{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100450,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100450,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100450,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100450,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100450,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100450,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100450,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100450,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100450,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100450,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100450,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100450,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100450,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100450,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100450,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100450,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100450,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20100450,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.450","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Den Verkauf von Bankkundendaten hart bestrafen","Description":null,"InitialSituation":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reichen wir die folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel\u00a047 des Bundesgesetzes vom 8. November 1934 \u00fcber die Banken und Sparkassen sei mit einem neuen Absatz\u00a04bis wie folgt zu erg\u00e4nzen: </p><p>Wer sich durch eine Verletzung des Berufsgeheimnisses nach den Abs\u00e4tzen 1 bis 4 dieses Artikels f\u00fcr sich oder einen anderen einen Verm\u00f6gensvorteil verschafft oder einen solchen zu verschaffen versucht, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren und Busse mindestens in der H\u00f6he des erlangten Verm\u00f6gensvorteils bestraft.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.08.2014 </b></p><p><b>Bundesrat bef\u00fcrwortet besseren Schutz von Bankkundendaten</b></p><p><b>Der Bundesrat bef\u00fcrwortet in seiner heute verabschiedeten Stellungnahme die parlamentarische Initiative \"Den Verkauf von Bankkundendaten hart bestrafen\". Diese will den Schutz von Kundendaten verbessern. </b></p><p>Die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) erachtet es als unbefriedigend, dass Personen nicht strafbar sind, die gestohlene Daten von Kunden eines Finanzinstituts weiterleiten oder zum eigenen Vorteil verwenden. Sie schl\u00e4gt daher vor, die bestehende L\u00fccke im gesamten Finanzmarktbereich zu schliessen. Zudem soll neu strenger bestraft werden k\u00f6nnen, wer sich durch die Verletzung des Bankgeheimnisses oder der \u00fcbrigen Berufsgeheimnisse im Finanzmarktbereich einen Verm\u00f6gensvorteil verschafft.</p><p>Der Bundesrat bef\u00fcrwortet die Vorschl\u00e4ge der WAK-N. Sie verbessern den Schutz der Pers\u00f6nlichkeitsrechte der Kunden und st\u00e4rken ihr Vertrauen in den Schweizer Finanzplatz. Damit tragen sie letztlich auch zu einer Verbesserung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit bei. Die vorgeschlagenen Gesetzes\u00e4nderungen werden sich mit der Einf\u00fchrung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) nicht er\u00fcbrigen, da nicht davon auszugehen ist, dass s\u00e4mtliche Staaten mit der Schweiz ein Abkommen \u00fcber den AIA abschliessen werden. Zudem bleibt das innerstaatliche Verh\u00e4ltnis von Kunde und Finanzinstitut vom AIA unber\u00fchrt. </p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 16.09.2014</b></p><p><b>Bankgeheimnis - Nationalrat will h\u00e4rtere Strafen f\u00fcr Diebe von Bankkundendaten </b></p><p><b>Auch K\u00e4ufern soll neu eine Freiheitsstrafe drohen</b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat will Diebe von Bankkundendaten h\u00e4rter bestrafen und auch K\u00e4ufer ins Visier nehmen. Er hat am Dienstag als Erstrat entsprechende Gesetzes\u00e4nderungen gutgeheissen, gegen den Willen von SP und Gr\u00fcnen.</b></p><p>Bereits heute k\u00f6nnen Bankmitarbeiter bestraft werden, wenn sie Daten weitergeben und damit das Berufsgeheimnis verletzen. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. K\u00fcnftig sollen Datendiebe mit einer Freiheitsstrafe bis zu f\u00fcnf Jahren bestraft werden k\u00f6nnen, wenn sie die Daten verkaufen beziehungsweise sich oder anderen durch die Verletzung des Berufsgeheimnisses einen Verm\u00f6gensvorteil verschaffen.</p><p>Zudem sollen neu auch Dritte bestraft werden k\u00f6nnen, und zwar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Dies gilt f\u00fcr Personen, die in Kenntnis der widerrechtlichen Herkunft in den Besitz von Bankkundendaten gelangen und diese weiterleiten oder zum eigenen Vorteil verwenden.