{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100077,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100077,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100077,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100077,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100077,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100077,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100077,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100077,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100077,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100077,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100077,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100077,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100077,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100077,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100077,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100077,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100077,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20100077,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.077","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz. Sanierungsrecht","Description":"Botschaft vom 8. September 2010 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsrecht)","InitialSituation":"<p><b>\u00dcbersicht aus der Botschaft </b></p><p>Mit dem Entwurf soll das Insolvenzrecht und dabei namentlich das Recht \u00fcber das Nachlassverfahren in verschiedenen Punkten revidiert und verbessert werden. Ausgangspunkt bildet dabei die Feststellung, dass das schweizerische Insolvenzrecht unter dem Gesichtspunkt der Unternehmenssanierung tauglich und praktikabel ist, dabei aber einzelne Schw\u00e4chen aufweist, die es zu beseitigen gilt.</p><p>Der vorliegenden Revision des Insolvenzrechts liegen die folgenden Leitlinien zugrunde:</p><p>- Die Nachlassstundung soll nach der neuen Konzeption - wie das Chapter 11/Verfahren des US-amerikanischen Rechts - nicht mehr zwingend in einem Nachlassvertrag oder Konkurs enden, sondern vermehrt auch lediglich zu reinen Stundungszwecken bewilligt werden k\u00f6nnen.</p><p>- Der aktienrechtliche Konkursaufschub (Art. 725a OR) soll aufgehoben und in das Nachlassverfahren des SchKG integriert werden. Damit w\u00fcrde das Moratorium in Zukunft s\u00e4mtlichen Unternehmensformen (und nicht wie heute nur der Aktiengesellschaft, der Kommanditaktiengesellschaft, der GmbH und der Genossenschaft) zur Verf\u00fcgung stehen.</p><p>- Die Mitwirkungsrechte der Gl\u00e4ubigerinnen und Gl\u00e4ubiger w\u00e4hrend der Nachlassstundung sollen gest\u00e4rkt werden, namentlich zum Schutz vor vorschnellen Liquidationshandlungen. Konkret wird deshalb die Einsetzung eines repr\u00e4sentativen Gl\u00e4ubigerausschusses vorgeschlagen, welcher den Sachwalter zu beaufsichtigen hat. Unter bestimmten Voraussetzungen soll den Sachwalter ausserdem die Pflicht treffen, eine ausserordentliche Gl\u00e4ubigerversammlung einzuberufen.</p><p>- Die Voraussetzungen f\u00fcr die Genehmigung des Nachlassvertrages werden herabgesetzt, indem die Sicherstellung der Befriedigung der Drittklassforderungen keine Voraussetzung f\u00fcr dessen Genehmigung mehr bilden soll. Durch diese wurden in der bisherigen Praxis oft massgebende finanzielle Mittel blockiert und so das Zustandekommen eines Nachlassvertrages erheblich erschwert. Zudem wird vorgesehen, dass die Anteilsinhaber bei einem ordentlichen Nachlassvertrag einen angemessenen eigenen Sanierungsbeitrag zu leisten haben, um damit eine gewisse Gleichbehandlung mit den Gl\u00e4ubigerinnen und Gl\u00e4ubigern zu erreichen.