{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100094,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100094,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100094,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100094,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100094,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100094,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100094,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100094,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100094,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100094,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100094,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100094,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100094,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100094,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100094,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100094,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100094,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20100094,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.094","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber das Messwesen. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 27. Oktober 2010 zum Messwesen","InitialSituation":"<p>Das Bundesamt f\u00fcr Metrologie soll eine \u00f6ffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspers\u00f6nlichkeit werden. Dazu wird das bisherige Bundesgesetz \u00fcber das Messwesen totalrevidiert; Organisation und Finanzierung des neuen Eidgen\u00f6ssischen Instituts f\u00fcr Metrologie und metrologische Vorschriften werden in separaten Gesetzen geregelt.</p><p>Das heutige Bundesamt f\u00fcr Metrologie (METAS) wurde 1862 als Eidgen\u00f6ssische Eichst\u00e4tte im Zentrum von Bern gegr\u00fcndet. Im Laufe der Zeit hat das Amt mehrfach Namen und Standort gewechselt. Seit den Sechzigerjahren befindet sich das METAS in einem eigenen Bau mit speziellen, f\u00fcr die Bed\u00fcrfnisse hochgenauer Pr\u00e4zisionsmessungen eingerichteten Laboratorien in Wabern bei Bern. Im Jahr 2001 konnte zudem ein Erweiterungsbau mit modernen Laboratorien in Betrieb genommen werden.</p><p>Grundlage der T\u00e4tigkeit des METAS bilden Artikel\u00a0125 der Bundesverfassung und das Bundesgesetz vom 9. Juni 1977 \u00fcber das Messwesen (SR 941.20). Das METAS ist das nationale Metrologieinstitut der Schweiz, das die zentrale Rolle f\u00fcr den Aufbau und Unterhalt der metrologischen Infrastruktur des Landes wahrnimmt. Das METAS hat folgende Hauptaufgaben:</p><p>- Es erarbeitet die nationale Messbasis, betreibt die hierf\u00fcr ben\u00f6tigten Laboratorien und f\u00fchrt die dazu notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durch (Bereitstellung der nationalen Referenzmasse, Sicherstellung der internationalen Anerkennung dieser Referenzmasse).</p><p>- Es sorgt daf\u00fcr, dass die im Handel und Gesch\u00e4ftsverkehr sowie im Dienste der Gesundheit, der \u00f6ffentlichen Sicherheit und der Umwelt notwendigen Messungen gen\u00fcgend genau und nach anerkannten Kriterien durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen (Vorbereitung der Gesetzgebung, Aufsicht \u00fcber das Messwesen).</p><p>- Es stellt der Schweizer Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft international anerkannte Referenzmasse nach aktuellem Stand der Technik und mit der f\u00fcr Wirtschaft und Forschung erforderlichen Genauigkeit zur Verf\u00fcgung (Weitergabe der Masseinheiten).</p><p>Das METAS ist seit 1999 ein sogenanntes FLAG-Amt, eine Einheit der zentralen Bundesverwaltung, die mit Leistungsauftrag und Globalbudget gef\u00fchrt wird. Es verf\u00fcgt somit weder \u00fcber eine eigene Rechtspers\u00f6nlichkeit noch \u00fcber eine eigene Rechnung. Der Kostendeckungsgrad des METAS betr\u00e4gt momentan knapp 30 Prozent.