{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100032,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100032,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100032,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100032,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100032,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100032,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100032,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100032,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100032,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100032,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100032,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100032,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100032,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100032,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100032,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100032,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100032,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20100032,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.032","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"6. IV-Revision. Erstes Massnahmenpaket","Description":"Botschaft vom 24. Februar 2010 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung (6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket)","InitialSituation":"<p>Das erste Massnahmenpaket der 6. IV-Revision (Revision 6a) sieht die Einf\u00fchrung von Massnahmen vor, die einen massgeblichen Beitrag zur finanziellen Konsolidierung der Invalidenversicherung (IV) leisten. Auch dieses Paket tr\u00e4gt dem \u00fcbergeordneten Ziel der Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung Rechnung, wie dies zuvor bereits die 4. und die 5. IV-Revision getan haben. </p><p>Neu wird zudem - kostenneutral - ein Assistenzbeitrag zur F\u00f6rderung einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensf\u00fchrung von Menschen mit einer Behinderung eingef\u00fchrt.</p><p>Seit Anfang 2008 ist die 5. IV-Revision in Kraft. Mit dem Konzept \"Eingliederung vor Rente\" kann die Anzahl neuer IV-Renten gesenkt werden, was l\u00e4ngerfristig zu einer durchschnittlichen j\u00e4hrlichen Reduktion der IV-Ausgaben von rund 500 Millionen Franken f\u00fchrt. Dadurch kann das j\u00e4hrliche Defizit stabilisiert und die Verschuldung gebremst werden. Die Zusatzfinanzierung, welche von Volk und St\u00e4nden am 27. September 2009 angenommen worden ist, sieht zudem eine befristete Anhebung der Mehrwertsteuerans\u00e4tze sowie eine \u00dcbernahme von Schuldzinsen durch den Bund vor. Dadurch hat die IV w\u00e4hrend sieben Jahren eine ausgeglichene Rechnung und die Verschuldung wird in diesem Zeitraum sogar leicht abnehmen. Nach Auslaufen der Zusatzfinanzierung ab dem Jahr 2018 wird das j\u00e4hrliche Defizit jedoch erneut auf etwa 1,1 Milliarden Franken ansteigen. Weitere Reformmassnahmen erweisen sich deshalb als unumg\u00e4nglich.</p><p>Das Parlament hat den Bundesrat im Bundesgesetz \u00fcber die Sanierung der Invalidenversicherung (Sanierungsgesetz; BBl 2008 5255) beauftragt, bis zum 31. Dezember 2010 eine Botschaft zur 6. IV-Revision zu erarbeiten, welche insbesondere auf eine Sanierung der IV durch Senkung der Ausgaben ausgerichtet werden soll. Die Sanierung der IV erfolgt in zwei Schritten: Mit der vorliegenden Vorlage, der Revision 6a, werden eher kurzfristig zu realisierende Massnahmen an die Hand genommen. Weitere, l\u00e4ngerfristig zu realisierende Massnahmen werden in einem zweiten Schritt bis Ende 2010 angegangen.