</p><p></p><p>Abschreckende Wirkung</p><p>Der Nationalrat hat die \u00c4nderungen des Bankengesetzes, des Kollektivanlagen- und des B\u00f6rsengesetzes mit 126 zu 58 Stimmen gutgeheissen. Die Vorlage geht nun an den St\u00e4nderat.</p><p>Die Versch\u00e4rfungen gehen auf eine parlamentarische Initiativ der FDP zur\u00fcck, welcher die Wirtschaftskommissionen beider R\u00e4te zugestimmte hatten. Auch der Bundesrat sprach sich daf\u00fcr aus. Die Bef\u00fcrworter hoffen, dass die h\u00f6here Strafdrohung abschreckende Wirkung hat.</p><p></p><p>Kantone und Linke dagegen</p><p>Die Kantone kritisierten die Pl\u00e4ne im Vorfeld. Sie wollen gestohlene Bankkundendaten weiterhin nutzen k\u00f6nnen und bef\u00fcrchten, deswegen k\u00fcnftig selber auf der Anklagebank zu landen. Im Nationalrat stellten sich SP und Gr\u00fcne gegen die Gesetzes\u00e4nderungen.</p><p>Es handle sich um ein \"Relikt aus der l\u00e4ngst \u00fcberholten \u00c4ra des Steuerhinterziehungsgeheimnisses\", sagte Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL). Die Schweiz habe ihre Politik in den vergangenen Jahren ge\u00e4ndert. Mit h\u00e4rteren Strafen f\u00fcr Datendiebe w\u00fcrde sie ein v\u00f6llig falsches Signal nach aussen senden. Inzwischen sei der automatische Informationsaustausch vorgesehen. Wenn dieser gelte, gebe es auch keine Daten mehr zu stehlen.</p><p></p><p>Moral wieder herstellen</p><p>Die Mehrheit im Rat sah dies jedoch anders. Datendiebstahl sei eine schwere Verletzung der Pers\u00f6nlichkeitsrechte von Bankkunden und schw\u00e4che das Vertrauen in den Finanzplatz, gaben die Rednerinnen und Redner aus den Reihen der b\u00fcrgerlichen Parteien zu bedenken.</p><p>Thomas Matter (SVP/ZH) erinnerte an die Datendiebst\u00e4hle der vergangenen Jahre. Vor allem die Beh\u00f6rden deutscher Bundesl\u00e4nder schreckten nicht davor zur\u00fcck, illegal erworbene Daten zu kaufen, stellte er fest. Dominique de Buman (CVP/FR) befand, die Moral m\u00fcsse wieder hergestellt werden. Komplizen eines Verbrechens d\u00fcrften nicht ungestraft davonkommen.</p><p></p><p>Auch Medien betroffen</p><p>Jean-Ren\u00e9 Germanier (FDP/VS) stellte im Namen der Kommission fest, die Schweiz k\u00f6nnte mit den neuen Bestimmungen auch gegen Staaten vorgehen, die Bankkundendaten kauften. Die Bestimmungen seien trotz des geplanten automatischen Informationsaustauschs sinnvoll, da die Schweiz nicht mit allen L\u00e4ndern ein Abkommen dazu abschliessen werde.</p><p>Von den neuen Bestimmungen w\u00e4ren m\u00f6glicherweise auch Medienschaffende betroffen. Sie k\u00f6nnten dann ihre Arbeit nicht mehr machen, sagte Ada Marra (SP/VD). Andrea Caroni (FDP/AR) erwiderte, es geh\u00f6re nicht zur Aufgabe von Journalisten, Pers\u00f6nlichkeitsrechte zu verletzen. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf stellte fest, das Strafgesetzbuch sehe Entschuldigungsgr\u00fcnde vor. Ob ein Verstoss vorliege, w\u00e4re im Einzelfall zu kl\u00e4ren.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderates, 24.11.2014</b></p><p><b>Bankgeheimnis - Parlament will h\u00e4rtere Strafen f\u00fcr Bankdatendiebe </b></p><p><b>(sda) Wer Bankkundendaten verkauft, kann k\u00fcnftig h\u00e4rter bestraft werden. Nach dem Nationalrat hat auch der St\u00e4nderat entsprechenden Gesetzes\u00e4nderungen zugestimmt.</b></p><p>Die kleine Kammer hat die \u00c4nderungen am Montag mit 26 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Die Vorlage ist damit bereit f\u00fcr die Schlussabstimmungen am Ende der Session. Die Versch\u00e4rfungen gehen auf eine parlamentarische Initiative der FDP zur\u00fcck.</p><p>Bereits heute k\u00f6nnen Bankmitarbeiter bestraft werden, wenn sie Daten weitergeben und damit das Berufsgeheimnis verletzen. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. K\u00fcnftig sollen Datendiebe mit einer Freiheitsstrafe von bis zu f\u00fcnf Jahren bestraft werden k\u00f6nnen, wenn sie die Daten verkaufen beziehungsweise sich oder anderen durch die Verletzung des Berufsgeheimnisses einen Verm\u00f6gensvorteil verschaffen.</p><p>Zudem sollen neu auch Dritte bestraft werden k\u00f6nnen, und zwar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Dies gilt f\u00fcr Personen, die in Kenntnis der widerrechtlichen Herkunft in den Besitz von Bankkundendaten gelangen und diese weiterleiten oder zum eigenen Vorteil verwenden.