{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100058,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100058,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100058,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100058,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100058,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100058,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100058,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100058,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100058,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100058,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100058,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100058,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100058,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100058,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100058,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100058,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100058,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20100058,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.058","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"\u00dcbereinkommen des Europarates \u00fcber die Cyberkriminalit\u00e4t. Genehmigung und Umsetzung","Description":"Botschaft vom 18. Juni 2010 \u00fcber die Genehmigung und Umsetzung des \u00dcbereinkommens des Europarates \u00fcber die Cyberkriminalit\u00e4t","InitialSituation":"<p>Das \u00dcbereinkommen des Europarates vom 23. November 2001 \u00fcber die Cyberkriminalit\u00e4t ist am 1. Juli 2004 in Kraft getreten. Es ist die erste und bisher einzige internationale Konvention, die sich mit Computer- und Netzwerkkriminalit\u00e4t befasst. Die Vertragsstaaten werden verpflichtet, ihre Gesetzgebung den Herausforderungen neuer Informationstechnologien anzupassen. Die Schweiz erf\u00fcllt die Anforderungen des \u00dcbereinkommens bereits weitgehend; punktuelle Anpassungen des Strafgesetzbuches und des Rechtshilfegesetzes sowie die Anbringung von verschiedenen Vorbehalten und Erkl\u00e4rungen sind notwendig.</p><p>Die Konvention enth\u00e4lt in einem ersten Teil materielle Strafbestimmungen; Ziel ist eine Harmonisierung des Strafrechts zwischen den Staaten. In einem zweiten Teil werden Regelungen f\u00fcr das Strafverfahren getroffen. Es geht vorrangig um Fragen der Beweiserhebung und Beweissicherung elektronischer Daten in der Strafuntersuchung. Schliesslich behandelt das \u00dcbereinkommen die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen unter den Staaten. Das Zusammenwirken zwischen den verschiedenen Vertragsparteien soll in seinem Ablauf schnell und effizient gestaltet werden.</p><p>Die Schweiz hat das \u00dcbereinkommen am 23. November 2001 unterzeichnet. Die durch das Parlament verabschiedete Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007, die am 1. Januar 2011 in Kraft treten wird, vermag den Anforderungen der Konvention zu gen\u00fcgen. Das Parlament hat des Weiteren die Annahme der Motion Glanzmann-Hunkeler (07.3629) beschlossen, welche die Ratifikation der Europaratskonvention fordert.</p><p>Das materielle Strafrecht mit seinen am 1. Januar 1995 in Kraft getretenen Bestimmungen im Bereich \"Computerstrafrecht\" vermag den Erfordernissen der Konvention \u00fcber weite Strecken zu gen\u00fcgen. Anpassungsbedarf ergibt sich bez\u00fcglich des Straftatbestandes des unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis StGB, sog. \"Hacking\"-Tatbestand). Hier wird eine Vorverlagerung der Strafbarkeit vorgesehen: Strafbar macht sich auch, wer Programme, Passw\u00f6rter oder andere Daten zug\u00e4nglich macht im Wissen, dass diese f\u00fcr das illegale Eindringen in ein Computersystem verwendet werden sollen. Daneben wird, zus\u00e4tzlich zu den Erfordernissen gem\u00e4ss Konvention, vorgeschlagen, das wiederholt kritisierte Merkmal der fehlenden Bereicherungsabsicht in Artikel\u00a0143bis StGB zu streichen.</p><p>Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit ist f\u00fcr die Umsetzung der Artikel\u00a030 und 33 der Konvention ebenfalls eine Anpassung (neuer Art. 18b des Rechtshilfegesetzes) erforderlich. Die schweizerischen Vollzugsbeh\u00f6rden sollen erm\u00e4chtigt werden, elektronische Verkehrsdaten vor Abschluss des Rechtshilfeverfahrens weiterzugeben. Diese M\u00f6glichkeit wird durch die Kurzlebigkeit von Computerdaten</p><p>gerechtfertigt. Sie ist jedoch nur in zwei besonderen F\u00e4llen vorgesehen und wird so weit eingeschr\u00e4nkt, dass die Rechte der betroffenen Person angemessen gesch\u00fctzt bleiben. Die vorgeschlagene Revision bezieht sich nicht auf Inhaltsdaten aus elektronischer Kommunikation. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Im <b>St\u00e4nderat</b> war Eintreten auf die Vorlage unbestritten und er stimmte dem Bundesbeschluss in der Gesamtabstimmung mit 33 zu 0 Stimmen zu.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>beantragte eine Kommissionsminderheit Alfred Heer (V, ZH), unterst\u00fctzt von der SVP-Fraktion, Nichteintreten. Eine Kommissionsminderheit Carlo Sommaruga (S, GE) beantragte R\u00fcckweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, einen Entwurf zu unterbreiten, der es erm\u00f6glicht, s\u00e4mtliche Vorbehalte auszur\u00e4umen. Der Antrag auf Nichteintreten wurde damit begr\u00fcndet, dass das Abkommen mehr Aufwand ohne effektiven Nutzen f\u00fcr die Schweiz bringe. Die Kommissionsminderheit zeigte sich zudem besorgt dar\u00fcber, dass die Schweiz Daten des elektronischen Verkehrs an ausl\u00e4ndische Beh\u00f6rden auch vor Abschluss eines Rechtshilfeverfahrens weiterleiten soll. Damit w\u00fcrden rechtsstaatliche Grunds\u00e4tze \u00fcber Bord geworfen. Die Sprecher der Kommissionsmehrheit hielten fest, dass die Konvention bislang die einzige sei, die das Ziel verfolgt, die Gesetzgebung zur Internetkriminalit\u00e4t europaweit anzugleichen. Die Zusammenarbeit bei der Bek\u00e4mpfung von Internetkriminalit\u00e4t soll auf internationaler Ebene vereinfacht und effizient gestaltet werden. Bundesr\u00e4tin Simonetta Sommaruga betonte, dass sich die \u00c4nderung des Rechtshilfegesetzes auf zwei besondere F\u00e4lle beschr\u00e4nke und die Strafprozessordnung nicht tangiert werde. Mit 112 zu 36 Stimmen beschloss der Rat Eintreten auf die Vorlage. Der Antrag auf R\u00fcckweisung wurde mit 91 zu 57 Stimmen abgelehnt. In der Detailberatung war die Bestimmung der Konvention umstritten, dass sich nur strafbar macht, wer unbefugt in ein \"besonders gesichertes Datenverarbeitungssystem\" eindringt. Eine Minderheit Barbara Schmid-Federer (CEg, ZH) war der Meinung, dass diese Einschr\u00e4nkung eine wirksame Strafverfolgung von Hackern erschwert. Sie wollte auf die Voraussetzung der \"besonderen Sicherung\" verzichten. Mit 105 zu 41 Stimmen wurde der Antrag der Minderheit abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 117 zu 30 Stimmen angenommen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss vom St\u00e4nderat mit 44 zu 0 und vom Nationalrat mit 179 zu 8 Stimmen angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1300406400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770754785497)\/","SubmissionDate":"\/Date(1276819200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4814,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}