel\u00a017 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0c des Mineral\u00f6lsteuergesetzes (Min\u00f6StG; SR 641.61) kann der Bundesrat Treibstoffe ganz oder teilweise von der Steuer befreien, wenn sie als Betriebsmittel im Fahrzeugtank oder in einem Reservekanister eingef\u00fchrt werden. Artikel\u00a034 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0b der Mineral\u00f6lsteuerverordnung (Min\u00f6StV; SR 641.611) h\u00e4lt fest: Treibstoffe, die bei anderen Fahrzeugen (als Luftfahrzeuge) als Betriebsmittel im Fahrzeugtank eingef\u00fchrt werden, sind steuerfrei, sofern sie sich in fest eingebauten, mit dem Antriebsmotor in Verbindung stehenden Tanks befinden und unmittelbar mit demselben Fahrzeug verbraucht werden, bei inl\u00e4ndischen schweren Motorwagen jedoch h\u00f6chstens bis 400 Liter und sofern das Fahrzeug im Zusammenhang mit einem grenz\u00fcberschreitenden Transport im Ausland betankt worden ist.</p><p>Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ausl\u00e4ndische schwere Motorwagen im Gegensatz zu inl\u00e4ndischen keine reinen Inlandtransporte durchf\u00fchren d\u00fcrfen (Kabotageverbot). Der in ausl\u00e4ndischen Fahrzeugen getankte Treibstoff wird somit nur bei grenz\u00fcberschreitenden Transporten (Import, Export, Transit) verbraucht. Zudem wird damit auch sichergestellt, dass f\u00fcr reine Inlandtransporte nur im Inland versteuerte Treibstoffe verwendet werden, was nicht zuletzt die innerstaatliche Gleichbehandlung garantiert.</p><p>Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil A-1751/2006 vom 25. M\u00e4rz 2009 best\u00e4tigt, dass der Bundesrat mit dem Erlass der entsprechenden Verordnung seine rechtlichen Kompetenzen nicht \u00fcberschritten habe. Es hat ausserdem festgehalten, dass diese Regelung das Legalit\u00e4tsprinzip nicht verletze.</p><p>Der Vollzug der Mineral\u00f6lsteuervorschriften und damit auch die Kontrolle der 400-Liter-Obergrenze obliegt der Eidgen\u00f6ssischen Zollverwaltung. Sie \u00fcberpr\u00fcft stichprobenweise und risikogerecht die Einhaltung dieser Vorschriften bei den betroffenen Zollstellen. Die Praxis zeigt, dass schwere Motorfahrzeuge sehr oft mit 800-Liter-Tanks (2 x 400 Liter) ausger\u00fcstet sind und dass selbst Tankvolumen \u00fcber 1000 Liter keine Seltenheit darstellen. F\u00e4lle von Betankungen im Ausland ohne grenz\u00fcberschreitenden Transport sowie von Umpumpen in der Schweiz belegen, dass Missbr\u00e4uche vorkommen. Die Eidgen\u00f6ssische Zollverwaltung wird verst\u00e4rkt darauf achten, dass die Vorschriften schweizweit einheitlich vollzogen werden.</p><p>Der Schweizer Tanks\u00e4ulenpreis f\u00fcr Diesel\u00f6l liegt - Stand Ende 2009 - unter dem Preisniveau von Deutschland, Italien und Frankreich, jedoch \u00fcber demjenigen von \u00d6sterreich. Die im Vergleich mit der Schweiz wesentlich h\u00f6here Mehrwertsteuer-Belastung (Deutschland 19 Prozent, Frankreich 19,6 Prozent, \u00d6sterreich und Italien 20 Prozent) f\u00fchrt jedoch dazu, dass es f\u00fcr Schweizer Transporteure selbst bei h\u00f6heren S\u00e4ulenpreisen lohnend sein kann, in Frankreich, Italien oder \u00d6sterreich zu tanken, weil sie dort die Mehrwertsteuer zur\u00fcckverg\u00fctet erhalten. </p><p>Steuern und Abgaben auf Treib- und Brennstoffen k\u00f6nnen zudem vom Parlament angepasst werden. Im Rahmen der Bek\u00e4mpfung der CO-Emissionen, der F\u00f6rderung des Agglomerationsverkehrs, des \u00f6ffentlichen Verkehrs usw. werden immer wieder h\u00f6here Steuern und Abgaben thematisiert. Der damit einhergehende steigende Tanks\u00e4ulenpreis f\u00fcr Diesel\u00f6l und Optimierungsmassnahmen des Transportgewerbes w\u00fcrden in der Folge relativ rasch Tanktourismus zulasten der Schweiz zur Folge haben, das heisst Tankfahrten ins Ausland bewirken. Wohl sind derzeit die effektiven Mindereinnahmen aus der Mineral\u00f6lsteuer f\u00fcr solche Szenarien praktisch nicht zu beziffern - die Resultate einer Studie zum Tanktourismus d\u00fcrften erst gegen Ende 2010 vorliegen -, doch ist von Einnahmenverlusten im zweistelligen Millionenbereich auszugehen. </p><p>Um die innerstaatliche Gleichbehandlung zu garantieren, den Mittelabfluss zu verhindern und in Anbetracht der Tatsache, dass f\u00fcr ausl\u00e4ndische schwere Motorfahrzeuge das Kabotageverbot gilt, will der Bundesrat an der Obergrenze von 400 Liter Treibstoff, der in schweizerischen schweren Motorwagen steuerfrei eingef\u00fchrt werden darf, festhalten.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1266364800000)\/","SubmittedBy":"Giezendanner Ulrich","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1324598400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690541312650)\/","SubmissionDate":"\/Date(1260489600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}