{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100039,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100039,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100039,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100039,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100039,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100039,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100039,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100039,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100039,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100039,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100039,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100039,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100039,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100039,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100039,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100039,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100039,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20100039,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.039","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"R\u00fcckerstattung unrechtm\u00e4ssig erworbener Verm\u00f6genswerte politisch exponierter Personen. Bundesgesetz","Description":"Botschaft vom 28. April 2010 zum Bundesgesetz \u00fcber die R\u00fcckerstattung unrechtm\u00e4ssig erworbener Verm\u00f6genswerte politisch exponierter Personen (RuVG)","InitialSituation":"<p>Unrechtm\u00e4ssig erworbene Verm\u00f6genswerte politisch exponierter Personen stellen sowohl auf nationaler Ebene - f\u00fcr den Schweizer Finanzplatz - als auch auf internationaler Ebene - unter dem Gesichtspunkt der Entwicklung - ein Problem dar. Das Problem betrifft die Schweiz insbesondere, wenn solche Gelder aus den L\u00e4ndern abgezogen werden, in denen sie veruntreut wurden, und auf internationale Finanzpl\u00e4tze gelangen, zu denen auch die Schweiz geh\u00f6rt.</p><p>Die Schweiz reagierte ab Ende der Achtzigerjahre auf diese Situation, nachdem mehrere aufsehenerregende F\u00e4lle bekannt geworden waren (Marcos, Abacha, Montesinos). Durch ihre proaktive Politik bei der R\u00fcckerstattung unrechtm\u00e4ssig erworbener Verm\u00f6genswerte hat sich die Schweiz eine f\u00fchrende Rolle in diesem Bereich erarbeitet. Konkret hat sie ein System entwickelt, das auf zwei S\u00e4ulen beruht: der Pr\u00e4vention und der Rechtshilfe. Die Pr\u00e4vention wurde in Zusammenarbeit mit dem Bankensektor verst\u00e4rkt. Hier ist eines der wichtigsten Instrumente das Geldw\u00e4schereigesetz. Der zweite Pfeiler beruht auf dem Rechtshilfegesetz, das die Zusammenarbeit mit anderen Staaten bei der Beschlagnahme und R\u00fcckerstattung von unrechtm\u00e4ssig erworbenen Verm\u00f6genswerten erm\u00f6glicht. Das System hat sich alles in allem bew\u00e4hrt. In den letzten f\u00fcnfzehn Jahren konnte die Schweiz rund 1,7 Milliarden Franken zur\u00fcckerstatten, d.h. deutlich mehr als jeder andere Finanzplatz. Die zunehmende Zahl von Staaten, deren staatlichen Strukturen versagen, hat jedoch auch die Grenzen dieses Systems aufgezeigt, namentlich in den F\u00e4llen Mobutu und Duvalier. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist deshalb die Antwort auf die Schwierigkeiten, die die Schweizer Beh\u00f6rden bei der R\u00fcckerstattung von in der Schweiz blockierten Geldern haben, wenn ein internationales Rechtshilfeverfahren in Strafsachen mit solchen Staaten ergebnislos verl\u00e4uft. Er soll verhindern, dass sich solche F\u00e4lle in Zukunft wiederholen, und einen Ausweg schaffen in F\u00e4llen, bei denen sich der Bundesrat bei der Sperrung noch auf Artikel\u00a0184 Absatz\u00a03 BV st\u00fctzte und die bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes noch h\u00e4ngig sind. Dies wird voraussichtlich bei den Duvalier-Geldern der Fall sein.