{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100090,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100090,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100090,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100090,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100090,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100090,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100090,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100090,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100090,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100090,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100090,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100090,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100090,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100090,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100090,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100090,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100090,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20100090,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.090","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"F\u00fcr die St\u00e4rkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsvertr\u00e4ge vors Volk!). Volksinitiative","Description":"Botschaft vom 1. Oktober 2010 zur Volksinitiative \"F\u00fcr die St\u00e4rkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsvertr\u00e4ge vors Volk!)","InitialSituation":"<p>Die am 11. August 2009 eingereichte Volksinitiative \"F\u00fcr die St\u00e4rkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsvertr\u00e4ge vors Volk!)\" ist mit 108 579 g\u00fcltigen Unterschriften zustande gekommen. Sie schl\u00e4gt vor, das obligatorische Referendum f\u00fcr v\u00f6lkerrechtliche Vertr\u00e4ge erheblich auszuweiten. Gem\u00e4ss Initiativtext sollen dem obligatorischen Referendum v\u00f6lkerrechtliche Vertr\u00e4ge unterliegen, die eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung in wichtigen Bereichen herbeif\u00fchren, die Schweiz verpflichten, zuk\u00fcnftige rechtsetzende Bestimmungen in wichtigen Bereichen zu \u00fcbernehmen, Rechtsprechungszust\u00e4ndigkeiten in wichtigen Bereichen an ausl\u00e4ndische oder internationale Institutionen \u00fcbertragen oder neue einmalige Ausgaben von mehr als einer Milliarde Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 100 Millionen Franken nach sich ziehen. Der Bundesrat anerkennt das Bem\u00fchen der Initiative, dem Stimmvolk im Bereich der Aussenpolitik mehr Beteiligungsm\u00f6glichkeiten einzur\u00e4umen. Er ist aber der Ansicht, dass sie zu weit geht. Die Einbeziehung des Volkes und der Kantone in die Aussenpolitik soll auf v\u00f6lkerrechtliche Vertr\u00e4ge mit verfassungsrechtlicher Tragweite beschr\u00e4nkt bleiben. Zahlreiche Vertr\u00e4ge haben aber f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit weniger bedeutende Inhalte zum Gegenstand. Zudem l\u00e4sst der Initiativtext aufgrund seiner Unbestimmtheit einen derart weiten Interpretationsspielraum offen, dass nur eine lange Praxis mit der Zeit Rechtssicherheit herbeif\u00fchren k\u00f6nnte. Auch w\u00fcrde die schweizerische Aussenpolitik nicht an Legitimit\u00e4t gewinnen. Eine zwingende Beteiligung von Volk und St\u00e4nden ist dagegen nur in jenen seltenen F\u00e4llen angezeigt, in welchen der Bund eine Selbstbindung seiner politischen Handlungs- oder Entscheidungsfreiheit hinnehmen will, aus der \u00dcberzeugung heraus, dass die Unterwerfung unter ein staatsvertragliches Regime den Interessen des Landes und seiner Bev\u00f6lkerung entspricht. Es dr\u00e4ngt sich nicht auf, den Kantonen ein Vetorecht in der Aussenpolitik zu erteilen, da diese bereits \u00fcber ausreichende Mittel verf\u00fcgen, um sich Geh\u00f6r zu verschaffen. Schliesslich w\u00fcrde der aussenpolitische Handlungsspielraum des Bundes unn\u00f6tig beschr\u00e4nkt, was dem Ruf und der Glaubw\u00fcrdigkeit der Schweiz auf der internationalen B\u00fchne schaden w\u00fcrde.