</p><p>Die Neuregelung geht einerseits auf Pr\u00fcfauftr\u00e4ge in Folge des Corporate-Governance-Berichts des Bundesrates zur\u00fcck und andererseits auf die Entwicklungen im Umfeld der nationalen Metrologieinstitute Europas. Der Bundesrat hat am 25. M\u00e4rz 2009 im Rahmen der Umsetzungsplanung zum Corporate-Governance-Bericht das EJPD beauftragt, die Organisation des METAS zu \u00fcberpr\u00fcfen und dem Bundesrat bis Ende 2009 Vorschl\u00e4ge f\u00fcr das weitere Vorgehen zu unterbreiten. Eine \u00dcberpr\u00fcfung gem\u00e4ss Sichtweisen des Corporate-Governance-Berichts zeigt, dass das METAS in gewissem Sinne ein eher untypisches Bundesamt ist, weil die hoheitlichen Leistungen nicht im Vordergrund stehen. Aufgaben, Strukturen und Herausforderungen des METAS werden wesentlich durch den Markt und nicht durch die Politik gesteuert. Das METAS erf\u00fcllt dadurch, dass es die Masseinheiten an Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft weitergibt, zur Hauptsache Dienstleistungen mit Monopolcharakter. Neben dem Aufgabencharakter ist auch die Tatsache zu beachten, dass in der Einheitenweitergabe und in der Konformit\u00e4tsbewertung ausl\u00e4ndische Metrologieinstitute das METAS auf dem Heimmarkt bereits heute konkurrenzieren.</p><p>Das METAS verf\u00fcgt \u00fcber wissenschaftlich, technologisch und organisatorisch leistungsf\u00e4hige und international konkurrenzf\u00e4hige Strukturen. Die hohe metrologische Kompetenz und Wirkungsorientierung sind international anerkannt und werden von der Kundschaft gesch\u00e4tzt. Die erw\u00e4hnten Herausforderungen verlangen f\u00fcr das METAS einerseits eine flexible Organisationsform und andererseits dennoch eine Anbindung an den Staat. Durch die Schaffung einer \u00f6ffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspers\u00f6nlichkeit und eigener Rechnung und damit dem Wechsel zur dezentralen Bundesverwaltung kann beides erreicht werden.</p><p>Bei Beginn der Arbeiten zur Revision des Bundesgesetzes \u00fcber das Messwesen zeigte sich schnell, dass das Einf\u00fcgen der zahlreichen organisationsrechtlichen Bestimmungen f\u00fcr die \u00f6ffentlich-rechtliche Anstalt in das bestehende Gesetz nur sehr schwer m\u00f6glich ist. Es hat sich zudem Anpassungsbedarf bei weiteren Bestimmungen ergeben, sodass nach den Grunds\u00e4tzen der Gesetzestechnik die Kriterien f\u00fcr die Durchf\u00fchrung einer Totalrevision gegeben waren. Klare R\u00fcckmeldungen aus dem Vernehmlassungsverfahren haben zudem gezeigt, dass die Schaffung von zwei Gesetzen - eines \u00fcber das Messwesen (MessG) und ein Organisationserlass (EIMG) - angebracht ist.</p><p>W\u00e4hrend Organisationsstruktur und Steuerung durch den Bund als Eigent\u00fcmer mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf neu gestaltet wurden, bleiben die Aufgaben des zu schaffenden Instituts materiell unver\u00e4ndert. Die Revision bietet aber die Gelegenheit, dem ver\u00e4nderten internationalen Umfeld Rechnung zu tragen und verschiedene Aktualisierungen und Verbesserungen in der gesetzlichen Grundlage des Messwesens in der Schweiz vorzunehmen. Hauptpunkte der Revision sind die folgenden:</p><p>- Anpassung der Organisationsstruktur: F\u00fcr das Institut soll eine \u00f6ffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspers\u00f6nlichkeit und eigener Rechnung geschaffen werden. Als Leitlinien bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs dienten die vom Bundesrat im Corporate-Governance-Bericht festgelegten Leits\u00e4tze und Erl\u00e4uterungen und die Vorbilder verschiedener anderer Dezentralisierungen in j\u00fcngster Zeit.</p><p>- Integration des Zeitgesetzes: Das Zeitgesetz soll aufgehoben und seine Bestimmungen sollen in das neue Messgesetz aufgenommen werden.</p><p>- Anpassung der Regelungsstufe: Einige bisher im Gesetz nicht enthaltene Grunds\u00e4tze werden neu in dieses aufgenommen (z. B. die R\u00fcckf\u00fchrbarkeit).