</p><p>Der Gesetzesentwurf ist subsidi\u00e4r zum Rechtshilfegesetz. Im Gegensatz zum Strafrecht unterscheidet er zwischen dem Verhalten einer politisch exponierten Person und der unrechtm\u00e4ssigen Herkunft seiner Verm\u00f6genswerte. Er sieht einen von der Strafverfolgung der betroffenen Person zu unterscheidenden Verfahrensweg vor, indem er die Einziehung von Verm\u00f6genswerten, die offensichtlich unrechtm\u00e4ssiger Herkunft sind, ohne strafrechtliche Verurteilung erm\u00f6glicht. Der Gesetzesentwurf umfasst drei Instrumente - Sperrung, Einziehung und R\u00fcckerstattung -, die in F\u00e4llen zur Anwendung kommen, in denen der Herkunftsstaat von in der Schweiz liegenden unrechtm\u00e4ssig erworbenen Verm\u00f6genswerten politisch exponierter Personen nicht in der Lage ist, ein Strafverfahren zu f\u00fchren, das den Anforderungen des Rechtshilfegesetzes entspricht. Zur Wahrung der Rechte politisch exponierter Personen, bei denen das Gesetz zur Anwendung kommt, sieht die Vorlage ein Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vor. Nach einem all f\u00e4lligen Beschwerdeentscheid, der vor dem Bundesgericht angefochten werden kann, k\u00f6nnen nach der \u00dcberpr\u00fcfung durch das Gericht die blockierten unrechtm\u00e4ssig erworbenen Verm\u00f6genswerte im Hinblick auf die transparente R\u00fcckerstattung an den Herkunftsstaat eingezogen werden. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Im <b>St\u00e4nderat</b> fand die Vorlage insgesamt eine gute Aufnahme und es wurden nur wenige \u00c4nderungen vorgenommen. Nach dem Entwurf des Bundesrates bleiben Verm\u00f6genswerte bis zum rechtskr\u00e4ftigen Entscheid \u00fcber ihre Einziehung gesperrt. Abweichend vom Bundesrat verl\u00e4ngerte der St\u00e4nderat jedoch die Dauer, w\u00e4hrend der Verm\u00f6genswerte gesperrt werden k\u00f6nnen von f\u00fcnf auf zehn Jahre (Art. 3 Abs. 2). Zudem erweiterte die Kleine Kammer die Zielsetzung der R\u00fcckerstattung. So soll die R\u00fcckgabe von eingezogenen Verm\u00f6genswerten - wie vom Bundesrat vorgeschlagen - die Lebensbedingungen der Bev\u00f6lkerung im Herkunftsstaat verbessern. Ziel kann aber auch sein, die Rechtsstaatlichkeit im Herkunftsland zu st\u00e4rken und die Straflosigkeit von Verbrechen zu vermeiden (Art. 8 Bst. b).</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine aus Mitgliedern der SVP-Fraktion bestehende Kommissionsminderheit Yves Nidegger (V, GE) Nichteintreten mit der Begr\u00fcndung, dass das Gesetz den Rechtsstaat und die Unschuldsvermutung ausheble. So war die Minderheit der Auffassung, dass das einseitige Vorgehen der Schweiz, ohne Grundlage eines Rechtshilfeersuchens eines betroffenen Staates zu handeln, den rechtsstaatlichen Prinzipien der Schweiz widerspreche. Die Mehrheit der Kommission war gem\u00e4ss ihren Sprechern der Ansicht, dass die Vorlage einem fundamentalen Interesse der Schweiz entspreche. Die Mehrheit habe kein Interesse daran, dass Potentatengelder krimineller Herkunft in der Schweiz angelegt werden, und zwar einerseits aus entwicklungspolitischen Gr\u00fcnden, andererseits aber auch zum Schutz des Finanzplatzes. Mit 120 zu 50 Stimmen beschloss der Rat Eintreten auf die Vorlage. In der Detailberatung folgte der Rat mit 104 zu 51 Stimmen dem St\u00e4nderat, der die H\u00f6chstdauer f\u00fcr die Sperrung von Verm\u00f6gen von f\u00fcnf auf zehn Jahren verl\u00e4ngert hatte. Eine Kommissionsminderheit Yves Nidegger (V, GE) wollte dem Entwurf des Bundesrates folgen. Die von einer knappen Kommissionsmehrheit beantragte Streichung der M\u00f6glichkeit, das EDA mit der Suche nach einer Verhandlungsl\u00f6sung zu beauftragen, wurde mit 112 zu 58 Stimmen abgelehnt. Bei den \u00fcbrigen Bestimmungen folgte der Nationalrat ebenfalls den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 114 zu 49 Stimmen angenommen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung stimmte der St\u00e4nderat dem Bundesgesetz mit 41 zu 0 und der Nationalrat mit 161 zu 32 Stimmen zu.</b></p><p></p><p></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1285925622207)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|24","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770755661290)\/","SubmissionDate":"\/Date(1272412800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4814,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Finanzwesen"}}