{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100061,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100061,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100061,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100061,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100061,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100061,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100061,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100061,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100061,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100061,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100061,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100061,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100061,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100061,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100061,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100061,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100061,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20100061,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.061","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) f\u00fcr die Jahre 2011-2012","Description":"Botschaft vom 23. Juni 2010 \u00fcber die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und die Leistungsvereinbarungen Bund-SBB f\u00fcr die Jahre 2011-2012","InitialSituation":"<p>Mit der vorliegenden Botschaft legt der Bundesrat die Ziele f\u00fcr die Entwicklung der vom Bund finanzierten beziehungsweise mitfinanzierten, Eisenbahninfrastruktur der SBB und der Privatbahnen und die daf\u00fcr ben\u00f6tigten Finanzmittel f\u00fcr 2011 und 2012 fest.</p><p>Mit der Leistungsvereinbarung Bund-SBB 2011-2012 (LV SBB 11-12) einigen sich Bund und SBB zum vierten Mal seit Inkrafttreten der Bahnreform 1999 gemeinsam auf die von der SBB zu erreichenden Ziele und die daf\u00fcr vom Bund zur Verf\u00fcgung gestellten Finanzmittel f\u00fcr den Betrieb, Unterhalt und Erhalt der Eisenbahninfrastruktur der SBB.</p><p>F\u00fcr die Privatbahninfrastruktur wird aufgrund der \u00fcberwiegend positiven Erfahrungen aus den bisherigen Leistungsvereinbarungen mit der SBB eine weitgehende Angleichung der Eisenbahninfrastrukturfinanzierung von SBB und Privatbahnen erreicht. Mit der vorliegenden Botschaft werden die Ziele und der Verpflichtungskredit f\u00fcr 2011-2012 festgelegt.</p><p>Mit dem Bundesgesetz \u00fcber die Bahnreform 2 (Revision der Erlasse \u00fcber den \u00f6ffentlichen Verkehr) (R\u00f6VE) vom 20. M\u00e4rz 2009 wurden die Rechtsgrundlagen f\u00fcr die Finanzierung der Schieneninfrastruktur ge\u00e4ndert. Mit den am 1. Januar 2010 wirksam gewordenen \u00c4nderungen des SBB-Gesetzes (SBBG) werden die Instrumente f\u00fcr die Infrastrukturfinanzierung von SBB und Privatbahnen weitgehend angeglichen. </p><p>So gelten die im revidierten Eisenbahngesetz (EBG) und in der neuen Verordnung \u00fcber die Konzessionierung und Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (KFEV) beschriebenen Prozesse f\u00fcr das Controlling der Infrastrukturfinanzierung gleichermassen f\u00fcr die SBB und die Privatbahnen. Mit der vorliegenden Botschaft wird darum f\u00fcr die Zielvorgaben und die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur erstmals eine gesamtschweizerische Perspektive eingenommen.</p><p>Die Laufzeit der zwischen Bundesrat und SBB ausgehandelten vierten Leistungsvereinbarung und der mit den Privatbahnen abzuschliessenden Vereinbarungen betr\u00e4gt nur zwei Jahre. Aufgrund der am 5. Dezember 2008 vom Bundesrat beschlossenen \u00c4nderung der Finanzhaushaltsverordnung ergibt sich die Notwendigkeit einer \u00dcbergangsl\u00f6sung f\u00fcr die Infrastrukturfinanzierung in den Jahren 2011 und 2012. </p><p>Ab 2013 soll die Infrastrukturfinanzierung bei der SBB und den Privatbahnen einheitlich auf vierj\u00e4hrigen Bestellperioden beruhen.</p><p>An den Zielen f\u00fcr die Eisenbahninfrastruktur 2011-2012 sowie am Aufbau und Inhalt der LV SBB 11-12 hat sich gegen\u00fcber der Vorperiode 2007-2010 nur wenig ver\u00e4ndert. Wegen des - insbesondere bei der SBB-Infrastruktur - identifizierten Mehrbedarfs f\u00fcr die Substanzerhaltung hat sich der Umfang der vom Bund bestellten Infrastrukturleistungen erh\u00f6ht.</p><p>F\u00fcr den Ausgleich der geplanten ungedeckten Kosten aus Betrieb und Unterhalt der Eisenbahninfrastruktur und zur Finanzierung der Investitionen - mit oberster Priorit\u00e4t f\u00fcr den Substanzerhalt - stellt der Bund f\u00fcr die Jahre 2011-2012 insgesamt 4542 Millionen Franken zur Verf\u00fcgung. Davon entfallen 3322 Millionen Franken auf die SBB-Infrastruktur und 1220 Millionen Franken auf die Infrastruktur der Privatbahnen.