</p><p>- Grundlagen f\u00fcr Zusammenarbeit: Im Gesetz werden Grundlagen geschaffen f\u00fcr die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene sowie mit nationalen und ausl\u00e4ndischen Organisationen. Zudem werden auch gesetzliche Grundlagen f\u00fcr den Abschluss v\u00f6lkerrechtlicher Vertr\u00e4ge durch den Bundesrat geschaffen.</p><p>(Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Im <b>St\u00e4nderat </b>beantragte Kommissionssprecher Theo Maissen (CEg, GR), auf die beiden Gesetzesvorlagen einzutreten. Die Kommission teile die Ansicht des Bundesrates, dass den ver\u00e4nderten internationalen Anforderungen im Bereich des Messwesen vermehrt Rechnung zu tragen sei. Dem Antrag der Kommission wurde geschlossen zugestimmt. Der Entwurf des Bundesrates f\u00fcr das Bundesgesetz \u00fcber das Messwesen wurde diskussionslos und einstimmig angenommen. </p><p>Beim Bundesgesetz \u00fcber das Eidgen\u00f6ssische Institut f\u00fcr Metrologie wurde in Artikel\u00a011 Absatz\u00a02, der Empfehlung der Kommission folgend, die Bezugnahme auf Publikumsgesellschaften gestrichen. Eine \u00f6ffentlich-rechtliche Anstalt, wie sie f\u00fcr das Institut geschaffen werden soll, falle gem\u00e4ss Artikel\u00a0727 des Obligationenrechts (OR) nicht unter den Begriff der Publikumsgesellschaft, weil sie weder b\u00f6rsenkotiert ist noch bei einer \u00f6ffentlich-rechtlichen Anstalt Anleihenobligationen ausstehen. Wenn man an dieser Vorschrift in der vorliegenden Form festhalten w\u00fcrde, so die Argumentation des Kommissionssprechers, h\u00e4tte das zur Folge, dass der Bund bei der Auswahl der Revisionsstelle sehr eingeschr\u00e4nkt w\u00e4re. Die \u00fcbrigen Artikel waren wiederum unumstritten. Schliesslich nahm der St\u00e4nderat das Bundesgesetz in der Gesamtabstimmung einstimmig an. </p><p>Im <b>Nationalrat </b>beantragte Kommissionssprecherin Pascale Bruderer (S, AG), auf die beiden Vorlagen einzutreten. Die Kommissionsmehrheit teile die Auffassung von Bundesrat und St\u00e4nderat, dass das Bundesamt f\u00fcr Meteorologie (METAS) heute vor neuen Herausforderungen stehe, welche eine flexible Organisationsform verlangen, die dem ver\u00e4nderten internationalen Umfeld Rechnung tragen kann. Im Namen der Minderheit beantragte Katharina Prelicz-Huber (G, ZH) Nichteintreten auf die beiden Vorlagen. F\u00fcr eine Auslagerung bestehe kein ersichtlicher Grund, da die heutige Organisationsform auch den ver\u00e4nderten Anforderungen gen\u00fcge, so die Argumentation. Mit 141 zu 24 Stimmen trat der Nationalrat auf die beiden Vorlagen ein. In der Detailberatung wurde, dem St\u00e4nderat folgend, das Bundesgesetz \u00fcber das Messwesen deutlich und diskussionslos angenommen. </p><p>Beim Bundesgesetz \u00fcber das Eidgen\u00f6ssische Institut f\u00fcr Meteorologie empfahl die Kommissionsmehrheit, dem Beschluss des St\u00e4nderats zuzustimmen. Eine Minderheit um Katharina Prelicz-Huber (G, ZH) beantragte jedoch Artikel\u00a08 Absatz c dahingehend zu erg\u00e4nzen, dass der Institutsrat auch mit den Sozialpartnern einvernehmliche Verhandlungen f\u00fcr die Ausarbeitung der Personalverordnung f\u00fchren m\u00fcsse. Dieser Minderheitenantrag wurde schliesslich gegen den Widerstand von Linken und Gr\u00fcnen abgelehnt und das Gesetz in der Gesamtabstimmung mit vereinzelten Gegenstimmen angenommen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Entwurf 1 im St\u00e4nderat mit 42 zu 0 und im Nationalrat mit 176 zu 8 Stimmen angenommen. Der Entwurf 2 wurde mit 41 zu 0 im St\u00e4nderat und mit 178 zu 7 Stimmen im Nationalrat angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1308268800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770757006230)\/","SubmissionDate":"\/Date(1288137600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4816,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}