{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100092,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100092,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100092,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100092,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100092,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100092,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100092,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100092,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100092,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100092,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100092,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100092,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100092,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100092,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100092,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100092,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100092,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20100092,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.092","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Via sicura. Mehr Sicherheit im Strassenverkehr","Description":"Botschaft vom 20. Oktober 2010 zu Via sicura, Handlungsprogramm des Bundes f\u00fcr mehr Sicherheit im Strassenverkehr","InitialSituation":"<p>Noch immer sterben jedes Jahr im Strassenverkehr rund 350 Menschen und \u00fcber 4700 werden schwer verletzt. Diese Verkehrsopfer m\u00fcssen nicht einfach als Schicksal hingenommen werden, sondern deren Anzahl l\u00e4sst sich signifikant - sch\u00e4tzungsweise um einen Viertel - reduzieren, wenn die in dieser Vorlage enthaltenen Massnahmen realisiert werden.</p><p>Trotz der positiven Entwicklung der letzten Jahre starben im Jahr 2009 349 Menschen infolge eines Strassenverkehrsunfalls und 4708 wurden schwer verletzt. Die Gesellschaft muss f\u00fcr die Opfer des Strassenverkehrs pro Jahr mehr als 5 Milliarden Franken f\u00fcr materielle Sch\u00e4den aufwenden. Weit mehr als die H\u00e4lfte dieser Kosten entf\u00e4llt auf reine Sachsch\u00e4den. Daneben entstehen unter anderem Kosten f\u00fcr die medizinische Versorgung und f\u00fcr Produktionsausf\u00e4lle auf dem Arbeitsmarkt.</p><p>Weitere markante Fortschritte in der Strassenverkehrssicherheit sind mit einer langfristig ausgerichteten, ganzheitlichen und koh\u00e4renten Politik m\u00f6glich, die gezielt die Ursachen schwerer Unf\u00e4lle bek\u00e4mpft. Um die neue Politik tragf\u00e4hig und realisierbar zu machen, wurde ein partizipativer Ansatz gew\u00e4hlt. Die neue Strassenverkehrs-Sicherheitspolitik Via sicura wurde \"bottom-up\" entwickelt, das heisst, in einem Projekt unter der Federf\u00fchrung des Bundesamtes f\u00fcr Strassen (ASTRA) wirkten rund 80 Personen aus Fachorganisationen, Interessenverb\u00e4nden, Kantons- und Gemeindebeh\u00f6rden mit.</p><p>Im Vernehmlassungsverfahren hat sich gezeigt, dass die Anstrengungen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrssicherheit grossmehrheitlich auf Zustimmung stossen und auch die meisten vorgeschlagenen Massnahmen Akzeptanz finden.</p><p>Mit den in dieser Botschaft vorgeschlagenen Massnahmen kann eine weitere markante Verbesserung der Sicherheit auf den Schweizer Strassen erreicht werden. Die Anzahl der get\u00f6teten (j\u00e4hrlich rund 350) und der schwer verletzten Menschen (j\u00e4hrlich rund 5000) kann um rund einen Viertel gesenkt werden.</p><p>Der Bundesrat hat aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung auf die Weiterverfolgung stark umstrittener Massnahmen verzichtet, wie beispielsweise die Finanzierungsmassnahmen oder die obligatorische periodische Weiterbildung f\u00fcr alle Inhaber und Inhaberinnen des F\u00fchrerausweises. Diese Vorlage enth\u00e4lt nur diejenigen Massnahmen, die im Vernehmlassungsverfahren breite Zustimmung gefunden haben und die eine Gesetzes\u00e4nderung voraussetzen.