</p><p>Die Revision 6a umfasst folgende vier Hauptbereiche:</p><p>- Eingliederungsorientierte Rentenrevision</p><p>Mit der eingliederungsorientierten Rentenrevision wird die Wiedereingliederung aktiv gef\u00f6rdert und dadurch die Zahl der Renten reduziert. Rentenbez\u00fcgerinnen und -bez\u00fcger mit Eingliederungspotenzial werden durch pers\u00f6nliche Beratung, Begleitung und weitere spezifische Massnahmen gezielt auf eine Wiedereingliederung vorbereitet. Erg\u00e4nzend dazu werden verschiedene Schutzmechanismen geschaffen: Besitzstand der Rente w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung von Massnahmen, Regelung bei erneuter Verschlechterung der Situation nach erfolgreicher Eingliederung, Koordination mit andern Versicherungen (insbesondere berufliche Vorsorge, Unfall- und Arbeitslosenversicherung). </p><p>Zudem sollen k\u00fcnftig bereits im Zeitpunkt der Berentung ein auf den konkreten Fall bezogener Revisionszeitpunkt festgelegt und die Rentenbez\u00fcgerinnen und -bez\u00fcger w\u00e4hrend der Rentenphase aktiv begleitet und auf eine Wiedereingliederung vorbereitet werden. Damit wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, weg von \"einmal Rente, immer Rente\" hin zu \"Rente als Br\u00fccke zur Eingliederung\".</p><p>Schliesslich wird eine rechtliche Grundlage f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung und Anpassung laufender Renten geschaffen, die vor dem 1. Januar 2008 infolge somatoformer Schmerzst\u00f6rungen, Fibromyalgie und \u00e4hnlicher Sachverhalte zugesprochen wurden. Im Falle einer Herabsetzung oder Aufhebung der Rente entsteht w\u00e4hrend maximal zwei Jahren ein Anspruch auf Massnahmen zur Wiedereingliederung.</p><p>- Neuregelung des Finanzierungsmechanismus</p><p>Mit der Neuregelung des Finanzierungsmechanismus soll in Zukunft der Anteil des Bundes von den laufenden Ausgaben der IV entkoppelt werden und sich nur noch nach der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung richten. Aktuell sind Bundesbeitr\u00e4ge an die IV in Prozent der laufenden Ausgaben definiert: F\u00fcr jeden Franken, den die IV ausgibt, erh\u00e4lt sie von der \u00f6ffentlichen Hand knapp 38 Rappen. Wenn die IV nun ihre Ausgaben um einen Franken senkt, so nimmt sie auch 38 Rappen weniger ein. Die Einsparung eines Frankens entlastet die IV unter dem Strich somit nur um 62 Rappen. Anders ausgedr\u00fcckt: Damit das Defizit von 1,1 Milliarden Franken pro Jahr verschwindet, m\u00fcssen nicht nur 1,1 Milliarden sondern rund 1,7 Milliarden Franken eingespart werden. Durch diesen Finanzierungsmechanismus wird eine langfristige Sanierung und Stabilisierung der Versicherung zus\u00e4tzlich erheblich erschwert. F\u00fcr die Zukunft soll jeder eingesparte Franken direkt der IV zugute kommen. Der neue Finanzierungsmechanismus wird nur noch die von der IV nicht direkt beeinflussbaren Ausgabenentwicklungen (Lohn- und Preisentwicklung, Demographie) ber\u00fccksichtigen; damit erfolgt ein Risikotransfer in dem Sinne, als der Aufwand des Bundes strikte von seinen eigenen Einnahmen abh\u00e4ngig sein wird und nicht mehr von den von ihm kaum steuerbaren Ausgaben der IV. Der neue Finanzierungsmechanismus f\u00fchrt in den Jahren 2012-2027 zu einer bedeutenden Verbesserung f\u00fcr die IV im Umfang von durchschnittlich 227 Millionen Franken pro Jahr und zu einer entsprechenden Mehrbelastung des Bundes.