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Februar 2010 \u00fcber die Genehmigung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EG betreffend die \u00dcbernahme der Rechtsgrundlagen zum Aussengrenzenfonds sowie der Zusatzvereinbarung \u00fcber die Beteiligung der Schweiz am Aussengrenzenfonds (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)","InitialSituation":"<p>Das Schweizervolk hat am 5. Juni 2005 an einer Volksabstimmung die Teilnahme an der Assoziierung von Schengen gutgeheissen. Das Schengen-Assoziierungsabkommen (SAA) trat am 1. M\u00e4rz 2008 in Kraft und am 12. Dezember 2008 erfolgte die operationelle Inkraftsetzung. Die Schweiz hat sich darin grunds\u00e4tzlich zur \u00dcbernahme aller Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands verpflichtet. Seit der Unterzeichnung dieses Abkommens sind der Schweiz von der EU bereits mehrere Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands notifiziert worden. Um die \u00dcbernahme dreier solcher Weiterentwicklungen geht es im Folgenden. </p><p>Zum einen handelt es sich dabei um die Entscheidung des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 zur Einrichtung des Aussengrenzenfonds. Dieser ist ein Solidarit\u00e4tsfonds zur Unterst\u00fctzung jener Schengen-Staaten, welche auf Dauer hohe Kosten f\u00fcr den Schutz der Aussengrenzen tragen. Die Schengen-Staaten k\u00f6nnen f\u00fcr die von ihnen geplanten Massnahmen um finanzielle Unterst\u00fctzung aus dem Aussengrenzenfonds ersuchen.</p><p>Zum anderen hat die Europ\u00e4ische Kommission am 27. August 2007 die strategischen Leitlinien zum Aussengrenzenfonds festgelegt. Diese konkretisieren die Entscheidung zur Einf\u00fchrung des Aussengrenzenfonds. Die Kommission hat darin f\u00fcnf Bereiche festgelegt, in denen die Unterst\u00fctzung durch den Aussengrenzenfonds priorisiert werden soll; diese beinhalten unter anderem die Einrichtung des gemeinsamen integrierten Grenzschutzsystems an den Schengen-Aussengrenzen, die Visumerteilung oder die Einrichtung von IT-Systemen in den Bereichen Aussengrenzen und Visum. Auf der Grundlage dieser strategischen Leitlinien muss jeder Mitgliedstaat ein Mehrjahresprogramm entwerfen.</p><p>Weiter hat die Europ\u00e4ische Kommission mit der Entscheidung vom 5. M\u00e4rz 2008 die Modalit\u00e4ten f\u00fcr die Umsetzung festgelegt. Dazu geh\u00f6ren insbesondere die Verwaltungs-und Kontrollsysteme, die Kompetenzen der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde sowie das Vorgehen bei Unregelm\u00e4ssigkeiten im Bereich des Aussengrenzenfonds. Die Entscheidung konkretisiert ebenfalls den grundlegenden Rechtsakt zur Einrichtung des Aussengrenzenfonds. Diese Entscheidung wurde durch eine weitere Entscheidung der Kommission vom 10. Juli 2009 ge\u00e4ndert, welche den F\u00f6rderzeitraum der Jahresprogramme auf zweieinhalb Jahre verl\u00e4ngert. Diese Weiterentwicklung konnte der Bundesrat in eigener Kompetenz \u00fcbernehmen. Der entsprechende Notenaustausch bedarf folglich nicht der parlamentarischen Genehmigung. Schliesslich sind in einer Zusatzvereinbarung die f\u00fcr eine Teilnahme der assoziierten Staaten (Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen) am Aussengrenzenfonds erforderlichen zus\u00e4tzlichen Regeln festgelegt. Gem\u00e4ss dieser Zusatzvereinbarung beteiligt sich die Schweiz mit durchschnittlich 15 Millionen Franken pro Jahr. Vom Aussengrenzenfonds wird die Schweiz im Umfang von sch\u00e4tzungsweise j\u00e4hrlich 3 - 5 Millionen Franken profitieren k\u00f6nnen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Im <b>St\u00e4nderat</b> war das Eintreten auf die Vorlage unbestritten und er stimmte in der Gesamtabstimmung der Vorlage diskussionslos einstimmig zu.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Kommissionsminderheit Geri M\u00fcller (G, AG), unterst\u00fctzt von den Gr\u00fcnen und der SVP-Fraktion, Nichteintreten auf die Vorlage. Die Gr\u00fcnen begr\u00fcndeten ihren Antrag mit der Abschottung der \"Festung Europa\" gegen Einwanderer und die SVP-Fraktion misstraute den Kontrollen der Aussengrenzen und stufte das Schengen-Regime sicherheitspolitisch als Verschlechterung ein. Die Mehrheit der Kommission war aber der Meinung, dass eine effiziente \u00dcberwachung der Schengen-Aussengrenze im Interesse der Schweiz sei und damit auch den Erfolg des Dublin-Abkommens sicherstellt. Mit 86 zu 57 Stimmen beschloss der Rat Eintreten auf die Vorlage und in der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit 81 zu 59 Stimmen angenommen. </p><p><b></b></p><p><b>In der Schlussabstimmung stimmte der St\u00e4nderat der Vorlage mit 42 zu 0 und der Nationalrat mit 110 zu 73 Stimmen (59 Stimmen SVP-Fraktion 14 Stimmen Gr\u00fcne Fraktion) zu.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1285925545957)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|2811","Category":"IV","Modified":"\/Date(1770754841113)\/","SubmissionDate":"\/Date(1266969600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4813,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Migration"}}