{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100447,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100447,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100447,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100447,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100447,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100447,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100447,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100447,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100447,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100447,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100447,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100447,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100447,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100447,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100447,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100447,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100447,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20100447,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.447","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative \"Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen\"","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>I</p><p>Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt ge\u00e4ndert:</p><p>1. Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 (Fussnote 1) \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG)</p><p>Art. 33 Abs. 3</p><p>a. Der Erwerb von dauernd selbstgenutztem Wohneigentum wird mittels Bausparen gef\u00f6rdert. F\u00fcr den erstmaligen entgeltlichen Erwerb von dauernd selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz kann jede in der Schweiz wohnhafte steuerpflichtige Person Spargelder in der H\u00f6he von h\u00f6chstens 10 000 Franken j\u00e4hrlich von den steuerbaren Eink\u00fcnften abziehen. Gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten k\u00f6nnen diesen Abzug je f\u00fcr sich beanspruchen. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten des Abzugs und passt den H\u00f6chstbetrag periodisch der Teuerung an. Der Abzug kann w\u00e4hrend h\u00f6chstens zehn Jahren geltend gemacht werden. </p><p>b. Nach Ablauf der maximalen Bauspardauer wird die Besteuerung in dem Masse aufgeschoben, als die Mittel innert f\u00fcnf Jahren f\u00fcr den Erwerb von dauernd selbstgenutztem Wohneigentum am Wohnsitz eingesetzt werden. </p><p>2. Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 (Fussnote 2) \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG)</p><p>Art. 9a Wohneigentumsf\u00f6rderung mittels Bausparen</p><p>Die Kantone f\u00f6rdern den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum mittels Bausparen. Sie beachten dabei die folgenden Grunds\u00e4tze:</p><p>a. F\u00fcr den erstmaligen entgeltlichen Erwerb von dauernd selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz kann jede in der Schweiz wohnhafte steuerpflichtige Person Spargelder in der H\u00f6he von h\u00f6chstens 10 000 Franken j\u00e4hrlich von den steuerbaren Eink\u00fcnften abziehen. Gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten k\u00f6nnen diesen Abzug je f\u00fcr sich beanspruchen. Die Kantone passen den H\u00f6chstbetrag periodisch der Teuerung an. Der Abzug kann w\u00e4hrend h\u00f6chstens zehn Jahren geltend gemacht werden.</p><p>b. Nach Ablauf der maximalen Bauspardauer wird die Besteuerung in dem Masse aufgeschoben, als die Mittel innert f\u00fcnf Jahren f\u00fcr den Erwerb von dauernd selbstgenutztem Wohneigentum am Wohnsitz eingesetzt werden. </p><p>II</p><p>(\u00dcbergangsbestimmung zu Artikel\u00a09a StHG)</p><p>Art. 72k Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an die \u00c4nderung vom ...</p><p>Die Kantone f\u00fchren das Bausparen sp\u00e4testens f\u00fcnf Jahre nach der Inkraftsetzung von Artikel\u00a09a ein.</p><p>Fussnoten:</p><p>1 SR 642.11</p><p>2 SR 642.14</p>","ReasonText":"<p>Die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben (WAK) des St\u00e4nderates hat am 19. April 2010 die (HEV)-Volksinitiative \"Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen\" unterst\u00fctzt und sie zur Annahme empfohlen. Dies vor allem auch deshalb, weil die HEV-Initiative relativ bescheidene Abz\u00fcge vorsieht. (Im Gegensatz dazu wurde die \"basel-landschaftliche\" Bauspar-Initiative als zu weitgehend empfunden.)