</p><p>- Preissenkungen im Hilfsmittelbereich</p><p>Gegenw\u00e4rtig sind die Kosten bei den Hilfsmitteln zu hoch. Der Wettbewerb ist unumstritten ein wirksames Instrument, um die Kosten der Versicherung und der Versicherten zu senken, ohne dass die Qualit\u00e4t der abgegebenen Hilfsmittel darunter leidet. Die vorliegende Gesetzesrevision verfolgt zwei Ziele: eine St\u00e4rkung der Instrumente, die der Versicherung f\u00fcr die Abgabe der Hilfsmittel schon heute zur Verf\u00fcgung stehen, sowie die Einf\u00fchrung eines neuen Instrumentes, welches es der IV erm\u00f6glicht, g\u00fcnstigere Einkaufsbedingungen auszuhandeln. So k\u00f6nnen Einsparungen auf den Margen und Rabatten, die heute ohne Gegenleistung f\u00fcr die Versicherten gelten, erzielt werden. Die Vertreter der Hilfsmittelbranche werden dann nicht mehr versuchen, die teuersten Hilfsmittel zu verkaufen. Spielt zus\u00e4tzlich zur St\u00e4rkung der bestehenden Instrumente im Bereich der Hilfsmittel auch der Wettbewerb, so sind j\u00e4hrlich Einsparungen zwischen 35-50 Millionen Franken m\u00f6glich.</p><p>- Assistenzbeitrag</p><p>Gleichzeitig zur finanziellen Konsolidierung erfolgt ein kostenneutraler Umbau des Leistungssystems im Bereich der Hilflosenentsch\u00e4digung. Zur F\u00f6rderung einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensf\u00fchrung soll eine neue Leistung - der Assistenzbeitrag - eingef\u00fchrt werden. Menschen mit einer Behinderung, welche f\u00fcr die Hilfe zur Alltagsbew\u00e4ltigung Drittpersonen anstellen, erhalten dazu einen Assistenzbeitrag von 30 Franken pro Stunde. Mit dieser Massnahme werden die Voraussetzungen verbessert, trotz einer Behinderung zu Hause wohnen zu k\u00f6nnen und pflegende Angeh\u00f6rige zu entlasten. Und weil die Hilfe st\u00e4rker an die Bed\u00fcrfnisse der Menschen mit einer Behinderung angepasst ist, k\u00f6nnen diese ihr Leben selbstbestimmter gestalten und sich besser in die Gesellschaft und die Berufswelt integrieren. Gleichzeitig mit der Einf\u00fchrung des Assistenzbeitrags sollen die Ans\u00e4tze der Hilflosenentsch\u00e4digung im Heim halbiert werden.</p><p>Durch die vorgesehenen Massnahmen verbessert sich die Jahresrechnung der IV im Durchschnitt um rund 350 Millionen Franken pro Jahr (2012-2027). Davon resultieren 119 Millionen aus der eingliederungsorientierten Rentenrevision, 151 Millionen aus dem neuen Finanzierungsmechanismus, 46 Millionen aus der Preissenkung bei den Hilfsmitteln und 32 Millionen aus weiteren Massnahmen (insbesondere Aufhebung von Hilflosenentsch\u00e4digung und Kostgeld f\u00fcr Minderj\u00e4hrige in Sonderschulheimen). </p><p>In den ausgabenseitigen Entlastungen von insgesamt 197 Millionen ist einberechnet, dass der Bundesbeitrag nicht mehr im Umfang seines bisherigen Ausgabenanteils von 37,7 Prozent gesenkt wird (76 Millionen). Ab dem Jahr 2018, nach Auslaufen der Zusatzfinanzierung, betr\u00e4gt die Verbesserung der IV-Rechnung durchschnittlich rund 500 Millionen Franken pro Jahr (Zeithorizont 2018-2027). </p><p>Dadurch kann das Defizit der IV, das ohne weitere Massnahmen ab dem Jahr 2018 erneut auf 1,1 Milliarden Franken anwachsen w\u00fcrde, ab diesem Zeitpunkt praktisch halbiert werden, und eine nachhaltige Sanierung der IV kommt in den Bereich des politisch Machbaren. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Im <b>St\u00e4nderat</b> war das Eintreten unbestritten. Kommissionssprecher Alex Kuprecht (V, SZ) betonte, dass die vorgeschlagenen Massnahmen kurzfristig realisierbar seien und Einsparungen von rund 500 Millionen Franken erm\u00f6glichen sollten. Auch wenn niemand die Notwendigkeit infrage stellte, die Invalidenversicherung zu sanieren, so hielt Liliane Maury Pasquier (S, GE) die 6. Revision doch f\u00fcr \u00fcbereilt, weil in ihren Augen erst die Auswirkungen der vor zwei Jahren in Kraft gesetzten 5. Revision h\u00e4tten evaluiert werden m\u00fcssen, sowie f\u00fcr unrealistisch, weil das Eingliederungsziel nicht mit der Schaffung echter Anreize f\u00fcr die Arbeitgeber verbunden wird.</p><p>Der St\u00e4nderat nahm nur wenige \u00c4nderungen an der Vorlage des Bundesrates vor. Bei Artikel\u00a042quater betreffend den Assistenzbeitrag \u00e4nderte er den Wortlaut. Gem\u00e4ss der Fassung des Bundesrates h\u00e4tten jene Versicherten einen Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, die \"handlungsf\u00e4hig im Sinne von Artikel\u00a013 des Zivilgesetzbuches sind\" (Abs. 1 Bst. c) und k\u00f6nnte der Bundesrat \"die Voraussetzungen festlegen, unter denen Minderj\u00e4hrige oder Personen mit eingeschr\u00e4nkter Handlungsf\u00e4higkeit einen Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben\" (Abs. 2). Der St\u00e4nderat war hingegen der Ansicht, dass auf die Vollj\u00e4hrigkeit der Versicherten abgestellt werden sollte (Abs. 1 Bst. c) und dass der Bundesrat die Voraussetzungen festlegen muss, unter denen Personen mit eingeschr\u00e4nkter Handlungsf\u00e4higkeit keinen Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben (Abs. 2) bzw. unter denen Minderj\u00e4hrige ausnahmsweise einen solchen Anspruch haben (Abs. 3). Die Vorlage sieht ausserdem eine ver\u00e4nderte Berechnungsweise des Bundesbeitrags an die IV vor: Dieser soll nicht auf der Grundlage der laufenden Ausgaben der IV, sondern nach der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung berechnet werden. Der St\u00e4nderat stimmte dieser \u00c4nderung im Grundsatz zu, nahm jedoch eine Pr\u00e4zisierung der Berechnungsweise vor (Art. 78 Abs. 3). Bei Ziffer II (Bst. a) folgte er nach einer lebhaften Diskussion mit 21 zu 9 Stimmen der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat und stimmte einer \u00dcberpr\u00fcfung der Renten zu, die vor 2008 \"gest\u00fctzt auf eine Diagnose von organisch nicht erkl\u00e4rbaren Schmerzzust\u00e4nden\" ausgesprochen wurden. Eine sozialdemokratische Minderheit um Didier Berberat (S, NE) hatte beantragt, diese Bestimmung zu streichen, da sie einen Eingriff in wohlerworbene Rechte darstelle. Gem\u00e4ss der von der Kommissionsmehrheit unterst\u00fctzten Fassung des Bundesrates w\u00fcrde n\u00e4mlich das Gesetz und nicht mehr ein Arzt \u00fcber die Behinderung einer Person entscheiden, was die Minderheit f\u00fcr unannehmbar erachtete. Als weiteres Argument gegen diese Bestimmung f\u00fchrte der Sprecher der Minderheit an, dass sie lediglich dazu dienen w\u00fcrde, Kosten auf die Kantone und Gemeinden abzuw\u00e4lzen, da sie eine Zunahme der sozialhilfebed\u00fcftigen Personen zur Folge h\u00e4tte. Die Kommissionsmehrheit und der Bundesrat waren hingegen der Ansicht, dass die Bestimmung, gem\u00e4ss der eine Rente gestrichen werden kann, wenn die gesundheitliche Beeintr\u00e4chtigung mit einer zumutbaren Willensanstrengung \u00fcberwindbar ist, Einsparungen erm\u00f6gliche. Dar\u00fcber hinaus best\u00fcnden ausreichende Garantien, um Unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeiten zu vermeiden: So findet die Regelung keine Anwendung auf Bez\u00fcgerinnen oder Bez\u00fcger, die seit mehr als 15 Jahren eine Rente beziehen oder das 55. Altersjahr vollendet haben.