{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100100,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100100,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100100,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100100,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100100,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100100,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100100,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100100,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100100,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100100,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100100,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100100,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100100,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100100,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100100,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100100,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100100,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20100100,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.100","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen 2012-2015","Description":"Botschaft vom 24. November 2010 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber den Finanz- und Lastenausgleich und zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen f\u00fcr die Beitragsperiode 2012-2015","InitialSituation":"<p>Die Botschaft hat im Wesentlichen die Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen f\u00fcr die Beitragsperiode 2012-2015 zum Gegenstand (Vorlagen B und C). Sie st\u00fctzt sich auf den seit der Inkraftsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) erstmals erstellten Bericht \u00fcber die Wirksamkeit des Finanzausgleichs (Wirksamkeitsbericht), der gleichzeitig mit dieser Botschaft unterbreitet wird.</p><p>Ebenfalls mit dieser Botschaft wird eine Teilrevision des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 20031 \u00fcber den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) beantragt (Vorlage A). Diese beinhaltet die n\u00f6tigen Regelungen f\u00fcr die r\u00fcckwirkende Berichtigung fehlerhafter Ausgleichszahlungen und ist ebenfalls ein Ergebnis des ersten Wirksamkeitsberichts. </p><p>Inhalt der Vorlage</p><p>Mit der Vorlage A wird im FiLaG eine Gesetzesl\u00fccke geschlossen. Es werden die Voraussetzungen festgelegt, unter denen fehlerhafte Ausgleichszahlungen r\u00fcckwirkend berichtigt werden sollen. Dabei soll nur dann eine nachtr\u00e4gliche Korrektur vorgenommen werden, wenn es sich um einen Fehler mit erheblichen finanziellen Konsequenzen f\u00fcr mindestens einen Kanton handelt. Im Interesse der Qualit\u00e4tssicherung und damit keine negativen Anreize geschaffen werden, wird damit bewusst eine Schwelle gesetzt. Der Bundesrat soll von Amtes wegen entsprechende Fehlerkorrekturen bis sp\u00e4testens dann vornehmen, wenn das vom Fehler betroffene Bemessungsjahr zum letzten Mal zur Berechnung der Ausgleichszahlungen verwendet wird. Welche Instanz einen Fehler entdeckt (ein Kanton, die Eidg. Steuerverwaltung, die Eidg. Finanzkontrolle oder die Eidg. Finanzverwaltung) ist im Hinblick auf eine nachtr\u00e4gliche Berichtigung unerheblich. Der Bundesrat wird erm\u00e4chtigt, die Grenze festzulegen, ab der ein Fehler als erheblich einzustufen ist. Dabei orientiert er sich am Ressourcenpotenzial pro Einwohner oder Einwohnerin der Gesamtheit der Kantone. Die \"Erheblichkeitsgrenze\" ist entsprechend der Ver\u00e4nderung des gesamtschweizerischen Ressourcenpotenzials pro Einwohner oder Einwohnerin anzupassen. Eine r\u00fcckwirkende Korrektur erfolgt auf den n\u00e4chstm\u00f6glichen Zeitpunkt grunds\u00e4tzlich voll umf\u00e4nglich und abschliessend. Mit der Vorlage B, dem Entwurf des Bundesbeschlusses \u00fcber die Festlegung des Ressourcenausgleichs f\u00fcr die Beitragsperiode 2012-2015, beantragt der Bundesrat die neuen Grundbeitr\u00e4ge des horizontalen und des vertikalen Ressourcenausgleichs. Dabei sollen aufgrund der Erkenntnisse des Wirksamkeitsberichts die Grundbeitr\u00e4ge des horizontalen und des vertikalen Ressourcenausgleichs ausgehend von den Beitr\u00e4gen f\u00fcr das Jahr 2011 nach dem Verfahren festgelegt werden, das gem\u00e4ss Finanzausgleichsgesetz f\u00fcr die Zwischenjahre einer Beitragsperiode angewandt wird. Somit sollen der horizontale Ressourcenausgleich gem\u00e4ss dem Wachstum des Ressourcenpotenzials der ressourcenstarken Kantone und der vertikale Ressourcenausgleich gem\u00e4ss dem Wachstum des Ressourcenpotenzials s\u00e4mtlicher Kantone fortgeschrieben werden. Weil die definitiven Daten zur Berechnung des Ressourcenpotenzials 2012 erst im Herbst 2011 zur Verf\u00fcgung stehen werden, soll der Bundesrat erm\u00e4chtigt werden, die definitiven Grundbeitr\u00e4ge f\u00fcr die Periode 2012-2015 beim Vorliegen der Datenbasis zum Referenzjahr 2012, d.h. im Herbst 2011, festzulegen. Um der Haushaltsneutralit\u00e4t zwischen Bund und Kantonen beim \u00dcbergang zur NFA im Jahre 2008 Rechnung zu tragen, wird der auf diese Weise fortgeschriebene Grundbeitrag des vertikalen Ressourcenausgleichs auf das Jahr 2012 hin aufgestockt. Der gesamte Aufstockungsbetrag bel\u00e4uft sich auf 112 Millionen Franken. Der Betrag von 112 Millionen entspricht der nachtr\u00e4glich festgestellten Abweichung von der Haushaltsneutralit\u00e4t in der H\u00f6he von j\u00e4hrlich 100 Millionen zuz\u00fcglich einer dauernden Verzinsung der 2008-2011 den Kantonen entgangenen 400 Millionen. Bei einer anteilm\u00e4ssigen Aufteilung auf die drei vertikalen Ausgleichsgef\u00e4sse (vertikaler Ressourcenausgleich, geografisch-topografischer und soziodemografischer Lastenausgleich) wird der vertikale Ressourcenausgleich um 81,2 Millionen Franken aufgestockt.</p><p>Mit der Vorlage C schliesslich, dem Entwurf des Bundesbeschlusses \u00fcber die Festlegung des Lastenausgleichs f\u00fcr die Beitragsperiode 2012-2015, beantragt der Bundesrat die neuen Grundbeitr\u00e4ge des geografisch-topografischen und des soziodemografischen Lastenausgleichs. Analog zum Ressourcenausgleich kommt der Bundesrat aufgrund des Wirksamkeitsberichts zum Schluss, dass auch die Grundbeitr\u00e4ge des Lastenausgleichs ausgehend von Beitr\u00e4gen f\u00fcr das Jahr 2011 nach dem Verfahren festgelegt werden sollen, das gem\u00e4ss Finanzausgleichsgesetz f\u00fcr die Zwischenjahre einer Beitragsperiode angewandt wird. Somit sollen die Grundbeitr\u00e4ge an die Teuerung angepasst werden. Auch hierbei soll der Bundesrat erm\u00e4chtigt werden, die definitiven Grundbeitr\u00e4ge f\u00fcr die Periode 2012-15 beim Vorliegen der Datenbasis zum Referenzjahr 2012, d.h. im Herbst 2011, festzulegen. Was die Aufteilung der Mittel auf den geografisch-topografischen und den soziodemografischen Lastenausgleich betrifft, beantragt der Bundesrat f\u00fcr die Beitragsperiode 2012-2015 ein unver\u00e4ndertes Verh\u00e4ltnis von 50 zu 50 Prozent, also eine betragsm\u00e4ssig identische Dotierung.</p><p>Die anteilm\u00e4ssigen Aufstockungsbetr\u00e4ge auf das Jahr 2012 hin zu Gunsten des geografisch-topografischen und des soziodemografischen Lastenausgleichs zur Respektierung der Haushaltsneutralit\u00e4t 2008 belaufen sich auf je 15,4 Millionen Franken. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Im <b>Nationalrat </b>wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen. Ein erster Minderheitsantrag wollte in Artikel\u00a02 einen neuen Absatz g einf\u00fcgen. Als neues Ziel des Finanzausgleichs sollte der Finanzausgleich demnach zu einem Mindeststandard der kantonalen Leistungen beitragen. Und in Artikel\u00a06, welcher die Verteilung der Mittel des Ressourcenausgleichs regelt, sollte der Bund die Kantone verpflichten, die gemeinsam erarbeiteten Leistungsstandards, zu erf\u00fcllen. Die Minderheitsantr\u00e4ge kamen zusammen zur Abstimmung und wurden mit 124 zu 46 Stimmen abgelehnt. Die sozialdemokratische Fraktion hatte praktisch geschlossen, die gr\u00fcne Fraktion grossmehrheitlich daf\u00fcr gestimmt. Zu Artikel\u00a03 Absatz\u00a03 des Bundesgesetzes \u00fcber den Finanz- und Lastenausgleich lagen ein Minderheits- und ein Einzelantrag auf. Die linksgr\u00fcne Minderheit wollte den Bundesrat verpflichten, einen angemessenen Zuschlag auf den Einkommen von nat\u00fcrlichen Personen festzulegen, die nach dem Aufwand besteuert werden. Der Einzelantrag forderte, dass die Einkommen zur Berechnung des Ressourcenindexes kaufkraftbereinigt festgelegt w\u00fcrden. Beide Antr\u00e4ge fanden keine Mehrheit im Rat. Linksgr\u00fcn hatte den Minderheitsantrag unterst\u00fctzt, alle anderen Fraktionen waren geschlossen der Kommissionsmehrheit gefolgt. Der Einzelantrag wurde mit 153 zu 4 Stimmen klar abgelehnt. </p><p>Zu Artikel\u00a06 waren 2 Minderheitsantr\u00e4ge und ein Einzelantrag eingereicht worden. Artikel\u00a06 regelt die Verteilung der Mittel des Ressourcenausgleichs. \u00dcber den ersten, von sozialdemokratischer Seite eingereichten Minderheitsantrag hatte der Rat bereits beschlossen (siehe oben, Detailberatung Artikel\u00a02). Der zweite, fraktions\u00fcbergreifende Minderheitsantrag wollte neu die Abs\u00e4tze 4 und 5 einf\u00fchren. \u00dcber einen Mechanismus, welcher auf der effektiven Steueraussch\u00f6pfung des einzelnen Kantons im Verh\u00e4ltnis zur durchschnittlichen Steueraussch\u00f6pfung aller Kantone beruhte, sollte verhindert werden, dass Kantone, die Ausgleichszahlungen erhalten, diese Zahlungen einsetzten, um ihre Steuern zu senken. \u00c4hnliches wollte der Einzelantrag. Anders aber als der zweite Minderheitsantrag wollte der Einzelantrag, dass der Betrag, um den die Ausgleichsk\u00fcrzungen gek\u00fcrzt worden w\u00e4re, nicht von den Zahlungen der Geberkantonen abgezogen worden w\u00e4re, sondern dass dieser den ressourcenschwachen Kantonen zugute gekommen w\u00e4re. Die zweite Minderheit und der Einzelantrag wurden gegeneinander ausgemehrt. Mit 90 zu 42 Stimmen folgte der Rat der zweiten Minderheit. Einzig die sozialdemokratische Fraktion hatte sich geschlossen f\u00fcr den Einzelantrag ausgesprochen. Die Minderheit unterlag dann ihrerseits der Kommissionsmehrheit mit 97 zu 58 Stimmen. Wobei sich insbesondere das Abstimmungsverhalten der sozialdemokratischen Fraktion und der Fraktion der schweizerischen Volkspartei als sehr gespalten erwies. Zu Artikel\u00a018 Absatz\u00a02 war ein linksgr\u00fcner Minderheitsantrag eingereicht worden, der verlangte, dass der bereits im Gesetz verankerte periodische Wirksamkeitsbericht auf die Ebene der St\u00e4dte und Gemeinden auszudehnen sei. Der Rat folgte seiner Kommission und verwarf den Minderheitsantrag mit 97 zu 63 Stimmen. Der Rat folgte auch in Artikel\u00a019 seiner Kommissionsmehrheit und verwarf die die eigegangenen zwei Minderheitsantr\u00e4ge sowie den Einzelantrag relativ deutlich. In der Gesamtabstimmung wurde Entwurf 1 mit 135 zu 20 Stimmen gem\u00e4ss Entwurf des Bundesrates beschlossen. </p><p>Der Rat ging zur Detailberatung des Bundesbeschlusses \u00fcber die Festlegung der Grundbeitr\u00e4ge des Ressourcenausgleichs f\u00fcr die Beitragsperiode 2012-2015 \u00fcber. Zur Kompensation der Abweichung von der Haushaltsneutralit\u00e4t stellt der Bund den Kantonen zus\u00e4tzlich 112 Millionen Franken pro Jahr (samt Verzinsung) zur Verf\u00fcgung. Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit beantragten diesen Betrag entlang des gewohnten Mechanismus zu verteilen. Es sollten also 81,2 Millionen Franken in den Ressourcenausgleich, und je 15,4 Millionen jeweils in den topografischen und in den soziodemografischen Ausgleich fliessen. Eine fraktions\u00fcbergreifende Kommissionsminderheit I schlug vor, den gesamten Betrag f\u00fcr den soziodemografischen Ausgleich zu reservieren. Die zweite, rechtsb\u00fcrgerliche Minderheit wollte diese gar nicht verteilen. Minderheitsantrag I setzte sich zun\u00e4chst mit 87 gegen 73 Stimmen gegen die Kommissionsmehrheit durch. Praktisch alle Fraktionen wiesen ein gespaltenes Abstimmungsverhalten aus. Mit 133 zu 31 Stimmen setzte sich die Kommissionsminderheit I auch gegen die Kommissionsminderheit II durch. Mit 138 zu 18 Stimmen wurde der Entwurf 2 in der Gesamtabstimmung angenommen.</p><p>In Entwurf 3 - in diesem wurden die Betr\u00e4ge f\u00fcr die beiden Lastenausgleiche festgelegt - setzten sich, wie es nach den Beschl\u00fcssen zu Entwurf 2 zu erwarten gewesen war, zwei Minderheitsantr\u00e4ge durch, welche den geografisch-topografischen Ausgleich um 15,4 Millionen Franken k\u00fcrzten und den soziodemografischen Ausgleich um 96,6 Millionen Franken aufstockten. \"Die Fronten liefen\", wie es die NZZ schrieb, \"f\u00fcr einmal weniger zwischen den Parteien als entlang des Stadt-Land-Grabens.\" Der Rat nahm den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 148 zu 12 Stimmen an. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> trat ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein. In der Detailberatung wurden alle Minderheitsantr\u00e4ge zu Entwurf 1, die das Bundesgesetz \u00fcber den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) h\u00e4tten ver\u00e4ndern wollen, abgelehnt. Der Rat folgte stets den Empfehlungen seiner Kommission. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf 1 mit 36 Stimmen und einer Gegenstimme bei vier Enthaltungen angenommen. </p><p>F\u00fcr den Entwurf 2 beantragte die Kommission Zustimmung zum Vorschlag des Bundesrates, eine Kommissionsminderheit hingegen die Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates. Der Rat entschied sich mit 28 zu 14 Stimmen f\u00fcr die Kommission und schuf damit eine Differenz zum Nationalrat. In seinen restlichen Beschl\u00fcssen zu Entwurf 2 folgte der Rat den Beschl\u00fcssen des Nationalrates. Mit 33 zu 0 Stimmen genehmigte er in der Gesamtabstimmung den Entwurf 2 zum Ressourcenausgleich. </p><p>Auch was den dritten Entwurf des Gesch\u00e4ftes anbelangte, folgte der Rat den Beschl\u00fcssen seiner Kommission, die dem Vorschlag des Bundesrates und nicht den Beschl\u00fcssen des Nationalrates gefolgt waren. Der Rat schuf so Differenzen zum Nationalrat in den Entw\u00fcrfen 2 und 3. Einstimmig genehmigte er den Entwurf 3 in der Gesamtabstimmung. </p><p>Das Gesch\u00e4ft ging damit zur\u00fcck in den <b>Nationalrat</b>, wo die Differenzen in den Entw\u00fcrfen 1 und 2 bereinigt werden mussten. Die Kommission beantragte seinem Rat, den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates zu folgen. Es wurden keine Gegenantr\u00e4ge eingereicht, sodass die Differenzen ohne gr\u00f6ssere Debatte bereinigt werden konnten. </p><p><b>In der Schlussabstimmung des Nationalrates wurden alle drei Entw\u00fcrfe mit klaren Mehrheiten angenommen (Entwurf 1 mit 150 zu 26 Stimmen, Entwurf 2 mit 130 zu 43 Stimmen und Entwurf 3 mit 132 zu 44 Stimmen). Auch der St\u00e4nderat stimmte in seiner Schlussabstimmung klar f\u00fcr die drei Entw\u00fcrfe. Entwurf 1 wurde mit 33 zu 3, Entwurf 2 mit 32 zu 2 und Entwurf 3 mit 33 zu 3 Stimmen angenommen. </b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1308268800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770757285330)\/","SubmissionDate":"\/Date(1290556800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4816,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}