</p><p>Auch wenn der Bundesrat die Ablehnung der Volksinitiative beantragt, anerkennt er das berechtigte Anliegen, dass die direktdemokratischen Instrumente in der Aussenpolitik zu optimieren sind. Mit seinem direkten Gegenentwurf beantragt er daher die Verankerung eines obligatorischen Referendums f\u00fcr Staatsvertr\u00e4ge, die von derartiger Bedeutung sind, dass ihnen Verfassungsrang zukommt. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Der <b>Nationalrat</b> f\u00fchrte die Debatte zur Initiative und \u00fcber das Eintreten auf den direkten Gegenentwurf gleichzeitig. Nach mehr als vierst\u00fcndiger Beratung beschloss der Nationalrat, Volk und St\u00e4nden die Volksinitiative zur Ablehnung und den direkten Gegenentwurf des Bundesrates zur Annahme zu empfehlen. Einzig die Mitglieder der SVP-Fraktion unterst\u00fctzten die Initiative. </p><p>Die Berichterstatter der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) wiesen auf die Probleme hin, die die Initiative in Lehre und Praxis stellt. So handle es sich beispielsweise bei \"wichtige Bereiche\", einem Ausdruck, der im Initiativtext mehrmals vorkommt, um keinen etablierten Rechtsbegriff. Was ein \"wichtiger Bereich\" ist, k\u00f6nne nur politisch bestimmt werden. Die Bundesversammlung m\u00fcsste somit jeweils entscheiden, ob der zur Diskussion stehende Staatsvertrag einen wichtigen politischen Sachbereich betrifft. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit muss in der Verfassung aber m\u00f6glichst genau festgelegt sein, wann ein Staatsvertrag dem Referendum untersteht. Zudem w\u00fcrde die Initiative zu erheblich mehr Volksabstimmungen f\u00fchren. Auch betonte die Kommission, dass bereits heute wichtige Staatsvertr\u00e4ge vor das Volk kommen. Diese Argumente f\u00fchrten - mit Ausnahme der Mitglieder der SVP-Fraktion - auch alle Rednerinnen und Rednern im Rat an.</p><p>Die Kommissionssprecher anerkannten allerdings auch, dass die Initiative dem Stimmvolk eine st\u00e4rkere Beteiligung an der Aussenpolitik erm\u00f6glichen will. Deshalb traten sie f\u00fcr den direkten Gegenentwurf des Bundesrates ein, mit welchem auf Verfassungsstufe der Parallelismus zwischen V\u00f6lkerrecht und innerstaatlichem Recht hergestellt werden soll, wie er bereits auf Gesetzesstufe besteht: Wenn rechtliche Bestimmungen in Staatsvertr\u00e4gen Gesetzescharakter haben, sollen sie dem fakultativen Referendum unterstehen, haben sie Verfassungscharakter, ist das obligatorische Referendum vorgesehen.</p><p>Hans Fehr (V, ZH) verteidigte als Sprecher einer Kommissionsminderheit - bestehend aus Mitgliedern der SVP-Fraktion - die Initiative, deren Formulierung zielf\u00fchrender sei. Aus dem Initiativtext gehe klar hervor, welche Staatsvertr\u00e4ge k\u00fcnftig dem obligatorischen Referendum unterstellt werden sollen. Daraus k\u00f6nne die Bundesversammlung eine koh\u00e4rente Praxis entwickeln. Weitere Initiativbef\u00fcrworter f\u00fchrten die gleichen Argumente an und betonten ausserdem, dass die Schweiz zunehmend internationales Recht \u00fcbernehme. Als Beispiele hierf\u00fcr nannten sie die Abkommen von Schengen und Dublin, die Doppelbesteuerungsabkommen und die Bundesbeschl\u00fcsse zur Personenfreiz\u00fcgigkeit. Die Initiative sei ein Mittel, um gegen die Tendenz der Beschneidung der direkten Demokratie vorzugehen und um den schrittweisen Beitritt zur Europ\u00e4ischen Union zu verhindern.