</p><p>In der Gesamtabstimmung sprach sich der St\u00e4nderat mit 24 zu 3 Stimmen f\u00fcr den ersten Teil der 6. IV-Revision aus. </p><p>Nach mehr als sechsst\u00fcndiger Beratung nahm der <b>Nationalrat </b>das erste Massnahmenpaket der 6. IV-Revision in der Gesamtabstimmung mit 115 zu 63 Stimmen an. In der Debatte kam es zur typischen Konfrontation zwischen dem linken und dem rechten Lager. Das b\u00fcrgerliche Lager hielt entschieden an seinem Sparkurs fest und setzte sich f\u00fcr die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ein, wobei es sich aber gegen eine Quotenregelung f\u00fcr Unternehmen aussprach. Das rot-gr\u00fcne Lager seinerseits bezeichnete die Revision als Programm des wirtschaftlichen und sozialen Ausschlusses und prangerte vergeblich die in seinen Augen diskriminierenden Massnahmen an. </p><p>Gegen den Willen einer rot-gr\u00fcnen Kommissionsminderheit beschloss die Grosse Kammer schliesslich mit 121 zu 46 Stimmen Eintreten - einzig die sozialdemokratische Fraktion (abgesehen von zwei Mitgliedern) und die gr\u00fcne Fraktion sprachen sich dagegen aus. Ein Antrag auf R\u00fcckweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, die Arbeitgeber zur Besch\u00e4ftigung von Menschen mit Behinderungen zu verpflichten und die Streichung von Renten einzuschr\u00e4nken, wurde mit 120 zu 57 Stimmen ebenfalls verworfen. Die Bef\u00fcrworter des Nichteintretens bzw. der R\u00fcckweisung betonten, die vorgesehenen Massnahmen seien ungerecht, weil sie dem Arbeitgeber keinerlei Verpflichtungen auferlegen w\u00fcrden. </p><p>Obwohl in der Debatte im Nationalrat nur einige geringf\u00fcgige Differenzen zum St\u00e4nderat geschaffen wurden, kam es in der Detailberatung zu hitzigen Diskussionen.</p><p>Gegen den Willen des Bundesrates und einer Kommissionsminderheit nahm der Nationalrat eine Bestimmung an, wonach zum Zweck der Fr\u00fcherfassung auch die Krankenkassen der IV \"verd\u00e4chtige\" F\u00e4lle melden k\u00f6nnen (Art. 3c Abs. 5). Auf diese Weise sollen die Transparenz und die Leistungskoordination verbessert werden. Das rot-gr\u00fcne Lager sprach sich aus Datenschutzgr\u00fcnden gegen diese Regelung aus; Bundesrat Didier Burkhalter wiederum war der Auffassung, die Krankenkassen, die bei der Wiedereingliederung nur bedingt beteiligt seien, sollten hier nicht eingebunden werden. </p><p>Bei den Sanktionen gegen Personen, die sich Wiedereingliederungsmassnahmen verweigern, folgte der Nationalrat mit einer grossen Mehrheit der Fassung von St\u00e4nderat und Bundesrat: bei Artikel\u00a07b Absatz\u00a03. In Absatz\u00a04 dieses Artikels versch\u00e4rfte er die Sanktionen, wie dies die Kommissionsmehrheit beantragt hatte, indem er mit 110 zu 68 Stimmen beschloss, dass die Taggelder gek\u00fcrzt oder gar verweigert werden k\u00f6nnen. Wie der St\u00e4nderat sprach sich auch die Grosse Kammer daf\u00fcr aus, dass berufliche Integrationsmassnahmen l\u00e4nger als ein Jahr zugesprochen werden k\u00f6nnen (Art. 8a Abs. 3). Mit 116 zu 57 lehnte der Nationalrat hingegen einen Minderheitsantrag Toni Bortoluzzi (V, ZH) ab, wonach diese Massnahmen nur auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durchgef\u00fchrt werden m\u00fcssen. Der Minderheitsantrag Th\u00e9r\u00e8se Weber-Gobet (G, FR), der vorsah, dass versicherte Personen jederzeit Anspruch auf Beratung und Begleitung haben (Art. 8a Abs. 4), wurde mit 114 zu 59 Stimmen ebenfalls verworfen. </p><p>Artikel\u00a08b sah vor, dass Unternehmen mit \u00fcber 250 Besch\u00e4ftigten einen bestimmten Anteil