{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100049,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100049,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100049,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100049,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100049,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100049,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100049,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100049,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100049,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100049,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100049,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100049,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100049,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100049,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100049,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100049,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100049,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20100049,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.049","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber Banken und Sparkassen (Sicherung der Einlagen). \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 12. Mai 2010 zur \u00c4nderung des Bankengesetzes (Sicherung der Einlagen)","InitialSituation":"<p>Die Bundesversammlung hat am 19. Dezember 2008 in einer dringlich erkl\u00e4rten Gesetzes\u00e4nderung als Reaktion auf die Krise in den Finanzm\u00e4rkten f\u00fcnf Sofortmassnahmen zur Verst\u00e4rkung des Schutzes der Bankeinlagen beschlossen. Erstens wurden die gesch\u00fctzten Einlagen auf 100 000 Franken angehoben, zweitens wurden die Banken neu verpflichtet, in Abh\u00e4ngigkeit der privilegierten Einlagen ihrer Kundinnen und Kunden st\u00e4ndig 125 Prozent inl\u00e4ndisch gedeckte Forderungen oder \u00fcbrige in der Schweiz belegene Aktiven zu halten, drittens wurde eine grossz\u00fcgigere sofortige Auszahlung von gesicherten Einlagen aus liquiden Mitteln der in Schwierigkeiten geratenen Bank vorgesehen, viertens wurde die Systemobergrenze von heute 4 Milliarden Franken auf 6 Milliarden Franken angehoben und f\u00fcnftens schliesslich wurden Einlagen bei Vorsorgestiftungen gesondert und zus\u00e4tzlich zu den schon gesicherten Bankeinlagen privilegiert.</p><p>Wie der Bundesrat in der Botschaft zu dieser dringlichen, bis zum 31. Dezember 2010 geltenden, Gesetzes\u00e4nderung ausf\u00fchrte, kann mit diesen Sofortmassnahmen der Schutz der Einlagen zwar verbessert werden, er bleibt indessen mit systembedingten M\u00e4ngeln behaftet. Diese bestehen namentlich in der nachsch\u00fcssigen Finanzierung des Einlagensicherungssystems, welche im Sicherungsfall prozyklisch wirkt und die Gefahr einer Kettenreaktion in sich tr\u00e4gt. Das System vermag auch nicht, die Einlagen bei den gr\u00f6sseren Banken vollumf\u00e4nglich zu sichern. Der Bundesrat wollte daher das System des Einlegerschutzes vertieft \u00fcberpr\u00fcfen und dem Parlament eine Vorlage mit weiteren Massnahmen zur Sicherung des Einlegerschutzes unterbreiten.</p><p>Die vorgeschlagene Gesetzes\u00e4nderung stiess jedoch bei den meisten Parteien, in Banken- und Wirtschaftskreisen und auch bei den Kantonen auf zumeist fundamentale Opposition. Aus den mehrheitlich sehr kritischen Stellungnahmen wird klar, dass die in die Vernehmlassung geschickte Vorlage nicht umgesetzt werden kann, soweit sie einen \u00f6ffentlichrechtlichen Einlagensicherungsfonds und eine zweite umfassende Sicherungsstufe durch den Bund (Vorschuss oder Garantie) vorsieht. Der damit verbundene fundamentale Umbau des Einlagensicherungssystems ist zum heutigen Zeitpunkt nicht mehrheitsf\u00e4hig.