</p><p>- Verzichtet wurde auf die Schaffung eines Konzerninsolvenzrechts, wobei dem Konzernverh\u00e4ltnis punktuell Rechnung getragen wird (so etwa mit Beweiserleichterungen bei der paulianischen Anfechtung und der Verfahrenskoordination).</p><p>- Vorgeschlagen wird zudem eine Regelung des Schicksals von Dauerschuldverh\u00e4ltnissen in der Insolvenz: Dabei soll danach differenziert werden, ob ein eigentlicher Liquidationsfall (Konkurs oder Nachlassvertrag mit Verm\u00f6 gensabtretung) oder eine Nachlassstundung zum Zwecke der Sanierung und anschliessenden Weiterf\u00fchrung des Unternehmens vorliegt. W\u00e4hrend im ersten all auf die Einf\u00fchrung eines ausserordentlichen K\u00fcndigungsrechts der Konkurs- oder Liquidationsmasse verzichtet wird, soll es im zweiten Fall dem Schuldner erm\u00f6glicht werden, ein Dauerschuldverh\u00e4ltnis mit Zustimmung des Sachwalters ausserordentlich aufzul\u00f6sen, wobei die Gegenpartei in diesem Fall aber voll zu entsch\u00e4digen ist.</p><p>- Die paulianische Anfechtung soll erleichtert werden, wenn die Verm\u00f6gensverschiebung innerhalb eines Konzernverh\u00e4ltnisses erfolgt ist.</p><p>- Die paulianische Anfechtung eines Rechtsgesch\u00e4fts soll ausgeschlossen werden, wenn das zust\u00e4ndige Vollstreckungsorgan dieses ausdr\u00fccklich genehmigt hat. Damit wird die f\u00fcr die Praxis notwendige Rechtssicherheit geschaffen.</p><p>- Das Retentionsrecht des Vermieters und Verp\u00e4chters von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen sowie dasjenige des Gast- und Stallwirts bzw. der Stockwerkeigent\u00fcmergemeinschaft sollen aufgehoben werden. Auch damit k\u00f6nnen im Einzelfall Sanierungen erleichtert werden.</p><p>- Wird ein Betrieb im Rahmen einer Insolvenz \u00fcbernommen, soll die Pflicht entfallen, s\u00e4mtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer \u00fcbernehmen zu m\u00fcssen. \u00dcber die Fortsetzung der Arbeitsverh\u00e4ltnisse ist vielmehr im Einzelfall zu verhandeln.</p><p>- Als Ausgleich f\u00fcr diese Beschr\u00e4nkung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll neu eine allgemeine Sozialplanpflicht ins Obligationenrecht eingef\u00fchrt werden. Diese soll f\u00fcr Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten, die mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen wollen, allerdings nur, sofern sich der Betrieb nicht in der Insolvenz befindet.</p><p>- Damit Sanierungen auch in Zukunft \u00fcberhaupt durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, ist das am 1. Januar 2010 in Kraft getretene Konkursprivileg zugunsten von Forderungen aus Mehrwertsteuer wieder aufzuheben.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 16.04.2013</b></p><p><b>Konkursrecht - Lockerere Regelungen sollen mehr Firmensanierungen erm\u00f6glichen </b></p><p>Nationalrat heisst Sozialplanpflicht bei Konkursrechts-Revision gut</p><p>(sda) Sanierungen von Unternehmen in Schieflage sollen erleichtert werden. Der Nationalrat stimmte am Dienstag der Revision des Konkursrechts zu. Da die Erleichterungen auch auf Kosten der Angestellten gehen, hiess der Rat als Ausgleich eine Sozialplanpflicht gut.