von Personen einstellen m\u00fcssen, deren Rente im Rahmen der 6. Revision herabgesetzt oder aufgehoben wurde oder die Wiedereingliederungsmassnahmen durchlaufen haben. Dieser von der Kommission vorgeschlagene Artikel wurde im Nationalrat nach heftigen Diskussionen jedoch abgelehnt. Die Ratsmitglieder hatten sich anhand verschiedener Antr\u00e4ge zu entscheiden, ob eine Quote eingef\u00fchrt werden und wenn ja, welchen Umfang sie haben soll. Nationalr\u00e4tin Maja Ingold (CEg, ZH) wollte den oben erw\u00e4hnten Personenkreis auf alle IV-Rentenbez\u00fcgerinnen und -bez\u00fcger erweitert haben. Dar\u00fcber hinaus wollte die Minderheit I um Katharina Prelicz-Huber (G, ZH) die \u00f6ffentlichen und privaten Arbeitgeber mit mindestens 100 Angestellten verpflichten, mindestens 2 Prozent IV-Rentner zu besch\u00e4ftigen. Die von Pierre Triponez (RL, BE) angef\u00fchrte Minderheit II hingegen wollte diesen Artikel ganz streichen. Die Quotenbef\u00fcrworter betonten, dass ein gewisses Gleichgewicht hergestellt werden m\u00fcsse zwischen den Anstrengungen, die von den Versicherten verlangt werden, und jenen, die von den Arbeitgebern erwartet werden d\u00fcrfen. Der Sprecher der CEg-Fraktion, Meinrado Robbiani (CEg, TI), f\u00fchrte als weiterer Quotenbef\u00fcrworter an, dass ein ehrgeiziges Ziel ausserordentlicher L\u00f6sungen bed\u00fcrfe. Seiner Meinung nach w\u00e4re es absurd, wenn die Anstrengungen der IV zur erleichterten Integration der betroffenen Personen mangels Arbeitspl\u00e4tzen vereitelt w\u00fcrden. Didier Burkhalter sprach sich im Namen des Bundesrates gegen ein Quotensystem aus, das im Ausland nicht \u00fcberzeugt habe. Die Sprecher der SVP- und der RL-Fraktion hielten die Quoten f\u00fcr ineffizient, schwierig durchzusetzen und nachteilig f\u00fcr die kleinen und mittleren Unternehmen. In der ersten Abstimmung obsiegte der Antrag der Minderheit I (Prelicz-Huber) gegen\u00fcber dem Antrag Ingold mit 64 zu 22 Stimmen. F\u00fcr den Antrag Ingold stimmte nur die Mehrheit der CEg-Fraktion; die Fraktionen BD, RL und V enthielten sich der Stimme. Nach diesem taktischen Resultat zog Nationalr\u00e4tin Prelicz-Huber (G, ZH) ihren Antrag zur\u00fcck in der Hoffnung, eine Ratsmehrheit f\u00fcr den Kommissionsantrag zu gewinnen. Schliesslich setzte sich aber der Streichungsantrag der Minderheit II Triponez mit 114 zu 74 Stimmen durch. F\u00fcr die Quotenvariante stimmten nur die sozialdemokratische, die gr\u00fcne und die H\u00e4lfte der CEg-Fraktion. </p><p>Die Einf\u00fchrung des Arbeitsversuchs (Art. 18a) wurde vom Rat unterst\u00fctzt, wogegen die Einw\u00e4nde der Kommissionsminderheit um Paul Rechsteiner (S, SG), der diese Massnahme als unbezahlte Zwangsarbeit bezeichnete, kein Geh\u00f6r fanden. In den Augen der Kommissionsmehrheit l\u00e4sst sich mit dieser Massnahme, mit der die tats\u00e4chliche Erwerbsf\u00e4higkeit des Versicherten direkt auf dem Arbeitsmarkt erprobt wird, absch\u00e4tzen, ob die Wiedereingliederung eines Versicherten m\u00f6glich und realisierbar ist. Bundesrat Didier Burkhalter zeigte sich erstaunt \u00fcber den Widerstand der Linken gegen eine Massnahme, wie sie in ganz \u00e4hnlicher Form auch bei der Arbeitslosenversicherung besteht, und erinnerte daran, dass den betreffenden Personen w\u00e4hrend des Arbeitsversuchs alle Anspr\u00fcche aus der IV - Rente oder Taggeld - zust\u00fcnden.