</p><p></p><p>Abschreckende Wirkung</p><p>Die Bef\u00fcrworter der Versch\u00e4rfung erhoffen sich davon eine abschreckende Wirkung. Die Kantone kritisierten die Pl\u00e4ne im Vorfeld. Sie wollen gestohlene Bankkundendaten weiterhin nutzen k\u00f6nnen und bef\u00fcrchten, deswegen k\u00fcnftig selber auf der Anklagebank zu landen.</p><p>Auch SP und Gr\u00fcne stellten sich gegen die Gesetzes\u00e4nderungen. Mit h\u00e4rteren Strafen f\u00fcr Datendiebe w\u00fcrde die Schweiz ein v\u00f6llig falsches Signal nach aussen senden, befanden die Gegnerinnen und Gegner. Inzwischen sei der automatische Informationsaustausch vorgesehen. Wenn dieser gelte, gebe es auch keine Daten mehr zu stehlen.</p><p></p><p>Verletzung der Pers\u00f6nlichkeitsrechte</p><p>Die Mehrheit in den R\u00e4ten sah dies jedoch anders. Datendiebstahl sei eine schwere Verletzung der Pers\u00f6nlichkeitsrechte von Bankkunden und schw\u00e4che das Vertrauen in den Finanzplatz, lautete der Tenor.</p><p>Die Versch\u00e4rfungen seien trotz des automatischen Informationsaustauschs n\u00f6tig, sagte Karin Keller-Sutter (FDP/SG) im Namen der vorberatenden Kommission im St\u00e4nderat. Dieser sei n\u00e4mlich noch nicht in Kraft. Auch sei nicht davon auszugehen, dass alle Staaten mit der Schweiz ein Abkommen abschliessen w\u00fcrden.</p><p>Schliesslich sei das innerstaatliche Bankgeheimnis nicht vom Informationsaustausch betroffen. Datendiebstahl sei also weiterhin m\u00f6glich, sagte Keller-Sutter.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reichen wir die folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel\u00a047 des Bundesgesetzes vom 8. November 1934 \u00fcber die Banken und Sparkassen sei mit einem neuen Absatz\u00a04bis wie folgt zu erg\u00e4nzen: </p><p>Wer sich durch eine Verletzung des Berufsgeheimnisses nach den Abs\u00e4tzen 1 bis 4 dieses Artikels f\u00fcr sich oder einen anderen einen Verm\u00f6gensvorteil verschafft oder einen solchen zu verschaffen versucht, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren und Busse mindestens in der H\u00f6he des erlangten Verm\u00f6gensvorteils bestraft.</p>","ReasonText":"<p>In Artikel\u00a047 soll ein neuer Absatz\u00a04bis und mit ihm ein qualifizierter Tatbestand der Berufsgeheimnisverletzung eingef\u00fchrt werden. Da es sich vorliegend um einen qualifizierten Tatbestand handelt, wird dieser als Verbrechen und nicht mehr als blosses Vergehen ausgestaltet sein. </p><p>Die Verletzung des Berufsgeheimnisses w\u00fcrde nicht nur die Bankangestellten betreffen, sondern auch allf\u00e4llige Dritte, welche beispielsweise f\u00fcr die Wartung gewisser Computerprogramme oder Datenbanken zust\u00e4ndig sind und so ungehinderten Zugriff auf die sensiblen Kundendaten haben. Diese Berufsgeheimnisverletzung w\u00fcrde sodann als Vortat zur Geldw\u00e4scherei qualifiziert und nicht zuletzt, um eine abschreckende Wirkung entfalten zu k\u00f6nnen, mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren sowie einer Busse geahndet werden. </p><p>Durch die Schaffung dieses neuen, qualifizierten Tatbestandes in der Form eines Verbrechens wird die Schweiz k\u00fcnftig in der Lage sein - unter den bestehenden Standards zur Rechtshilfe in Geldw\u00e4schereisachen -, Rechtshilfegesuche an andere Staaten einzureichen, z. B. gegen\u00fcber Staaten, welche Bankdaten auf CD kaufen, wegen Verletzung von Massnahmen zur Pr\u00e4vention von Geldw\u00e4scherei. Dies auch wenn der Name des T\u00e4ters nicht bekannt ist. Das Ausland ist dann gem\u00e4ss den internationalen Normen zur Rechtshilfe verpflichtet, der Schweiz den Namen des T\u00e4ters bzw. derjenigen Person, von welcher sie die Daten k\u00e4uflich erworben hat, zu nennen und ihr vollumf\u00e4ngliche Akteneinsicht zu gew\u00e4hren. Erg\u00e4nzend zu den neuen M\u00f6glichkeiten mittels der internationalen Rechtshilfe wird es der Schweiz ebenfalls m\u00f6glich sein, einen internationalen Haftbefehl gegen Datendiebe zu erwirken.</p><p>F\u00fcr die Schweizer Banken \u00e4ndert sich an der derzeitigen Situation nicht viel. Sie haben ein ureigenes Interesse daran, dass bei ihnen keine Daten unrechtm\u00e4ssig entwendet werden. Aus diesem Grund sind sie mit Hochdruck daran, ihre internen Pr\u00e4ventionsmassnahmen zu versch\u00e4rfen, um dies zu gew\u00e4hrleisten. Durch die Einf\u00fchrung eines neuen, qualifizierten Tatbestandes w\u00fcrde den Banken keine zus\u00e4tzliche Sorgfaltspflicht auferlegt, da sie, wie eben beschrieben, bereits daran sind, solche Pr\u00e4ventionsmassnahmen unabh\u00e4ngig davon umzusetzen. Es w\u00fcrde im Gegenteil ihre Position etwas erleichtern, da davon ausgegangen werden darf, dass durch die Androhung der Sanktionen eine abschreckende Wirkung erzielt wird. 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