{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100079,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100079,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100079,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100079,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100079,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100079,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100079,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100079,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100079,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100079,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100079,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100079,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100079,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100079,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100079,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100079,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100079,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20100079,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.079","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"IWF. Beitritt zu den ge\u00e4nderten Neuen Kreditvereinbarungen","Description":"Botschaft vom 8. September 2010 \u00fcber die Genehmingung des Beitritts der Schweiz zu den ge\u00e4nderten Neuen Kreditvereinbarungen des Internationalen W\u00e4hrungsfonds","InitialSituation":"<p>Mit der Botschaft wird die Genehmigung des Beitritts der Schweiz zu den ge\u00e4nderten Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) des Internationalen W\u00e4hrungsfonds (IWF) beantragt, um die Teilnahme der Schweiz an den bisherigen Neuen Kreditvereinbarungen (NKV-1998) nach deren Reform fortzuf\u00fchren. Die NKV des IWF bilden das finanzielle Sicherungsnetz des IWF f\u00fcr Krisen, die eine Gef\u00e4hrdung des internationalen W\u00e4hrungs- und Finanzsystems bedeuten. Im Rahmen der Neuen Kreditvereinbarungen stellen die Vertragsl\u00e4nder beziehungsweise ihre Zentralbanken dem IWF Devisen zur Verf\u00fcgung. Damit gew\u00e4hrleisten sie die Finanzierung von St\u00fctzungsmassnahmen des W\u00e4hrungsfonds, sofern dessen regul\u00e4re Mittel daf\u00fcr nicht ausreichen. Die j\u00fcngste Krise hat aufgezeigt, dass entsprechende Extremsituationen eine rasche Mobilisierung von internationaler Liquidit\u00e4t in erheblichem Umfang erfordern.</p><p>Die NKV-1998 k\u00f6nnen diese Anforderung weder hinsichtlich Umfang noch hinsichtlich Flexibilit\u00e4t erf\u00fcllen. Zum einen wurde der Umfang der NKV-1998 seit ihrem Inkrafttreten 1998 nicht mehr an die globale Wirtschaftsentwicklung angepasst. Er tr\u00e4gt daher nicht der erheblichen Entwicklung des internationalen Finanzsystems Rechnung. Zum anderen beschr\u00e4nken die NKV-1998 die Verwendung der Mittel auf bestimmte Fazilit\u00e4ten des IWF und erfordern eine individuelle Aktivierung f\u00fcr einzelne Finanzierungspakete des IWF. Aus diesem Grund haben sich die 26 bestehenden Vertragsparteien sowie 13 neue Teilnehmer, vorbehaltlich der jeweiligen parlamentarischen Zustimmung, auf eine grundlegende Reform der NKV-1998 geeinigt. Kernpunkt der Reform ist eine signifikante Aufstockung der NKV-1998 von derzeit 34 Milliarden Sonderziehungsrechten (SZR - W\u00e4hrungseinheit des IWF) auf rund 367 Milliarden SZR (umgerechnet rund 540 Milliarden US-Dollar). Dar\u00fcber hinaus soll das Rahmenwerk der NKV-1998 besser auf eine flexible und rasche Bereitstellung von Mitteln im Krisenfall ausgelegt werden.</p><p>Die Botschaft erl\u00e4utert die Reform der NKV-1998 und beantragt, den Beitritt der Schweiz zu den NKV zu genehmigen. Somit k\u00f6nnte die Beteiligung der Schweiz, vertreten durch die Schweizerische Nationalbank (SNB), an den NKV-1998 unter den neuen vertraglichen Vereinbarungen der NKV fortgef\u00fchrt werden.</p><p>Aufgrund der internationalen Verflechtung k\u00f6nnen Ungleichgewichte in einzelnen L\u00e4ndern leicht auf Drittstaaten oder Regionen \u00fcbergreifen und damit den internationalen Kapital- und G\u00fcterfluss nachhaltig beeintr\u00e4chtigen. Die heutige Gr\u00f6sse der Finanzm\u00e4rkte erfordert zur Begegnung solcher Krisen - nebst erheblichen Mitteln - einen international koordinierten Ansatz. Die Schweiz profitiert als offene und international ausgerichtete Volkswirtschaft mit einem wichtigen Finanzplatz und eigener W\u00e4hrung in besonderem Masse von internationalen Initiativen, die zur Stabilit\u00e4t des internationalen W\u00e4hrungs- und Finanzsystems beitragen. Aus diesem Grund ist eine starke Position in den NKV eindeutig im Interesse der Schweiz.</p><p>Die Reform der NKV-1998 sieht vor, dass die SNB den Maximalbetrag ihrer Beteiligung von derzeit rund 1,5 Milliarden SZR auf rund 10,9 Milliarden SZR (rund 18 Milliarden Franken) erh\u00f6ht. Eine Aufstockung von solchem Umfang spiegelt die Systemrelevanz des schweizerischen Finanzplatzes wider und unterstreicht das Bekenntnis, massgeblich zur Stabilit\u00e4t des internationalen W\u00e4hrungs- und Finanzsystems beitragen zu wollen. Trotz dieser umfangreichen Aufstockung w\u00fcrde der Anteil der SNB an den NKV von derzeit rund 4,5 Prozent auf rund 3 Prozent sinken.