{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100022,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100022,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100022,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100022,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100022,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100022,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100022,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100022,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100022,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100022,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100022,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100022,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100022,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100022,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100022,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100022,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100022,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20100022,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.022","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Europ\u00e4isches \u00dcbereinkommen \u00fcber die internationale Bef\u00f6rderung von gef\u00e4hrlichen G\u00fctern auf Binnenwasserstrassen. Beitritt","Description":"Botschaft vom 3. Februar 2010 \u00fcber die Genehmigung des europ\u00e4ischen \u00dcbereinkommens \u00fcber die internationale Bef\u00f6rderung von gef\u00e4hrlichen G\u00fctern auf Binnenwasserstrassen (ADN)","InitialSituation":"<p>Der Gefahrguttransport auf europ\u00e4ischen Binnenwasserstrassen soll durch m\u00f6glichst einfache, klare und harmonisierte rechtliche Bedingungen geregelt werden. Um dies zu erreichen, soll die Schweiz dem europ\u00e4ischen \u00dcbereinkommen \u00fcber die internationale Bef\u00f6rderung von gef\u00e4hrlichen G\u00fctern auf Binnenwasserstrassen (ADN) der Wirtschaftskommission f\u00fcr Europa der Vereinten Nationen (UN-ECE) beitreten.</p><p>Der Rhein ist die einzige Binnenwasserstrasse der Schweiz mit namhaften Gefahrguttransporten.</p><p>Heute unterliegen diese Transporte der Verordnung vom 29. November 2001 \u00fcber die Bef\u00f6rderung gef\u00e4hrlicher G\u00fcter auf dem Rhein (ADNR; nicht ver\u00f6ffentlicht; siehe SR 747.224.141). Bei der ADNR handelt es sich um von der Zentralkommission f\u00fcr die Rheinschifffahrt (ZKR) erlassene Vorschriften. Diese werden regelm\u00e4ssig dem Stand der Technik angepasst und gew\u00e4hrleisten ein hohes Sicherheitsniveau der Gefahrguttransporte auf dem Rhein. Nachteilig wirkt sich aber im Rahmen der zunehmenden Globalisierung aus, dass die ADNR nur auf dem Rhein und den anderen Binnenwasserstrassen Deutschlands, Frankreichs, der Niederlande und Belgiens gilt.</p><p>Zwar bestanden unter der Bezeichnung ADN schon seit l\u00e4ngerer Zeit von der UN-ECE ausgearbeitete Gefahrgutbestimmungen. Da diese jedoch bloss empfehlenden Charakter hatten und nicht dem Stand der Technik entsprachen, konnten sich diese nicht etablieren. Auch die Schweiz hat diese Empfehlungen nie f\u00f6rmlich \u00fcbernommen. Um deren Akzeptanz zu erh\u00f6hen und den Geltungsbereich auszudehnen, wurde daher im Rahmen der UN-ECE ein neues \u00dcbereinkommen erarbeitet. Dieses \u00fcbernahm die Bestimmungen der ADNR und dehnte diese auf die anderen europ\u00e4ischen Wasserstrassen aus. Dieses neue ADN lag am 26. Mai 2000 anl\u00e4sslich einer diplomatischen Konferenz in Genf zur Unterzeichnung auf und trat am 29. Februar 2008 in Kraft, einen Monat nach dem Beitritt des 7. Staates (Deutschland). Mittlerweile haben 13 Staaten das ADN ratifiziert, darunter auch die ZKR-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich und die Niederlande. Zudem wurde in der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft in diesem Bereich eine Richtlinie verabschiedet, welche die Bef\u00f6rderung gef\u00e4hrlicher G\u00fcter auf der Strasse, per Eisenbahn und mit der Binnenschifffahrt erfasst: die Richtlinie 2008/68/EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008. Diese Richtlinie tritt f\u00fcr die EU-Mitgliedstaaten f\u00fcr den Bereich der Binnenschifffahrt sp\u00e4testens am 30. Juni 2011 in Kraft und verweist f\u00fcr die Transportvorschriften auf das ADN.</p><p>Damit hat sich die gesetzgeberische T\u00e4tigkeit beim Gefahrguttransport auf Binnenwasserstrassen von der ZKR zur UN-ECE verlagert. Am 3. Dezember 2009 beschloss daher die ZKR, per 1. Januar 2011 die ADNR aufzuheben und die dem ADN-\u00dcbereinkommen als Anlage beigef\u00fcgte Verordnung auch f\u00fcr den Rhein, unter Ber\u00fccksichtigung der rheinspezifischen Bed\u00fcrfnisse, in Kraft zu setzen. Die Schweiz wird als ZKR-Mitgliedstaat beim Beitritt eine Erkl\u00e4rung abgeben, wonach die Anwendung des ADN auf dem Rhein nur m\u00f6glich ist, wenn die nach der Mannheimer Akte vorgegebenen Verfahrensregeln eingehalten sind.</p><p>Bei der Fortschreibung des ADN k\u00f6nnen einzig die Staaten mitbestimmen, die Vertragspartei sind. Die Schweiz hat bisher bei der Fortschreibung der Gefahrgutvorschriften im Rahmen der ZKR eine aktive Rolle gespielt. Sie beabsichtigt, dies weiterhin zu tun und daher dem ADN beizutreten.</p><p>Das ADN findet grunds\u00e4tzlich Anwendung auf alle internationalen Bef\u00f6rderungen von gef\u00e4hrlichen G\u00fctern mit Schiffen auf Binnenwasserstrassen. Demzufolge w\u00fcrden neben dem Rhein auch die Grenzgew\u00e4sser darunter fallen. Da auf dem Genfersee und den Tessinerseen keine Gefahrguttransporte stattfinden und die wenigen Bef\u00f6rderungen gef\u00e4hrlicher G\u00fcter mit F\u00e4hren auf dem Bodensee bereits spezifischen Vorschriften unterliegen, sollen diese Grenzgew\u00e4sser nicht dem ADN unterstellt werden. Die Schweiz wird daher beim Beitritt eine entsprechende Erkl\u00e4rung abgeben. Mit dem Beitritt der Schweiz zum ADN k\u00f6nnen ihre Sicherheits- und Umweltschutzanliegen im Bereich der Gefahrgutbef\u00f6rderung besser vertreten werden. Die betroffenen Kantone sowie das Schifffahrtsgewerbe begr\u00fcssen den Beitritt zum ADN.</p><p>V\u00f6lkerrechtliche Vertr\u00e4ge sind dem fakultativen Referendum unterstellt, wenn sie wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 1-3 BV). Die Bestimmungen des \u00dcbereinkommens erf\u00fcllen diese Kriterien. Damit ist der Genehmigungsbeschluss der Bundesversammlung dem fakultativen Referendum zu unterstellen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Beide R\u00e4te stimmten diskussionlos und einstimmig der Vorlage zu. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung stimmte der Nationalrat dem Bundesbeschluss mit 190 zu 2 Stimmen und der St\u00e4nderat mit 42 zu 0 Stimmen zu</b>.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1285925437047)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":"IV","Modified":"\/Date(1770754892180)\/","SubmissionDate":"\/Date(1265155200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4813,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}