{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100459,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100459,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100459,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100459,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100459,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100459,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100459,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100459,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100459,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100459,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100459,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100459,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100459,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100459,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100459,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100459,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100459,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20100459,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.459","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Indirekter Gegenentwurf zu den Volksinitiativen \"Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen\" und \"f\u00fcr ein steuerlich beg\u00fcnstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)\"","Description":null,"InitialSituation":"<p>Am 22. Juni 2010 reichte die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des St\u00e4nderates (WAK-S) eine parlamentarische Initiative ein, mit welcher ein indirekter Gegenvorschlag den beiden eingereichten Volksinitiativen zum Bausparen gegen\u00fcbergestellt werden soll. Am 29. Juni wurde ihr von der zust\u00e4ndigen Schwesterkommission im Rahmen der Vorpr\u00fcfung Zustimmung erteilt.</p><p>Inhaltlich lehnt sich die Kommissionsinitiative stark an das Konzept der Volksinitiative \"Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen\" des Hauseigent\u00fcmerverbands Schweiz an. Die von der WAK-S ausgearbeitete Gesetzesvorlage weist in der Besteuerung aber zwei augenf\u00e4llige Unterschiede gegen\u00fcber den Volksinitiativen auf: Erstens ist sie in Bezug auf die steuerlichen Anreize moderater, weil sie die auf dem Bausparkonto angefallenen Verm\u00f6gensertr\u00e4ge den Einkommenssteuern und das Bausparguthaben der kantonalen Verm\u00f6genssteuer unterstellt. Zweitens enth\u00e4lt sie klare Vorgaben f\u00fcr die Besteuerungsmodalit\u00e4ten bei zweckwidriger Verwendung der Bauspareinlagen.</p><p>Auf der Basis des am 21. Oktober 2010 angenommenen Vorentwurfs und des erl\u00e4uternden Berichts beschloss die WAK-S, eine Vernehmlassung bei den st\u00e4ndigen Vernehmlassungsadressaten und weiteren interessierten Kreisen durchzuf\u00fchren. Die Auswertung der Ergebnisse zeigt, dass der indirekte Gegenvorschlag bei den Kantonen auf massive Ablehnung st\u00f6sst: 22 St\u00e4nde sprechen sich dagegen aus, Basel- Landschaft und Genf unterst\u00fctzen das Ansinnen, Neuenburg nimmt keine klare Haltung ein, und Appenzell Ausserrhoden verzichtete auf eine Vernehmlassungsantwort.</p><p>Bei den Parteien ist die Bilanz gemischt: EVP, Gr\u00fcne und SP lehnen die Vorlage ab, CVP, CSP und SVP stimmen zu. Die FDP ist unter dem Vorbehalt einverstanden, dass der indirekte Gegenvorschlag mit dem sogenannten Energie- Bausparen erg\u00e4nzt wird, das ein konstitutives Element der Steuerverg\u00fcnstigung aus der Bauspar-Initiative der Schweizerischen Gesellschaft zur F\u00f6rderung des Bausparens bildet. Schliesslich sprechen sich 15 Verb\u00e4nde f\u00fcr und 9 gegen den Vorschlag aus. (Quelle: Stellungnahme des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Der <b>St\u00e4nderat</b> trat mit 20 zu 15 Stimmen auf den indirekten Gegenentwurf seiner</p><p>Kommission ein, ver\u00e4nderte diesen in der kurzen Detailberatung leicht und verabschiedete ihn mit 17 zu 17 Stimmen dank Stichentscheids des Ratspr\u00e4sidenten (Siehe dazu: <a href=\"http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20090074\">09.074 Bauspar-Initiative sowie Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen. Volksinitiativen</a>). </p><p>Die vorberatende Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben (WAK) des <b>Nationalrates</b> hatte den indirekten Gegenentwurf mit 15 zu 8 Stimmen angenommen und empfahl seinem Rat, es ihr gleich zu tun. Eine \u00fcberfraktionelle Kommissionsminderheit hatte Antrag auf Nichteintreten gestellt. Die Minderheit kritisierte den Gegenentwurf mit den gleichen Argumenten, mit denen sie bereits gegen die beiden Initiativen (Siehe: <a href=\"http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20090074\">09.074 Bauspar-Initiative sowie Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen. Volksinitiativen</a>) argumentiert hatte: Die Initiativen - und auch der indirekte Gegenentwurf - seien eher Steuerspar- als Bausparvorlagen. Auch dieser w\u00fcrde vor allem jene beg\u00fcnstigen, die es sich ohnehin leisten k\u00f6nnten, \u00fcberhaupt Wohneigentum zu erwerben und er verkompliziere das Steuerrecht, indem er einen neuen Abzug einf\u00fchre. Und auch der indirekte Gegenvorschlag spreche nicht das kollektive Eigentum von Genossenschaften an. Bundesr\u00e4tin Eveline Widmer-Schlumpf attestierte zwar dem Gegenentwurf eine h\u00f6here Transparenz und Klarheit als den beiden Initiativen, lehnte diesen jedoch in Namen des Bundesrates auch ab. Die Vernehmlassung habe gezeigt, dass 22 Kantone gegen die Einf\u00fchrung des Bausparens seien. Ausserdem wies sie darauf hin, dass es keine signifikante Korrelation zwischen der M\u00f6glichkeit des Bausparens und hoher Wohneigentumsquote g\u00e4be: So weise der Kanton Wallis eine Wohneigentumsquote