</p><p>Mit dieser Vorlage tr\u00e4gt der Bundesrat auch den zahlreichen parlamentarischen Vorst\u00f6ssen Rechnung, die eine Verbesserung der Strassenverkehrssicherheit, insbesondere Massnahmen gegen schwere Geschwindigkeitswiderhandlungen, verlangen. Allein im Jahr 2009 wurden zudem 16 parlamentarische und kantonale Initiativen zum Thema \"Raser\" und \"Raserinnen\" eingereicht. Bei seinen Antworten auf die parlamentarischen Vorst\u00f6sse hat der Bundesrat immer auf das Handlungsprogramm Via sicura verwiesen und beantragt, die Vorst\u00f6sse, die weiter gehen als Via sicura, abzulehnen.</p><p>Dass gesetzliche Massnahmen positive Wirkungen auf die Verkehrssicherheit haben, zeigt die letzte grosse Revision des Strassenverkehrsgesetzes mit der Absenkung des Alkohol-Promillegrenzwertes zusammen mit der systematischen, verdachtsfreien Atem-Alkoholkontrolle, der Versch\u00e4rfung der Administrativmassnahmen (Kaskadensystem beim F\u00fchrerausweisentzug), dem F\u00fchrerausweis auf Probe und der Zweiphasenausbildung f\u00fcr Neulenker und Neulenkerinnen. Seit diese Massnahmen im Jahr 2005 in Kraft getreten sind, konnte die Anzahl der get\u00f6teten Menschen im Strassenverkehr um rund 15 Prozent und jene der Schwerverletzten um rund 7 Prozent gesenkt werden.</p><p>Inhaltlich lassen sich die vorgeschlagenen Massnahmen in folgende Gruppen aufteilen:</p><p>- Pr\u00e4ventive Massnahmen: zum Beispiel Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss f\u00fcr bestimmte Personengruppen, generelle Verpflichtung zum Fahren mit Licht am Tag, Mindestalter von 7 Jahren zum Radfahren sowie Helmtragpflicht f\u00fcr Radfahrer und Radfahrerinnen bis 14 Jahre.</p><p>- Massnahmen zur besseren Durchsetzung bestehender Regeln: zum Beispiel Massnahmen zur Qualit\u00e4tssicherung bei Fahreignungsabkl\u00e4rungen, Einf\u00fchrung der beweissicheren Atem-Alkoholprobe, Verbot entgeltlicher und \u00f6ffentlicher Warnungen vor Verkehrskontrollen, Befristung der F\u00fchrerausweiskategorien und Verantwortung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin f\u00fcr Ordnungsbussen.</p><p>- Repressive Massnahmen bei \"Raserdelikten\" und anderen schwerwiegenden Delikten: zum Beispiel Fahrzeugeinziehung und -verwertung, obligatorische Fahreignungsabkl\u00e4rung beim Verdacht fehlender Fahreignung, Einbau von Datenaufzeichnungsger\u00e4ten sowie von Alkohol-Wegfahrsperren.</p><p>- Infrastrukturmassnahmen: zum Beispiel Sanierung von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen und \u00dcberpr\u00fcfung der Strassenbauprojekte auf allf\u00e4llige Verkehrssicherheitsdefizite (\"road safety audit\").</p><p>- Massnahmen zur Optimierung der Unfallstatistik: zum Beispiel visuelle Darstellung der Unf\u00e4lle auf der Landkarte zur Feststellung von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen und verbesserte Auswertung der Unfalldaten. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Der <b>St\u00e4nderat</b> beschloss Eintreten auf die Vorlage ohne Gegenantrag. Er nahm am Entwurf des Bundesrates einige \u00c4nderungen vor. Damit wollte er in einzelnen Bereichen eine \u00dcberregulierung vermeiden. Andererseits versch\u00e4rfte er mit Blick auf die Raser-Initiative die Sanktionen f\u00fcr Tempos\u00fcnder.</p><p>Die Mehrheit der Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des St\u00e4nderates beantragte dem Plenum, auf die geplante Befristung der Fahrausweise zu verzichten. (Art. 15c Abs. 2 SVG). Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass Lenker ab 50 Jahren Sehtests absolvieren m\u00fcssen, um ihren Fahrausweis verl\u00e4ngern zu k\u00f6nnen. Die Mehrheit war der Meinung, die Abkl\u00e4rung des Sehverm\u00f6gens liege im Eigeninteresse und in der Eigenverantwortung der Betroffenen, weshalb die neue Regelung unn\u00f6tig sei. Die bef\u00fcrwortende Minderheit eines Sehtests ab 50 monierte, dass viele \u00fcber 50-J\u00e4hrige trotz Sehschw\u00e4che am Steuer s\u00e4ssen und damit sich und andere gef\u00e4hrdeten. Die Mehrheit beantragte zudem, den Passus wieder aus dem Entwurf zu streichen, wonach \u00fcber Siebzigj\u00e4hrige Wagen mit \u00fcber acht Sitzpl\u00e4tzen nicht mehr h\u00e4tten fahren d\u00fcrfen. Der St\u00e4nderat folgte bei diesen und weiteren \u00c4nderungen von Artikel\u00a015c (G\u00fcltigkeitsdauer der F\u00fchrerausweiskategorien) seiner Kommissionsmehrheit mit 24 zu 12 Stimmen.