</p><p>Das Thema der Renten\u00fcberpr\u00fcfung f\u00fchrte wie bereits im St\u00e4nderat zu zahlreichen sehr emotional vorgebrachten Voten. Didier Burkhalter wurde mehrmals aufgefordert, aufzuzeigen, bei welchen Beschwerden die Rente \u00fcberpr\u00fcft werden k\u00f6nnte. Der Nationalrat stellte allerdings die Renten\u00fcberpr\u00fcfung im Grundsatz nicht in Frage und nahm diese Regelung mit 116 zu 63 Stimmen an. Er verzichtete lediglich auf die Aufz\u00e4hlung der verschiedenen Schmerzzust\u00e4nde und entschied sich f\u00fcr die Definition des Bundesgerichts, das von pathogenetisch-\u00e4tiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage spricht. Laut Buchstabe\u00a0a von Ziffer II werden bei solchen Diagnosen die Renten innerhalb von drei Jahren \u00fcberpr\u00fcft, um die Gleichbehandlung mit Personen zu gew\u00e4hrleisten, die neu eine Rente beantragen. Nicht \u00fcberpr\u00fcft werden die Renten von \u00fcber 55-j\u00e4hrigen Rentenbez\u00fcgerinnen und -bez\u00fcgern sowie von Personen, die seit \u00fcber 15 Jahren eine Rente beziehen. Eine Minderheit der Kommission sprach sich gegen die Renten\u00fcberpr\u00fcfung aus, weil diese in ihren Augen eine Ungerechtigkeit und eine Ungleichbehandlung von physischen und psychischen Krankheiten darstellt. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> kam dem Nationalrat entgegen, hielt aber an einigen kleineren Differenzen fest. So sprach er sich gegen die Bestimmung des Nationalrates aus, welche den IV-Stellen die M\u00f6glichkeit einr\u00e4umte, zur Unterst\u00fctzung bei den Wiedereingliederungsmassnahmen beratende Kommissionen einzusetzen (Art. 57 Abs. 4). In der Frage der Renten\u00fcberpr\u00fcfung hingegen folgte der St\u00e4nderat entsprechend dem Mehrheitsantrag seiner Kommission den Beschl\u00fcssen des Nationalrates. So sprach er sich nach den detaillierten Ausf\u00fchrungen von Bundesrat Didier Burkhalter mit 24 zu 17 Stimmen gegen die Kommissionsminderheit um Anita Fetz (S, BS) aus, welche beantragt hatte, dass der Bundesrat abschliessend aufzuz\u00e4hlen hat, bei welchen Diagnosen eine solche \u00dcberpr\u00fcfung vorgenommen wird. Hingegen kam der St\u00e4nderat auf Antrag seiner Kommission auf Artikel\u00a068quinquies Absatz\u00a03 zur\u00fcck. Er gelangte zum Schluss, dass die Versicherung w\u00e4hrend eines Arbeitsversuchs nicht auf die versicherte Person R\u00fcckgriff nehmen darf, wenn diese nur fahrl\u00e4ssig gehandelt hat. Er entschied sich deshalb f\u00fcr die Version des Bundesrates, demzufolge ein solcher R\u00fcckgriff nur bei vors\u00e4tzlicher oder grobfahrl\u00e4ssiger Handlung der versicherten Person m\u00f6glich ist. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates. </p><p>In den Schlussabstimmungen wurde die Vorlage im <b>St\u00e4nderat</b> mit 33 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen und im <b>Nationalrat</b> mit 125 zu 57 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen. Im Nationalrat gingen der Abstimmung die Stellungnahmen der Fraktionssprecher f\u00fcr oder wider die Vorlage voraus. W\u00e4hrend die Fraktionen V, CEg, BD und RL auf die finanzielle Notwendigkeit dieser Revision und die darin vorgesehenen Wiedereingliederungsmassnahmen verwiesen, prangerten die gr\u00fcne und die sozialdemokratische Fraktion diese Vorlage als Scheinrevision an, bei der es bloss darum gehe, die Rentenanzahl zu senken.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1300406400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770754173527)\/","SubmissionDate":"\/Date(1266969600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4813,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}