</p><p>Zuvor hatte bereits der Nationalrat am 18. M\u00e4rz 2010 die Volksinitiative \"Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen\" mit grosser Mehrheit unterst\u00fctzt (121 zu 61 Stimmen). Eine so grosse Zustimmung zu einer Volksinitiative ist \u00e4usserst selten. Die grosse Zustimmung zeigt, dass das Anliegen des Bausparens im Parlament sehr grossen R\u00fcckhalt findet. Es ist daher gerechtfertigt und sachgerecht, der Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesebene entgegenzustellen. </p><p>Der Gesetzestext des indirekten Gegenvorschlags kommt dem Bausparanliegen der Volksinitiative entgegen, wobei die vorgesehenen Abz\u00fcge mit maximal 10 000 Franken j\u00e4hrlich relativ bescheiden sind und ausschliesslich f\u00fcr den erstmaligen entgeltlichen Erwerb von dauernd selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz zul\u00e4ssig sind. </p><p>- Der indirekte Gegenvorschlag verzichtet zudem - im Gegensatz zur Volksinitiative - darauf, w\u00e4hrend der Bauspardauer das Sparkapital von der Verm\u00f6genssteuer sowie die daraus resultierenden Zinsertr\u00e4ge von der Einkommenssteuer zu befreien (Art. 108a Abs. 2 Bst. b der Initiative). </p><p>- Dem Bundesrat wird die Kompetenz erteilt, das Weitere in einer Ausf\u00fchrungsverordnung zu regeln.</p><p>- Zudem schreibt der indirekte Gegenvorschlag vor, dass die Bauspargelder innert maximal f\u00fcnf Jahren nach Ablauf der Bauspardauer zweckkonform vollumf\u00e4nglich eingesetzt werden m\u00fcssen, ansonsten sie voll nachbesteuert werden. Dadurch k\u00f6nnen Missbr\u00e4uche verhindert werden. </p><p>Dazu drei Beispiele:</p><p>Die Bauspardauer betr\u00e4gt maximal zehn Jahre, wobei j\u00e4hrlich ein steuerlicher Bausparabzug von maximal 10 000 Franken zul\u00e4ssig ist. Bei voller Aussch\u00f6pfung der Spardauer und der Steuerabz\u00fcge f\u00fcr Bausparr\u00fccklagen wird ein Sparkapital von 100 000 Franken angeh\u00e4uft. </p><p>1. Es werden w\u00e4hrend zehn Jahren Steuerabz\u00fcge von 10 000 Franken j\u00e4hrlich f\u00fcr Bausparr\u00fccklagen get\u00e4tigt. Innert f\u00fcnf Jahren nach Ablauf der maximalen Bauspardauer (von zehn Jahren) wird kein Wohneigentum zur Eigennutzung erworben:</p><p>Die 100 000 Franken werden vollumf\u00e4nglich nachbesteuert.</p><p>2. Es werden w\u00e4hrend zehn Jahren Steuerabz\u00fcge f\u00fcr Bausparr\u00fccklagen get\u00e4tigt. Drei Jahre nach Ablauf der maximalen Bauspardauer werden 80 000 Franken von den angesparten 100 000 Franken zum Erwerb von dauernd selbstgenutztem Wohneigentum eingesetzt:</p><p>Die zweckkonform eingesetzten 80 000 Franken werden nicht besteuert. Die nicht zweckkonform verwendeten 20 000 Franken werden zwei Jahre sp\u00e4ter (also nach Ablauf der f\u00fcnfj\u00e4hrigen Frist von Bst. b) nachbesteuert.</p><p>3. Es werden nur 80 000 Franken innert der zehnj\u00e4hrigen Bauspardauer angespart. Drei Jahre nach Ablauf der maximalen Bauspardauer wird das ganze Sparkapital von 80 000 Franken zum Erwerb von dauernd selbstgenutztem Wohneigentum eingesetzt:</p><p>Die Besteuerung der 80 000 Franken wird bis zum Erwerb des dauernd selbstgenutzten Wohneigentums aufgeschoben. Bei zweckkonformer Verwendung des Kapitals findet keine Einkommensbesteuerung statt.</p><p>Fazit:</p><p>Die Forderungen der Initianten sind mit dem Gesetzesvorschlag (indirekter Gegenvorschlag) auf das absolute Minimum reduziert worden.</p><p>Aus Sicht des HEV Schweiz als massgelblicher Initiant der Volksinitiative \"Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen\" w\u00fcrde der obgenannte indirekte Gegenvorschlag einen R\u00fcckzug seiner Initiative rechtfertigen. Auf diese Weise kann dem Anliegen ohne zwingende Volksabstimmung Rechnung getragen werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Niederberger Paul","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1306886400000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1712747786880)\/","SubmissionDate":"\/Date(1276041600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4814,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Raumplanung und Wohnungswesen"}}