{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100019,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100019,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100019,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100019,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100019,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100019,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100019,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100019,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100019,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100019,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100019,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100019,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100019,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100019,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100019,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100019,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100019,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20100019,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.019","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Raumplanungsgesetz. Teilrevision","Description":"Botschaft vom 20. Januar 2010 zu einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes","InitialSituation":"<p>Am 14. August 2008 wurde die Volksinitiative \"Raum f\u00fcr Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)\" eingereicht, die sich gegen die fortschreitende Zersiedlung richtet und die Landschaft besser sch\u00fctzen will. Der Bundesrat hat beschlossen, diesem Volksbegehren einen indirekten Gegenvorschlag in Form einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes gegen\u00fcberzustellen.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates ist das Grundanliegen der Landschaftsinitiative berechtigt. Mit dem Gegenvorschlag soll denn auch signalisiert werden, dass der Bundesrat die Anliegen der Landschaftsinitiative ernst nimmt, deren Erf\u00fcllung auf anderem Weg aber als Ziel f\u00fchrender erachtet.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates lassen sich die Anliegen der Landschaftsinitiative ohne Verfassungs\u00e4nderung erreichen; er verzichtet daher auf einen direkten Gegenentwurf. </p><p>Die vorliegende Teilrevision des Raumplanungsgesetzes fokussiert auf die Themen, die einen direkten Zusammenhang mit der Landschaftsinitiative aufweisen. Auf diese Weise sollen die aktuell dr\u00e4ngendsten Probleme der schweizerischen Raumplanung, n\u00e4mlich die Zersiedelung und der Kulturlandverlust, gezielt angegangen werden. </p><p>Inhaltlich beschr\u00e4nkt sich die Revisionsvorlage auf den Bereich der Siedlungsentwicklung. Der Bundesrat verkennt jedoch nicht, dass auch weitere Themen revisionsbed\u00fcrftig sind. Diese bed\u00fcrfen aber - gerade auch im Lichte der im Fr\u00fchjahr 2009 durchgef\u00fchrten Vernehmlassung zu einem neuen Bundesgesetz \u00fcber die Raumentwicklung - noch vertiefter Diskussion. Sie sollen daher in einer sp\u00e4teren, dem indirekten Gegenvorschlag nach gelagerten Revisionsetappe, angegangen werden. Mit der vorliegenden Teilrevision sollen die Ziele und Grunds\u00e4tze der Raumplanung im Interesse des Kulturlandschutzes verdeutlicht werden. </p><p>Die Vorlage enth\u00e4lt klare Vorgaben an die Richtpl\u00e4ne zur besseren Steuerung der Siedlungsentwicklung und sieht f\u00fcr Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt neu einen ausdr\u00fccklichen Richtplanvorbehalt vor. Die Richtpl\u00e4ne sollen innerhalb einer vorgegebenen Frist an die neuen bundesrechtlichen Vorgaben angepasst werden. An den ungenutzten Ablauf der Frist sollen Rechtsfolgen gekn\u00fcpft werden.