</p><p>Mehrere Parteien erkl\u00e4rten die Schaffung einer Pflicht, bei Massenentlassungen Sozialpl\u00e4ne auszuhandeln, zur Schicksalsfrage. SP und Gr\u00fcne anerkannten zwar, dass Sanierungen Arbeitspl\u00e4tze bewahren k\u00f6nnen. Sie zeigten sich aber nur bereit, die Schw\u00e4chung einzelner Arbeitnehmerrechte hinzunehmen, wenn im Gegenzug die Sozialplanpflicht geschaffen wird.</p><p>Diese bek\u00e4mpften SVP und FDP vehement. Die Sozialplanpflicht sei \"der Anfang vom Ende des liberalen Arbeitsrechts in der Schweiz\", warnte Sebastian Frehner (SVP/BS). Das flexible Recht sei ein Vorteil, wie etwa die tiefe Arbeitslosigkeit zeige. Gabi Huber (FDP/UR) f\u00fcgte an, aufgrund der Sozialpartnerschaft gebe es heute auch ohne Pflicht Sozialpl\u00e4ne.</p><p></p><p>Nur grosse Firmen betroffen</p><p>Die grosse Kammer stimmte der Sozialplanpflicht mit 89 zu 78 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu. BDP, GLP und die grosse Mehrheit der CVP schlugen sich auf die Seite der Linken. In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Revision mit 99 zu 74 Stimmen gut. Da der St\u00e4nderat die Pflicht bereits abgesegnet hat, d\u00fcrfte sie Tatsache werden.</p><p>Die Sozialplanpflicht schreibt konkret vor, dass die betroffenen Unternehmen einen Sozialplan aushandeln m\u00fcssen, wenn sie mindestens 30 Angestellte entlassen. Kommt kein Plan zustande, kann ein Schiedsgericht einen Plan aufstellen. Der Sozialplan soll die Folgen der K\u00fcndigung f\u00fcr die Betroffenen mildern.</p><p>Gelten wird die Pflicht f\u00fcr Unternehmen mit \u00fcber 250 Mitarbeitern - das sind 0,37 Prozent der Schweizer Firmen, die ein Drittel der Angestellten besch\u00e4ftigen. Die KMU seien nicht betroffen, gab Bundesr\u00e4tin Simonetta Sommaruga zu bedenken. Die Justizministerin rief den Nationalrat auf, die \"historische Chance\" wahrzunehmen.</p><p>Verkn\u00fcpft hatte der Bundesrat die Sozialplanpflicht mit einer Erleichterung bei Firmen\u00fcbernahmen in einer Sanierung. Der K\u00e4ufer soll die Arbeitsvertr\u00e4ge nicht mehr zwingend \u00fcbernehmen m\u00fcssen, wie der Nationalrat mit 119 zu 57 Stimmen gegen den Willen der Linken beschloss.</p><p>Die Bestimmung erm\u00f6gliche mehr Sanierungen, hielt Viola Amherd (CVP/VS) fest. M\u00fcssten auch Mitarbeiter von unrentablen Betriebsteilen \u00fcbernommen werden, k\u00f6nne eine Sanierung scheitern.</p><p></p><p>Kompromissvorschlag gutgeheissen</p><p>Damit mehr Unternehmen saniert statt in den Konkurs geschickt werden, beschloss der Nationalrat zahlreiche weitere \u00c4nderungen. Unternehmen, die in Schieflage geraten sind, sollen k\u00fcnftig in Anlehnung an das US-Recht (Chapter 11) in Nachlassverfahren eine Verschnaufpause zur Sanierung erhalten k\u00f6nnen. Heute m\u00fcndet ein Nachlassverfahren zwingend in einem Konkurs oder Nachlassvertrag.</p><p>Diese Verschnaufpause - ein Unternehmen kann in dieser Phase nicht betrieben werden - soll dazu dienen, eine Sanierung zu organisieren. Das kann etwa die Beendigung und Neuverhandlung von Vertr\u00e4gen wie f\u00fcr die Miete von Geb\u00e4uden beinhalten, oder auch eine \u00dcbernahme.