</p><p>Der Bund gew\u00e4hrt - wie auch im Fall der Allgemeinen Kreditvereinbarungen des IWF - der SNB keine Garantie f\u00fcr allf\u00e4llige Darlehen im Rahmen der NKV. Im Falle einer Aktivierung der NKV werden die Mittel unmittelbar und ausschliesslich dem IWF zur Verf\u00fcgung gestellt. M\u00f6gliche Darlehen der SNB im Rahmen der NKV werden marktgerecht verzinst und k\u00f6nnen im Bedarfsfall gek\u00fcndigt werden. Diese Darlehen haben den Charakter von regul\u00e4ren W\u00e4hrungsreserven. Das Ausfallrisiko ist dementsprechend als sehr gering einzustufen.</p><p>Nach Artikel\u00a01 des Bundesbeschlusses vom 18. Dezember 1997 \u00fcber den Beitritt der Schweiz zu den Neuen Kreditvereinbarungen des Internationalen W\u00e4hrungsfonds obliegt der Entscheid \u00fcber die Beendigung oder Verl\u00e4ngerung der Teilnahme der Schweiz an den NKV grunds\u00e4tzlich dem Bundesrat. Er trifft diesen Entscheid im Einvernehmen mit der SNB. Angesichts der umfassenden \u00c4nderungen stellen die NKV jedoch materiell einen neuen Vertrag dar und sind somit der Genehmigung durch die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te zu unterbreiten. F\u00fcr die NKV ist eine Vertragslaufzeit bis zum 16. November 2012 vorgesehen. Die Vertragsparteien m\u00fcssten \u00fcber eine Fortf\u00fchrung der NKV \u00fcber diesen Zeitpunkt hinaus bis sp\u00e4testens 15. November 2011 entscheiden. (Quelle: Botschaft des Bundesrats)</p>","Proceedings":"<p>Der <b>Nationalrat</b> debattierte am 7. Dezember 2010 \u00fcber einen Ordnungsantrag seines B\u00fcros. Am 3. Dezember 2010 hatte sich der Bundesrat brieflich an das B\u00fcro des Nationalrates gewendet. Darin bat er, die Vorlage zu den Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) (10.0079) und die Vorlage zu den IWF-Sonderhilfen (09.0039) in der Wintersession zu traktandieren und abschliessend zu behandeln. Der Ordnungsantrag kam mit Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten des B\u00fcros zustande. </p><p>Die Aussenpolitische Kommission (APK) hatte bereits im November 2010 entschieden, die beiden Gesch\u00e4fte erst am 10./11. Januar 2011 zu behandeln. Die Mehrheit der APK lehnte denn auch den Ordnungsantrag ab. Die Ratslinke sprach sich gegen den Ordnungsantrag aus. Sie forderte, dass die NKV gemeinsam mit der Aufstockung der Entwicklungszusammenarbeit auf 0.5\u00a0Prozent des BIP verhandelt w\u00fcrden. Die SVP-Fraktion lehnte diesen ebenfalls ab. Ihr Sprecher erinnerte vor allem an die potenziellen Folgen der Kreditverpflichtungen. Beide politischen Lager - Ratslinke und SVP-Fraktion - kritisierten den Ordnungsantrag an sich. Der Rat lehnte den Ordnungsantrag mit 111 zu 25 Stimmen ab. Sie SVP-Fraktion und die Ratslinke stimmten geschlossen dagegen. </p><p>Im <b>St\u00e4nderat </b>beantragte Maximilian Reimann (V, AG) die R\u00fcckweisung an die Kommission mit dem Auftrag, eine Neubeurteilung der Risikolage vorzunehmen. Die vorberatende Aussenpolitische Kommission beantragte hingegen einstimmig Eintreten und Zustimmung zum Entwurf. Maximilian Reimann begr\u00fcndete seinen R\u00fcckweisungsantrag an die Kommission mit der sich rasch ver\u00e4ndernden Situation in der Euro-Zone. Er wollte gemeinsam \"mit Bundesrat, Nationalbank und weiteren Experten noch einmal grunds\u00e4tzlich \u00fcber die B\u00fccher gehen\". Bundesr\u00e4tin Eveline Widmer-Schlumpf hielt dem entgegen, dass die Schweiz so den IWF faktisch blockieren w\u00fcrde. Sie wies ausserdem darauf hin, dass die schlussendlich von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) einzuzahlenden Gelder faktisch als W\u00e4hrungsreserven gelten w\u00fcrden, die im Notfall von der SNB zur\u00fcckgefordert werden k\u00f6nnten. 5 R\u00e4te stimmten f\u00fcr die R\u00fcckweisung, 30 waren dagegen. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 27 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. </p><p>Der <b>Nationalrat </b>trat mit 116 zu 63 Stimmen auf die Vorlage ein (siehe: 09.039 Internationaler W\u00e4hrungsfonds. Ausserordentlicher, zeitlich befristeter Beitrag zur Aufstockung der Mittel). Die Kommission beantragte seinem Rat die Zustimmung zum Beschluss des St\u00e4nderates. Aus den Reihen der SVP-Fraktion stammten die zwei Minderheitsantr\u00e4ge, \u00fcber die der Rat zu befinden hatte. Beide wurden abgelehnt. (\u00dcber den Antrag, welcher die Vorlage dem obligatorischen Referendum unterstellen wollte, hatte der Rat bereits im Rahmen der Detaildebatte zur Vorlage 09.039 beschlossen.) In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 94 zu 68 Stimmen angenommen. Die Mehrheit der gr\u00fcnen Fraktion und die geschlossene SVP-Fraktion hatten gegen diese gestimmt. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1298937600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1771607742630)\/","SubmissionDate":"\/Date(1283904000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4815,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}