</p><p>Angesichts des Umstandes, dass die Bauzonen vielerorts \u00fcberdimensioniert sind, sollen im Bereich der Bauzonen k\u00fcnftig h\u00f6here Anforderungen an Neueinzonungen gestellt werden.</p><p>Schliesslich sollen die Kantone die n\u00f6tigen Massnahmen treffen, damit das Bauland auch tats\u00e4chlich \u00fcberbaut werden kann. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Der <b>St\u00e4nderat </b>beschloss ohne Gegenantrag, auf die Vorlage einzutreten. Es bestand weitgehend Einigkeit, dass ein haush\u00e4lterischer Umgang mit dem Boden notwendig ist und der wachsenden Zersiedelung griffige Vorschriften entgegengestellt werden m\u00fcssen. In der Eintretensdebatte hiess es unter anderem, das Missbehagen in der Bev\u00f6lkerung \u00fcber den ungebremsten Bodenverschleiss sei gross. Damit die Schweiz nicht zur Bauw\u00fcste verkomme, m\u00fcssten die zu grossz\u00fcgigen Bauzonen im l\u00e4ndlichen Raum redimensioniert werden. Pl\u00e4diert wurde auch f\u00fcr verdichtetes Bauen.</p><p>In der Detailberatung versch\u00e4rfte der St\u00e4nderat den Gesetzesentwurf des Bundesrates mit klaren Mehrheiten. Hauptstreitpunkt der Vorlage war die Mehrwertabgabe. So sollen die Kantone vom Eigent\u00fcmer von neu eingezontem Bauland eine Abgabe von mindestens einem Viertel des Mehrwerts erheben (Art. 5a, 38a-d). Die Abgabe wird bei \u00dcberbauung des Grundst\u00fccks oder bei dessen Verkauf f\u00e4llig. Der Ertrag der Mehrwertabsch\u00f6pfung wird vom Kanton prim\u00e4r f\u00fcr die Entsch\u00e4digung bei Eigentumsbeschr\u00e4nkungen durch Auszonung verwendet. In zweiter Linie kann der Ertrag aus der Mehrwertabgabe auch f\u00fcr andere Massnahmen der Raumplanung verwendet werden. Der St\u00e4nderat pr\u00e4zisierte damit die allgemein gehaltene Formulierung des bundesr\u00e4tlichen Entwurfs bez\u00fcglich Ausgleich und Entsch\u00e4digung (Art. 5). </p><p>Eine Kommissionsminderheit Hansheiri Inderkum (CEg, UR) beantragte, auf alle Bestimmungen zur Mehrwertabgabe zu verzichten. Sie wandte unter anderem ein, dass diese Regelung verfassungsrechtliche Probleme aufwerfe und die Mehrwerte bereits heute \u00fcber die Grundst\u00fccksgewinnsteuer erfasst w\u00fcrden. Die Mehrheit obsiegte mit 25 zu 16 Stimmen. </p><p>Mit den Artikeln 6, 8 und 8a soll der Richtplanung der Kantone eine st\u00e4rkere Bedeutung zukommen als bisher. Neu soll der Richtplan gem\u00e4ss Bundesrat im Bereich Siedlung (Art. 8a) festlegen, wie gross die Siedlungsfl\u00e4che insgesamt sein soll, wie sie im Kanton verteilt sein soll und wie ihre Erweiterung regional abgestimmt wird. Zudem soll der Richtplan festlegen, wie Siedlung und Verkehr aufeinander abgestimmt werden und - wie der St\u00e4nderat hinzuf\u00fcgte - eine rationelle und fl\u00e4chensparende Erschliessung sichergestellt wird. </p><p>Die Bauzonen (Art. 15) sind so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf von 15 Jahren entsprechen. Der St\u00e4nderat schrieb erg\u00e4nzend in den Entwurf, dass \u00fcberdimensionierte Bauzonen zu reduzieren sind. Bei allen weiteren neuen Bestimmungen zu Bauzonen folgte die Kleine Kammer dem Vorschlag des Bundesrates. Auch bei der \u00dcbergangsbestimmung (Art. 37b), welche den Kantonen eine Frist von f\u00fcnf Jahren zur Anpassung ihrer Richtpl\u00e4ne setzt, folgte sie dem Bundesrat. Vor Genehmigung der angepassten Richtpl\u00e4ne durch den Bundesrat d\u00fcrfen die Kantone die Gesamtfl\u00e4che der Bauzonen nicht vergr\u00f6ssern.</p><p>Erfolg hatten Konrad Graber (CEg, LU) und Hans Hess (RL, OW) mit ihren Einzelantr\u00e4gen, mit denen sie die Installation von Solaranlagen (Antrag Graber) sowie die Isolation von H\u00e4usern (Antrag Hess) erleichtern wollten. Ihre Antr\u00e4ge wurden mit 32 zu 2 bzw. 35 zu einer Stimme angenommen.