</p><p>Der gr\u00f6sste Teil davon sind Investitionsbeitr\u00e4ge (75\u00a0Prozent bei der SBB, 65\u00a0Prozent bei den Privatbahnen). Weil auf den Strecken der Privatbahnen, mit Ausnahme der BLS Netz AG, nur wenig Personenfern- und G\u00fcterverkehr abgewickelt wird, sind die durchschnittlichen Trassenpreiserl\u00f6se dort geringer, weshalb der Anteil der Betriebsbeitr\u00e4ge dort h\u00f6her ist als bei der SBB Infrastruktur.</p><p>Mit den zur Verf\u00fcgung stehenden Investitionsmitteln k\u00f6nnen sowohl bei der SBB als auch bei den Privatbahnen nur die f\u00fcr den Substanzerhalt zwingend erforderlichen Massnahmen realisiert werden. Unter Ber\u00fccksichtigung der Erkenntnisse aus dem Netzaudit wurden die Substanzerhaltungsmittel f\u00fcr die SBB-Infrastruktur gegen\u00fcber der LV 07-10 deutlich erh\u00f6ht. Auch f\u00fcr die Privatbahninfrastruktur stehen gegen\u00fcber dem bisherigen Finanzplan mehr Mittel (87 Millionen Franken) zur Verf\u00fcgung. Weil die Erhaltung der Substanz der bestehenden Infrastruktur absolute Priorit\u00e4t geniesst, k\u00f6nnen unter Beachtung der erforderlichen Massnahmen zur Sanierung des Bundeshaushalts (Konsolidierungsprogramm 2011-2013) die Mittel f\u00fcr Erweiterungsinvestitionen gegen\u00fcber der Periode 2007-2010 trotz der gestiegenen Verkehrsnachfrage - weder f\u00fcr die SBB- noch f\u00fcr die Privatbahninfrastruktur - nicht weiter erh\u00f6ht werden.</p><p>Trotz der Aufstockung der Kredite (Zahlungsrahmen f\u00fcr die SBB-Infrastruktur um insgesamt 332 Mio. CHF, Verpflichtungskredit f\u00fcr die Privatbahninfrastruktur um 87 Mio. CHF) werden die Vorgaben des Konsolidierungsprogramms 2012-2013 eingehalten. Der Mehrbedarf wird wie folgt kompensiert: In den Jahren 2011 und 2012 verbleiben durchschnittlich 210 Millionen Franken aus dem Reinertrag der leistungsabh\u00e4ngigen Schwerverkehrsabgabe LSVA im allgemeinen Bundeshaushalt. Diese Mittel werden f\u00fcr vom Bund getragene ungedeckte Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr eingesetzt. Die damit frei werdenden Bundesmittel werden f\u00fcr den Zahlungsrahmen f\u00fcr die SBB-Infrastruktur 2011-2012 und f\u00fcr den Verpflichtungskredit f\u00fcr die Privatbahninfrastruktur verwendet. Sofern sich die Reduktion der Einnahmen des Fonds f\u00fcr Eisenbahngrossprojekte (Fin\u00f6V-Fonds) auf die Jahre 2011 und 2012 beschr\u00e4nkt, ist aus heutiger Sicht keine Anpassung des Bauprogramms der aktuell aus dem Fin\u00f6V-Fonds finanzierten Vorhaben (NEAT, HGVAnschl\u00fcsse der Ost- und Westschweiz, L\u00e4rmsanierung, ZEB) erforderlich. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Der <b>St\u00e4nderat</b> beschloss ohne Gegenantrag Eintreten auf die Vorlage. Entwurf 1 und 2 wurden ohne Diskussion und einstimmig angenommen.</p><p>Beim Bundesbeschluss \u00fcber den Zahlungsrahmen f\u00fcr die SBB-Infrastruktur 2011-2012 (Entwurf 3) lag ein Minderheitsantrag der Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) vor, welcher den Zahlungsrahmen um 140 Millionen auf 3462 Millionen Franken heraufsetzen wollte. Die Minderheit unterlag knapp mit 19 zu 17 Stimmen. </p><p>Beim Bundesbeschluss \u00fcber den Verpflichtungskredit f\u00fcr die Infrastruktur der Schweizerischen Privatbahnen f\u00fcr die Jahre 2011-2012 beantragte eine knappe Kommissionsmehrheit, den Kredit um 59 Millionen auf 1279 Millionen Franken zu erh\u00f6hen. Der St\u00e4nderat stimmte dem Antrag mit 23 zu 16 Stimmen zu.</p><p>Wie Christoffel Br\u00e4ndli (V GR) f\u00fcr die Kommission eingangs der Debatte erl\u00e4uterte, h\u00e4tten sowohl die SBB wie die konzessionierten Transportunternehmen (KTU) auf einen h\u00f6heren Finanzbedarf hingewiesen. Die SBB forderten zus\u00e4tzliche 140 Millionen Franken, um einzelne Engp\u00e4sse im Schienennetz ausbauen zu k\u00f6nnen. Die KTU begr\u00fcndeten den Mehrbedarf von 59 Millionen Franken mit Unterhaltskosten f\u00fcr dringend notwendige Br\u00fccken- und Tunnelsanierungen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> gab es wie im St\u00e4nderat zu den Entw\u00fcrfen 3 und 4 eine Diskussion. Er folgte dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit und stimmte mit 110 zu 67 Stimmen dem um 140 Millionen Franken erh\u00f6hten Zahlungsrahmen an die SBB zu. Auch den vom St\u00e4nderat bereits um 59 Millionen erh\u00f6hten Kredit an die KTU nahm er an.</p><p>Dem Nationalrat folgend nahm auch der <b>St\u00e4nderat </b>in einem zweiten Anlauf den erh\u00f6hten Zahlungsrahmen an die SBB an.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung bef\u00fcrwortete der St\u00e4nderat Entwurf 1 (\u00dcbergangsbestimmung zur Leistungvereinbarung mit den SBB) mit 35 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Der Nationalrat stimmte mit 147 zu 42 bei 5 Enthaltungen zu. Die Gegenstimmen kamen aus den R\u00e4ngen der SVP- und der RL-Fraktion.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1292582088653)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1771607976333)\/","SubmissionDate":"\/Date(1277251200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4815,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}