{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100057,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100057,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100057,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100057,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100057,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100057,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100057,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100057,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100057,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100057,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100057,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100057,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100057,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100057,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100057,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100057,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100057,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20100057,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.057","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"6 Wochen Ferien f\u00fcr alle. Volksinitiative","Description":"Botschaft vom 18. Juni 2010 zur Volksinitiative \"6 Wochen Ferien f\u00fcr alle\"","InitialSituation":"<p>Die Eidgen\u00f6ssische Volksinitiative \"6 Wochen Ferien f\u00fcr alle\" verlangt, die Bundesverfassung (BV) dahingehend zu \u00e4ndern, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Ferien von j\u00e4hrlich mindestens sechs Wochen haben. Die Anpassung ans neue Recht erfolgt dabei in Etappen. Die Initiative ist am 26. Juni 2009 mit 107 639 g\u00fcltigen Unterschriften eingereicht worden.</p><p>Die geltende Ferienregelung geht zur\u00fcck auf eine 1984 erfolgte Revision des Obligationenrechts (OR). Damals wurde der gesetzliche Ferienanspruch, der je nach Kanton zwei oder drei Wochen dauerte, auf vier Wochen verl\u00e4ngert; Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr und Lehrlingen gew\u00e4hrt das Gesetz seither eine f\u00fcnfte Ferienwoche (Art. 329a und 345a Abs. 3 OR). In den Augen des Bundesrates hat sich diese Ferienregelung bew\u00e4hrt. Sie bel\u00e4sst den Vertragsparteien und den Sozialpartnern den n\u00f6tigen Spielraum, sich f\u00fcr eine grossz\u00fcgigere Ferienregelung zu entscheiden (Art. 362 OR), Produktivit\u00e4tsfortschritte aber auch in anderer Form an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur\u00fcckzugeben. In Frage kommen daf\u00fcr ein h\u00f6herer Lohn, k\u00fcrzere Arbeitszeiten oder sonstige attraktive Arbeitsbedingungen.</p><p>F\u00fcr die Initiantinnen und Initianten bedeuten mehr Ferien mehr Erholung und damit auch Fortschritte beim Gesundheitsschutz. Dies gilt aber nur dann, wenn der Arbeitgeber gewillt und wirtschaftlich in der Lage ist, zus\u00e4tzliches Personal einzustellen. Die blosse Verl\u00e4ngerung des Ferienanspruchs bietet daf\u00fcr keine Gew\u00e4hr. Zu bef\u00fcrchten ist im Gegenteil, dass mit einem Zwang zu sechs Wochen Ferien die physische und psychische Belastung am Arbeitsplatz weiter zunimmt. Mit der heutigen Ferienregelung erf\u00fcllt die Schweiz alle v\u00f6lkerrechtlich eingegangenen Verpflichtungen. Ein Rechtsvergleich zeigt auch, dass - anders als vor 30 Jahren - kein Nachholbedarf gegen\u00fcber dem Ausland besteht. Dies gilt insbesondere dann, wenn man neben der Ferienregelung auch die Feiertage und die Modalit\u00e4ten miteinbezieht, die in der Schweiz f\u00fcr den Bezug der Ferien gelten.</p><p>Der Bundesrat beantragt dem Parlament deshalb, die Volksinitiative \"6 Wochen Ferien f\u00fcr alle\" Volk und St\u00e4nden ohne Gegenentwurf und mit der Empfehlung zu unterbreiten, die Initiative abzulehnen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Gemeinsam mit der Volksinitiative behandelte der <b>Nationalrat</b> drei parlamentarische Initiativen, die alle eine Verl\u00e4ngerung der gesetzlichen Ferien verlangen: die Initiative \"Mindestens 5 Wochen Ferien f\u00fcr alle\" von Susanne Leutenegger Oberholzer (S, BL), die Initiative \"Erh\u00f6hung des Ferienanspruchs\" von Ueli Leuenberger (G, GE) und die Initiative \"Mindestens 5 Wochen Ferien f\u00fcr Personen \u00fcber 50\" von Dominique de Buman (CEg, FR).</p><p>Der Nationalrat beschloss den parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben. Mit 110 zu 61 Stimmen empfahl er nach \u00fcber f\u00fcnfst\u00fcndiger Debatte und gegen den Willen einer links-gr\u00fcnen Minderheit, die Volksinitiative abzulehnen. Drei Mitglieder der CEg-Fraktion schlossen sich SP- und gr\u00fcner Fraktion an. Zuvor hatte der Rat bereits mit 110 zu 64 Stimmen einen direkten Gegenentwurf von Alec von Graffenried (G, BE) abgelehnt, der vorsah, den j\u00e4hrlichen Ferienanspruch schrittweise auf f\u00fcnf Wochen anzuheben. In seinen Augen geht die Volksinitiative zu weit geht und l\u00e4sst den Sozialpartnern keinen Handlungsspielraum mehr f\u00fcr differenzierte L\u00f6sungen. </p><p>In der Debatte betonten sowohl die Bef\u00fcrworter als auch die Gegner der Volksinitiative, dass