</p><p>Zuletzt lag ein Minderheitsantrag Filippo Lombardi (CEg, TI) vor, wonach diese Revision des Raumplanungsgesetz als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative erst nach einem R\u00fcckzug oder der Ablehnung der Initiative abzuschliessen sei. Die Mehrheit des Plenums entschied jedoch mit 19 zu 16 Stimmen, den von der Initiative erzeugten Druck nicht abzubauen, solange der Nationalrat noch nicht entschieden hat.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 34 zu 5 Stimmen angenommen.</p><p>Im Anschluss an die Revision des Raumplanungsgesetzes nahm der St\u00e4nderat Stellung zur Volksinitiative \"Raum f\u00fcr Mensch und Natur (Landschafts-Initiative)\" (siehe Gesch\u00e4ft 10.018). Dem Bundesrat folgend beschloss er mit 27 zu 11 Stimmen, die Initiative Volk und St\u00e4nden zur Ablehnung zu empfehlen. Die Behandlungsfrist der Initiative wurde von beiden R\u00e4ten um ein Jahr verl\u00e4ngert.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>beantragte eine Minderheit der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK), bestehend aus Mitgliedern der SVP-Fraktion, auf die Vorlage nicht einzutreten. Hans Rutschmann (V, ZH) monierte f\u00fcr die Minderheit, die Ziele der Volksinitiative seien dermassen unrealistisch, dass diese in einer Volksabstimmung kaum eine Chance haben werde. Es sei deshalb nicht n\u00f6tig, ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegen\u00fcberzustellen. Das Plenum beschloss jedoch mit 107 zu 56 Stimmen Eintreten auf die Vorlage. Ein R\u00fcckweisungsantrag der BDP-Fraktion mit dem Auftrag an die UREK, eine neue Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die unter anderem den kantonalen Eigenheiten mehr Rechnung tragen und die Siedlungsverdichtung regeln soll, wurde vom Plenum mit 106 zu 65 Stimmen abgelehnt.</p><p>Im Zentrum der Diskussion standen die Mehrwertabgabe bei Einzonungen und Ausgleichsmechanismen zur Begrenzung der Bauzonen. Die vom St\u00e4nderat ins Gesetz geschriebene Bestimmung, wonach die Kantone eine Abgabe von einem Viertel des planungsbedingten Mehrwerts erheben k\u00f6nnen, wenn Boden neu einer Bauzone zugewiesen wird, wurde vom Nationalrat mit 89 zu 70 Stimmen wieder gestrichen (Art. 5a). Mit dem Ertrag aus der Mehrwertabgabe h\u00e4tten prim\u00e4r Entsch\u00e4digungen f\u00fcr Auszonungen bezahlt werden k\u00f6nnen. Die Mehrwertabgabe w\u00fcrde erst bei \u00dcberbauung des Grundst\u00fcckes oder dessen Ver\u00e4usserung f\u00e4llig. Mit 93 zu 70 Stimmen lehnte der Nationalrat auch ein von der vorberatenden Kommission beantragtes Wahlmodell ab, wonach die Kantone entweder die Mehrwertabgabe oder eine direkte Kompensation von Einzonungen durch Auszonung von Bauland andernorts h\u00e4tten einf\u00fchren m\u00fcssen. Gegen diese Massnahmen votierten alle Mitglieder der SVP-Fraktion, vier F\u00fcnftel der FDP-Liberalen sowie die Mehrheit der CEg-Fraktion. Aus ihren Reihen wurde unter anderem moniert, die Version des St\u00e4nderates sei ein \u00fcberm\u00e4ssiger Eingriff in die Hoheit der Kantone und der Kommissionsvorschlag praxisuntauglich. Bef\u00fcrworter der Mehrwertabgabe erinnerten andererseits daran, dass sich selbst die kantonalen Baudirektoren mit einer Abgabe von 20 Prozent einverstanden erkl\u00e4rt h\u00e4tten.</p><p>Dem Antrag der Kommissionsmehrheit folgend, strich eine b\u00fcrgerliche Mehrheit auch die vom St\u00e4nderat in den Entwurf aufgenommene Bestimmung, mit der die Kantone verpflichtet werden sollten, \u00fcberdimensionierte Bauzonen zu reduzieren (Art. 15). Eine links-gr\u00fcne Kommissionsminderheit wollte auch in dieser Frage dem St\u00e4nderat folgen. Sie argumentierte unter anderem, ein \u00fcbergrosses Angebot f\u00f6rdere die Verschwendung von Boden und die Zersiedelung, </p><p>Der Nationalrat beschloss schliesslich Erleichterungen beim Bau von Solaranlagen (Art. 18a). Diese neuen Bestimmungen waren im Entwurf des Bunderates nicht vorgesehen. Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard zeigte angesichts der laufenden energiepolitischen Debatte jedoch Verst\u00e4ndnis, dass das Parlament die Auflagen f\u00fcr Solaranlagen vereinfachen will. Seiner Kommissionsmehrheit folgend beschloss der Nationalrat, dass Solaranlagen in und auf Dachfl\u00e4chen in Bau- und Landwirtschaftszonen bewilligungsfrei sein sollen, wenn diese die \u00fcbrige Dachfl\u00e4che in der H\u00f6he um h\u00f6chstens 20 Zentimeter \u00fcberragen. Seitlich, unten und oben darf eine Solaranlage die Dachfl\u00e4che nicht \u00fcberragen. F\u00fcr den Bau einer solchen Anlage besteht nur eine Meldepflicht an die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde. Die Interessen an der Nutzung der Solarenergie sollen h\u00f6her gewichtet werden als \u00e4sthetischen Anliegen. </p><p>In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 92 zu 62 Stimmen angenommen. Dagegen votierten fast alle Mitglieder der SVP- und rund die H\u00e4lfte der gr\u00fcnen Fraktion. 20 Ratsmitglieder enthielten sich der Stimmen.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> hielt Verena Diener Lenz (GL, ZH) eingangs der Debatte f\u00fcr die Kommission fest, es gehe darum, der Vorlage die Z\u00e4hne wieder einzusetzen, die ihr der Nationalrat gezogen habe. Nur so werde sie zu einem griffigen Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative und ebne im Idealfall den Initianten den Weg zum R\u00fcckzug der Volksinitiative. Der St\u00e4nderat beharrte denn auch auf wesentlichen Eckpunkten der Vorlage, welche zuvor vom Nationalrat verworfen worden waren. </p><p>So hielt er bei der umstrittenen Frage der Mehrwertabgabe bei Einzonungen an seiner Position im Grundsatz fest, begn\u00fcgte sich jedoch mit einer Absch\u00f6pfung von 20 Prozent (bei der ersten Beratung des Gesch\u00e4ft wollte er 25 Prozent) des durch Einzonung entstandenen Mehrwerts (Art. 5 Abs. 1bis). Er folgte damit einem Vorschlag der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK). Der Nationalrat hatte als Zweitrat zuvor die vom St\u00e4nderat bei der ersten Beratung ins Gesetz geschriebene Mehrwertabsch\u00f6pfung bei Planungsvorteilen wieder aus dem Entwurf gestrichen.</p><p>Die Kleine Kammer beharrte auch auf ihrer Position, wonach Bauzonen so festzulegen sind, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf f\u00fcr 15 Jahre entsprechen, wobei \u00fcberdimensionierte Bauzonen zu reduzieren sind (Art. 15).</p><p>Bei den Bestimmungen zur Bewilligung des Baus von Solaranlagen (Art. 18a) wollte der St\u00e4nderat nur noch die Grunds\u00e4tze regeln und nicht mehr zu sehr ins Detail gehen, dies vor allem bei der Umschreibung der Voraussetzungen, unter denen Solaranlagen bewilligungsfrei sein sollen. Seiner Kommission folgend pr\u00e4zisierte er jedoch in Abweichung vom Nationalrat, dass Solaranlagen auf Kultur- und Naturdenkm\u00e4lern von kantonaler oder nationaler Bedeutung stets einer Baubewilligung bed\u00fcrfen. Beim Grundsatz, dass die Interessen an der Nutzung der Solarenergie h\u00f6her zu gewichten sind als \u00e4sthetische Anliegen, folgte er dem Nationalrat.