</p><p>Deshalb sollen die im Dezember 2008 durch die R\u00e4te beschlossenen dringlichen Massnahmen ins Dauerrecht \u00fcberf\u00fchrt werden. Ebenfalls weiterverfolgt werden k\u00f6nnen die unbestrittenen \u00fcbrigen \u00c4nderungen der Vernehmlassungsvorlage (namentlich betreffend Sanierungsverfahren, Auszahlungsfrist und Insolvenzregeln).</p><p>Mit diesen \u00c4nderungen wird die schweizerische Einlagensicherung einen bedeutenden Schritt vorangebracht. In Anbetracht der Fristen f\u00fcr die parlamentarische Behandlung der Vorlage und das fakultative Referendum werden mit dieser Botschaft zwei Erlasse vorgelegt. Erlass A enth\u00e4lt allein die Verl\u00e4ngerung der im Dezember 2008 beschlossenen dringlichen Gesetzes\u00e4nderungen. Er soll bis zum Inkrafttreten von Erlass B, der die dringlichen Gesetzes\u00e4nderungen zusammen mit den zus\u00e4tzlichen \u00c4nderungen ins ordentliche Recht \u00fcberf\u00fchrt, gelten, l\u00e4ngstens aber bis 31. Dezember 2011. Erlass B kann infolge der Referendumsfrist auch bei einer Schlussabstimmung in der Herbstsession 2010 nicht rechtzeitig zur Abl\u00f6sung der dringlichen Gesetzes\u00e4nderungen auf 1. Januar 2011 in Kraft treten. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Der <b>St\u00e4nderat</b> trat ohne Gegenantrag auf die Entw\u00fcrfe ein. Da es beim ersten Entwurf der Vorlage um die Verl\u00e4ngerung der Dringlichkeitsklausel in Sachen Einlagensicherung ging, musste zuerst dieser Entwurf bereinigt werden. Der Rat ver\u00e4nderte die Vorlage des Bundesrates: Dieser hatte eine Verl\u00e4ngerung der dringlichen Massnahmen bis Ende 2011 vorgesehen. Der Rat beschloss die Verl\u00e4ngerung bis Ende 2012. Gem\u00e4ss Artikel\u00a077 des Parlamentsgesetzes wird die Dringlichkeitsklausel, Ziffer II Absatz\u00a01, von der Gesamtabstimmung ausgenommen. Erst nach erfolgter Differenzbereinigung kann die Dringlichkeit des Erlasses beschlossen werden. Der Rat nahm den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 42 zu 0 Stimmen an und \u00fcberwies die Vorlage an den Nationalrat. </p><p>Auch der <b>Nationalrat</b> trat auf den ersten Entwurf ein. Es wurden keine Gegenantr\u00e4ge eingereicht. Die Vorlage wurde mit 73 zu 0 Stimmen in der Gesamtabstimmung gutgeheissen. 122 R\u00e4te hatten an der Abstimmung nicht teilgenommen. Ausgenommen von dieser Abstimmung war wie im St\u00e4nderat zuvor die Dringlichkeitsklausel, \u00fcber die erst nach erfolgter Differenzbereinigung beschlossen werden kann. </p><p>Da der Nationalrat die Ver\u00e4nderungen des <b>St\u00e4nderats</b> gutgeheissen hatte, musste dieser keine Differenzen ausr\u00e4umen. Dieser nahm die Dringlichkeitsklausel mit 32 zu 0 Stimmen einstimmig an, der Nationalrat nahm sie mit 176 zu 0 Stimmen an. </p><p>Mit 43 zu 0 Stimmen wurde Entwurf 1 der Vorlage in der Schlussabstimmung im <b>St\u00e4nderat</b> angenommen; mit 194 zu 0 Stimmen im <b>Nationalrat</b>. Damit wurden die im Dezember 2008 von den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten beschlossenen dringlichen gesetzlichen \u00c4nderungen zur Sicherung der Bankeinlagen um ein weiteres Jahr verl\u00e4ngert. </p><p>In der Detailberatung zum zweiten Entwurf, der im Wesentlichen die dringlichen Massnahmen aus Entwurf 1 des Gesch\u00e4fts in st\u00e4ndiges Recht \u00fcberf\u00fchren sollte, nahm der Rat mit 25 zu 0 Stimmen einstimmig einen Antrag an, der die rechtlichen Verbindlichkeiten aller Netting-Vereinbarungen von allen Massnahmen, welche im Falle von Sanierung und Liquidation getroffen werden, ausnahm. Beim Netting werden Swap-Gesch\u00e4fte gegenseitig