{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094329,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094329,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094329,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094329,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094329,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094329,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094329,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094329,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094329,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094329,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094329,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094329,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094329,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094329,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094329,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094329,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20094329,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20094329,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"09.4329","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"International koordinierte Bonus-Sondersteuer","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat legt analog zu den gesetzlichen Bestrebungen in Grossbritannien und Frankreich eine folgende Vorlage vor:</p><p>Alle in der Schweiz t\u00e4tigen Banken werden verpflichtet, f\u00fcr 2009 anfallende variable Lohnentsch\u00e4digungen in bar, Aktien oder Optionen, die den Wert von 40 000 Franken \u00fcbersteigen, eine einmalige Steuer von 50 Prozent an den Bund abzuliefern.</p>","ReasonText":"<p>Die Banken haben als Folge der globalen Finanzkrise wie die UBS sehr direkt oder im Falle des \u00fcbrigen Finanzplatzes zumindest indirekt vom entschlossenen Handeln des Bundes und der Schweizerischen Nationalbank in bisher nie gesehenem finanziellem Umfang profitiert. Nur dank diesem staatlichen Eingreifen und dem damit verbundenen Risiko f\u00fcr die Steuerzahlenden konnte ein Banken-Kollaps abgewendet werden. Der Missstand, dass die gleichen betroffenen Institute mittlerweile bereits wieder Boni in Milliardenh\u00f6he aussch\u00fctten, wurde von Mitgliedern des Bundesrats im Januar 2009 zwar beklagt, aber mit dem Verweis auf die internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Schweizer Finanzplatzes als nicht verhinderbar bezeichnet.</p><p>Mit der Ank\u00fcndigung der britischen Regierung vom 9. Dezember 2009, f\u00fcr alle Banken im Vereinigten K\u00f6nigreich und damit dem f\u00fchrenden europ\u00e4ischen Finanzzentrum tempor\u00e4r alle Boni, die 25 000 Pfund \u00fcbersteigen, eine Sondersteuer von 50 Prozent zu erheben, wird die bisherige Argumentation des Bundesrates gegen solche Massnahmen klar widerlegt. Bereits am 10. Dezember 2009 schloss sich Frankreich dem Vorhaben an und k\u00fcndigte eine entsprechende Sondersteuer f\u00fcr alle variablen Entsch\u00e4digungen ab 27 000 Euro an. Dass weitere europ\u00e4ische Staaten diesem Entscheid folgen werden, ist absehbar.</p><p>Da die einmalig erhobene Sondersteuer im Sinne eines \"burden sharing\" f\u00fcr die Folgen der Finanzkrise konzipiert ist, soll und muss sie - wie auch in Grossbritannien und Frankreich - f\u00fcr die Boni des Jahres 2009 angewendet werden, die ab 2010 ausbezahlt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Motion\u00e4r lehnt sich an den Beschluss der englischen Regierung vom Dezember 2009 an, wonach Banken in Grossbritannien f\u00fcr Boni von \u00fcber 25 000 Pfund (rund 42 000 Franken) an ihre Angestellten eine einmalige Sondersteuer von 50 Prozent zahlen sollen. Mit dem Geld will der Staat den Arbeitsmarkt wieder in Schwung bringen.</p><p>Sp\u00e4testens seit Ausbruch der Finanzkrise stehen die hohen Bonuszahlungen im Finanzsektor auch in der Schweiz in der Kritik. Die Schweiz hat auf die Problematik \u00fcberh\u00f6hter Verg\u00fctungen bereits reagiert. Einerseits hat die Eidgen\u00f6ssische Finanzmarktaufsicht (Finma) per 1. Januar 2010 ein Rundschreiben zu Verg\u00fctungssystemen bei Finanzinstituten erlassen mit dem Ziel, die Verg\u00fctungspraktiken in der Finanzbranche nachhaltig zu beeinflussen. Verg\u00fctungssysteme sollen keine Anreize schaffen, unangemessene Risiken einzugehen und damit m\u00f6glicherweise die Stabilit\u00e4t von Finanzinstituten zu beeintr\u00e4chtigen. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf den variablen Verg\u00fctungen. Die Finma unterstellt die Verg\u00fctungspolitik von Finanzinstituten, gest\u00fctzt auf die Organisationsvorschriften der Finanzmarktgesetze, daher aufsichtsrechtlichen Regeln. Sie erf\u00fcllt damit die Vorgaben des Financial Stability Board und anderer internationaler Gremien. Zudem handelt sie in Abstimmung mit massgeblichen Aufsichtsbeh\u00f6rden im Ausland.</p><p>Zudem hat der Bundesrat in seiner Botschaft vom 5. Dezember 2008 zur Volksinitiative \"gegen die Abzockerei\" und zur \u00c4nderung des Obligationenrechts (Aktienrecht) beantragt, der Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegen\u00fcberzustellen, indem mit \u00c4nderungen des Aktienrechts der Schutz des Eigentums der Aktion\u00e4re weiter verst\u00e4rkt werden soll. Die zus\u00e4tzlichen Bestimmungen im Aktienrecht sehen insbesondere vor, dass die Verg\u00fctungen des Verwaltungsrates von b\u00f6rsenkotierten Gesellschaften j\u00e4hrlich durch die Generalversammlung genehmigt werden m\u00fcssen. Ferner soll die Klage auf R\u00fcckerstattung ungerechtfertigter Leistungen erleichtert werden. Der Gesetzentwurf stellt eine angemessene Antwort auf die Problematik \u00fcberh\u00f6hter Verg\u00fctungen dar, verzichtet aber auf einengende Statutenbestimmungen, Verbote und Strafen. Damit bleibt den Aktion\u00e4ren auch in Zukunft gen\u00fcgend Handlungsspielraum, um die Gesellschaft nach ihrem Gutd\u00fcnken auszugestalten. Dieser Gesetzentwurf wurde bez\u00fcglich der aktienrechtlichen Bestimmungen zu den Verg\u00fctungen vom St\u00e4nderat ohne wesentliche \u00c4nderungen verabschiedet und wird aktuell in der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates beraten.</p><p>Mit dem Rundschreiben der Finma und den sich in der parlamentarischen Beratung befindenden Versch\u00e4rfungen des Aktienrechts wird der Problematik \u00fcberh\u00f6hter Verg\u00fctungen in angemessener und nachhaltiger Weise begegnet. Die Erhebung einer Sondersteuer f\u00fcr die Boni des Jahres 2009 erachtet der Bundesrat in verschiedener Hinsicht als problematisch. Insbesondere fehlt bei der direkten Bundessteuer die verfassungsm\u00e4ssige Grundlage f\u00fcr die Erhebung einer solchen Sondersteuer. Nach Artikel\u00a0128 der Bundesverfassung ist der Bund nur zur Erhebung einer direkten Steuer auf dem Einkommen nat\u00fcrlicher Personen und auf dem Reinertrag juristischer Personen berechtigt, nicht jedoch zu einer Sondersteuer auf ausgerichteten Boni.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit dem Rundschreiben der Finma und den sich in der parlamentarischen Beratung befindenden Versch\u00e4rfungen des Aktienrechts der Problematik \u00fcberh\u00f6hter Verg\u00fctungen in angemessener Weise begegnet wird und kein weiterer Handlungsbedarf gegeben ist. Er verfolgt aber die internationale Entwicklung zu dieser Frage aufmerksam.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1266364800000)\/","SubmittedBy":"Berset Alain","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1275586463757)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690485369953)\/","SubmissionDate":"\/Date(1260489600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4812,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}