</p><p>Einem Einzelantrag von Werner Luginb\u00fchl (BD, BE) folgend hielt der St\u00e4nderat in Abweichung vom Nationalrat und vom Antrag seiner Kommissionsmehrheit daran fest, dass Bauland nur noch etappiert erschlossen werden soll, und zwar vom bestehenden Siedlungsgebiet ausgehend. Werner Luginb\u00fchl bezweckte mit seinem Antrag, die Zersiedelung zu bremsen und zu verhindern, dass immer neue l\u00e4ndliche Flickenteppiche von bebauten und unbebauten Parzellen entstehen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> wollte eine Kommissionsmehrheit bei den Planungsgrunds\u00e4tzen (Art. 3) am fr\u00fcheren Beschluss festhalten, wonach Wohn- und Arbeitsgebiete durch das \u00f6ffentliche Verkehrs- oder Strassennetz angemessen erschlossen sein soll (Art. 3 Abs. 3 Bst. a). Das Plenum folgte jedoch mit 100 zu 84 Stimmen dem Antrag einer links-gr\u00fcn-Mitte-Minderheit und damit der Version des St\u00e4nderates, wonach Wohn- und Arbeitsgebiete schwergewichtig an Orten geplant werden sollen, die auch mit dem \u00f6ffentlichen Verkehr angemessen erschlossen sind</p><p>Die Mehrwertabgabe bei Neueinzonungen (Art. 5 Abs. 1bis) fand bei der zweiten Beratung des Gesch\u00e4fts schliesslich auch im (inzwischen neu gew\u00e4hlten) Nationalrat Unterst\u00fctzung. Die zwanzigprozentige Abgabe wurde nun mit einer klaren Mehrheit angenommen. Fast alle Mitglieder der SVP-Fraktion und der Freisinnig-Liberalen sowie einige Mitglieder der CE-Fraktion votierten dagegen.</p><p>Auch bei der Bestimmung, wonach \u00fcberdimensionierte Bauzonen zu reduzieren sind (Art. 15) folgte der Nationalrat dem St\u00e4nderat - mit 95 zu 82 Stimmen. F\u00fcr dieses Auszonungsgebot votierten geschlossen die Sozialdemokraten, die Gr\u00fcnen und die Gr\u00fcn-Liberalen. Auch 25 Mitglieder der b\u00fcrgerlichen Fraktionen stimmten zu. Als \"\u00fcberdimensioniert\" gelten Bauzonen dann, wenn sie den Bedarf der n\u00e4chsten 15 Jahre \u00fcberschreiten.</p><p>In der dritten Runde ging es noch um Ausnahmen von der zwanzigprozentigen Mehrwertabsch\u00f6pfung f\u00fcr landwirtschaftliche Betriebe. Der <b>St\u00e4nderat </b>beschloss auf Antrag von Roland Eberle (V, TG) mit 24 zu 16 Stimmen, dass Bauern, deren Grundst\u00fcck eingezont wird, den errechneten Planungsvorteil um den Betrag k\u00fcrzen k\u00f6nnen, welcher innert angemessener Frist zur Beschaffung einer landwirtschaftlichen Ersatzbaute zur Selbstbewirtschaftung verwendet wird (Art. 5 Abs. 1 ter a). Mit der Zustimmung zu diesem Kompromissantrag kam der St\u00e4nderat dem Nationalrat entgegen, welcher weitergehende Abzugsm\u00f6glichkeiten vorgesehen hatte.</p><p>Namens der st\u00e4nder\u00e4tlichen UREK wies Verena Diener (GL, ZH) vergeblich darauf hin, dass damit prim\u00e4r die Mittel weiter geschm\u00e4lert w\u00fcrden, welche f\u00fcr die Entsch\u00e4digung infolge von Auszonungen vorgesehen sind. Und Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard monierte, die betroffenen Bauern erf\u00fchren durch die Einzonung ihres Landes ohnehin massive Vermehrungen ihres Verm\u00f6gens, weshalb eine Entlastung bei der Mehrwertabgabe nicht n\u00f6tig sei.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>schloss sich bei Artikel\u00a05 Absatz\u00a01 ter a diskussionslos der st\u00e4nder\u00e4tlichen Version an.</p><p><b></b></p><p><b>Der St\u00e4nderat nahm die Vorlage mit 30 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung an. Der Nationalrat stimmte mit 108 zu 77 bei 10 Enthaltungen zu. Gegen die Vorlage votierten fast geschlossen die SVP-Fraktion und die Freisinnig-Liberalen sowie ein Drittel der CE-Fraktion.</b></p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 3. M\u00e4rz 2013 mit 62,9\u00a0Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1339718400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2846","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770757092400)\/","SubmissionDate":"\/Date(1263945600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4813,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Raumplanung und Wohnungswesen"}}