</p><p>Zur Umsetzung dient unter anderem eine provisorische Stundung f\u00fcr maximal vier Monate. Damit sich Unternehmen Vertr\u00e4gen entledigen k\u00f6nnen, die eine Sanierung verhindern, sollen Dauerschuldverh\u00e4ltnisse wie Mieten oder Leasingvertr\u00e4ge w\u00e4hrend einer Stundung vom Schuldner unter Entsch\u00e4digung gek\u00fcndigt werden k\u00f6nnen.</p><p>Die SVP hatte diese und zahlreiche weitere Bestimmungen bek\u00e4mpft, weil sie ihr zu weit gingen. Sie warnte vor Missbrauch: Statt Unternehmen zu sanieren, k\u00f6nnten \"Schlitzohre\" eine Firma weiter aush\u00f6hlen, sagte Pirmin Schwander (SVP/SZ).</p><p></p><p>R\u00fcckerstattung von Boni</p><p>In den meisten Punkten folgte der Nationalrat St\u00e4nderat und Bundesrat. So stimmte er einem Vorschlag der kleinen Kammer zu, dass Verwaltungsr\u00e4te bei einem Konkurs unter Umst\u00e4nden Boni bis zu f\u00fcnf Jahre zur\u00fcck zur\u00fcckerstatten m\u00fcssen. Heute gilt dies nur f\u00fcr drei Jahre und nur f\u00fcr Tantiemen.</p><p>Abgelehnt hat der Nationalrat aber die Abschaffung des Retentionsrechts f\u00fcr Vermieter, die damit bei ausstehenden Zahlungen Gegenst\u00e4nde in einem vermieteten Gesch\u00e4ftsraum pf\u00e4nden lassen k\u00f6nnen. Ein solches Vorrecht f\u00fcr Vermieter sei in der heutigen Zeit nicht mehr angezeigt, sagte Sommaruga.</p><p>Nichts wissen will der Nationalrat davon, dass die Anfechtung von missbr\u00e4uchlichen Schenkungen und Gesch\u00e4ften kurz vor dem Konkurs erleichtert wird. Der Bundesrat wollte die Beweislast umkehren, wenn nahestehende Personen - Familienmitglieder oder auch Konzerngesellschaften - Verm\u00f6genswerte erhalten haben. Diese sollten zeigen m\u00fcssen, dass die Zuwendungen rechtens waren.</p><p>Nach dem Swissair-Konkurs sei mit Anfechtungen fast eine halbe Milliarde Franken f\u00fcr die Gl\u00e4ubiger herausgeholt worden, sagte Sommaruga. Eine Erleichterung sei angebracht.</p><p></p><p>Ausl\u00f6ser Swissair</p><p>Die Revision des Sanierungsrechts geht auf den Swissair-Fall 2001 zur\u00fcck. Nach dem Kollaps der Fluggesellschaft wurde die Forderung laut, dass Konkursrecht solle Sanierungen erleichtern. In einem ersten Anlauf war der Nationalrat im November 2011 nicht auf die Vorlage des Bundesrates eintreten. Das Gesch\u00e4ft geht zur\u00fcck in den St\u00e4nderat.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 20.06.2013 </b></p><p><b>Sanierungen von Unternehmen in Schwierigkeiten werden erleichtert </b></p><p><b>Einigung: Neue Besitzer haften nicht f\u00fcr ausstehende L\u00f6hne </b></p><p>Bern (sda) Zum neuen Sanierungsrecht f\u00fcr Firmen in Schieflage herrscht Einigkeit zwischen den R\u00e4ten. Der St\u00e4nderat nahm am Donnerstag als Zweitrat den Vorschlag der Einigungskonferenz an. Die Sanierung von Firmen im weiterlaufenden Betrieb soll leichter werden. </p><p>Ziel des neuen Sanierungsrechts ist es, Sanierungen von Unternehmen in Schwierigkeiten zu vereinfachen. K\u00fcnftig soll ein Nachlassverfahren auch einzig zur Sanierung dienen, statt wie heute zwingend in einem Konkurs oder Nachlassvertrag zu m\u00fcnden. In dieser viermonatigen Phase erh\u00e4lt ein Betrieb eine Verschnaufpause, w\u00e4hrend der Betreibungen gestoppt werden, um eine Sanierung zu organisieren. Beispielsweise k\u00f6nnen Miet- oder Leasingvertr\u00e4ge w\u00e4hrend einer Stundung vom Schuldner unter Entsch\u00e4digung gek\u00fcndigt werden. Grunds\u00e4tzlich sollen Gl\u00e4ubiger