</p><p>In der Detailberatung anerkannte der Nationalrat die G\u00fcltigkeit der Initiative (Art. 1 des Bundesbeschlusses \u00fcber die Initiative, Vorlage 1), bevor er gem\u00e4ss den geltenden Verfahrensregeln zum direkten Gegenentwurf Stellung nahm. Mit 111 zu 57 Stimmen bei 5 Enthaltungen trat er auf den Bundesbeschluss \u00fcber das obligatorische Referendum f\u00fcr Staatsvertr\u00e4ge mit Verfassungsrang (Vorlage 2) ein und nahm diesen in der Gesamtabstimmung mit 115 zu 52 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Verschiedene Einzelantr\u00e4ge aus den Reihen der SVP sahen vor, bei den Voraussetzungen f\u00fcr ein obligatorisches Referendum die Formulierungen der Initiative zu \u00fcbernehmen; diese Antr\u00e4ge wurden aber allesamt abgelehnt.</p><p>Anschliessend entschied der Nationalrat \u00fcber seine Abstimmungsempfehlung (Art. 2 des Bundesbeschlusses \u00fcber die Initiative, Vorlage 1). Gem\u00e4ss dem Antrag seiner Kommission empfahl er Volk und St\u00e4nden, die Initiative abzulehnen und den Gegenentwurf anzunehmen.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> folgte dem Nationalrat und empfahl mit 32 zu 4 Stimmen ebenfalls die Ablehnung der Initiative. Der Kommissionssprecher wies auf dieselben Probleme hin, die bereits im Nationalrat thematisiert worden waren. Da die Initiative das obligatorische Staatsvertragsreferendum nicht pr\u00e4zise definiere, m\u00fcsste die Bundesversammlung jeweils entscheiden, ob der zur Diskussion stehende Staatsvertrag zu einem wichtigen politischen Sachbereich zu z\u00e4hlen ist. Ausserdem w\u00fcrde die Annahme der Initiative die Zahl der Volksabstimmungen deutlich - um 30 bis 40 Prozent pro Jahr - erh\u00f6hen. Eine Minderheit um Maximilian Reimann (V, AG) hatte beantragt, die Annahme der Volksinitiative zu empfehlen. In ihren Augen m\u00fcssen die politischen Rechte in Sachen internationaler Politik gest\u00e4rkt werden. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nne die Bundesversammlung anhand der vom Initiativkomitee genannten Beispiele eine koh\u00e4rente Praxis entwickeln, welche Staatsvertr\u00e4ge dem obligatorischen Referendum zu unterstellen sind.</p><p>Seiner Kommission folgend, trat der St\u00e4nderat nicht auf den direkten Gegenentwurf ein und schuf somit eine gr\u00f6ssere Differenz zum Nationalrat. Der St\u00e4nderat ist der Ansicht, dass der Gegenentwurf zwar pr\u00e4ziser ist als die Initiative, jedoch auch das vom Bundesrat vorgeschlagene Konzept, wonach Staatsvertr\u00e4ge mit Verfassungscharakter dem obligatorischen Referendum unterstellt werden sollen, keine hinreichend klare Definition bringt. Auch hier m\u00fcsste die Bundesversammlung von Fall zu Fall entscheiden, ob dem Staatsvertrag Verfassungscharakter zukommt. Die Ausschaffungsinitiative war in den Hinterk\u00f6pfen noch sehr pr\u00e4sent, weswegen die St\u00e4nderatsmitglieder, die sich sowohl gegen die Initiative als auch gegen den Gegenentwurf aussprechen, erkl\u00e4rten, dass es einer klaren Abwehrfront bed\u00fcrfe. Ansonsten laufe man Gefahr, dass im Abstimmungskampf wieder vor allem \u00fcber die Schw\u00e4chen des Gegenentwurfs diskutiert werde, nicht aber \u00fcber die Initiative selbst. Bundesr\u00e4tin Simonetta Sommaruga verteidigte den Gegenentwurf vergeblich; letztlich beschloss der St\u00e4nderat mit 32 zu 2 Stimmen Nichteintreten.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> hielt niemand mehr am Gegenvorschlag fest, nicht einmal der Bundesrat, welcher diesen urspr\u00fcnglich vorgeschlagen hatte. So wurde der Entwurf 2 ohne Gegenantrag fallengelassen. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage 1 im Nationalrat mit 139 zu 56 Stimmen und im St\u00e4nderat mit 36 zu 6 Stimmen und einer Enthaltung angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 17. Juni 2012 mit 75,2\u00a0Prozent Nein-Stimmen und von 20 Kantonen und 6 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1324598400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|8","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770754942313)\/","SubmissionDate":"\/Date(1285891200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4815,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Internationale Politik"}}