aufgerechnet; mit Swap-Gesch\u00e4ften k\u00f6nnen Unternehmen ihre Zins- und W\u00e4hrungsrisiken absichern. Das Netting bewirkt, dass die einzelnen Swap-Gesch\u00e4fte in die Bilanz zwar aufgenommen werden m\u00fcssen, hingegen beim Eigenkapital nur die jeweilige Differenz der Verpflichtungen mit Eigenkapital unterlegt werden muss. Die Eigenkapital-Unterlegung ist somit geringer. W\u00fcrde nun also nicht bloss dieser \"genettete\" Betrag in die Konkursmasse \u00fcberf\u00fchrt, w\u00fcrde keine ausl\u00e4ndische Gegenpartei es sich leisten k\u00f6nnen, mit Schweizer Parteien Swap-Gesch\u00e4fte abzuwickeln, so der Antragssteller. </p><p>In Artikel\u00a025 Absatz\u00a04 wollte die Kommissionsmehrheit - darin vom Bundesrat abweichend - , die FINMA zu einer st\u00e4rkeren Einforderungen des Gegenrechts im Ausland verpflichten; eine Minderheit bevorzugte jedoch den bundesr\u00e4tlichen Vorschlag. Mit 18 zu 15 Stimmen stimmte der Rat f\u00fcr seine Minderheit; mit 31 zu 0 Stimmen nahm er die Vorlage in der Gesamtabstimmung an. </p><p>Der <b>Nationalrat </b>setzte in der Fr\u00fchjahrssession 2011 seine Beratungen zum Gesch\u00e4ft fort. Die Kommissionsmehrheit hatte Eintreten beantragt. Ein linke Kommissionsminderheit wollte die Vorlage an den Bundesrat zur\u00fcckweisen, mit dem Auftrag, den Kleinanlegerschutz in die Revision des Bankengesetzes einzubauen. Die CEg-Fraktion unterst\u00fctzte zwar die Stossrichtung des R\u00fcckweisungsantrages, erachtete aber den Zeitpunkt als nicht geeignet. Auch der Sprecher der RL-Fraktion warb f\u00fcrs Eintreten. Er wies in seinem Votum darauf hin, dass ein solcher Anlegerschutz diverse andere Bundesgesetze tangieren w\u00fcrde und nicht nur das nun zur Diskussion stehende Bundesgesetz \u00fcber die Banken und Sparkassen. Der Sprecher der BD-Fraktion, die sich auch gegen die R\u00fcckweisung wehrte, meinte, dass der beste Anlegerschutz nach wie vor eine gen\u00fcgende Kapitalisierung der Banken sei. Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei und diejenige der Gr\u00fcnen Partei sprachen sich ebenso gegen den R\u00fcckweisungsantrag aus, sodass dieser mit 110 zu 38 Stimmen abgelehnt wurde. </p><p>In der Detailberatung musste der Rat \u00fcber zwei Minderheitsantr\u00e4ge beschliessen. Der erste schlug vor, die Zahlungsverpflichtung der Banken f\u00fcr die Einlagensicherung auf 10 Milliarden Franken zu erh\u00f6hen. Der Bundesrat hatte im Bericht 6 Milliarden vorgeschlagen. Die Kommission beantragte Zustimmung zum Vorschlag des Bundesrates. Der zweite Minderheitsantrag wollte die Einlagensicherung der Banken nicht mehr wie bisher als reine Zahlungsverpflichtung der Banken organisiert wissen, sondern diese tats\u00e4chlich \u00e4ufnen. Banken, die \u00fcber eine direkte vollst\u00e4ndige Staatsgarantie verf\u00fcgten, w\u00e4ren von der Pflicht ausgenommen gewesen. Die Mehrheit schlug vor, dem Bundesrat zu folgen. Beide Antr\u00e4ge wurden abgelehnt. Unterst\u00fctzung fanden die Antr\u00e4ge bei der Ratslinken. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 154 zu 0 Stimmen einstimmig angenommen. </p><p>Die verbleibende Differenz wurde von <b>beiden R\u00e4ten</b> ohne Debatte bereinigt.</p><p></p><p><b>Mit 44 zu 0 Stimmen stimmte der St\u00e4nderat dem zweiten Entwurf in der Schlussabstimmung einstimmig zu. Ebenso einstimmig - mit 189 zu 0 Stimmen - nahm auch der Nationalrat diesen an.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1363910400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770755677950)\/","SubmissionDate":"\/Date(1273622400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4814,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}