besser mitwirken k\u00f6nnen im Nachlassverfahren. </p><p>Einer der wichtigsten Punkte betrifft den Umgang mit Angestellten, wenn eine marode Firma in einem Nachlassverfahren \u00fcbernommen wird. Der neue Besitzer muss dabei nicht mehr alle Angestellten des Betriebes \u00fcbernehmen m\u00fcssen. Er k\u00f6nnte beispielsweise eine profitablen Bereich weiterf\u00fchren, ein unrentabler Betriebsteil w\u00fcrde aber geschlossen. </p><p></p><p>Keine Solidarhaftung f\u00fcr ausstehende L\u00f6hne </p><p>In einem Nebenpunkt dazu waren sich National- und St\u00e4nderat bis zuletzt nicht einig. F\u00fcr die Solidarhaftung f\u00fcr ausstehende L\u00f6hne musste eine Einigungskonferenz eine L\u00f6sung finden. Sie entschied sich f\u00fcr die Nationalratsvariante, wonach neue Firmenbesitzer nicht f\u00fcr ausstehende Verbindlichkeiten des fr\u00fcheren Besitzers haften muss. </p><p>Der St\u00e4nderat hiess den Vorschlag stillschweigend gut, nachdem der Nationalrat schon am Mittwoch zugestimmt hatte. F\u00fcr betroffene Angestellte verschlechtert sich damit die Lage. Allerdings werden Betriebs\u00fcbernahmen zur Sanierung dadurch vereinfacht, was das Ziel der Revision des Sanierungsrechts ist. Vor allem die Linke stellte sich dagegen, die Solidarhaftung auszuschliessen. </p><p>Aber auch Bundesr\u00e4tin Simonetta Sommaruga gab zu bedenken, dass mit der neuen Regelung vor allem auch Missbr\u00e4uche bek\u00e4mpft werden sollen. Es soll nicht mehr m\u00f6glich sein, Firmen in den Konkurs zu schicken und die Arbeitslosenkasse die L\u00f6hne bezahlen zu lassen, bevor der fr\u00fchere Besitzer das Unternehmen aus der Konkursmasse kauft. </p><p></p><p>Erstmals Sozialplanpflicht </p><p>Arbeitnehmer profitieren zwar davon, wenn eine Firma nicht untergeht. Dennoch geht die vereinfachte Sanierung auch auf Kosten der Arbeitnehmerrechte. Als Ausgleich daf\u00fcr f\u00fchrt das Parlament f\u00fcr grosse Firmen ab 250 Angestellten eine Sozialplanpflicht bei Massenentlassungen ein. </p><p>Im Weiteren erleichterten die R\u00e4te mit der Revision des Sanierungsrechts auch die Anfechtung von Schenkungen an nahestehende Personen kurz vor dem Konkurs. Mit Schenkungen werden regelm\u00e4ssig Verm\u00f6gen in Sicherheit gebracht. K\u00fcnftig muss der Beschenkte - und nicht mehr der Gl\u00e4ubiger - beweisen, dass es sich um einen fairen Deal handelte. Verwaltungsr\u00e4te m\u00fcssen zudem bei einem Konkurs unter Umst\u00e4nden Boni bis zu f\u00fcnf Jahre zur\u00fcckerstatten. Heute gilt dies nur f\u00fcr drei Jahre und nur f\u00fcr Tantiemen. F\u00fcr die Mehrwertsteuer f\u00e4llt das Privileg bei einem Konkurs wieder weg. </p><p></p><p>\"Chapter 11\" f\u00fcr die Schweiz </p><p>Elemente des neuen Sanierungsrechts erinnern an das sogenannte \"Chapter 11\" des US-Rechts, welches relativ flexibel Firmensanierungen bei weiterlaufendem Betrieb erlaubt. Der Anstoss f\u00fcr die Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) und anderer Gesetze geht noch auf den Fall der Swissair 2001 zur\u00fcck, als der Ruf nach mehr Flexibilit\u00e4t laut wurde. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1371772800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770757751007)\/","SubmissionDate":"\/Date(1283904000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4815,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}