{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100060,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100060,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100060,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100060,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100060,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100060,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100060,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100060,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100060,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100060,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100060,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100060,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100060,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100060,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100060,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100060,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100060,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20100060,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.060","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Sicheres Wohnen im Alter. Volksinitiative","Description":"Botschaft vom 23. Juni 2010 zur Volksinitiative \"Sicheres Wohnen im Alter\"","InitialSituation":"<p>Die Eigenmietwertbesteuerung soll f\u00fcr alle Wohneigent\u00fcmerinnen und Wohneigent\u00fcmer aufgehoben werden. Der Bundesrat schl\u00e4gt damit den vom Parlament geforderten Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung vor. Der Wechsel vereinfacht das Steuerrecht in einem zentralen Bereich. Der Bundesrat hat der Volksinitiative \"Sicheres Wohnen im Alter\" einen indirekten Gegenvorschlag gegen\u00fcbergestellt und eine entsprechende Botschaft verabschiedet.</p><p>Der Hauseigent\u00fcmerverband Schweiz (HEV) reichte am 23. Januar 2009 die Volksinitiative \"Sicheres Wohnen im Alter\" ein. Danach soll den Rentnerinnen und Rentnern ein einmaliges Wahlrecht einger\u00e4umt werden, um auf die Besteuerung des Eigenmietwerts zu verzichten. Im Gegenzug sollen gem\u00e4ss der Initiative die Kosten f\u00fcr Massnahmen, welche dem Energiesparen, dem Umweltschutz und der Denkmalpflege dienen, vollumf\u00e4nglich abziehbar bleiben. Dies gilt auch f\u00fcr Unterhaltskosten bis zu einem Maximalbetrag von 4000 Franken.</p><p>Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, weil sie zur einer sachlich nicht begr\u00fcndeten Ungleichbehandlung anderer Personengruppen f\u00fchrt und das Steuerrecht unn\u00f6tig verkompliziert. Der Bundesrat sieht keine Veranlassung f\u00fcr eine solche Privilegierung von Rentnerhaushalten.</p><p>Indirekter Gegenvorschlag des Bundesrates</p><p>Der Bundesrat sieht aber auch Handlungsbedarf im Bereich der Besteuerung des Wohneigentums. Das geltende Recht ist kompliziert und setzt falsche Anreize.</p><p>Die Abschaffung des Eigenmietwerts f\u00fcr alle Wohneigent\u00fcmerinnen und Wohneigent\u00fcmer sowie die Streichung der entsprechenden Abz\u00fcge f\u00fcr Unterhaltskosten und Schuldzinsen beseitigen die M\u00e4ngel des heutigen Systems und f\u00fchren zu einer substantiellen Vereinfachung.</p><p>Weiterhin abzugsf\u00e4hig bleiben besonders wirkungsvolle Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie denkmalpflegerische Arbeiten. Ausserdem k\u00f6nnen Ersterwerber von Wohneigentum Schuldzinsen zeitlich und betragsm\u00e4ssig begrenzt in Abzug bringen. Damit wird dem Verfassungsauftrag zur F\u00f6rderung des Wohneigentums Rechnung getragen.