</p><p>Auf Antrag seiner Kommission versch\u00e4rfte der St\u00e4nderat die vom Bundesrat vorgeschlagenen Sanktionen bei grober Verletzung von Verkehrsregeln. Der Entwurf des Bundesrates sah Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor. Nach Entscheid des St\u00e4nderates soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren bestraft werden, wer durch vors\u00e4tzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, sei dies durch krasse Missachtung der zul\u00e4ssigen H\u00f6chstgeschwindigkeit, waghalsiges \u00dcberholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen (Art. 90 Abs. 2bis). Der St\u00e4nderat definierte auch exakt, bei welchen Geschwindigkeits\u00fcberschreitungen eine Freiheitsstrafe droht (Art. 90 Abs. 2ter).</p><p>Zu reden gab auch das Mindestalter f\u00fcr das Velofahren auf \u00f6ffentlichen Strassen sowie ein Helmobligatorium bis zum 14. Altersjahr. Seiner Kommissionsmehrheit folgend, beschloss die Kleine Kammer, dass Kinder vor dem erf\u00fcllten sechsten Lebensjahr ohne Begleitung Erwachsener nur in Begegnungszonen, Tempo-30-Zonen, auf Radwegen sowie auf verkehrsarmen Strassen Rad fahren d\u00fcrfen (Art. 19 Abs. 1). Keinen Erfolg hatte die Kommissionsmehrheit mit ihrem Antrag, den Vorschlag des Bundesrates f\u00fcr ein Helmobligatorium bis zum 14. Altersjahr aus dem Entwurf zu streichen (Art. 46 Abs. 3). Das Plenum folgte seiner Minderheit und dem Bundesrat und damit unter anderem der Argumentation, dass Kopfverletzungen im Kindesalter besonders schwerwiegend seien und dass eine solche Vorschrift den Eltern den R\u00fccken st\u00e4rken w\u00fcrde.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 28 zu 0 Stimmen angenommen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> wurde ein Nichteintretensantrag einer Kommissionsminderheit, bestehend aus Mitgliedern der SVP-Fraktion, mit 129 zu 45 Stimmen abgelehnt. Als Sprecher der Minderheit monierte Ulrich Giezendanner (V, AG) unter anderem, \"via sicura\" f\u00fchre zu \u00dcberregulierung und \u00fcberbordender B\u00fcrokratie.</p><p>In der Detailberatung folgte der Nationalrat in weiten Teilen seiner Kommissionsmehrheit und den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates. Abweichend von Bundesrat und St\u00e4nderat schrieb er bei den neuen Bestimmungen zur G\u00fcltigkeitsdauer der F\u00fchrerausweiskategorien mit Zweidrittelsmehrheit ins Gesetz, dass F\u00fchrerausweise grunds\u00e4tzlich unbefristet g\u00fcltig sind (Art. 15c, Abs. 1). Er strich folglich auch s\u00e4mtliche vom Bundesrat vorgeschlagenen Regelungen zur G\u00fcltigkeitsdauer einzelner Kategorien von F\u00fchrerausweisen aus dem Entwurf.</p><p>In Abweichung vom Vorschlag des Bundesrates und vom Beschluss des St\u00e4nderates beschloss er bei Artikel\u00a019 (Radfahrer), auf ein Mindestalter sowie weitere Voraussetzungen f\u00fcr das Velofahren zu verzichten. Der Bundesrat hatte im Entwurf die Vorschrift formuliert, dass \"Rad fahren darf, wer das siebte Altersjahr vollendet hat\". Der St\u00e4nderat wollte eine Beschr\u00e4nkung auf bestimmte Zonen und verkehrsarme Strassen. Eine mehrheitlich gr\u00fcne Minderheit beantragte, dem St\u00e4nderat zu folgen, unterlag jedoch mit 41 zu 121 Stimmen. Weder von einem Helmobligatorium f\u00fcr alle Radfahrer (Antrag einer Minderheit) noch von der Bestimmung, dass Radfahrer bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr einen Schutzhelm tragen m\u00fcssen (Vorschlag des Bundesrates und Entscheid des St\u00e4nderates) wollte der Nationalrat etwas wissen (Art. 48). Er lehnte das Obligatorium f\u00fcr unter 14-J\u00e4hrige mit 128 zu 55 Stimmen ab.