sich die Schweizer Wirtschaft im internationalen Vergleich in einem guten Zustand befindet. Allerdings zogen sie daraus vollkommen gegens\u00e4tzliche Schl\u00fcsse. Die Gr\u00fcne und die Sozialdemokratische Fraktion unterstrichen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer viel auf sich nehmen, um mit der wirtschaftlichen Entwicklung Schritt zu halten. Die Produktivit\u00e4t sei zwar gestiegen, gleichzeitig sei aber durch die massiven Umstrukturierungen und die zunehmende Flexibilisierung die Besch\u00e4ftigungslage prek\u00e4rer und die Arbeitsbelastung gr\u00f6sser geworden. Eine Studie des Seco habe gezeigt, dass Arbeitsstress Kosten in der Gr\u00f6ssenordnung von zehn Milliarden Franken pro Jahr verursacht. Die Verl\u00e4ngerung der Ferien sei deshalb eine M\u00f6glichkeit, die Gewinne aus der Produktivit\u00e4tssteigerung auch an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterzugeben und Stress vorzubeugen. Auch w\u00e4re so eine bessere Vereinbarung von Beruf und Familie m\u00f6glich. Da nur gut die H\u00e4lfte der Arbeitsverh\u00e4ltnisse einem Gesamtarbeitsvertrag unterliegt, m\u00fcsse der gesetzliche Mindestferienanspruch, der im \u00dcbrigen seit 27 Jahren unver\u00e4ndert blieb, erh\u00f6ht werden, damit alle davon profitieren k\u00f6nnen. </p><p>Die Initiativgegner interpretierten die Wirtschafts- und Finanzlage der Schweiz v\u00f6llig anders. In ihren Augen stellt das liberale Arbeitsrecht einen der zentralen Vorteile des Wirtschaftsstandorts Schweiz dar. Diesen Vorteil gelte es zu bewahren. Auch sei den Sozialpartnern das Vertrauen entgegenzubringen, dass sie in der Lage sind, sich auf flexiblere L\u00f6sungen zu einigen; diese k\u00f6nnen von einer f\u00fcnften Ferienwoche, wie sie in gewissen Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen vorgesehen ist, bis hin zur Vereinbarung flexibler, familienfreundlicherer Arbeitszeiten reichen. Die Annahme der Volksinitiative habe eine - f\u00fcr eine zus\u00e4tzliche Ferienwoche auf zwei Prozent gesch\u00e4tzte - Lohnkostenerh\u00f6hung zur Folge, was der Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweizer Wirtschaft, die bereits mit dem starken Franken und hohen Lohnkosten zu k\u00e4mpfen habe, schaden w\u00fcrde. Dar\u00fcber hinaus w\u00fcrde ein Ferienanspruch von sechs Wochen die Schweizer Kleinstbetriebe, in denen mehr als zwei Drittel der Schweizer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besch\u00e4ftigt sind, vor grosse Umsetzungsschwierigkeiten stellen.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> folgte der Mehrheit seiner Kommission und sprach sich aus den gleichen Gr\u00fcnden wie der Nationalrat gegen die Initiative aus. Die heutigen Ferienregelungen, die h\u00e4ufig grossz\u00fcgiger seien als das geltende Recht, seien unter den Sozialpartnern ausgehandelt worden und w\u00fcrden deshalb den Bed\u00fcrfnissen und M\u00f6glichkeiten der einzelnen Branchen Rechnung tragen. Eine Einschr\u00e4nkung dieses Spielraums w\u00e4re somit problematisch f\u00fcr den schweizerischen Arbeitsmarkt und die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweizer Wirtschaft. Der Kommissionssprecher betonte, dass sich die Kommission der hohen Anforderungen der heutigen Arbeitswelt bewusst ist. Sie ist allerdings nicht davon \u00fcberzeugt, dass die Probleme mit einer Erh\u00f6hung des gesetzlichen Mindestferienanspruchs gel\u00f6st werden k\u00f6nnen. Viele Unternehmen k\u00f6nnten kein zus\u00e4tzliches Personal einstellen, um den erh\u00f6hten Ferienanspruch zu kompensieren, was letztlich entweder zu mehr Stress oder zu zus\u00e4tzlichen \u00dcberstunden f\u00fchren w\u00fcrde.</p><p>In den Augen der Kommissionsminderheit k\u00f6nnten mit einer Annahme der Initiative die stressbedingten Gesundheitskosten gesenkt werden. Die Initiative sei weniger als Hemmnis f\u00fcr die Wettbewerbsf\u00e4higkeit denn viel mehr als Investition in die Gesundheit der Mitarbeitenden und als Anerkennung ihrer Leistungen zu betrachten: Die Produktivit\u00e4t sei in den vergangenen zwanzig Jahren n\u00e4mlich viel st\u00e4rker gestiegen als die L\u00f6hne. Diese Argumente vermochten den St\u00e4nderat jedoch nicht zu \u00fcberzeugen: Er beschloss mit 28 zu 10 Stimmen, die Initiative Volk und St\u00e4nden zur Ablehnung zu empfehlen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat mit 122 zu 61 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Bundesbeschluss an, in welchem Volk und St\u00e4nden empfohlen wird, die Initiative abzulehnen. Die Gr\u00fcne und die Sozialdemokratische Fraktion stimmten geschlossen gegen den Beschluss. Der St\u00e4nderat nahm den Bundesbeschluss mit 32 zu 10 Stimmen ohne Enthaltung an.</b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 11. M\u00e4rz 2012 mit 66,5\u00a0Prozent Nein-Stimmen und von 20 Kantonen und 6 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1308268800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":"I","Modified":"\/Date(1770758320230)\/","SubmissionDate":"\/Date(1276819200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4814,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}