</p><p>Schuldzinsen k\u00f6nnen ausserdem auch dann in Abzug gebracht werden, wenn sie Gewinnungskosten darstellen, allerdings nur im Umfang von 80 Prozent der steuerbaren Verm\u00f6gensertr\u00e4ge. Damit wird insbesondere sichergestellt, dass auch Wohneigent\u00fcmerinnen und Wohneigent\u00fcmer Schuldzinsen abziehen k\u00f6nnen, sofern sie steuerbare Verm\u00f6gensertr\u00e4ge erzielen. Gleichzeitig werden mit der Neuregelung des Schuldzinsenabzugs die Fehlanreize des geltenden Rechts beseitigt. </p><p>Auf der Basis dieses indirekten Gegenvorschlags liegt nunmehr ein konkreter Umsetzungsvorschlag vor zu der vom Parlament \u00fcberwiesenen Motion Kuprecht (05.3864).</p><p>Aufkommensneutralit\u00e4t</p><p>Nach Berechnungen der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung (ESTV) f\u00fchrt die Streichung der Abzugsm\u00f6glichkeiten bei der direkten Bundessteuer zu Mehrertr\u00e4gen von rund 450 Millionen Franken. Mindereinahmen von rund 365 Millionen Franken fallen f\u00fcr besonders wirkungsvolle Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie f\u00fcr den Ersterwerb von selbstbewohntem Wohneigentum an. Da der Mehrertrag das Resultat verschiedener Sch\u00e4tzungen darstellt, ergibt sich unter dem Strich eine \"Schwarze Null\". Der Systemwechsel erweist sich bei der direkten Bundessteuer somit als aufkommensneutral. (Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates vom 23.06.2010)</p>","Proceedings":"<p>Im <b>St\u00e4nderat </b>beantragte Kommissionssprecher Rolf Schweiger (RL, ZG) dem Beschluss des Bundesrats zu folgen und die Volksinitiative \"Sicheres Wohnen im Alter\" zur Ablehnung zu empfehlen Mit dieser Initiative w\u00fcrden in der Schweiz zwei Klassen von Steuerpflichtigen geschaffen, n\u00e4mlich solche, die vor dem AHV-Alter stehen, und solche, die im AHV-Alter stehen, was rechtlich problematisch sei. Hannes Germann (V, SH) stellte den Antrag, die Initiative zur Annahme zu empfehlen, welcher mit 28 zu 3 Stimmen abgelehnt wurde. </p><p>Die Kommission hatte beschlossen auf den urspr\u00fcnglichen indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates nicht einzutreten. Sie bef\u00fcrwortete zwar grunds\u00e4tzlich einen Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung. Basierend auf den Erkenntnissen der Anh\u00f6rungen des Hauseigent\u00fcmerverbands und der Kantone beauftragte sie aber den Bundesrat, ihr einen zweiten Gegenentwurf zu unterbreiten, welcher drei Punkte ber\u00fccksichtigt: Erstens soll die Vorlage keine Mehreinnahmen f\u00fcr den Bund zur Folge haben, zweitens darf der Mittelstand vom Systemwechsel nicht \u00fcberdurchschnittlich belastet werden und drittens soll eine Gesetzes\u00e4nderung nicht dazu f\u00fchren, dass der Neuerwerb von Wohneigentum erschwert wird. Gem\u00e4ss Rolf Schweiger (RL, ZG) erf\u00fcllt der nun vorliegende indirekte Gegenvorschlag diese Anforderungen in optimaler Weise. Deshalb empfahl die Kommissionsmehrheit diesem zuzustimmen. Im Namen der Minderheit beantragte Roberto Zanetti (S, SO) Nichteintreten auf die Vorlage, da sie keine Vereinfachung bewirke. Mit 22 zu 14 Stimmen trat der Rat auf den Gegenentwurf ein. In der Detailberatung beantragte die Kommissionsmehrheit die Streichung von Artikel\u00a032a Absatz\u00a01 und 2 und von Artikel\u00a032b Absatz\u00a05 des ersten Gegenentwurfs zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG). Allgemein soll der Abzug f\u00fcr den Unterhalt von Liegenschaften abgeschafft werden. Da der Mietwert, der als fiktiver Ertrag zu betrachten ist, nicht mehr versteuert werden muss, k\u00f6nne