</p><p>Der Nationalrat folgte den vom St\u00e4nderat versch\u00e4rften Sanktionen im Falle von vors\u00e4tzlicher Verletzung elementarer Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 2bis und 2ter) mit 132 zu 37 Stimmen. Die Versch\u00e4rfung wurde von der SVP-Fraktion mehrheitlich abgelehnt mit dem Ziel, an der milderen Version des Bundesrates festzuhalten. Mit der beschlossenen Erh\u00f6hung des Strafmasses auf ein bis vier Jahre Freiheitsentzug bei Geschwindigkeitsexzessen (Tempo\u00fcberschreitungen von mindestens 40 bis 80 Stundenkilometern, je nach Limite auf der jeweiligen Strasse) sollte auch ein indirekter Gegenvorschlag zur h\u00e4ngigen Raser-Initiative geschaffen werden.</p><p>Das Plenum folgte mit 114 zu 63 Stimmen Bundesrat und St\u00e4nderat bei der Bestimmung, dass die Gerichte bei groben Verkehrsregelverletzungen, welche in skrupelloser Weise begangen wurden, die Einziehung und Verwertung des Motorfahrzeuges anordnen k\u00f6nnen (Art. 90a). Eine Kommissions-Minderheit, bestehend aus Mitgliedern der SVP- und der RL-Fraktion, hatte erfolglos Ablehnung beantragt.</p><p>Wie der St\u00e4nderat unterst\u00fctzte auch der Nationalrat eine neue Strafbestimmung, welche Warnungen vor Verkehrskontrollen ahnden soll. Wer Ger\u00e4te oder Vorrichtungen, welche vor Strassenverkehrskontrollen warnen, verkauft, anpreist, abgibt oder verwendet, wird mit Busse bestraft. Warnger\u00e4te k\u00f6nnen beschlagnahmt und mit richterlichem Beschluss eingezogen und vernichtet werden (Art. 98a). Der Streichungsantrag einer b\u00fcrgerlichen Minderheit hatte keinen Erfolg.</p><p>Im Rahmen der Differenzbereinigung schrieb der <b>St\u00e4nderat</b> bei Artikel\u00a06a (Sicherheit der Strasseninfrastruktur) neu eine erg\u00e4nzende Bestimmung zur besseren baulichen Ausgestaltung von Fussg\u00e4ngerstreifen in den Entwurf. Der Bund soll in Zusammenarbeit mit den Kantonen entsprechende Vorgaben erlassen.</p><p>An der Helmpflicht f\u00fcr Radfahrende bis zum vollendeten vierzehnten Altersjahr hielt er in Abweichung vom Nationalrat fest. Bei Artikel\u00a019 Absatz\u00a01 hielt er an der Position fest, dass Kinder vor dem vollendeten sechsten Altersjahr auf Hauptstrassen und verkehrsreichen Strassen nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person Velo fahren d\u00fcrfen. Dieser Regelung folgte sp\u00e4ter auch der Nationalrat - mit Einschr\u00e4nkung auf die Hauptstrassen.</p><p>Eine gr\u00f6ssere Diskussion gab es bei der Frage, ob bei Anzeichen von Fahrunf\u00e4higkeit in jedem Fall eine Blutprobe angeordnet werden muss (Art. 55 Abs. 3). Karin Keller-Sutter (RL, SG) beantragte ohne Erfolg, dem Nationalrat zu folgen und am geltenden Recht festzuhalten. Atemlufttests seien zu ungenau und vor Gericht nicht beweistauglich. Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard verwies ihrerseits auf die guten Erfahrungen mit der Atemprobe. Seit deren Einf\u00fchrung 2005 habe sich die Zahl der alkoholbedingten Unf\u00e4lle halbiert. Die Blutprobe sei sehr aufwendig und teuer und sollte nur ausnahmsweise durchgef\u00fchrt werden. Das Plenum lehnte den Antrag Suter mit 26 zu 15 Stimmen ab.</p><p>Bei der Frage der Alkoholtests schloss sich der <b>Nationalrat </b>dem St\u00e4nderat mit 96 zu 87 Stimmen an. Andererseits schwenkte die <b>Kleine Kammer </b>bei der Helmpflicht f\u00fcr Kinder auf die Linie des Nationalrates ein und lehnte diese ab.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat die \u00c4nderung des Strassenverkehrsgesetzes (Vorlage 1) mit 132 zu 59 Stimmen an. Dagegen stimmten die geschlossene SVP-Fraktion sowie vier Mitglieder der RL-Fraktion. Der St\u00e4nderat stimmte mit 36 zu 1 Stimmen zu.</b></p><p><b>Die Verordnung der Bundesversammlung \u00fcber die Alkoholgrenzwerte im Strassenverkehr (Vorlage 2) wurde im Nationalrat mit 110 zu 79 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Dagegen votierten die geschlossene SVP-Fraktion die meisten Mitglieder der RL-Fraktion sowie einige Mitglieder der CE-Fraktion. Der St\u00e4nderat nahm die Vorlage einstimmig an.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1339718400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770757937697)\/","SubmissionDate":"\/Date(1287532800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4816,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}