von 62 Prozent aus, ohne dass dort das Bausparen gesetzlich verankert sei. Die Kommissionsmehrheit wies auf den Verfassungsauftrag zur F\u00f6rderung des Wohneigentums, auf die l\u00e4ngerfristig positiven volkswirtschaftlichen Effekte und auf die Aussicht hin, dass - w\u00fcrde der indirekte Gegenentwurf angenommen - die Initianten beider Volksbegehren die Bereitschaft signalisiert h\u00e4tten, die Initiativen zur\u00fcckzuziehen. Mit 111 zu 64 Stimmen trat der Rat auf den indirekten Gegenentwurf ein. Links-gr\u00fcn hatte praktisch geschlossen gegen Eintreten gestimmt und war dabei von einer Minderheit aus der CEg-Fraktion unterst\u00fctzt worden. </p><p>In der Detailberatung lehnte der Rat s\u00e4mtliche Minderheitsantr\u00e4ge ab. In der Gesamtabstimmung nahm er den indirekten Gegenentwurf mit 101 zu 65 Stimmen an. Wie beim Entscheid \u00fcber Eintreten votierte Links-gr\u00fcn mit Unterst\u00fctzung einer Minderheit aus der CEg-Fraktion gegen den Entwurf. Das gleiche politische Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnis f\u00fchrte mit 111 zu 64 Stimmen zur Annahme des Entwurfes in der Schlussabstimmung. </p><p><b>Der St\u00e4nderat lehnte jedoch den indirekten Gegenentwurf in seiner Schlussabstimmung mit 22 gegen 17 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. (Siehe: </b><a href=\"http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20090074\">09.074 Bauspar-Initiative sowie Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen. Volksinitiativen</a><b>).</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesversammlung wird folgendes Bundesgesetz \u00fcber die F\u00f6rderung des Bausparens als indirekter Gegenvorschlag zu den beiden Volksinitiativen \"Eigene vier W\u00e4nde dank Bausparen\" und \"f\u00fcr ein steuerlich beg\u00fcnstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)\" zur Beschlussfassung beantragt:</p><p>Bundesgesetz \u00fcber die F\u00f6rderung des Bausparens </p><p>vom ...</p><p>Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,</p><p>nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. September 2009 und in den Bericht der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des St\u00e4nderates vom ...,</p><p>beschliesst:</p><p>Ziff. I</p><p>1. Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG)</p><p>Art. 33 Abs. 3 (neu) </p><p>a. F\u00fcr den erstmaligen entgeltlichen Erwerb von dauernd selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz kann jede in der Schweiz wohnhafte steuerpflichtige Person Spargelder in der H\u00f6he von h\u00f6chstens 10 000 Franken j\u00e4hrlich von den steuerbaren Eink\u00fcnften abziehen. Gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten k\u00f6nnen diesen Abzug je f\u00fcr sich beanspruchen. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten des Abzugs und passt den H\u00f6chstbetrag periodisch der Teuerung an. Der Abzug kann l\u00e4ngstens w\u00e4hrend zehn sich folgenden Jahren geltend gemacht werden. </p><p>b. Ab Ablauf der maximalen Bauspardauer wird die Besteuerung in dem Masse aufgeschoben, als die Spargelder innert f\u00fcnf Jahren von der steuerpflichtigen Person f\u00fcr den erstmaligen entgeltlichen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum am Wohnsitz verwendet werden. Die Steuer wird nacherhoben, wenn in den ersten f\u00fcnf Jahren ab Erwerb die Nutzung der Liegenschaft auf Dauer ge\u00e4ndert oder wenn das Eigentum an Dritte abgetreten wird, ohne dass der erzielte Erl\u00f6s zum Erwerb einer gleich genutzten Ersatzliegenschaft in der Schweiz verwendet wird. </p><p>2. Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG)</p><p>Art. 9a (neu) Wohneigentumsf\u00f6rderung mittels Bausparen</p><p>Die Kantone f\u00f6rdern den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum mittels Bausparen. Sie beachten dabei die folgenden Grunds\u00e4tze:</p><p>a. F\u00fcr den erstmaligen entgeltlichen Erwerb von dauernd selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz kann jede in der Schweiz wohnhafte steuerpflichtige Person Spargelder in der H\u00f6he von h\u00f6chstens 10 000 Franken j\u00e4hrlich von den steuerbaren Eink\u00fcnften abziehen. Gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten k\u00f6nnen diesen Abzug je f\u00fcr sich beanspruchen. Der Kanton regelt die Einzelheiten des Abzugs und passt den H\u00f6chstbetrag periodisch der Teuerung an. Der Abzug kann l\u00e4ngstens w\u00e4hrend zehn sich folgenden Jahren geltend gemacht werden. </p><p>b. Ab Ablauf der maximalen Bauspardauer wird die Besteuerung in dem Masse aufgeschoben, als die Spargelder innert f\u00fcnf Jahren von der steuerpflichtigen Person f\u00fcr den erstmaligen entgeltlichen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum am Wohnsitz verwendet werden. Die Steuer wird nacherhoben, wenn in den ersten f\u00fcnf Jahren ab Erwerb die Nutzung der Liegenschaft auf Dauer ge\u00e4ndert oder wenn das Eigentum an Dritte abgetreten wird, ohne dass eine Ersatzbeschaffung im Sinne von Artikel\u00a012 Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0e vorliegt. </p><p>Art. 72k (neu) Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an die \u00c4nderung vom ...</p><p>Die Kantone f\u00fchren das Bausparen sp\u00e4testens f\u00fcnf Jahre nach der Inkraftsetzung von Artikel\u00a09a ein.</p><p>Ziff. II</p><p>Referendum und Inkrafttreten</p><p>Abs. 1</p><p>Diese Gesetzes\u00e4nderungen unterstehen dem fakultativen Referendum.</p><p>Abs. 2</p><p>Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1308268800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1770753812067)\/","SubmissionDate":"\/Date(1277164800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4815,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Raumplanung und Wohnungswesen"}}