folglich auch kein Abzug mehr f\u00fcr die Gewinnungskosten gemacht werden, insbesondere f\u00fcr den Unterhalt, so die Argumentation des Kommissionssprechers. Das hat erstens zur Folge, dass die energetischen Sanierungsmassnahmen nicht mehr abgezogen werden k\u00f6nnen, da der Staat bereits durch Subventionen Anreize geschaffen hat. Zweitens ist auch f\u00fcr denkmalgesch\u00fctzte Geb\u00e4ulichkeiten kein Abzug mehr vorgesehen, da die Mehrheit der Kommission davon ausgeht, dass diese bei einer gewissen Bedeutung subventioniert werden. Hans Altherr (RL, AR) beantragte im Namen der Minderheit den Abzug f\u00fcr denkmalpflegerische Arbeiten beizubehalten. Der St\u00e4nderat strich zwar gem\u00e4ss Antrag der Mehrheit Artikel\u00a032a Absatz\u00a01 DBG, sprach sich aber bei Absatz\u00a02, dem urspr\u00fcnglichen Entwurf des Bundesrates folgend, deutlich f\u00fcr den Antrag der Minderheit aus. Dem \u00c4nderungsantrag der Minderheit bei Artikel\u00a032b Absatz\u00a05 wurde infolgedessen auch zugestimmt. Alex Kuprecht (V, SZ) beantragte dar\u00fcber hinaus den Artikel\u00a032a DBG mit einem Absatz\u00a03 zu erg\u00e4nzen, welcher einen Abzug f\u00fcr den Unterhalt der selbstbewohnten Liegenschaft von maximal 6 000 Franken vorsieht, wobei alle 5 Jahre nach dem Erwerb der selbstbewohnten Liegenschaft der doppelte Betrag abgezogen werden kann. Dieser Antrag wurde vom Rat mit 17 zu 13 Stimmen angenommen. Die Kommissionsmehrheit beantragte Artikel\u00a033 Absatz\u00a04 und 5 DBG dahingehend anzupassen, dass die Abz\u00fcge f\u00fcr Ersterwerber von 10 000 Franken auf 12 000 Franken f\u00fcr Ehepaare und von 5 000 auf 6 000 Franken f\u00fcr alle \u00fcbrigen Steuerpflichtigen erh\u00f6ht werden. Des Weiteren soll die Abzugsm\u00f6glichkeit statt w\u00e4hrend 10 Jahren um 10 Prozent w\u00e4hrend 20 Jahren um 5 Prozent verringert werden. Mit diesen Massnahmen soll der Ersterwerb von Wohneigentum zus\u00e4tzlich erleichtert werden. Der Rat nahm, der Empfehlung der Kommissionsmehrheit folgend, die \u00c4nderungen der erw\u00e4hnten Artikel an. Infolge der \u00c4nderung von Artikel\u00a033 Absatz\u00a05 DBG, musste auch Artikel\u00a0205d DBG entsprechend angepasst werden. Die beschlossenen \u00c4nderungen des DBG zogen im Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) \u00e4quivalente Modifikationen nach sich. In der Gesamtabstimmung wurde der indirekte Gegenvorschlag schliesslich mit 17 zu 12 Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen. Nachdem der Gegenentwurf im St\u00e4nderat beschlossen worden war, verl\u00e4ngerten die beiden R\u00e4te, gem\u00e4ss Antrag der jeweiligen Kommission, die Behandlungsfrist der Volksinitiative \"Sicheres Wohnen im Alter\" um ein Jahr, d.h. bis zum 23. Juli 2012.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>empfahl Hildegard F\u00e4ssler-Osterwalder (S, SG) im Namen der Kommissionsmehrheit die Volksinitiative zur Ablehnung (Vorlage 1). Sie argumentierte unter anderem mit Steuerausf\u00e4llen f\u00fcr Bund und Kantone von mehreren hundert Millionen Franken und mit dem Problem der Zweitwohnungen. Ausserdem solle es keine Bevorzugung einer einzelnen Bev\u00f6lkerungsgruppe, also hier der Wohneigentumsbesitzenden im Rentenalter, geben. Eine rechts-b\u00fcrgerliche Minderheit beantragte hingegen die Annahme der Initiative. Die Bef\u00fcrworter der Initiative argumentieren unter anderem, dass sie vorsorgepolitisch sinnvoll sei, die Eigenverantwortung f\u00f6rdere und die Probleme von Rentnern l\u00f6se, die M\u00fche haben, Steuern auch auf nichtvorhandenem Einkommen zu entrichten. Der Rat empfahl, der Kommissionsminderheit folgend, die Initiative mit 97 zu 72 Stimmen zur Annahme. F\u00fcr die Initiative stimmten die SVP-Fraktion sowie ein Grossteil der FDP-Liberalen-Fraktion und der CVP/EVP/glp-Fraktion - letztere, obwohl Fraktionssprecherin Lucrezia Meier-Schatz (CEg, SG) f\u00fcr ein Nein pl\u00e4diert hatte. Die SP-Fraktion und die Gr\u00fcne-Fraktion lehnten die Initiative ab. </p><p>Beim Gegenentwurf (Vorlage 2) beantragte die Kommissionsmehrheit Nichteintreten. Gem\u00e4ss der Kommissionssprecherin k\u00e4me es mit dieser Vorlage unter anderem zu einer Versch\u00e4rfung der Ungerechtigkeiten zwischen Mietern auf der einen Seite und Wohneigent\u00fcmern auf der anderen. Eine aus Vertretern der SVP-, FDP-Liberalen- und der gr\u00fcnen Fraktion bestehende Minderheit beantragte Eintreten auf den indirekten Gegenvorschlag. Der geplante Systemwechsel erm\u00f6gliche die F\u00f6rderung der Ersterwerber und das Problem der Rentnerinnen und Rentner mit wenig oder ohne Schulden werde gel\u00f6st. Ausserdem k\u00f6nne bei der Detailberatung noch \u00fcber die Abz\u00fcge bei den Unterhaltskosten diskutiert werden. Weiter argumentierte die Minderheit, dass mit dem Gegenentwurf der Anreiz zum Schuldenmachen aufgehoben werde und sich - im Widerspruch zur Mehrheit - die Unterschiede und Ungerechtigkeiten zwischen Mietenden und Besitzenden verringern w\u00fcrden. Der Rat folgte der Mehrheit und beschloss Nichteintreten auf den Gegenvorschlag mit 114 zu 58 Stimmen. Die b\u00fcrgerlichen Fraktionen wollten zur H\u00e4lfte oder mehrheitlich nicht auf den Gegenentwurf eintreten. Die gr\u00fcne Fraktion trat mehrheitlich ein, um die vom St\u00e4nderat aufgenommenen Abz\u00fcge wieder streichen zu k\u00f6nnen. Die SP-Fraktion glaubte hingegen nicht an eine solche Ver\u00e4nderung des Gegenvorschlags und stimmte deshalb mit Nein. </p><p></p><p>Mit 35 zu 5 Stimmen hielt der <b>St\u00e4nderat</b> an seinem Beschluss fest, die Initiative Volk und St\u00e4nden zur Ablehnung zu empfehlen. Mit 23 zu 17 Stimmen folgte er einer Minderheit, die vorschlug, nicht (mehr) auf den Gegenvorschlag einzutreten. Peter Bieri (CE, ZG) und Jean-Ren\u00e9 Fournier (CE, VS) wiesen in ihren Voten auf die finanzielle Belastung f\u00fcr den Bundeshaushalt hin, die sich durch Artikel\u00a032a Absatz\u00a03 des indirekten Gegenvorschlags ergeben w\u00fcrden. Zudem lehnte die grosse Mehrheit der Finanzdirektoren der Kantone diesen Gegenvorschlag (und die Initiative) ab. </p><p>Die Kommissionsmehrheit schlug dem <b>Nationalrat</b> Zustimmung zum Beschluss des St\u00e4nderates vor. Eine rechtsb\u00fcrgerliche Minderheit beantragte Festhalten. Mit 103 zu 67 Stimmen folgte der Rat der Empfehlung seiner Kommissionsmehrheit. Hatten die CEg-Vertreter noch bei der ersten Abstimmung mehrheitlich f\u00fcr die Initiative gestimmt, empfahlen sie sie nun grossmehrheitlich zur Ablehnung. </p><p></p><p><b>Der St\u00e4nderat nahm den Beschluss mit 36 zu 6 Stimmen und einer Enthaltung in der Schlussabstimmung an, der Nationalrat mit 119 zu 77 Stimmen. </b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 23. September 2012 mit 52,6\u00a0Prozent Nein-Stimmen und von 11 Kantonen und 5 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1331856000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2846","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770756555610)\/","SubmissionDate":"\/Date(1277251200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4815,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Raumplanung und Wohnungswesen"}}